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Die Beleidigung in sozialen Netzwerken

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Jäger, L. (2025). Die Beleidigung in sozialen Netzwerken. Rechtsgutsqualilät der Folgen, deren Zurechnung und die Bedeutung für die Ausgestaltung als Qualifikation. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59528-0
Jäger, Lea. Die Beleidigung in sozialen Netzwerken: Rechtsgutsqualilät der Folgen, deren Zurechnung und die Bedeutung für die Ausgestaltung als Qualifikation. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59528-0
Jäger, L (2025): Die Beleidigung in sozialen Netzwerken: Rechtsgutsqualilät der Folgen, deren Zurechnung und die Bedeutung für die Ausgestaltung als Qualifikation, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59528-0

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Die Beleidigung in sozialen Netzwerken

Rechtsgutsqualilät der Folgen, deren Zurechnung und die Bedeutung für die Ausgestaltung als Qualifikation

Jäger, Lea

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 79

(2025)

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About The Author

Lea Jäger studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen. Anschließend promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Roland Hefendehl und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin und wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit Oktober 2024 ist sie Referendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Abstract

Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen für Betroffene, Dritte und die Gesellschaft haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch § 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei wird unter anderem herausgearbeitet, welche Auswirkungen die Kundgabe einer Beleidigung in einem sozialen Netzwerk auf das Rechtsgut der Ehre hat. Zudem erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit möglichen Deliktsstrukturen. So wird etwa das Rechtsgut der Meinungsfreiheit dritter Nutzer:innen durch die Deliktsstruktur des Kumulationsdelikt über § 185 StGB als geschützt angesehen. Abschließend wird eine mögliche Reformierung des § 185 StGB vorgeschlagen, unter anderem durch die Einführung neuer Tatbestandsmerkmale zum Schutz bestimmter Rechtsgüter.»Insults on Social Networks - Classification of the Consequences as Legal Interests, Their Attribution and the Significance for the Structure of the Offence«: Insults in social networks can have far-reaching effects. Based on a critical Legal Interest Theory, this paper first analyses the extent to which the effects are worthy of protection under criminal law. It also analyses whether the effects interests identified as legal interests can be protected by Section 185 StGB de lege lata. This includes an examination of possible offence structures. Finally, a reform of Section 185 StGB is proposed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildungsverzeichnis 18
§ 1 Einleitung 19
A. Hinführung zum Thema 19
B. Gang der Untersuchung 20
§ 2 Soziale Netzwerke 22
A. Begriffsbestimmung: Soziale Medien, Messenger Dienste und soziale Netzwerke 22
B. Funktionen und Funktionieren sozialer Netzwerke 23
C. Einfluss sozialer Netzwerke auf Gesellschaft und Politik 25
I. Auswirkungen auf die Gesellschaft 25
1. Zusammenhalt 25
2. Kehrseite 26
a) Gruppierungen und Mobilmachung 27
b) Fake News 28
II. Politik in sozialen Netzwerken 29
1. Nutzer:innen als Teil der Wahlkommunikation 29
2. Parteien und Politiker:innen in sozialen Netzwerken 30
D. Rechtliche Einordnung sozialer Netzwerke 34
I. Zivilrecht 34
1. Vertragliche Ausgestaltung 34
2. Rechtliche Auseinandersetzungen 36
II. Strafrecht 37
III. Öffentliches Recht 37
1. Grundrechtsberechtigung sozialer Netzwerke 37
a) Einordnung als inländische juristische Person 38
b) Wesensmäßige Anwendbarkeit 38
aa) Rechtsträgereigenschaft 38
bb) Einschlägige Grundrechte 39
(1) Meinungsfreiheit 40
(2) Medienfreiheit 41
(3) Wirtschaftsgrundrechte 43
2. Reichweite der mittelbaren Drittwirkung 43
a) Grundrechtliche Ausgangslage 43
b) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 44
c) Reichweite der mittelbaren Drittwirkung durch Würdigung der Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts 45
aa) Stärkere Beachtung der Grundrechte der Nutzer:innen 45
bb) Einer unmittelbaren Grundrechtswirkung gleichkommenden Verschiebung? 46
E. Zwischenergebnis 50
§ 3 Hass im Netz – Notwendige Vorüberlegungen 51
A. Begriffsbestimmung „Hass im Netz“ 51
B. Erscheinungsformen und begünstigende Faktoren für Hass im Netz 53
I. Erscheinungsformen von Hass im Netz 53
II. Begünstigende Faktoren für Hass im Netz 54
C. Die Strafbarkeit von Hass im Netz 55
I. Beleidigungsdelikte nach §§ 185 ff. StGB 56
II. Weitere Delikte gegen die Person 58
III. Delikte gegen die Allgemeinheit 58
D. Gesetzgeberische Reaktionen 59
I. Änderungen im StGB 59
1. Strafschärfungen und Ergänzungen der Beleidigungsdelikte 59
2. Sonstige Änderungen 62
II. Einführung von Compliance-Regelungen 63
1. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf Bundesebene 64
a) Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken 64
b) Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität 65
c) Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes 65
2. Fortführung auf EU-Ebene 66
III. Verstärkte Rechtsdurchsetzung 67
E. Auswirkungen grundrechtlicher Spannungen auf die Rechtsprechung 68
I. Bisheriges Stimmungsbild des Bundesverfassungsgerichts: Entscheidungstendenz zugunsten der Meinungsfreiheit 69
II. Daraus resultierende justizielle Praxis 69
III. Neue Entwicklungen des Bundesverfassungsgerichts 70
F. Empirische Erkenntnisse 73
I. Amtliche Statistiken 73
II. Zahlen der sozialen Netzwerke 76
III. Umfrageergebnisse 78
IV. Auswertung 79
G. Festlegung des Untersuchungsgegenstandes: Öffentlich zugängliche Beleidigungen in sozialen Netzwerken 80
§ 4 Folgen von öffentlich zugänglichen Beleidigungen in sozialen Netzwerken 82
A. Angriff auf die Ehre des / der Adressierten 82
I. Begriff der Ehre 83
1. Zusammenlaufende Entwicklung von Rechtsprechung und herrschender Literatur 83
2. Vorwiegend normative Betrachtung 84
a) Konkretisierung des Geltungswertes 84
aa) Personaler Geltungswert 85
bb) Zusätzliche Berücksichtigung des sozialen Geltungswertes 85
cc) Abschließende Erkenntnisse 87
b) Konkretisierung des Achtungsanspruches 88
3. Konkretisierung eines Ehrangriffs 88
II. Auswirkungen des öffentlichen Zugänglichmachens einer Beleidigung in sozialen Netzwerken 91
1. Besonderheiten des öffentlichen Zugänglichmachens einer Beleidigung in sozialen Netzwerken 91
2. Kenntnisnahme weiterer Nutzer:innen 93
3. Interaktion und Vervielfältigungen durch weitere Nutzer:innen 94
4. Zwischenergebnis 97
B. Nachfolgende Angriffe auf die Ehre Dritter 97
I. „Broken-Windows“-Theorie 97
II. „Broken-Web“-Theorie 99
1. Empirische Überprüfung der Ausgangslage 99
2. Verhaltensabläufe im „Broken-Web“ 100
C. Einschränkung der Meinungsfreiheit Dritter 101
I. „Silencing effect“ 101
II. Empirischer Nachweis 102
D. Veränderung des öffentlichen Diskurses 103
E. Gefahr für die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen 104
I. Empirische Ausgangslage 104
II. Gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Beleidigung einzelner Politiker:innen 106
F. Folgen für real stattfindende Gewalt? 107
I. Kein nachweisbares Entstehen einer realen Bedrohungslage 107
II. Jedenfalls: Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl 108
G. Folgen für die psychische Gesundheit 109
H. Angriff auf die Menschenwürde 110
I. Zusammenfassung 111
§ 5 Einordnung der betroffenen Interessen als Rechtsgüter 112
A. Der Begriff des Rechtsguts 112
I. Die Funktion des Rechtsguts 113
1. Nach einem systemimmanenten Rechtsgutsbegriff 113
2. Nach einem systemkritischen Rechtsgutsbegriff 114
a) Systemkritische Eigenschaft 114
b) Positive Verankerung eines systemkritischen Rechtsgutsbegriffs 115
aa) Keine vorpositive Herleitung 115
bb) Verfassungsimmanente Geltung 116
c) Folge eines Verstoßes gegen den systemkritischen Rechtsgutsbegriff 117
d) Zulässige Unterscheidung gegenüber anderen Rechtsgebieten 119
e) Absage durch das Bundesverfassungsgericht? 121
aa) Position des Bundesverfassungsgerichts 121
bb) Würdigung: Unterschied von Legitimität und Verfassungskonformität 122
II. Materialisierung des Rechtsgutsbegriffs 123
1. Direkte Kriterien aus der Verfassung 125
2. Ableitbare Kriterien der Verfassung 126
a) Kategorisierung von Rechtsgütern anhand der personalen Ausgestaltung der Verfassung 126
aa) Individualrechtsgüter 127
bb) Kollektivrechtsgüter 127
(1) Kategorisierung nach den Rechtsgutsträger:innen 128
(a) Kategorisierung nach Hefendehl 128
(b) Würdigung 129
(2) Formale Kriterien 130
(3) Ausschluss bei gleichzeitigem Individualrechtsgüterschutz? 132
b) Neutralitätsgebot 135
3. Weiteres Kriterium: Unterscheidung zum Handlungsobjekt 137
III. Integration des Rechtsguts in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 138
1. Erläuterung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 138
2. Konkrete Anknüpfungspunkte des Rechtsgutsbegriffs 139
B. Konkrete Einordnung der betroffenen Interessen 141
I. Ehre des / der Adressierten 141
II. Ehre Dritter 141
III. Meinungsfreiheit Dritter 142
IV. Öffentlicher Diskurs 143
V. Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen 145
VI. Sicherheitsgefühl 148
1. Kognitive Komponente 148
2. Affektive Komponente 149
3. Konative Komponente 150
4. Affektive und konative Komponente als Rechtsgutsbestandteil? 151
VII. Psychische Gesundheit 152
VIII. Menschenwürde: Anerkennung als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft 155
IX. Zwischenfazit 156
§ 6 Fragen der Deliktsstruktur 157
A. Relevanz der Deliktsstruktur 157
B. Überblick der Tatbestandstypen 159
I. Anknüpfung an das Handlungsobjekt: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte 159
II. Anknüpfung an das Rechtsgut: Verletzungs- und Gefährdungsdelikte 160
C. Nähere Erörterung der Deliktsstrukturtrias 160
I. Verletzungsdelikte 161
II. Konkrete Gefährdungsdelikte 162
III. Abstrakte Gefährdungsdelikte 164
1. Grundsätzliches zu abstrakten Gefährdungsdelikten 164
2. Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip 165
3. Kategorisierung abstrakter Gefährdungsdelikte 166
a) Abschließendes gefährliches Verhalten 167
b) Hinzukommen von weiterem Verhalten 168
aa) Kumuliertes Verhalten 169
(1) Entwicklung des Kumulationsdeliktes 169
(2) Ausräumung der Kritik 170
(a) Beschränkung auf realistische Effekte 170
(b) Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip – Haftung für eigenes Verhalten 171
(c) Relevanz einer Handlung für das Rechtsgut? 172
(d) Vereinbarkeit mit dem Bagatellprinzip 173
(3) Grund für den Schutz kollektiver Rechtsgüter durch Kumulationsdelikte 175
(4) Deliktsart 176
bb) Anschließendes Verhalten 177
(1) Ohne subjektiven Bezug 177
(2) Mit subjektivem Bezug (Vorbereitungsdelikte) 178
(3) Kumulations-Vorbereitungsdelikte 178
IV. Besonderheit: Kollektivrechtsgüter des Staates zum Schutz staatlicher Institutionen 179
V. Zwischenfazit: Bedeutung des Rechtsguts für die Deliktsstruktur 179
D. Deliktsstruktur des § 185 StGB als Grunddelikt 180
E. Suche nach Deliktsstrukturen für die betroffenen Rechtsgüter von einer in sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich gemachten Beleidigung 183
I. Deliktsstruktur für den Schutz der Ehre des / der Betroffenen 184
1. Konkrete Gefahr der intensiveren Ehrverletzung 185
2. Konkrete Gefahr weiterer Ehrverletzungen 186
3. Zwischenfazit: Schutz des Rechtsguts der Ehre durch eine Ausgestaltung als konkretes Gefährdungsdelikt 190
II. Deliktsstruktur für den Schutz der Meinungsfreiheit Dritter 190
1. Ausgestaltung als Verletzungsdelikt? 191
a) Bejahung der Kausalität und objektiven Zurechnung (Tatbestandsebene) 191
b) Keine Legitimation der Kriminalisierung 194
2. Ausgestaltung als Kumulationsdelikt 195
a) Ungefährlichkeit der einzelnen Erfolge 196
b) Prognostizierte Kumulation 196
c) Keine Notwendigkeit der strafbegründenden Wirkung des Kumulationsgedankens 197
d) Notwendigkeit eines materiellen Äquivalents zur realen Verletzungskausalität 198
e) Das Hinzukommen weiterer Faktoren 200
aa) Vergleich mit Ausgangsbeispiel der Gewässerverunreinigung von Kuhlen 201
bb) Kriminalisierung weiterer Kumulationsbeiträge? 203
f) Minimales Eigengewicht des einzelnen Beitrages 204
g) Legitimation der Kriminalisierung 205
aa) Legitime Ausgestaltung als Kumulationsdelikt 205
bb) Legitimer Schutz über § 185 Hs. 2 Alt. 1 StGB 206
III. Deliktsstruktur für den Schutz der Ehre Dritter? 207
1. Ausgestaltung der Verletzung als tatbestandlicher Erfolg? 208
a) Kausalität, aber fehlende objektive Zurechnung (Tatbestandsebene) 208
b) Keine Legitimation der Kriminalisierung 209
2. Ausgestaltung als Kumulationsdelikt? 209
a) Vorliegen der Voraussetzungen 209
b) Keine Legitimation der Kriminalisierung als Kumulations-Vorbereitungsdelikt 210
3. Keine taugliche Deliktsart 211
IV. Deliktsstruktur für den Schutz der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen 211
1. Eingrenzung des für das Rechtsgut in Betracht kommenden Verhaltens 211
2. Keine mit § 185 Hs. 2 Alt. 1 StGB vereinbare Deliktsstruktur 212
3. Schutz über § 188 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB 213
a) Schutzgut des § 188 StGB 213
b) Deliktsstruktur 214
V. Deliktsstruktur für den Schutz der psychischen Gesundheit? 216
VI. Deliktsstruktur für den Schutz des Rechts auf Anerkennung als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft als Teil der Menschenwürde? 217
F. Zwischenfazit 217
§ 7 Gesetzliche Ausgestaltung des § 185 StGB de lege ferenda 219
A. Beibehaltung der Kriminalisierung des Grundtatbestands 219
I. Keine unverhältnismäßige Ausdehnung des Strafrahmens 220
II. Rechtliche Praxis 221
III. Relevanz der Intensität der Rechtsgutsverletzung 222
IV. Zwischenergebnis: Beibehaltung der Kriminalisierung 223
B. Ausgestaltung strafschärfender Tatbestandsmerkmale 223
I. Qualifikationen des § 185 Hs. 2 StGB de lege lata 224
1. Erläuterung der Qualifikationen des § 185 Hs. 2 StGB 224
a) Weitere Konstellationen von „öffentlich“ (Alt. 1) 225
b) „In einer Versammlung“ (Alt. 2) 225
c) „Durch Verbreiten eines Inhalts“ (Alt. 3) 226
d) „Mittels einer Tätlichkeit“ (Alt. 4) 227
2. Maßstäbe zur Ermittlung der Unrechtshöhe 227
a) Handlungsunrecht 228
aa) Äußere Komponente 229
bb) Personale Komponente 229
b) Erfolgsunrecht 230
3. Analyse des Unrechts der Qualifikationstatbestände des § 185 Hs. 2 StGB 231
a) Handlungsunrecht 231
b) Erfolgsunrecht 233
c) Gesamtwürdigung 235
II. Umgestaltung der bisherigen Qualifikationstatbestände des § 185 Hs. 2 StGB 237
III. Würdigung öffentlich zugänglicher Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Verankerung der konkreten Gefahr als Tatbestandsmerkmal 238
IV. Ausgestaltung des Schutzes weiterer Rechtsgüter 240
1. Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen 241
2. Weitere Ehrverletzung an Dritten? 242
3. Psychische Gesundheit 243
4. Menschenwürde: Recht auf Anerkennung als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft 249
C. Weitere Fragen der Deliktsausgestaltung 253
I. Tatbestandskombinationen 253
II. Schutz von Personengemeinschaften 254
D. Abschließender Gesetzesvorschlag 257
E. Fazit 257
§ 8 Schlussbetrachtung 259
A. Die Berücksichtigung von als Rechtsgut qualifizierten Interessen durch Beleidigungen in sozialen Netzwerken 259
I. Folgen öffentlich zugänglicher Beleidigungen in sozialen Netzwerken 259
II. Als Rechtsgut qualifizierte Interessen 260
III. Einbettung in eine Deliktsstruktur 261
IV. Gesetzesvorschlag 263
B. Zusammenfassung und Ausblick 264
Literaturverzeichnis 265
Sachwortverzeichnis 302