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Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens

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Stachow, J. (2025). Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59353-8
Stachow, Johann Jakob. Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59353-8
Stachow, J (2025): Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59353-8

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Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens

Stachow, Johann Jakob

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 317

(2025)

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About The Author

Johann Jakob Stachow studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht von Frau Prof. Dr. Katharina Lugani an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Im Herbst 2019 verbrachte er einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht in Luxemburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er von 2020 bis 2022 im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Heute arbeitet er als Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Abstract

Die Frage, wie Schiedsverfahren vor abredewidrigen Klagen effektiv geschützt werden können, ist ein praktisches Problem. Die Arbeit nimmt deshalb Prozessführungsverbote, Schadensersatzansprüche und Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in den Blick. Sie zeigt auf, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen, wenn eine Partei unter Missachtung der Schiedsvereinbarung vor einem staatlichen Gericht klagt.

Nach deutschem Rechtsverständnis können Prozessführungsverbote und Schadensersatzansprüche nur bestehen, wenn die Schiedsvereinbarung eine Pflicht statuiert, Klagen vor staatlichen Gerichten zu unterlassen. Die Arbeit steckt den Rahmen für solche Unterlassungspflichten ab und entwickelt einen objektiven Maßstab, aus dem sich Pflichten aus der Schiedsvereinbarung ableiten lassen. Hieran anknüpfend analysiert die Arbeit die Voraussetzungen von Prozessführungsverboten und Schadensersatzansprüchen und bewertet ihre Durchsetzungsmöglichkeit im deutschen, mitgliedstaatlichen und drittstaatlichen Kontext.
»Contractual Means of Protection for Arbitration Proceedings«: How can arbitration proceedings be effectively protected against actions in breach hereof? This dissertation analyses prerequisites and enforceability at anti-suit injunctions and damage claims and explores contract drafting options safeguarding the arbitration agreement. It provides an overview of what happens if a party brings a claim in breach of the arbitration agreement before a German, Member State or ›third country‹ court.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 25
§ 1 Einführung in die Problematik 25
§ 2 Untersuchungsgegenstand 26
§ 3 Beispielssachverhalte 27
§ 4 Gang der Untersuchung 28
Kapitel 1: Grundlagen 30
§ 1 Begriff der Schiedsgerichtsbarkeit 30
§ 2 Motivation für den Abschluss einer Schiedsvereinbarung 32
§ 3 Obstruktionsmöglichkeiten des Schiedsverfahrens 34
A. Obstruktionspotential bei Schiedsverfahren 34
B. Obstruktion durch abredewidrige Klagen und Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes 35
I. Motive für abredewidrige Klagen 35
II. Erscheinungsformen von abredewidrigen Klagen 37
1. Abredewidrige Klagen im Grundfall 37
2. Torpedoklagen 37
3. Zwischenergebnis 38
III. Problematik abredewidriger Klagen 39
1. Problematik bei Gerichtsstandsvereinbarungen 39
2. Problematik bei Schiedsvereinbarungen 39
IV. Obstruktionen durch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes 42
C. Abwehr von Obstruktionen des Schiedsverfahrens 43
I. Prozessführungsverbote zur Abwehr abredewidriger Klagen 44
II. Vollstreckungsverbote 45
III. Wechselseitige Prozessführungsverbote zur Abwehr von anti-arbitration injunctions und anti-enforcement injunctions gegen Schiedssprüche 47
IV. Schadensersatzansprüche als Sanktion für abredewidrige Klagen 48
D. Ergebnis 49
§ 4 Fazit 49
Kapitel 2: Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens durch eine Pflicht, Klagen vor staatlichen Gerichten zu unterlassen 51
§ 1 Raum für Unterlassungspflichten im deutschen und im international vereinheitlichten Recht 51
A. Unterlassungspflichten bei Klagen vor deutschen Gerichten 51
I. Zuständigkeitsentscheidung des Schiedsgerichts, § 1040 Abs. 1 ZPO 52
II. Kontrollmöglichkeiten des staatlichen Gerichts 53
1. Präarbitrale Kontrollmöglichkeiten 53
a) Inzidente Kontrolle 53
aa) Klage im Hauptverfahren, § 1032 Abs. 1 ZPO 53
bb) Aushelfende Unterstützungsmaßnahmen 54
b) Direkte Kontrolle 55
aa) Antrag auf Feststellung der (Un-)‌Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO 55
bb) Antrag auf Überprüfung des Zwischenentscheids nach § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO 56
2. Postarbitrale Kontrollmöglichkeiten 57
III. Auswirkung: Parallelität der Verfahren 57
IV. Rückschlüsse für Unterlassungspflichten 59
1. Unterlassungspflichten im Rahmen von § 1032 Abs. 1 ZPO 59
2. Unterlassungspflichten im Rahmen von § 1032 Abs. 2 ZPO 60
3. Unterlassungspflichten im Rahmen von § 1050 ZPO 61
4. Unterlassungspflichten im Rahmen von §§ 1040 Abs. 3 S. 2, 1059, 1060 ZPO und anderen aushelfenden Unterstützungsmaßnahmen des staatlichen Gerichts 62
V. Zwischenergebnis 62
B. Unterlassungspflichten bei Klagen vor ausländischen Gerichten 63
I. Unergiebigkeit des deutschen Schiedsverfahrensrechts als lex loci arbitri 63
II. Vereinbarkeit von Unterlassungspflichten mit der Brüssel Ia-VO 64
1. Urteil des EuGH vom 10. Februar 2009 – Rs. C-185/07 – West Tankers 65
a) Sachverhalt und Entscheidung 65
b) Rezeption und Auswirkungen des Urteils 66
c) Eigene Stellungnahme 68
aa) Analyse der Argumentation des EuGH 68
bb) Auswirkungen auf die Vereinbarungsmöglichkeit von Unterlassungspflichten 70
cc) Zwischenergebnis 71
2. Geltung der West Tankers-Rechtsprechung unter der Brüssel Ia-VO 71
a) Erwägungsgrund 12 Abs. 1 und Abs. 4 Brüssel Ia-VO 72
b) Erwägungsgrund 12 Abs. 2 und Abs. 3 Brüssel Ia-VO 73
c) Rückschlüsse für Unterlassungspflichten 74
d) Zwischenergebnis 74
3. Bewertung 75
4. Reichweite 76
5. Zwischenergebnis 76
III. Vereinbarkeit von Unterlassungspflichten mit dem NYÜ 76
1. Klage in der Hauptsache 76
2. Feststellungsverfahren über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung 77
3. Zwischenergebnis 77
IV. Zwischenergebnis 77
C. Unterlassungspflichten im einstweiligen Rechtsschutz 78
I. Unterlassungspflichten im einstweiligen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten 78
II. Unterlassungspflichten im einstweiligen Rechtsschutz vor ausländischen Gerichten 79
1. Vereinbarkeit von Unterlassungspflichten im einstweiligen Rechtsschutz mit der Brüssel Ia-VO 79
2. Vereinbarkeit von Unterlassungspflichten im einstweiligen Rechtsschutz mit dem NYÜ 80
III. Zwischenergebnis 81
D. Ergebnis 81
§ 2 Rechtsnatur der Schiedsvereinbarung 81
A. Rechtliche Einordnung der Schiedsvereinbarung in der deutschen Rechtsliteratur 82
I. Prozessvertrag 82
II. Materiellrechtlicher Vertrag 84
III. Vertrag mit Doppelnatur 85
IV. Zwischenergebnis 86
B. Rechtliche Einordnung der Schiedsvereinbarung in der deutschen Rechtsprechung 87
C. Stellungnahme 88
I. Verfügungswirkung der Schiedsvereinbarung 89
II. Verpflichtungswirkung der Schiedsvereinbarung 90
III. Schiedsvereinbarung als Prozessvertrag 92
IV. Relevanz der Differenzierung zwischen prozessualen und materiellrechtlichen Pflichten 93
D. Ergebnis 93
§ 3 Bestehen einer Pflicht, die Anrufung staatlicher Gerichte zu unterlassen? 94
A. Anwendbares Recht 94
I. Statut der Unterlassungspflicht 95
1. Keine Bestimmung nach der lex fori 95
2. Bestimmung nach der lex loci arbitri oder nach dem Schiedsvereinbarungsstatut? 96
II. Statut der Schiedsvereinbarung 97
III. Zwischenergebnis 100
B. Ausdrückliche Vereinbarung einer Unterlassungspflicht 100
C. Keine ausdrückliche Vereinbarung einer Unterlassungspflicht 100
I. Schiedsvereinbarung mit reinem Inlandsbezug 101
1. Argumente gegen die Annahme einer Unterlassungspflicht 101
2. Argumente für die Annahme einer Unterlassungspflicht 103
a) Bedürfnis nach Erzwingbarkeit 103
b) Herleitung einer Unterlassungspflicht aus der Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht 103
3. Stellungnahme 105
a) Bedürfnis nach Erzwingbarkeit 105
b) Herleitung einer Unterlassungspflicht aus der Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht 107
II. Schiedsvereinbarung mit Auslandsbezug 109
1. Argumente gegen die Annahme einer Unterlassungspflicht 109
2. Argumente für die Annahme einer Unterlassungspflicht 110
3. Stellungnahme 111
III. Paralleldiskussion bei Gerichtsstandsvereinbarungen 112
1. Diskussion in der Rechtsliteratur 112
2. Urteil des BGH vom 17. Oktober 2019 113
a) Sachverhalt und Entscheidung 114
b) Rezeption 114
3. Rückschlüsse für Unterlassungspflichten bei Schiedsvereinbarungen 116
IV. Zwischenergebnis 116
D. Eigener Lösungsansatz 117
I. Das Pflichtengefüge der Schiedsvereinbarung 117
1. Pflichtengefüge im Schuldrecht 117
a) Leistungs- und Nebenleistungspflichten, § 241 Abs. 1 BGB 117
b) Rücksichtnahmepflichten, § 241 Abs. 2 BGB 118
2. Übertragbarkeit des schuldrechtlichen Pflichtengefüges auf die Schiedsvereinbarung 120
a) Anwendbarkeit der BGB-Normen des allgemeinen Teils und des Schuldrechts 120
b) Differenzierung von Haupt- und Nebenpflichten innerhalb der Schiedsvereinbarung 120
c) Stellungnahme 122
II. Die Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht als prozessualer Ausdruck der Leistungstreuepflicht 124
1. Anwendbarkeit der Vertragstreuegrundsätze auf die Schiedsvereinbarung 125
2. Vergleich der Leistungstreuepflicht und der schiedsvertraglichen Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht 125
a) Charakteristika der Leistungstreuepflicht 125
b) Dogmatische Einordnung von Leistungstreuepflichten 126
c) Vergleich zwischen der Leistungstreuepflicht und der schiedsvertraglichen Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht 128
aa) Dogmatische Einordnung 128
bb) Bestimmung 128
cc) Inhalt 128
dd) Charakter 129
ee) Funktion 129
d) Zwischenergebnis 130
III. Ableitung einer schiedsvertraglichen Unterlassungspflicht aus der Verfahrensförderungs- und Loyalitätspflicht 131
1. Unterlassung der Klageerhebung notwendig zur Erreichung des Vertragszwecks? 131
a) Klage vor deutschen Gerichten 132
aa) Gefährdung der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens 132
bb) Gefährdung des Vertragszwecks aufgrund der Parallelität der Verfahren 133
b) Klage vor ausländischen Gerichten 135
aa) Klage in der Hauptsache 136
bb) Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung 136
c) Anträge im Eilrechtsschutz 137
aa) Antrag auf Eilrechtsschutz vor deutschen Gerichten 137
bb) Antrag auf Eilrechtsschutz vor ausländischen Gerichten 137
d) Zwischenergebnis 139
2. Unterlassung der Klageerhebung zumutbar ohne Preisgabe eigener Interessen? 139
a) Klage vor deutschen Gerichten 139
b) Klage und Anträge im Eilrechtsschutz vor ausländischen Gerichten 139
3. Unterlassung der Klageerhebung ist kein ausschließlicher Interessen- und Risikobereich der schiedstreuen Partei 140
4. Zwischenergebnis 142
IV. Ergebnis 143
§ 4 Fazit 143
Kapitel 3: Die Durchsetzung der Unterlassungspflicht als Primäranspruch 144
§ 1 Existenz eines Erfüllungsanspruchs bei Prozessverträgen 144
§ 2 Erlass von Prozessführungsverboten durch Staats- und Schiedsgerichte 145
A. Prozessführungsverbote durch deutsche Gerichte 145
I. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem deutschen Gericht 145
II. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem mitgliedsstaatlichen Gericht 147
1. Neubewertung aufgrund der Reform der Brüssel I-VO 147
2. Zwischenergebnis 150
III. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem drittstaatlichen Gericht 150
1. Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses 150
2. Weitere Bedenken gegen Prozessführungsverbote 151
a) Unvereinbarkeit mit Europarecht 151
b) Unvereinbarkeit mit dem NYÜ 152
c) Völkerrechtliche Bedenken 153
d) Rechtspolitische Bedenken 155
3. Jüngste Entwicklungen im Bereich der FRAND-Lizenzrechtsprechung 157
a) Urteil des OLG München vom 12. Dezember 2019 157
b) Urteil des OLG Düsseldorf vom 7. Februar 2022 158
c) Rückschlüsse für die Zulässigkeit von Prozessführungsverboten zur Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen 159
4. Zwischenergebnis 160
IV. Ergebnis 160
B. Prozessführungsverbote durch Schiedsgerichte mit Sitz in Deutschland 161
I. Zulässigkeit von Prozessführungsverboten 161
1. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem deutschen Gericht 161
2. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem mitgliedsstaatlichen Gericht 162
a) Urteil des EuGH vom 13. Mai 2015 – Rs. C-536/13 – Gazprom 162
aa) Sachverhalt und Entscheidung 162
bb) Rezeption und Auswirkungen des Urteils sowie Stellungnahme 163
b) Zwischenergebnis 165
3. Prozessführungsverbot gegen eine Klage vor einem drittstaatlichen Gericht 165
4. Zwischenergebnis 166
II. Voraussetzungen für schiedsrichterliche Prozessführungsverbote 167
1. Grundlage und Erscheinungsformen schiedsrichterlicher Prozessführungsverbote 167
2. Voraussetzungen für den Erlass eines Prozessführungsverbots 168
a) Prozessuale Voraussetzungen 169
aa) Antrag der schiedstreuen Partei 169
bb) Zuständigkeit des Schiedsgerichts 169
b) Materielle Voraussetzung: Verletzung der Unterlassungspflicht 171
3. Wirkung eines schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots 171
4. Zwischenergebnis 172
III. Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung eines schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots 172
1. Vollstreckbarerklärung des schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots im Inland 173
a) Ordre public-Vorbehalt 174
b) Prozessführungsverbot richtet sich gegen eine Klage vor einem deutschen Gericht 176
c) Prozessführungsverbot richtet sich gegen eine Klage vor einem mitgliedsstaatlichen Gericht 178
aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Brüssel Ia-VO 179
(1) Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich 179
(2) Sachlicher Anwendungsbereich 179
bb) Vereinbarkeit mit der Brüssel Ia-VO 180
cc) Rechtsfolge für den Schiedsspruch 182
dd) Zwischenergebnis 184
d) Prozessführungsverbot richtet sich gegen eine Klage vor einem drittstaatlichen Gericht 185
e) Zwischenergebnis 186
2. Anerkennung und Vollstreckung des schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots im Ausland 186
a) Anerkennungspflichtigkeit eines schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots 186
b) Europäischer Kontext: Vorrang des NYÜ vor der Brüssel Ia-VO? 188
c) Blick ins Ausland: Anerkennung und Vollstreckung eines schiedsrichterlichen Prozessführungsverbots im Ausland unter Berücksichtigung des ordre public-Vorbehalts gem. Art. V Abs. 2 lit. b NYÜ 190
aa) Frankreich 191
bb) Litauen 192
cc) Schweiz 194
dd) England und Wales 194
ee) USA 196
d) Zusammenfassung 197
3. Zwischenergebnis 198
C. Ergebnis 198
§ 3 Wechselseitige Prozessführungsverbote 198
A. Anti anti-arbitration injunctions und anti anti-enforcement injunctions durch deutsche Gerichte 199
I. Erlass einer anti anti-arbitration injunction bzw. einer anti anti-enforcement injunction durch deutsche Gerichte 199
II. Zulässigkeit einer anti anti-arbitration injunction bzw. einer anti anti-enforcement injunction im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO und mit Bezug auf Drittstaatensachverhalte 201
B. Anti anti-arbitration injunctions und anti anti-enforcement injunctions durch Schiedsgerichte 202
C. Ergebnis 203
§ 4 Fazit 203
Kapitel 4: Die Durchsetzung der Unterlassungspflicht als Sekundäranspruch 205
§ 1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB 205
A. Pflichtverletzung 205
I. Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung 206
II. Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung, wenn ein angerufenes ausländisches Gericht die Schiedsvereinbarung für unwirksam hält? 209
III. Zwischenergebnis 212
B. Vertretenmüssen 212
I. Beibehaltung des gewöhnlichen Haftungsmaßstabs 213
II. Haftungsprivilegierung auf arglistiges und missbräuchliches Verhalten 214
III. Besondere Anforderungen an den Haftungsmaßstab 214
IV. Ausnahme von der Darlegungs- und Beweislastverteilung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB 216
V. Stellungnahme und eigene Ansicht 216
1. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum 217
a) Haftungsprivilegierung auf arglistiges und missbräuchliches Verhalten 217
b) Besondere Anforderungen an den Haftungsmaßstab 217
c) Ausnahme von der Darlegungs- und Beweislastverteilung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB 218
2. Eigene Ansicht: Beibehaltung des gewöhnlichen Haftungsmaßstabs 218
VI. Haftung bei Schiedsvereinbarungen in AGB 221
VII. Haftungsausschluss 221
VIII. Zwischenergebnis 222
C. Schaden 223
I. Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs wegen unmöglicher Quantifizi‍erbarkeit 224
II. Bestimmung des hypothetischen Rechtsgüterstands nach der Differenzhypothese 224
III. Konstellation 1: Gericht erkennt die Schiedsvereinbarung an und weist die Klage ab 228
1. Schadensposten 228
2. Kausalität – Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens 230
IV. Konstellation 2: Gericht erklärt sich für zuständig und entscheidet in der Sache 231
1. Urteil zugunsten der schiedstreuen Partei 231
2. Urteil zulasten der schiedstreuen Partei 232
V. Konstellation 3: Ausländisches Gericht entscheidet über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung in einem Feststellungsverfahren 233
VI. Kürzung des Schadensersatzanspruchs wegen Mitverschuldens 233
1. Kürzung wegen Nichterhebung der Schiedseinrede 234
2. Kürzung wegen Nichtbeantragung einer anti-suit injunction 235
3. Kürzung wegen Nichtausschöpfung des Instanzenzugs 236
4. Kürzung wegen mangelhafter Verteidigung im staatlichen Prozess 237
VII. Zwischenergebnis 238
D. Ergebnis 238
§ 2 Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs 239
A. Allgemeines 239
I. Zuständigkeit des Schiedsgerichts 239
II. Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses 239
III. Zwischenergebnis 241
B. Vorgreiflicher Schadensersatzanspruch 241
C. Nachträglicher Schadensersatzanspruch: Fragen der Rechtskraft 242
I. Rechtskraft deutscher Entscheidungen 243
1. Bindung des Schiedsgerichts an Entscheidungen deutscher Gerichte 243
2. Reichweite der Bindungswirkung 244
a) Gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache 244
b) Inzidente gerichtliche Entscheidung über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung 245
c) Gerichtliche Kostenentscheidung 246
3. Rechtskraftkollisionen im Einzelfall 246
a) In der Hauptsache ist der Schiedsspruch vor dem Urteil ergangen 247
b) In der Hauptsache liegt noch kein Schiedsspruch vor 248
aa) Konstellation 1: Gericht erkennt die Schiedsvereinbarung an und weist die Klage ab 248
bb) Konstellation 2: Gericht erklärt sich für zuständig und entscheidet in der Sache 249
(1) Urteil zugunsten der schiedstreuen Partei 249
(2) Urteil zulasten der schiedstreuen Partei 250
4. Zwischenergebnis 250
II. Rechtskraft mitgliedsstaatlicher Entscheidungen 251
1. Bindung des Schiedsgerichts an Entscheidungen mitgliedsstaatlicher Gerichte 251
2. Reichweite der Bindungswirkung nach der Brüssel Ia-VO 252
a) Mitgliedsstaatliche Entscheidung in der Hauptsache 253
b) Mitgliedsstaatliche Entscheidung über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung 255
c) Mitgliedsstaatliche Kostenentscheidung 256
d) Zwischenergebnis 257
3. Rechtskraftkollisionen im Einzelfall 257
a) In der Hauptsache ist der Schiedsspruch vor dem Urteil ergangen 258
aa) Beachtung der Bestimmungen und grundlegenden Ziele der Verordnung durch das Schiedsgericht? 258
bb) Auflösung des Rechtskraftkonflikts 259
b) In der Hauptsache liegt noch kein Schiedsspruch vor 261
aa) Konstellation 1: Gericht erkennt die Schiedsvereinbarung an und weist die Klage ab 261
bb) Konstellation 2: Gericht erklärt sich für zuständig und entscheidet in der Sache 262
(1) Urteil zugunsten der schiedstreuen Partei 262
(2) Urteil zulasten der schiedstreuen Partei 262
c) Konstellation 3: Gericht entscheidet über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung in einem Feststellungsverfahren 263
4. Zwischenergebnis 264
III. Rechtskraft drittstaatlicher Entscheidungen 265
1. Konstellation 1: Gericht erkennt die Schiedsvereinbarung an und weist die Klage ab 265
2. Konstellation 2: Gericht erklärt sich für zuständig und entscheidet in der Sache 266
3. Konstellation 3: Gericht entscheidet über die (Un-)‌Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung in einem Feststellungsverfahren 266
4. Zwischenergebnis 266
IV. Rechtskraft von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes 267
V. Rechtsfolgen bei Missachtung der Rechtskraftwirkung durch das Schiedsgericht 267
1. Aufhebbarkeit oder Nichtigkeit als Rechtsfolge? 268
2. Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO 269
3. Zwischenergebnis 270
VI. Ergebnis 270
D. Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung eines Schadensersatzschiedsspruchs 270
I. Vollstreckbarerklärung in Deutschland 271
1. Vollstreckbarerklärung eines Schadensersatzschiedsspruchs bei abredewidriger Klage vor einem deutschen Gericht 271
a) Vorgreiflicher Schadensersatzschiedsspruch 271
b) Nachträglicher Schadensersatzschiedsspruch 272
2. Vollstreckbarerklärung eines Schadensersatzschiedsspruchs bei abredewidriger Klage vor einem mitgliedsstaatlichen Gericht 273
a) Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO 273
b) Grundlegende rechtsdogmatische Einwände 274
c) Vollstreckbarerklärung eines vorgreiflichen Schadensersatzschiedsspruchs 275
aa) Vergleichbare Wirkung mit einer anti-suit injunction 277
bb) Übertragbarkeit der West Tankers-Grundsätze 278
(1) Beeinträchtigung der Zuständigkeitsprüfung des mitgliedsstaatlichen Gerichts 279
(2) Verstoß gegen den unionsrechtlichen Vertrauensgrundsatz 279
(3) Einschränkung des Zugangs zum nach der Verordnung angerufenen Gericht 280
cc) Zwischenergebnis 280
d) Vollstreckbarerklärung eines nachträglichen Schadensersatzschiedsspruchs 281
aa) Gericht erkennt die Schiedsvereinbarung an und weist die Klage ab 281
bb) Gericht hat sich für zuständig erklärt und in der Sache entschieden 281
(1) Vergleichbare Wirkung mit einer anti-suit injunction 281
(2) Übertragbarkeit der West Tankers-Grundsätze im Übrigen 282
(a) Verstoß gegen den unionsrechtlichen Vertrauensgrundsatz 282
(b) Einschränkung des Zugangs zum nach der Verordnung angerufenen Gericht 285
e) Zwischenergebnis 286
3. Vollstreckbarerklärung eines Schadensersatzschiedsspruchs bei abredewidriger Klage vor einem drittstaatlichen Gericht 286
a) Vorgreiflicher Schadensersatzschiedsspruch 287
b) Nachträglicher Schadensersatzschiedsspruch 287
II. Blick ins Ausland: Anerkennung und Vollstreckung eines Schadensersatzschiedsspruchs im Ausland unter Berücksichtigung des ordre public-Vorbehalts gem. Art. V Abs. 2 lit. b NYÜ 288
1. Frankreich 289
2. Spanien 289
3. Schweiz 289
4. England und Wales 290
5. USA 292
6. Zwischenergebnis 294
E. Ergebnis 294
§ 3 Fazit 295
Kapitel 5: Die vertragliche Absicherung des Schiedsverfahrens durch Vertragsgestaltung 297
§ 1 Einzelne Vertragsgestaltungsmöglichkeiten 297
A. Kostenerstattungsvereinbarung 297
B. Pauschalierter Schadensersatz 299
C. Vertragsstrafe 300
D. Schiedsvereinbarung mit subsidiärer Gerichtsstandsvereinbarung 302
§ 2 Vertragsgestaltung in AGB 304
A. Unternehmerischer Rechtsverkehr 304
I. Kostenerstattungsvereinbarung 305
II. Pauschalierter Schadensersatz 306
III. Vertragsstrafe 307
IV. Schiedsvereinbarung mit subsidiärer Gerichtsstandsvereinbarung 307
V. Zwischenergebnis 308
B. Verbraucherrechtsverkehr 309
I. Kostenerstattungsvereinbarung 310
II. Pauschalierter Schadensersatz und Vertragsstrafe 311
III. Schiedsvereinbarung mit subsidiärer Gerichtsstandsvereinbarung 311
IV. Zwischenergebnis 312
C. Rechtsfolge bei Nichtigkeit 313
§ 3 Europarechtliche Implikationen 314
A. Kostenerstattungsvereinbarung 314
B. Pauschalierter Schadensersatz 315
C. Vertragsstrafe 315
D. Ergebnis 317
§ 4 Fazit 317
Schlussbetrachtung 318
§ 1 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 318
§ 2 Ausblick 321
Literaturverzeichnis 323
Sachwortverzeichnis 357