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Schutz bei Nachtarbeit

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Brandt, L. (2025). Schutz bei Nachtarbeit. Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59501-3
Brandt, Laurens. Schutz bei Nachtarbeit: Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59501-3
Brandt, L (2025): Schutz bei Nachtarbeit: Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59501-3

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Schutz bei Nachtarbeit

Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?

Brandt, Laurens

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 391

(2025)

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About The Author

Laurens Brandt studierte Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Marburg, Lüneburg und Genova (Italien). Im Anschluss absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaft und das Rechtsreferendariat in Leipzig. Neben seiner von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig. Seit 2024 arbeitet er als wissenschaftlicher Referent für Arbeitsrecht am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht in Frankfurt am Main und ist Dozent an der University of Labour ebendort.

Abstract

Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist § 6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.»Protection for Night Workers«: The monograph offers an in-depth analysis of the provisions of German law on protection for night workers. It is based on current research into the health, family and social consequences of night work. The thesis shows that the legal protection as interpreted by the Federal Labour Court does not meet the requirements of constitutional and EU law. On the basis of a specific example, it also contributes to fundamental questions of labour law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 25
A. Problemstellung und These 27
I. Nachtarbeit: Kein aktuelles Thema? 27
II. Gesundheitliche und soziale Folgen der Nachtarbeit 29
III. Die Vorgaben des Verfassungs- und Unionsrechts für den Schutz bei Nachtarbeit 30
IV. Erfüllung dieser Vorgaben durch § 6 ArbZG? 31
1. Die besondere Bedeutung des § 6 Abs. 5 ArbZG 32
2. Inhalt und praktische Anwendung des § 6 Abs. 5 ArbZG 32
3. Zuschläge als Mittel des Arbeitsschutzes? 33
V. These und zentrale Fragen 34
B. Gang der Untersuchung 34
C. Hinweis zur Sprache 36
2. Kapitel: Geschichtliche Entwicklung der Nachtarbeit und des Nachtarbeitsrechts 37
A. Vor der deutschen Einigung 38
I. Nachtarbeit als Ausnahme in vorindustrieller Zeit 39
II. Zunahme der Nachtarbeit durch die industrielle Revolution 40
1. Verschlechterung der Arbeits- und Lebensverhältnisse 40
a) Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse 41
b) Zunahme der Nachtarbeit 42
2. Erste gesetzliche Regelung der Nachtarbeit: Das Preußische Regulativ 1839 43
a) Entstehungsgeschichte 43
b) Nachtarbeitsverbot für Jugendliche 44
c) Mangelnde Durchsetzung 45
B. Kaiserreich 46
I. Erkämpfte Arbeitszeitverkürzung und Ausbreitung der Nachtschichtarbeit 46
1. Etablierung dauerhafter Arbeiterorganisationen und der sozialen Frage 46
2. Zusammenhang von Arbeitszeitverkürzung und Zunahme von Schichtsystemen 47
II. Das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen 48
1. Ungenutzte Ermächtigung des Bundesrats 1878 48
2. Verbot der Nachtarbeit für Arbeiterinnen 1891 49
a) Bedeutungsgewinn der (internationalen) Arbeiterbewegung 50
b) Sichtweise der bürgerlichen Parteien auf die Frauennachtarbeit 50
c) Sichtweise der Sozialdemokratie auf die Frauennachtarbeit 51
d) Sichtweise der Frauenbewegung auf die Frauennachtarbeit 52
e) Der Beschluss des Nachtarbeitsverbots 52
3. Internationales Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen 1906/1919 53
a) Vorgeschichte und Motive für die internationale Regelung 53
b) Internationale Arbeiterschutzkonferenz und Einrichtung des Internationalen Arbeitsamtes 54
c) Beschluss und Ratifizierung des internationalen Arbeiterinnennachtarbeitsverbots 54
d) Feministische Kritik 55
e) Fortschreibung des Verbots auf Ebene der ILO 56
4. Zwischenergebnis: Frauenspezifisches Nachtarbeitsverbot zum Familienschutz 57
III. Weitere Entwicklung im Kaiserreich 57
1. Zunahme der Nachtarbeit über die Industrie hinaus 57
2. Gesetzgeberischer Stillstand und gewerkschaftliche Thematisierung 58
3. Aussetzung der Nachtarbeitsverbote während des Ersten Weltkriegs 58
C. Weimarer Republik 59
I. Gesetzliche Einführung des Achtstundentages 60
II. Der Kampf um den Achtstundentag als zentraler Konflikt 60
III. Gesetzlicher Mehrarbeitszuschlag im Arbeitszeitnotgesetz 1927 61
D. Nationalsozialismus 62
I. Entwicklung bis zum Kriegsbeginn 62
II. Kriegswirtschaft, Nachtarbeit und Verteidigung der Zuschläge 63
E. Geteiltes Deutschland 64
I. Bundesrepublik Deutschland 64
1. Beibehaltung des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen 65
a) Wachsende Kritik am frauenspezifischen Nachtarbeitsverbot 65
b) Erfolglose Gesetzesinitiativen zur Neuregelung des Arbeitszeitrechts 66
2. Tarifliche Regulierung zwischen Abgeltung und Schutz 67
a) Tarifpolitik in den Anfangsjahren der Bundesrepublik: „Zudecken“ mit Zulagen 67
b) Tarifpolitik zur „Humanisierung der Arbeit“: Eindämmung der und Schutz bei Nachtarbeit 68
c) Tarifpolitik in den 1980er Jahren: Scheitern qualitativer Ansätze 70
II. Deutsche Demokratische Republik 71
1. Nachtarbeit in der Industriegesellschaft DDR 71
2. Abschaffung des Nachtarbeitsverbots für Frauen 71
3. Geschlechtsneutrale Vergünstigungen für Nachtarbeitnehmer 72
F. Wiedervereinigtes Deutschland 73
I. Erlass des Arbeitszeitgesetzes 1994 73
1. Reformdruck durch die europäische Rechtsentwicklung 73
a) Urteil des EuGH zum französischen Frauennachtarbeitsverbot 73
b) Verabschiedung der sog. Arbeitszeitrichtlinie 74
2. Reformdruck durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 75
a) Doppelte Gleichheitswidrigkeit des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen 76
b) Verpflichtung zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Schutzsystems 77
3. Reformdruck durch gespaltene Rechtslage in Ost- und Westdeutschland 78
4. Politischer und ökonomischer Kontext der Neuregelung 78
5. Gesetzgebungsprozess 79
II. Entwicklungen seit 1994 80
1. Abschaffung branchenspezifischer Nachtarbeitsverbote 80
2. Depolitisierung der Nachtarbeit 81
3. Weitere Zunahme der Nachtarbeit seit Erlass des ArbZG 82
4. Gründe für die Zunahme der Nachtarbeit 82
5. Unveränderter Gender-Gap 83
6. Neue Ansätze qualitativer Tarifregelungen 84
G. Resümee und Folgerungen 85
I. Entkoppelung der Nachtarbeit von der Industriearbeit 86
II. Keine gesetzliche Tradition eines Schutzes bei Nachtarbeit 86
III. Zuschläge als dominierende tarifliche Regelungsform 87
IV. Kontinuität der öffentlich-rechtlichen Regelung 87
V. Problem für Familien- und Sorgearbeit sowie Gleichstellungshemmnis 88
3. Kapitel: Geltende Gesetzeslage zur Nachtarbeit 89
A. Arbeitsschutzrecht 90
I. Grundlagen 91
1. Öffentliches Gefahrenabwehrrecht 91
2. „Doppelwirkung“ als privates Arbeitsschutzrecht 91
a) Dogmatische Konstruktion und Reichweite 92
b) Rechtsfolgen bei Verletzung des § 618 Abs. 1 BGB 93
c) Praktische Bedeutung 93
3. Verhältnis von ArbSchG und ArbZG 94
4. Persönlicher Anwendungsbereich 94
II. Arbeitszeitgesetz 95
1. Festlegung der Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 ArbZG) 95
a) Zweck 95
b) Rechtsfolgen bei Verletzung 96
c) Unbestimmtheit der Norm 97
d) Fehlende Rechtsprechung 99
e) Anwendung in der Praxis 100
f) Zwischenergebnis: Missglückte und ineffektive Norm 101
2. Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit (§ 6 Abs. 2 ArbZG) 101
a) Zweck 101
b) Rechtsfolgen bei Verletzung und Tarifdispositivität 102
c) Eingeschränkte Schutzwirkung 102
d) Zwischenergebnis: Bei 5-Tage-Woche keine besondere Schutzwirkung 102
3. Gesundheitsuntersuchung (§ 6 Abs. 3 ArbZG) 102
a) Zweck 103
b) Rechtsfolgen 103
c) Anwendung in der Praxis 104
d) Zwischenergebnis: Abhängig vom einzelnen Nachtarbeitnehmer 104
4. Umsetzung auf einen Tagarbeitsplatz (§ 6 Abs. 4 S. 1 ArbZG) 105
a) Zweck 105
b) Ausübung und Voraussetzungen 105
aa) Gesundheitsgefahr durch Nachtarbeit 106
bb) Gesundheitsgefahr durch Doppelbelastung 106
c) Rechtsfolgen 107
aa) Ablehnungsrecht des Arbeitgebers 107
bb) Personenbedingtes Kündigungsrecht bei berechtigter Ablehnung 108
d) Zwischenergebnis: Gefahr der Kommerzialisierung der Gesundheit 108
5. Zusätzliche, bezahlte freie Tage oder Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG) 109
a) Zweck 110
b) Verhältnis der beiden Alternativen 111
c) Angemessenheit der Zuschlagshöhe 112
aa) Rechtsprechung zur Zuschlagshöhe: Rahmen und feste Richtwerte 112
bb) Rechtsprechung zu abgesenktem Zuschlag bei Zweckverfehlung 114
cc) Beurteilung in der Literatur 116
d) Tarifvorbehalt 117
e) Anwendung in der Praxis 118
f) Zwischenergebnis: Kommerzialisierung durch Zuschläge 119
6. Gleichbehandlung bei Weiterbildung und Aufstiegsförderung (§ 6 Abs. 6 ArbZG) 119
a) Zweck 119
b) Zwischenergebnis: Kein besonderer Schutz 120
7. Zwischenergebnis: Ineffektiver Schutz mit § 6 Abs. 5 ArbZG als Zentralnorm 120
III. Arbeitsschutzgesetz 121
1. Regelungstechnik des ArbSchG 121
2. Nachtarbeit als Gefährdungsfaktor im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 122
a) Zweck der Gefährdungsbeurteilung 122
b) Nachtarbeit als gefährdende Arbeitszeitgestaltung 122
c) Nachtarbeit als psychische Belastung 122
3. Anwendung in der Praxis 123
4. Zwischenergebnis: § 5 ArbSchG als Verfahrensnorm mit begrenzter Wirkung 123
B. Kollektives Arbeitsrecht 124
I. Tarifrecht 124
1. Mögliche tarifliche Regelungen zu Entgelt und Belastungsschutz 124
2. Tarifliche Verschlechterung von gesetzlichen Regelungen in § 6 ArbZG 125
3. Zwischenergebnis: Ambivalente Wirkung für Gesundheits- und Sozialschutz 126
II. Betriebsverfassungsgesetz 126
1. Einführung und Ausgestaltung von Nachtarbeit 127
2. Arbeitsmedizinische Untersuchung 128
3. Umsetzung auf einen Tagarbeitsplatz 128
4. Ausgleichsleistung 129
5. Gleichberechtigte Teilhabe 129
6. Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen 130
7. Zwischenergebnis: Gesetzliche Effektivierungsmöglichkeiten 130
C. Steuer- und Abgabenrecht 131
I. Einkommenssteuergesetz 131
1. Rechtslage: Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen 131
2. Zweck der Steuerfreiheit 132
3. Auswirkungen der Steuerfreiheit 132
a) Für die betroffenen Arbeitnehmer: Anreiz zur Nachtarbeit 132
b) Für die betroffenen Arbeitgeber: Verbilligung der Nachtarbeit 133
c) Begünstigung der Zuschlags- gegenüber der Freizeitgewährung 134
4. Beurteilung in der steuerrechtlichen Literatur 135
5. Zwischenergebnis: Verfehlte Begünstigung von Nachtarbeit und Zuschlägen 135
II. Sozialversicherungsentgeltverordnung 135
1. Beitragsfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen 136
a) Auswirkungen auf Arbeitgeber: Verbilligung der Nachtarbeit 136
b) Auswirkungen auf die Arbeitnehmer: Kurzfristige Vergünstigung, langfristige Nachteile 136
c) Auswirkungen auf die Sozialversicherung: Geringere Einnahmen trotz höherer Kosten 137
2. Zwischenergebnis: Verfehlte Begünstigung zu Lasten der Allgemeinheit 137
D. Sozialrecht 137
I. Prävention durch die Sozialversicherungsträger 137
1. Prävention durch die Krankenkassen 138
2. Prävention durch die Rentenversicherungsträger 138
3. Prävention durch die Unfallversicherungsträger 138
II. Rehabilitation durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung 139
III. Rehabilitation und Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung 139
1. Arbeitsunfälle 139
2. Berufskrankheiten 139
IV. Ergebnis 140
E. Resümee und Folgerungen 140
I. Geringer Gesundheitsschutz 141
1. Geringe präventive Schutzwirkung der gesetzlichen Normen 141
2. Probleme des kollektiven Schutzes 142
3. Rehabilitation, aber keine Entschädigung 142
II. Geringer Sozialschutz 142
III. Kein kohärentes Schutzkonzept 142
4. Kapitel: Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Schutzkonzepts 144
A. Anwendbarkeit der nationalen Grundrechte 145
I. Geltung der deutschen Grundrechte im Anwendungsbereich des Unionsrechts 146
II. Determination durch Unionsrecht bei der Nachtarbeit 147
III. Ergänzende Anwendbarkeit der Charta-Grundrechte 148
IV. Ergebnis 150
B. Grundrechtliche Schutzpflichten und Privatrecht 150
I. Schutzpflicht oder Abwehrrecht 151
1. Die grundrechtliche Problematik der Dreieckskonstellation 152
2. Herrschende Meinung: Die Schutzpflicht als weitere Grundrechtsdimension 154
a) Objektiver Gehalt der Grundrechte 154
aa) Dogmatische Begründung 154
bb) Kritik 156
b) Ableitung aus der Menschenwürde 156
aa) Dogmatische Begründung 156
bb) Kritik 157
c) Gesellschaftsvertragstheoretischer Ansatz 157
aa) Dogmatische Begründung 158
bb) Kritik 158
3. Andere Ansicht: Die abwehrrechtliche Lösung 159
a) Zurechnung erlaubten Verhaltens zum Staat als dessen Eingriff 160
b) Auferlegung der Duldungspflicht als staatlicher Eingriff 160
c) Kritik 161
4. Eigene Wertung 162
a) Entscheidung für die Schutzpflichtenlösung 162
b) Aufnahme von Kritikpunkten der abwehrrechtlichen Lösung 163
5. Anwendung auf die Problematik der Nachtarbeit 163
II. Schutzpflichten im Privatrecht 164
1. Erste Ansicht: Formale Vertragsfreiheit 165
a) Historische Grundlagen 166
b) Dogmatische Begründung 166
c) Historisch-empirische Entwicklung 166
2. Zweite Ansicht: Sozialstaatliche Sichtweise 167
3. Dritte Ansicht: Materielle Vertragsfreiheit 168
a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 168
b) Beurteilung in der Literatur 169
c) Aufnahme in die Gesetzgebung 170
4. Eigene Wertung 170
a) Kritik des formellen Verständnisses der Vertragsfreiheit 170
b) Kritik der sozialstaatlichen Sichtweise 171
c) Zustimmung zum materiellen Verständnis der Vertragsfreiheit 172
d) Schutz der Vertragsfreiheit durch deren allgemeine Beschränkung 172
e) Bedeutung des Sozialstaatsgebots in Bezug auf die Vertragsfreiheit 173
5. Anwendung auf die Problematik der Nachtarbeit 173
III. Ergebnis 175
C. Das Untermaßverbot als Prüfmaßstab 176
I. Tatbestand: Schutzpflichtauslösende Situation 176
II. Rechtsfolge: Staatliche Handlungspflicht 177
1. Legislative als primäre Adressatin der Schutzpflicht 177
2. Spielraum des Gesetzgebers und verfassungsrechtliche „Leitplanken“ 178
III. Inhalt und Kontrolle des Untermaßverbots 180
1. Herrschende Meinung: Eingeschränkte Kontrolle des Gesetzgebers 180
a) Solitärer Maßstab in der zweiten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch 181
b) Allgemeiner Maßstab bei der Kontrolle der Schutzpflichtenerfüllung 181
2. Andere Ansicht: Strenge Kontrolle des Gesetzgebers 183
3. Eigene Ansicht 184
a) Schutzzielbestimmung durch begrenzte Abwägung der Grundrechte 185
b) Auswahl der Mittel durch den Gesetzgeber 186
c) Einschätzungsspielraum und Beobachtungspflicht des Gesetzgebers 186
d) Rechtsfolge eines ungenügenden Schutzes 187
IV. Ergebnis 188
D. Von Nachtarbeit betroffene Grundrechte und ihre Abwägung 188
I. Vorbemerkungen zur Schicht- und Nachtarbeitsforschung 189
1. Healthy worker-Effekt 189
2. Abgrenzung zwischen Schicht- und Nachtarbeitsforschung 190
3. Forschungsstand zu sozialen Folgen 191
II. Grundrechte des Nachtarbeitnehmers I: Gesundheit 191
1. Leben und körperliche Unversehrtheit 192
a) Rechtlicher Rang der Grundrechte 192
b) Schutzbereich und Schutzpflichtenseite des Grundrechts auf Leben 193
c) Schutzbereich und Schutzpflichtenseite des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit 193
2. Forschungsstand und rechtliche Würdigung im Nachtarbeitsurteil 1992 195
a) Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher und -medizinischer Erkenntnisse 195
b) Rechtliche Würdigung 196
3. Neue Erkenntnisse zur Chronobiologie des Menschen 197
4. Neue Erkenntnisse zu Gefahren für die körperliche Unversehrtheit 198
a) Schlafstörungen 198
b) Immunfunktion und Hormonausschüttung 199
c) Magen-Darm-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen 200
d) Unfallrisiko 201
e) Psychische Erkrankungen 201
f) Kognitive Beeinträchtigungen 203
g) Menstruations- und Schwangerschaftsbeschwerden 204
h) Mehrfachbelastung mit Gefahrstoffen 204
5. Neue Erkenntnisse zu Gefahren für das Leben 204
a) Herzinfarktrisiko 205
b) Krebsrisiken 205
6. Rechtliche Würdigung des aktuellen Kenntnisstandes 207
a) Körperliche Unversehrtheit 207
b) Leben 208
c) Zwischenergebnis 208
III. Grundrechte des Nachtarbeitnehmers II: Sozialleben sowie Erwerbsarbeit 208
1. Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu gemeinsamen arbeitsfreien Zeiten 209
a) Vergleichbarkeit mit der Nachtarbeit 209
b) Schutzpflichtenkonstellation 210
c) Zwischenergebnis: Staat schuldet Minimalschutz vor sozialen Belastungen 210
2. Ehe und Familie 211
a) Schutzbereich der Ehe 211
b) Schutzbereich der Familie 212
c) Schutzpflichtenseite und Schutzniveau 213
d) Schutzbereich und -pflicht des „Elternrechts“ 214
e) Tatsächliche Beeinträchtigungen des Ehe- und Familienlebens und der Kindererziehung 214
aa) Beeinträchtigung der freien Rollenwahl 215
bb) Beeinträchtigung des Zusammenlebens in Ehe und Familie 216
cc) Erhöhte Trennungs- und Scheidungsrate 217
dd) Unerfüllter Kinderwunsch 219
f) Rechtliche Würdigung 219
3. Demokratische Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe 220
a) Tatsächliche Beeinträchtigung 220
b) Rechtliche Würdigung 221
4. Freizeit 222
a) Grundrechtliche Fundierung der Freizeit 222
aa) Freizeitschutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht 222
bb) Völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes 223
cc) Eigene Position: Auch „bloße“ Freizeit grundrechtlich geschützt 224
b) Tatsächliche Betroffenheit der Freizeit 225
5. Einschränkungen bei Berufswahl und Weiterbildung 225
IV. Grundrechte des Nachtarbeitnehmers III: Gesamtbelastung und Grundrecht auf gesunde Arbeit 226
1. Gesamtbelastung durch multiple Beeinträchtigung 226
2. Verschränkung im Normumfeld zu einem Grundrecht auf gesunde Arbeit 227
a) Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts in ähnlichen Fällen 228
b) Prägung eines Grundrechts auf gesunde Arbeit? 228
c) Unionsrechtliche Vorgaben 229
d) Zwischenergebnis: Grundrecht auf gesunde Arbeit geboten 230
V. Grundrechte des Arbeitgebers 230
1. Berufsfreiheit 231
a) Sachlicher Schutzbereich und Schutzintensität 231
b) Persönlicher Schutzbereich und Schutzintensität 233
c) Tatsächliche Betroffenheit durch staatliche Regulierung der Nachtarbeit 234
aa) Wirtschaftlich sinnvolle Nachtarbeit 234
(1) Mögliche ökonomische Vorteile von Nachtarbeit 234
(2) Mögliche ökonomische Nachteile 236
(3) Folgen für die betriebswirtschaftliche Kalkulation 237
bb) Technisch notwendige Nachtarbeit 237
cc) Gesellschaftlich notwendige Nachtarbeit 238
d) Rechtliche Würdigung 238
aa) Grundsätzlich Regelung der Berufsausübung 239
bb) Abweichende Wertung bei technologisch notwendiger Nachtarbeit? 239
cc) Abweichende Wertung bei gesellschaftlich notwendiger Nachtarbeit? 240
dd) Einfluss der typisierten Unternehmensgröße 241
2. Eigentumsfreiheit 241
3. „Unternehmerfreiheit“ 242
VI. Interessen der Allgemeinheit 243
1. Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme 243
a) Gesetzgeberische Begründung zum Mindestlohngesetz 243
b) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 244
c) Anwendung auf das Arbeitszeitrecht und die Nachtarbeit im Besonderen 244
aa) Arbeitszeitrecht 244
bb) Nachtarbeit 245
2. Tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen 245
a) Gleichstellungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG 245
b) Nachtarbeit als Gleichstellungshindernis 246
aa) Gleichrangigkeit von Zuschlag und Freizeitausgleich widerspricht Vereinbarkeit 246
bb) Fester Zuschlagssatz bei bestehendem Gender-Pay-Gap als faktische Ungleichbehandlung 247
3. Interesse an Versorgungssicherheit 247
4. Sicherheit Dritter 247
VII. Begrenzte Abwägung der unterschiedlichen Rechte 248
1. Gewichtung der grundrechtlichen Position des Nachtarbeitnehmers 249
a) Leben und körperliche Unversehrtheit 249
b) Ehe und Familie 251
c) Demokratische Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe 252
d) Freizeit 252
e) Berufswahl und Weiterbildung 253
f) Die einzelnen Beeinträchtigungen übersteigende Gesamtbelastung 253
2. Gewichtung der grundrechtlichen Position des Arbeitgebers 253
a) Berufsausübungsregelung 254
b) Wirtschaftliche Effekte von Nachtarbeit in der Praxis 254
c) Keine Veränderung seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 255
3. Gewichtung der Interessen der Allgemeinheit 255
4. Begrenzte Abwägung der Grundrechts- und Verfassungspositionen 256
a) Neue Erkenntnisse über weitere gesundheitliche Gefahren 256
b) Notwendige Einbeziehung aller Grundrechtspositionen des Nachtarbeitnehmers 256
c) Einbeziehung der daraus resultierenden Gesamtbelastung 257
d) Keine veränderten Erkenntnisse bei den Grundrechtspositionen des Arbeitgebers 257
e) Ergebnis für die Gegenüberstellung der Grundrechtspositionen 258
5. Schlussfolgerungen für die Ermittlung des Mindestschutzniveaus 258
a) Verpflichtung zum präventiven Mindestschutz 258
b) Keine Kommerzialisierung von Gesundheit und Sozialleben ohne gesetzliche Eingrenzung 259
c) Beschränkung der Nachtarbeit auf ein erträgliches Maß 259
VIII. Ergebnis 260
E. Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Mittel 260
I. Monetärer Zuschlag gem. § 6 Abs. 5 Alt. 2 ArbZG 262
1. Gemeinwohlbedingt erforderliche Nachtarbeit 262
a) Widersprüchliche Argumentation des BAG 262
b) Reaktionen der Rechtsprechung auf die Kritik 263
c) Verfassungsrechtliche Beurteilung: Kein effektiver Schutz 264
2. Sonstige Nachtarbeit 264
a) Schutzpflicht zugunsten des einzelnen Nachtarbeitnehmers 265
b) Unterordnung unter die wirtschaftlichen Erwägungen des Arbeitgebers 266
c) Vergütungsregelung als Fremdkörper im Gefahrenabwehrrecht 268
d) Inkohärenz des Regelungssystems 269
e) Zu geringe Zuschlagshöhe und verfehlte Orientierung an Tarifverträgen 270
f) Verfassungsrechtliche Beurteilung: Kein effektiver Schutz 272
II. Gewährung bezahlter freier Tage gem. § 6 Abs. 5 Alt. 1 ArbZG 272
III. Arbeitszeitgestaltung gem. § 6 Abs. 1 ArbZG 273
IV. Ergebnis 274
F. Verfassungskonforme Neuregelung und Auslegung 274
I. Neuregelung durch die Legislative 275
1. Gesetzgeber als primärer Adressat der Schutzpflicht 275
2. Vorteile einer bestimmten und klaren gesetzlichen Neuregelung 276
3. Exekutive und Judikative als sekundäre Adressaten der Schutzpflicht 276
4. Recht und Pflicht des Gesetzgebers zur schutzpflichtenkonformen Neuregelung 277
II. Verfassungskonforme Auslegung durch die Judikative 277
1. Methode und Grenzen der verfassungskonformen Auslegung 278
2. Keine Bindung der Auslegung an die Gesetzeszwecke des § 1 ArbZG 279
a) Die Berücksichtigung des Sozialschutzes ablehnende Ansicht 279
b) Die Berücksichtigung des Sozialschutzes bejahende Ansicht 280
c) Eigene Stellungnahme 281
aa) Wortlaut des § 1 ArbZG 281
bb) § 1 ArbZG bloße Auslegungshilfe 282
3. Verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 ArbZG 283
a) Vorrang der Gewährung bezahlter freier Tage 283
aa) Wortlaut der Norm 283
bb) Kein Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers 284
cc) Ergebnis und Folgen 285
b) Zeitlicher Horizont des Freizeitausgleichs 285
c) Tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit 286
d) Umfang der zusätzlichen freien Tage 287
4. Verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 1 ArbZG 288
a) Unzulässigkeit der Anordnung von Dauernachtarbeit 289
aa) Auslegung der Begriffe „arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ 289
bb) Anwendung auf die Anordnung von Dauernachtarbeit 290
cc) Gesetzlicher Schutzbedarf auch bei „freiwilliger“ Dauernachtarbeit 290
dd) Ergebnis für Dauernachtarbeiter in Vollzeit 291
b) Vorgaben für die Schichtplangestaltung 291
III. Verfassungsprozessuale Möglichkeiten und Entscheidung des BVerfG 292
1. Richtervorlage gem. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG bei Schutzpflichtverletzung 292
2. Verfassungsbeschwerde bei Schutzpflichtverletzung 293
3. Entscheidung des BVerfG 294
IV. Ergebnis 294
G. Resümee 295
5. Kapitel: Unionsrechtswidrigkeit des § 6 Abs. 5 ArbZG 297
A. Begrenzung der Untersuchung auf Art. 12 a) ArbZ-RL 298
I. § 6 Abs. 5 ArbZG als Umsetzungsnorm des Art. 12 a) ArbZ-RL 299
1. Keine Erfüllung des Art. 12 a) ArbZ-RL ohne § 6 Abs. 5 ArbZG 300
2. Die Umsetzung von Art. 12 a) ArbZ-RL in nationales Recht 301
a) Meinungsspektrum zur Umsetzung 301
b) Eigene Stellungnahme 302
II. Ergebnis 303
B. Auslegung des Art. 12 a) ArbZ-RL im Hinblick auf Umsetzungsmaßnahmen 303
I. Gesicherte Grundlagen zu Art. 12 a) ArbZ-RL 304
II. Rechtsprechung des EuGH zu Umsetzungsmaßnahmen 304
1. Rechtssache Glavna direktsia I 305
2. Rechtssache Coca-Cola European Partners 305
3. Zwischenergebnis: Widersprüchliche Rechtsprechung 306
III. Literaturauffassungen zu Umsetzungsmaßnahmen 307
IV. Methodische Auslegung des Art. 12 a) ArbZ-RL 308
1. Wortlaut 308
2. Historie 309
3. Systematik 310
a) Verhältnis zum Schutz der Tagarbeitnehmer 311
b) Verhältnis zum Urlaubsanspruch gem. Art. 7 ArbZ-RL 311
c) Verhältnis zur ArbSch-RRL und den dazu erlassenen Einzel-RL 312
aa) Folgerungen aus den allgemeinen Pflichten der ArbSch-RRL 312
bb) Folgerungen aus der Rechtsprechung zur Lärmschutz-Richtlinie 313
d) Verhältnis zur speziellen Arbeitszeit-RL für das Fahrpersonal 314
e) Aufforderung der EU-Kommission gegenüber Österreich 314
4. Sinn und Zweck 315
a) Schutz der Sicherheit und Gesundheit durch Einschränkung der Nachtarbeit (ErwG 8) 315
b) Schutz der Freizeit (ErwG 5) 315
aa) Freie Disposition über die Freizeit zugunsten von Gesundheit und Sozialleben 316
bb) Erhöhter Freizeitbedarf aufgrund schlechterer Nutzbarkeit der Ruhezeit bei Nachtarbeit 316
cc) Normative Anknüpfung 317
c) Keine Kommerzialisierung von Gesundheit und Sicherheit (ErwG 4) 317
5. Zwischenergebnis: Normatives Gebot der Arbeitszeitverkürzung 318
V. Auslegungsentscheidung gem. ILO-Übereinkommen Nr. 171? 318
1. Rechtliche Bedeutung des Erwägungsgrundes 6 der ArbZ-RL 319
a) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 319
b) Eigene Stellungnahme: ILO-Recht als Auslegungshilfe 320
2. Anwendung auf die ILO-Regelungen zur Nachtarbeit 321
a) Keine Anwendbarkeit der ILO-Übereinkommen Nr. 4, 41 und 89 321
b) Anwendbarkeit des ILO-Übereinkommens Nr. 171 als Auslegungshilfe 322
3. Zwischenergebnis: Keine Auslegung anhand des ILO-Rechts 323
VI. Auslegungsentscheidung anhand der Vorgaben des Primärrechts 323
1. Auslegung gem. Art. 31 Abs. 2 GRCh 324
a) Rechtsprechung des EuGH 324
b) Meinungsspektrum in der Literatur 324
c) Verhältnis der beiden Absätze des Art. 31 GRCh zueinander 325
d) Schutz der Nachtarbeit durch Art. 31 Abs. 2 GRCh 326
aa) Wortlaut 326
bb) Historie 328
cc) Systematik 329
dd) Sinn und Zweck 329
ee) Zwischenergebnis 329
e) Verhältnis von Art. 31 Abs. 2 GRCh und Art. 12 a) ArbZ-RL 329
aa) Grundrechtliche Schutzpflicht aus Art. 31 Abs. 2 GRCh 330
bb) Weitere Vorgaben der grundrechtlichen Fundierung für die Auslegung des Art. 12 a) ArbZ-RL 331
f) Vorgaben für die primärrechtskonforme Auslegung 332
g) Zwischenergebnis 334
2. Auslegung gem. Art. 7, 9 und 12 GRCh 334
3. Auslegung gem. Art. 153 Abs. 2, 5 AEUV 334
4. Zwischenergebnis: Primärrecht unterstreicht Auslegungsergebnis 335
VII. Ergebnis 336
C. Keine Erfüllung der Vorgaben durch § 6 Abs. 5 ArbZG 337
I. Durchführung von Unionsrecht durch § 6 Abs. 5 ArbZG? 337
1. Rechtsprechung des EuGH zum Begriff der Durchführung von Unionsrecht 337
2. Literatur zur Durchführung durch (tarifliche) Nachtarbeitszuschläge 338
3. Eigene Stellungnahme 339
a) Zusätzliche freie bezahlte Tage gem. § 6 Abs. 5 Alt. 1 ArbZG im Anwendungsbereich 339
b) Zuschlag auf das Bruttoentgelt gem. § 6 Abs. 5 Alt. 2 ArbZG im Anwendungsbereich? 341
4. Zwischenergebnis 342
II. Erfüllung des Art. 12 a) ArbZ-RL nur durch Arbeitszeitverkürzung 342
1. Zusätzliche bezahlte freie Tage 342
2. Zuschlag auf das Bruttoentgelt 343
a) Verstoß gegen Primärrecht, das Art. 12 a) ArbZ-RL konkretisiert 343
b) Verstoß gegen Art. 12 a) ArbZ-RL 343
c) Zwischenergebnis: Keine unionsrechtskonforme Umsetzung durch Zuschlagsverpflichtung 344
3. Kein freies Wahlrecht zwischen den beiden Alternativen 345
III. Ergebnis 346
D. Gerichtliche Korrektur der unionsrechtswidrigen Rechtslage 347
I. Richtlinienkonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 ArbZG 348
1. Methodik der richtlinienkonformen Auslegung und Rechtsfortbildung 348
2. Anwendung auf § 6 Abs. 5 ArbZG 349
3. Zwischenergebnis: Vorrang des Freizeitausgleichs 351
II. Unmittelbare Horizontalwirkung des Art. 31 Abs. 2 GRCh 351
1. Methodik der unmittelbaren Horizontalwirkung 351
2. Rechtsprechung des EuGH zu Art. 31 Abs. 2 GRCh 352
3. Anwendung auf § 6 Abs. 5 ArbZG 352
III. Negative Wirkung des Art. 31 Abs. 2 GRCh 352
1. Methodik der negativen Wirkung 352
2. Anwendung auf § 6 Abs. 5 ArbZG 353
IV. Ergebnis 353
E. Resümee 354
6. Kapitel: Grenzen tariflicher Abweichungsmöglichkeiten von § 6 Abs. 5 ArbZG 355
A. Rechtsprechung und Literatur zum Tarifvorbehalt des § 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG 357
I. Herrschende Meinung: Spielraum der Tarifparteien 358
1. Darstellung 358
a) Rechtsprechung des BAG 359
b) Literatur 360
c) Zusammenfassung 361
2. Rechtstheoretischer Hintergrund 362
3. Kritik 363
a) Kein Grundrechtsverzicht der Normunterworfenen durch Beitritt zu einer Koalition 363
b) Keine größere Sachnähe der Tarifparteien beim Gesundheitsschutz 365
c) Eingeschränkte Möglichkeit kollektiver Selbsthilfe 365
d) Gefahr der Kommerzialisierung des Gesundheitsschutzes 367
II. Andere Ansicht: Strikte Kontrolle der Tarifregelung 368
1. Darstellung 368
2. Rechtstheoretischer Hintergrund 369
3. Kritik 370
a) Originäre Tarifautonomie auch im Rahmen tarifdispositiven Gesetzesrechts 370
b) Keine Delegation durch staatliche Indienstnahme der Tarifregelung 371
III. Ergebnis 372
B. Eigener Ansatz zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG 372
I. Rechtstheoretischer Hintergrund 373
II. Grundrechtsbindung des Staates, nicht der Tarifparteien 374
III. Umsetzungspflicht des Mitgliedstaats, nicht der Tarifparteien 375
IV. Verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des Tarifvorbehalts 376
1. Einschränkung des Tarifvorbehalts 377
2. Methodische Zulässigkeit dieser Auslegung 377
3. Verbleibender Regelungsspielraum der Tarifparteien 378
4. Vereinbarkeit dieser Auslegung mit der Tarifautonomie 378
V. Rechtsfolge bei Unterschreiten des gebotenen Mindestschutzes 380
VI. Konsequenzen für die bestehenden Tarifverträge 381
1. Keine geltungserhaltende Auslegung 381
2. Kein Anspruch auf Anpassung 382
3. Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung 383
4. Zwischenergebnis: Keine Unwirksamkeit oder Anpassung des Tarifvertrags 384
C. Resümee 385
7. Kapitel: Ergebnisse und Ausblick 387
A. Verfassungswidrigkeit des Schutzkonzepts in § 6 ArbZG 388
I. Kein Schutz von Gesundheit und Sozialleben durch Zuschläge 389
II. Schutz von Nachtarbeitnehmern und Allgemeinheit durch Arbeitszeitverkürzung 391
B. Unionsrechtswidrige Umsetzung von Art. 12 a) ArbZ-RL in § 6 Abs. 5 ArbZG 392
C. Kein Abwälzen der staatlichen Verpflichtungen auf die Tarifparteien 393
D. Verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 ArbZG 395
E. Ausblick auf eine gesetzliche Neuregelung 396
F. Fazit 398
Literaturverzeichnis 400
Stichwortverzeichnis 431