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Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst

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Ebel, P. (2025). Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst. Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls nach § 68 UrhG auf Nutzungsbeschränkungen für gemeinfreie Werke in Museen und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59552-5
Ebel, Pascal. Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst: Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls nach § 68 UrhG auf Nutzungsbeschränkungen für gemeinfreie Werke in Museen und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59552-5
Ebel, P (2025): Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst: Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls nach § 68 UrhG auf Nutzungsbeschränkungen für gemeinfreie Werke in Museen und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59552-5

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Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst

Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls nach § 68 UrhG auf Nutzungsbeschränkungen für gemeinfreie Werke in Museen und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten

Ebel, Pascal

Studien zu Eigentum und Urheberrecht, Vol. 9

(2025)

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About The Author

Pascal Ebel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin. Nach Beendigung seiner Studien mit dem Schwerpunkt im Geistigen Eigentum sowie im Persönlichkeitsrecht und Abschluss des Ersten Staatsexamens war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Boutique für öffentliches Wirtschaftsrecht und auch in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig sowie zuletzt beratend in einem Digitalunternehmen. Begleitend verfasste er seine Dissertation unter der Ägide von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. Gegenwärtig leistet er sein Referendariat in Berlin.

Abstract

Die DSM-Richtlinie war in der Gesellschaft und der Rechtslehre berüchtigt: Artikel 14, der in § 68 UrhG seine deutsche Umsetzung fand, blieb indes eine rechtliche Randnotiz. Er verwehrt Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst den Schutz verwandter Schutzrechte. Die Untersuchung legt dabei erstens den neuen Gattungsbegriff der visuellen Kunst aus und analysiert die großen Gemeinsamkeiten und kleineren Unterschiede zu den Werkarten der bildenden Künste und des visuellen Werks. Zweitens legt sie dar, warum zuvorderst Museen es schwieriger haben werden, weiterhin visuelle Kunst in ihren Räumen vor Nutzungen Dritter zu schützen - zeigt aber auch Lösungsansätze. Drittens wird begründet, warum Artikel 14 mit den Unionsgrundrechten auf Eigentum und Gleichbehandlung unvereinbar ist. Damit liefert diese Untersuchung einen neuen Beitrag zu der seit Einführung eines Urheberrechts schwelenden Auseinandersetzung zwischen Gemeinfreiheit und Urheberrecht.»Reproductions of Works of Visual Art in the Public Domain. Effects of the Loss of Protection (Section 68 UrhG) on Usage Restrictions for Works in the Public Domain in Museums and Its Compatibility with Fundamental Rights«: The study examines the largely overlooked Article 14 of the DSM Directive. This provision excludes related rights for reproductions of works of visual art in the public domain. Central issues of the study include the interpretation of the term »work of visual art«, the implications of Article 14 for other areas of law, and its compatibility with EU fundamental rights. Lastly, the study considers the impact on the museum sector, which is primarily affected by this provision.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 23
Einführung in den Untersuchungsgegenstand 27
A. Nutzungsbeschränkungen für gemeinfreie Werke visueller Kunst in Museen 27
B. Forschungsfragen und Forschungsstand 30
C. Gang dieser Untersuchung 35
Kapitel 1: Das Museum als eine kulturelle Einrichtung 38
A. Der Begriff des Museums 38
I. Geschichte des Museumsbegriffs 38
II. Neuere Entwicklung und eigene Begriffsbestimmung 40
III. Abgrenzung zu Kulturerbe erhaltenden Einrichtungen 42
IV. Abgrenzung zu kulturellen Einrichtungen 43
B. Museen in der deutschen Kulturlandschaft 43
I. Herkömmliche Museen in Deutschland und ihr Ausstellungsgut 44
II. Einordnung anderer kultureller Einrichtungen 45
C. Die rechtliche Organisation von Museen 46
I. Einrichtungen des öffentlichen Rechts 47
II. Privatrechtliche Organisation 48
Kapitel 2: Nutzungsbeschränkungen bei gemeinfreien Werken nach dem bisherigen Recht 49
A. Werke in Museen 50
I. Deutscher und unionsrechtlicher Werkbegriff 50
II. Werke in Museen 51
B. Begriff und Zweck der Gemeinfreiheit 53
I. Begriffe der Gemeinfreiheit 53
II. Ansätze zur Rechtfertigung der Gemeinfreiheit 54
1. Individualistische Begründungen 55
2. Kollektivierende Begründungen 58
C. Nutzungsbeschränkungen von Museumsträgern für das Museumspublikum 60
I. Schutz von Vervielfältigungen gemeinfreier Werke nnach § 72 UrhG 60
1. Voraussetzungen für den Schutz von Lichtbildern nund Lichtbildwerken 61
2. Lichtbilder von Lichtbildern 62
3. Lichtbilder von zweidimensionalen gemeinfreien Werken 62
a) Begriff der Zweidimensionalität 63
b) Umgang in einem Teil des Schrifttums 63
c) Meinung des Bundesgerichtshofs und anderer Teile des Schrifttums 64
d) Gemeinfreie zweidimensionale Werke als Lichtbildwerke 65
4. Lichtbilder von dreidimensionalen gemeinfreien Werken 65
II. Schutz über Rechte der Museumsträger als Eigentümer 66
1. Eigentum und Besitz an gemeinfreien Werkstücken in Museen 66
2. Ansprüche bei Beeinträchtigungen des Eigentums oder Besitzes 67
3. Schutz vor Nutzungen unbeweglicher gemeinfreier Werkstücke 68
a) Vervielfältigungen gemeinfreier unbeweglicher Werke 68
aa) Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung 69
bb) Engerer Zuweisungsgehalt des Eigentumsrechts 71
cc) Fehlende Beeinträchtigung des Eigentums 72
dd) Nicht hinnehmbare Rechtsfolgen 74
b) Verbot weiterer Nutzungen gemeinfreier Werke 75
4. Erweiterung der Betrachtungen nauf Nutzungen beweglicher Werkstücke 77
a) Ansichten im Großteil der Rechtsprechung 77
b) Meinungen im Schrifttum und vor einigen Gerichten 78
c) Verbot weiterer Nutzungen des Werkstückes 80
5. Erweiterung auf Nutzungen nder Eigentumsvervielfältigungen durch Dritte 80
6. Nutzungsbeschränkungen aus dem Hausrecht des Museumsträgers 81
7. Einfluss des öffentlichen Rechts auf das Eigentumsrecht neines öffentlich-rechtlich organisierten Museums 83
a) Einschränkung durch die Widmung als Museum 84
b) Einschränkung durch die Grundrechtsbindung 87
8. Einfluss des öffentlichen Rechts auf das Eigentumsrecht nbürgerlich-rechtlich organisierter Museumsträger 89
III. Nutzungsbeschränkungen aus Besichtigungsverträgen 90
1. Abschluss von Besichtigungsverträgen 90
2. Einbezug über allgemeine Geschäftsbedingungen 91
3. Inhaltskontrolle von vertraglichen Nutzungsbeschränkungen 92
4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen vertragliche Nutzungsbeschränkungen 94
IV. Gesamtschau der Nutzungsbeschränkungen nnach bisherigem Recht 95
D. Verwertungsrechtsähnliche Rechte in der Hand der Museumsträger 97
Kapitel 3 99
Kapitel 3: Beweggründe für Nutzungsbeschränkungen in Museen 99
A. Streben nach Ordnung in den Museumsräumen 99
B. Möglicher wirtschaftlicher Antrieb der Museumsträger 100
I. Leistungen der Museumsträger 100
II. Finanzierung der Leistungen 101
1. Staatliche und private Museumsförderung 101
2. Unmittelbar besuchsorientierte Einnahmequellen 103
3. Im weiteren Sinne besuchsorientierte Einnahmemöglichkeiten 103
a) Geschäft zwischen Museumsträgern, Fotografen und Bildagenturen 103
b) Verkauf von Merchandise in Museen 105
c) Licensing von Rechten in der Hand des Museumsträgers durch Dritte 105
d) Museumsshop als Anbieter von Merchandise 106
4. Weitere Einnahmequellen 107
III. Nutzungsbeschränkungen als Sicherung der Finanzierungsquellen 107
1. Verhütung des Verlusts besuchsorientierter Einnahmequellen 107
2. Förderung eigener Nutzungen gemeinfreier Werke 108
3. Bedeutungserhalt des Merchandise und des Museumsshops 108
IV. Ausklammerung finanzieller Beweggründe durch den Bundesgerichtshof 109
C. Kultureller Antrieb 109
I. Rolle des ausgestellten Werkstückes im Museum 110
II. Gefahr zusammenhangloser, bezugloser Informationen 111
III. Wahrung eines Bildes von Museen in der öffentlichen Wahrnehmung 111
IV. Nutzungsbeschränkungen zur Sicherung einer Rolle im kulturellen Leben 113
D. Größere Bedeutung wirtschaftlicher und kultureller Interessen 114
Kapitel 4: Schutzrechtsentfall für gemeinfreie Werke visueller Kunst 115
A. Verbesserter Zugang zu Werken im Recht der Europäischen Union 115
I. Entwicklung in den Richtlinien 115
1. Werkzugang nach der InfoSoc-Richtlinie 116
2. Werkzugang nach der Verwaiste-Werke-Richtlinie 117
3. Beschränkte allgemeine Zugänglichmachung in den vorigen Richtlinien 117
II. Hintergrund von Art. 14 DSM-Richtlinie 117
1. Ursprüngliche Vorstellung der Kommission über den allgemeinen Werkzugang 118
2. Regelungen zum besseren Werkzugang im Unionsgesetzgebungsverfahren 118
3. Einfluss von Interessengruppen bei Einfügung des Schutzrechtsentfalls 120
III. Umsetzung von Art. 14 DSM-Richtlinie in deutsches Recht 122
1. Verfahren des deutschen Umsetzungsgesetzes 122
2. Stellungnahmen und Gutachten zum Entwurf von § 68 UrhG 123
IV. Blickwechsel bei Zugänglichmachung von Werken 125
B. Die Vervielfältigung gemeinfreier visueller Werke 125
I. Vorbemerkungen zur Auslegung von § 68 UrhG 126
1. Art der Rechtsbegriffe in § 68 UrhG 126
2. Einfluss des Unionsrechts auf die Auslegung von § 68 UrhG 127
II. Der Werkbegriff im Schutzrechtsentfall 128
1. Gegenstand der Vervielfältigungshandlung 128
2. Rückausnahme des Schutzrechtsentfalls 129
3. Festigung des unionsrechtlichen Werkbegriffes in Art. 14 DSM-Richtlinie 130
III. Gemeinfreiheit des Werkes als „neuer“ Rechtsbegriff 131
1. Erstreckung des Schutzrechtsentfalls auf niemals geschützte Werke 132
a) Weites Verständnis in Art. 14 DSM-Richtlinie 132
b) Kein anderes Verständnis in deutscher Umsetzung 133
2. Erstreckung des Schutzrechtsentfalls auf niemals schutzfähige Gegenstände 133
a) Erweiterung des Wortlauts von § 68 UrhG im Schrifttum 134
b) Erfassung solcher Werke durch Rechtsfortbildung 134
aa) Kein Kompetenzverstoß durch Analogieschluss 135
bb) Schutzrechtsentfall als abschließende Regelung 137
cc) Keine analoge Anwendung der Unionsregelung 137
c) Keine Analogie im deutschen Recht 138
IV. Die visuelle Kunst 138
1. Wortlaut der DSM-Richtlinie 139
a) Wörtliches Begriffsverständnis 139
aa) Der Kunstbegriff 139
bb) Visualität der Kunst 141
cc) Bildende Kunst 142
dd) Abbildende Kunst 143
b) Kunsttheoretischer Hintergrund 143
aa) Kunsttheoretisches Verständnis hinter der deutschen Sprachfassung 144
bb) Kunsttheoretisches Verständnis hinter anderen Sprachfassungen 144
cc) Einfluss der Kunsttheorie auf den Begriff der Richtlinie 146
c) Vergleich mit dem Begriff in der Neufassung von § 68 UrhG 147
d) Schlussfolgerungen für eine Begriffsbestimmung 147
2. Systematik des Begriffes des Visuellen 148
a) Standort des Schutzrechtsentfalls in der DSM-Richtlinie 149
aa) Die Überschrift des dritten Titels 149
bb) Die benachbarten Vorschriften 150
cc) Keine eindeutige Erkenntnis aus dem Standort in der DSM-Richtlinie 151
b) Begriff des visuellen Werkes in der Verwaiste-Werke-Richtlinie 152
aa) Verhältnis der Verwaiste-Werke- zur DSM-Richtlinie 152
bb) Das Wortlautverständnis 152
cc) Systematik 154
dd) Sinn und Zweck des Begriffes nfür die Verwaiste-Werke-Richtlinie 155
ee) Keine Übertragbarkeit des Begriffsverständnisses nauf die DSM-Richtlinie 155
c) Visualität im internationalen Recht 156
d) Schlussfolgerungen für eine Begriffsbestimmung 157
3. Sinn und Zweck des Schutzrechtsentfalls 157
a) Erwiderung auf mitgliedsstaatliche Rechtsentwicklungen 158
b) Absichtserklärung in Erwägungsgrund 53 DSM-Richtlinie 161
c) Schlussfolgerungen für eine Begriffsbestimmung 163
4. Vorschlag einer Begriffsbestimmung 164
a) Ohne Schwierigkeiten einordbare Werkarten 164
b) Grenzfälle 165
c) Verhältnis zu den Begriffen der bildenden Künste nund der visuellen Werke 166
V. Vervielfältigungsbegriff im Schutzrechtsentfall 167
1. Vervielfältigungsergebnis als Anknüpfung 167
2. Einfluss der Erwägungsgründe auf den Vervielfältigungsbegriff 168
a) Rolle der Treue der Vervielfältigung zum Werkoriginal 168
aa) Begriff der Originaltreue 169
(1) Zweidimensionale Vervielfältigung eines zweidimensionalen Werkes 170
(2) Dreidimensionale Vervielfältigung eines dreidimensionalen Werkes 170
(3) Zweidimensionale Vervielfältigung eines dreidimensionalen Werkes 170
bb) Schutzrechtsentfall bei originalgetreuen Vervielfältigungen 171
cc) Schutzrechtsentfall bei dem Original untreuen Vervielfältigungen 172
dd) Beeinflussung durch Veränderungen des Bildausschnitts 173
b) Keine Beschränkung des Anwendungsbereichs nauf digitalen Raum 174
c) Keine teleologische Reduktion auf nicht-kommerzielle Nutzungen 175
3. Weiter Vervielfältigungsbegriff als Spiegel des Regelungsziels 176
VI. Gesamtbetrachtung 176
C. Rechtsfolgen für die Leistungsschutzrechtsinhaber 177
I. Rechtsfolgen durch Akzessorietät verwandter Schutzrechte 177
1. Entfall von Rechtsfragen 178
2. Neuentfachung alter Rechtsfragen 179
II. Zeitliche Reichweite in Art 26 DSM-Richtlinie 180
1. Unstimmigkeit im Wortlaut des ersten Absatzes 180
2. Widerspruch zum zweiten Absatz 182
3. Lösung des Widerspruchs durch den Sinn und Zweck des zweiten Absatzes 184
III. Rechtsfolgen für Lizenzverträge 185
1. Rechtliche Unmöglichkeit im allgemeinen Schuldrecht 185
2. Grundsätze der Leerübertragung bei urheberrechtlichen Lizenzverträgen 186
a) Rechtsprechung zur Leerübertragung und Antworten des Schrifttums 187
b) Anwendung auf Lizenzverträge über Nutzungen von Lichtbildern 189
3. Anwendung auf Lizenzverträge über Nutzungen von Vervielfältigungen gemäß § 68 UrhG 190
a) Lizenzverträge vor dem 7. Juni 2021 190
b) Nach dem 7. Juni 2021 geschlossene Verträge 191
c) Nach dem 7. Juni fortgeführten Verträge 192
aa) Lizenzvertrag über einfache Vervielfältigungen 192
bb) Lizenzvertrag über vermeintliche Vervielfältigungswerke 193
d) Übertragbarkeit auf Unterlizenzverträge 193
e) Grundsätze der Leerübertragung nur in Ausnahmefällen übertragbar 194
4. Auswirkungen auf Lizenzverträge 195
a) Wirkungen für Schutzrechtsinhaber und Verwerter 195
b) Wirkungen für Rechteinhaber, Bildagenturen und Endnutzer 196
c) Vermeidung der Rückabwicklung ndurch Anwendung der Leerübertragung 198
5. Sonstige Handlungsmöglichkeiten der Vertragsteile 198
IV. Vollumfänglicher Entfall naller leistungsschutzrechtlichen Rechte 200
D. Einfluss auf andere Rechtsgebiete 201
I. Eingeschränkter Regelungsgehalt des Schutzrechtsentfalls 201
II. Effektive Wirksamkeit von Art. 14 DSM-Richtlinie im Eigentumsrecht 203
1. Widerspruch gegen das Eigentumsrecht 203
2. Einfluss auf die Grundsätze der Rechtsprechung 204
a) Vervielfältigungen des Eigentums 205
b) Weitere Verwertungen bereits erschaffener Vervielfältigungen 205
3. Einfluss auf die Ansätze des herrschenden Schrifttums 206
a) Vervielfältigungen des Eigentums 206
b) Verwertungen bereits erschaffener Vervielfältigungen 206
4. Einfluss auf das Eigentumsrecht 207
III. Effektive Wirksamkeit von Art. 14 DSM-Richtlinie im Vertragsrecht 208
1. Widerspruch zum deutschen Vertragsrecht 208
2. Der Einfluss auf die Grundsätze von Rechtsprechung und Schrifttum 209
a) Nutzungsverbote in allgemeinen Geschäftsbedingungen 209
b) Untersagung von Verwertungen der Vervielfältigung nals Schadensinhalt 212
aa) Keine Berücksichtigung bei Äquivalenz und Adäquanz 212
bb) Einschränkende Auslegung des Schutzzweckes der Norm 214
3. Weniger Möglichkeiten zu Nutzungsbeschränkungen nim Vertragsrecht 216
IV. Gesamtbetrachtung 217
E. Schutzrechtsentfall als Verrechtlichung mittelbarer Folgen der Gemeinfreiheit 217
Kapitel 5: Vereinbarkeit von § 68 UrhG mit höherrangigem Recht 219
A. Anwendbares Grundrechtsregime 219
I. Verhältnis der deutschen und der Unionsgrundrechte 219
II. Grad der Vereinheitlichung von Art. 14 DSM-Richtlinie 222
1. Systematik zwischen Art. 14 DSM-Richtlinie und verwandten Schutzrechten 223
2. Sinn und Zweck von Art. 14 DSM-Richtlinie 224
3. Erlaubnis zur überschießenden Umsetzung von Art. 14 DSM-Richtlinie 225
III. Kein Wille zur überschießenden Umsetzung in § 68 UrhG 225
IV. Gleichlauf zwischen Art. 14 DSM-Richtlinie und § 68 UrhG 227
B. Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf geistiges Eigentum 227
I. Grundrechtseinschränkung in Art. 14 DSM-Richtlinie 228
1. Einschränkender Gehalt 228
a) Erkenntnisse aus der Auslegung 229
b) Widerspruch gegen die übliche Vorgehensweise bei Vertragsverletzungen 230
c) Art. 14 DSM-Richtlinie als grundrechtsverkürzende Norm 233
2. Einschränkung des Grundrechts für bisherige und künftig gehinderte Schutzrechtsinhaber 233
a) Begriff der Einschränkung insbesondere bei Richtlinien 233
b) Belastende Wirkung für bisherige Schutzrechtsinhaber 234
aa) Allgemeine Einschränkung für bisherige Schutzrechtsinhaber 235
bb) Einordnung in die Einschränkungsarten von Art. 17 GR-Ch 236
c) Belastung für künftig gehinderte Schutzrechtsinhaber 238
3. Grundrechtseinschränkung nur für ehemalige Schutzrechtsinhaber 240
II. Rechtfertigung der Schutzrechtseinschränkung 240
1. Sinn und Zweck von Art. 14 DSM-Richtlinie nmit Blick auf die europäischen Ziele 241
2. Eignung hinsichtlich der ermittelten Ziele 243
3. Erforderlichkeit zur Zielerreichung 245
a) Erste Alternative: Ausnahme und Beschränkung nstatt Schutzrechtsentfall 246
aa) Geringere Belastung für Schutzrechtsinhaber 246
bb) Keine gleiche Eignung für die Ziele des Unionsgesetzgebers 248
b) Zweite Alternative: Berücksichtigung der Gewerblichkeit 248
aa) Geringere Belastung für Schutzrechtsinhaber 249
bb) Keine gleiche Eignung für die Ziele des Unionsgesetzgebers 249
c) Dritte Alternative: Fristenauslauf für bisherige Schutzrechtsinhaber 250
4. Angemessenheit im engeren Sinne 251
a) Bedeutung der Interessen der Allgemeinheit 252
b) Ausmaß der Grundrechtseinschränkung in Art. 14 DSM-Richtlinie 254
c) Angemessenes Verhältnis zwischen Bedeutung der Interessen nund Ausmaß der Grundrechtseinschränkung 254
aa) Erste mildernde Maßnahme: nBegrenzung auf verwandte Schutzrechte 255
bb) Zweite mildernde Maßnahme: Eingrenzungen des Tatbestandes 256
cc) Versäumte Maßnahme: Ausgleichspflicht in Geld für Bestandsfälle 256
(1) Kaum Erkenntnisse vom Europäischen Gerichtshof 257
(2) Geldausgleich in der Europäischen Menschenrechtskonvention 259
(3) Geldausgleich nach dem Schrifttum 261
(4) Zusammenfassung der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte 262
dd) Wahrung der Angemessenheit angesichts der getroffenen nund versäumten mildernden Maßnahmen 263
(1) x07Gefahrentragung und Verantwortlichkeit der bisherigen Schutzrechtsinhaber 263
(2) Vertrauensschutz für bisherige Schutzrechtsinhaber 264
(3) Auswirkungen der mildernden Maßnahmen auf die Angemessenheit 265
(4) Schwere und Tragweite angesichts der Bedeutung des Ziels 266
(5) Kein systematischer Widerspruch zum bisherigen Vorgehen in Richtlinien 268
d) Unangemessenheit des Schutzrechtsentfalls ndurch den fehlenden Ausgleich 269
III. Verstoß gegen das Recht auf geistiges Eigentum nin Art. 17 Abs. 2 GR-Ch 270
C. Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz 270
I. Fälle von Ungleichbehandlungen in Art. 14 DSM-Richtlinie 270
II. Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte 271
1. Entfall der verwandten Schutzrechte und nicht der Urheberrechte 272
2. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Werke visueller Kunst 273
a) Vergleichbarkeit mit anderen Werkgattungen 274
b) Vergleichbarkeit mit niemals schutzfähigen Gegenständen 276
c) Unbegründetheit der Befürchtungen im Gesetzgebungsverfahren 277
3. Beschränkung auf Vervielfältigungen gemeinfreier Werke 277
4. Vergleichbarer Sachverhalt bei Beschränkung des Anwendungsbereichs 278
III. Keine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 279
1. Bedeutung der Ziele von Art. 14 DSM-Richtlinie 280
2. Unterschiedliche Schutzbedürftigkeit verwandter Schutzrechte 280
3. Rechtsgeschichtlicher Grund ohne Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 282
IV. Verstoß des Schutzrechtsentfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 20 GR-Ch 282
D. Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen 283
I. Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 2 AEUV 283
1. Handlung des Unionsgesetzgebers mit Adressaten 283
2. Unmittelbare und individuelle Betroffenheit durch Art. 14 DSM-Richtlinie 284
a) Unmittelbarkeit 284
b) Individualität 285
3. Art. 14 DSM-Richtlinie als Rechtsakt mit Verordnungscharakter 287
II. Anstreben eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV 288
1. Erfolg einer Vorlage vor dem Europäischen Gerichtshof 288
2. Vorschlag einer Vorlagefrage 290
III. Eingeschränkte Beschwerdemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht 290
IV. Möglichkeit des Rechtsschutzes als Ausdruck der Kompetenzverteilung 291
Kapitel 6 293
Kapitel 6: Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls auf Museen 293
A. Pole der Darbietung von gemeinfreien Werken visueller Kunst 294
B. Kulturtheoretische Auswirkungen 295
C. Wirtschaftliche Auswirkungen des Schutzrechtsentfalls 296
I. Einfluss auf die Preisgestaltung durch Museumsträger 297
II. Einfluss auf das Licensing der unkörperlichen Güter in einem Museum 298
1. Licensing des Namens, der Marke und der Werke eines Museumsträgers 298
2. Einfluss auf die Geschäftstätigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer 299
a) Inhaber verwandter Schutzrechte 300
b) Bildagenturen 300
III. Einfluss auf den Verkauf von Merchandise 302
IV. Stärkerer Wettbewerbsdruck auf Angebote im Museumsshop 303
V. Mögliche finanzielle Einbußen und ihre Folgen 304
D. Auswirkungen auf das übrige Kulturmanagement 305
I. Zusammenhanglosigkeit der verbessert zugänglichen Informationen 305
II. Ordnung in den Museumsräumen 306
III. Öffentliche Wahrnehmung des Museums 307
IV. Änderung in der Angebotsausgestaltung 307
1. Grundsätze der Gestaltung der Angebote in der Kulturwirtschaft 307
2. Einfluss auf die Angebote von Museen 308
V. Geringe Auswirkungen auf das übrige Kulturmanagement 310
E. Die Unabhängigkeit der Pole für die Darbietung von Werken in Museen 311
Schlussbetrachtung 313
Ergebnisse 314
Literaturverzeichnis 325
Stichwortverzeichnis 342