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Zugang zu effektivem (Menschen-)Rechtsschutz im internationalen Geschäftsverkehr

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Boussihmad, M. (2025). Zugang zu effektivem (Menschen-)Rechtsschutz im internationalen Geschäftsverkehr. Schiedsverfahren als Antwort auf bestehende Rechtsschutzhürden?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59566-2
Boussihmad, Malika. Zugang zu effektivem (Menschen-)Rechtsschutz im internationalen Geschäftsverkehr: Schiedsverfahren als Antwort auf bestehende Rechtsschutzhürden?. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59566-2
Boussihmad, M (2025): Zugang zu effektivem (Menschen-)Rechtsschutz im internationalen Geschäftsverkehr: Schiedsverfahren als Antwort auf bestehende Rechtsschutzhürden?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59566-2

Format

Zugang zu effektivem (Menschen-)Rechtsschutz im internationalen Geschäftsverkehr

Schiedsverfahren als Antwort auf bestehende Rechtsschutzhürden?

Boussihmad, Malika

Beiträge zum internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht, Vol. 8

(2025)

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About The Author

Malika Boussihmad studierte von 2012 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 2019/2020 absolvierte sie ein LL.M.-Studium mit Schwerpunkt im Internationalen Wirtschaftsrecht und Internationaler Streitbeilegung an der New York University, gefördert durch den DAAD sowie das ERP-Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes und des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Anschluss daran arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Januar 2025 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main.

Abstract

Geschäftsaktivitäten multinationaler Unternehmen werden häufig mit grundlegenden (Menschen-)Rechtsverletzungen im Globalen Süden in Verbindung gebracht. Die Arbeit beleuchtet dieses in Politik und Wissenschaft seit Längerem diskutierte Problem aus verfahrensrechtlicher Perspektive. Im Zentrum steht die Frage, wie Betroffenen Zugang zu effektivem Rechtsschutz gewährt werden kann. Ausgangspunkt ist der dritte Stützpunkt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, wonach Betroffenen grundsätzlich drei Wege zum Rechtsschutz offenstehen: staatliche Gerichtsverfahren, staatliche außergerichtliche und nicht-staatliche Rechtsschutzmechanismen. Analysiert werden die Hürden, denen Betroffene in staatlichen Verfahren gegenüberstehen, sowie das Potenzial von Schiedsverfahren nach den »Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration« als nicht-staatliche Alternative. Dabei werden die materiell- und kollisionsrechtlichen Rahmenbedingungen für beide Verfahrensarten berücksichtigt.»Access to Effective Remedy for (Human) Rights Violations in Global Supply Chains: Can Arbitration Overcome Existing Barriers to Justice?«: Multinational corporations are frequently accused of (human) rights violations in the Global South. How can affected individuals gain more effective access to remedy? This work examines the issue from a procedural perspective, focusing on both State-based and non-State-based mechanisms - particularly arbitration under the »Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration«.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
1. Teil: Einleitung und Grundlagen 27
A. Das Problem des (in)‌effektiven Menschenrechtsschutzes im internationalen Geschäftsverkehr 27
B. Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 30
I. Internationaler Geschäftsverkehr 30
1. Multinationale Unternehmen 30
2. Unternehmensaktivitäten mit „transnationalem Charakter“ 32
II. Gast- und Heimatstaaten 33
III. „Menschenrechtsverletzungen“ im internationalen Geschäftsverkehr 33
IV. Lieferketten 34
C. Die Konstellationen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Geschäftsverkehr 35
D. Ausgangspunkt der Untersuchung: Stützpunkt 3 der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 37
I. Die in den UN-Leitprinzipien vorgesehenen Rechtsschutzmechanismen 37
II. Die Anforderungen an die Rechtsschutzmechanismen für einen effektiven Menschenrechtsschutz 39
1. Anforderungen an effektiven gerichtlichen Rechtsschutz 40
2. Anforderungen an effektiven außergerichtlichen Rechtsschutz 41
a) Anforderungen an effektiven staatlichen außergerichtlichen Rechtsschutz 41
b) Anforderungen an effektiven nicht-staatlichen Rechtsschutz 43
3. Weitergehende Anforderungen für einen effektiven Rechtsschutz? 46
2. Teil: Materiellrechtliche Grundlagen 49
A. Völkerrechtliche Schutzstandards und Haftungsgrundlagen 49
I. Unmittelbare Bindung multinationaler Unternehmen an Menschenrechtsverträge? 49
1. Folgt aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine völkergewohnheitsrechtliche unmittelbare Menschenrechtsbindung von Unternehmen? 50
2. Folgt aus internationalen Menschenrechtsverträgen eine unmittelbare Menschenrechtsbindung von Unternehmen? 52
a) Die UN-Menschenrechtsinstrumente begründen keine unmittelbare Menschenrechtsbindung von Unternehmen 52
b) Regionale Menschenrechtsinstrumente begründen keine unmittelbare Menschenrechtsbindung von Unternehmen 54
3. Erwägungen für und gegen eine unmittelbare Menschenrechtsbindung von Unternehmen de lege bzw. conventione ferenda 55
4. Entwicklung hin zu zunehmenden menschenrechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen? 57
a) Inverpflichtungnahme multinationaler Unternehmen im Investitionsschutzbereich 58
aa) Art. 18 des Marokko-Nigeria BITs 58
bb) Der Schiedsspruch in Urbaser v. Argentinien 59
b) Gesetzgebungsbemühungen streben Menschenrechtsverpflichtungen von Unternehmen an 61
5. Zwischenergebnis: Multinationale Unternehmen sind nicht unmittelbar an Menschenrechte gebunden 61
II. Regulierung des Verhaltens multinationaler Unternehmen als Ausfluss der staatlichen Schutzpflicht 61
III. UN-Bemühungen um völkerrechtliche Schutzstandards im Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ 63
1. Die gescheiterten UN-Bemühungen um einen Verhaltenskodex 64
2. Die UN-Bemühungen um eine Kooperation mit dem Privatsektor: der Global Compact 66
3. Die gescheiterten UN-Bemühungen um verbindliche Normen zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen 68
a) Entstehungsgeschichte und Scheitern der UN-Normen 68
b) Inhalt des Entwurfs der UN-Normen 69
c) Bewertung des Entwurfs der UN-Normen und ihre Bedeutung für Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen 72
4. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 74
a) Einordnung der UN-Leitprinzipien in den Kontext der UN-Bemühungen 74
b) Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 76
aa) Stützpunkt 1: Die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte 76
bb) Stützpunkt 2: Die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu respektieren 77
cc) Stützpunkt 3: Der Zugang zu effektivem Rechtsschutz 79
c) Bewertung der UN-Leitprinzipien und ihre Bedeutung für Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen 79
5. Die jüngsten UN-Bemühungen um ein verbindliches Instrument zu Wirtschaft und Menschenrechten 82
a) Entwicklung der UN-Vertragsbemühungen 82
b) Inhalt des aktuellen Vertragsentwurfs 83
c) Bewertung der UN-Vertragsbemühungen und ihre Bedeutung für Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen 85
6. Zwischenergebnis zu den UN-Bemühungen 87
IV. Intergouvernementale soft law-Instrumente im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte 87
1. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 88
2. Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO 94
3. Zwischenergebnis zu den OECD-Leitsätzen und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung 98
V. Zwischenergebnis: Keine verbindlichen unmittelbaren völkerrechtlichen Verpflichtungen multinationaler Unternehmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte 99
B. Unternehmerische Selbstregulierung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte 99
I. Unternehmensinterne Verhaltenskodizes 100
1. Grundsätzliches zur Ausgestaltung unternehmensinterner Verhaltenskodizes 101
2. Unternehmensinterne Verhaltenskodizes als Haftungsgrundlage in Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen? 102
II. Multi-Stakeholder-Instrumente 106
1. Grundsätzliches zur Ausgestaltung von Multi-Stakeholder-Instrumenten 106
2. Multi-Stakeholder-Instrumente als Haftungsgrundlage in Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen? 107
3. Fallbeispiel: Der Bangladesh Accord on Building and Fire Safety 108
III. Zwischenergebnis: I.d.R. keine Haftung auf Grundlage unternehmerischer Selbstregulierung 111
C. Nationale Schutzstandards und Haftungsgrundlagen 111
I. Spezialgesetzgebung im BHR-Bereich: Private Durchsetzung als Ausnahme 111
1. Das französische Sorgfaltspflichtengesetz als Beispiel für das Kombinationsmodell 113
a) Der Anwendungsbereich des französischen Sorgfaltspflichtengesetzes 114
b) Die Sorgfaltspflichten unter dem französischen Gesetz 115
c) Gerichtliche Durchsetzung der Sorgfaltspflichten 117
d) Zivilrechtliche Haftung für Verstöße 117
2. Das deutsche LkSG als Beispiel für eine öffentliche Durchsetzung 118
a) Der Anwendungsbereich des LkSG 118
b) Die Sorgfaltspflichten i.S.d. §§ 3ff. LkSG 119
c) Der Haftungsausschluss in § 3 Abs. 3 S. 1 LkSG 122
d) Öffentliche Durchsetzung: Verwaltungsverfahren und Bußgeld 123
3. De lege ferenda: Mitgliedstaatliche Haftungsgrundlagen in Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie 123
a) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 125
b) Die in der Richtlinie vorgesehenen Sorgfaltspflichten 127
c) Durchsetzung der Richtlinie: „intelligente Mischung“ aus öffentlicher und privater Durchsetzung 128
aa) Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 29 Abs. 1 128
bb) Die kollisionsrechtliche Absicherung durch Art. 29 Abs. 7 130
II. Allgemeine zivilrechtliche Standards und Haftung 133
1. Vertragliche Haftung multinationaler Unternehmen 134
2. Deliktsrechtliche Haftung multinationaler Unternehmen 135
a) Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB 136
aa) „Menschenrechtsverletzungen“ in der Lieferkette als Rechts- bzw. Rechtsgutsverletzungen i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB 136
bb) Verkehrssicherungspflichten multinationaler Unternehmen 139
(1) Verkehrssicherungspflichten multinationaler Unternehmen in der Konzern-Konstellation 140
(2) Verkehrssicherungspflichten multinationaler Unternehmen in der Zulieferer-Konstellation 143
(3) Änderung der Rechtslage bzgl. haftungsbegründender Verkehrssicherungspflichten in der Lieferkette nach Inkrafttreten des LkSG? 145
(4) Zwischenergebnis: Unter Umständen können Verkehrssicherungspflichten multinationaler Unternehmen in der Lieferkette bestehen 147
cc) Zwischenergebnis: Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB ist möglich 147
b) Haftung aus § 831 Abs. 1 BGB 148
aa) Konzern-Konstellation: Tochtergesellschaften als Verrichtungsgehilfen des multinationalen Unternehmens? 148
bb) Zulieferer-Konstellation: Zulieferer als Verrichtungsgehilfen des multinationalen Unternehmens? 150
cc) Exkulpationsmöglichkeit des multinationalen Unternehmens: dezentralisierter Entlastungsbeweis 151
dd) Zwischenergebnis: Geringe Aussichten für eine Haftung aus § 831 Abs. 1 BGB 152
c) Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB 152
d) Haftung aus § 830 BGB 153
e) Haftung aus § 826 BGB 155
III. Zwischenergebnis: Haftungsgrundlagen im nationalen Recht 156
D. Fazit zu den materiellrechtlichen Schutzstandards und Haftungsgrundlagen in Rechtsschutzverfahren gegen multinationale Unternehmen 156
3. Teil: Kollisionsrechtliche Fragen und Probleme 158
A. Das anwendbare Recht in deutschen Gerichtsverfahren 158
I. Das auf verfahrensrechtliche Fragen anwendbare Recht: „lex fori-Prinzip“ und Beweisfragen 158
II. Ermittlung des anwendbaren Sachrechts (Haftungsrechts) durch deutsche (bzw. EU-Mitgliedstaats‑)‍Gerichte 162
1. Qualifikation der in Betracht kommenden Ansprüche 163
2. Ermittlung des anwendbaren Rechts für vertragliche Schadensersatzansprüche 164
a) Das anwendbare Recht im Falle eines unternehmensinternen Verhaltenskodex 164
b) Das anwendbare Recht im Falle eines Multi-Stakeholder-Instruments 166
c) Zwischenergebnis: Regelmäßig Anwendung von Drittstaatenrecht bei fehlender Rechtswahl 168
3. Ermittlung des anwendbaren Rechts für deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche 169
a) Anwendungsbereich der Rom II-VO, insbesondere Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 2 lit. g? 169
b) Vorrang einer Rechtswahl nach Art. 14 Rom II-VO 172
c) Anknüpfung für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Umweltschädigungen, Art. 7 Rom II-VO 173
aa) Anwendungsbereich des Art. 7 Rom II-VO 174
bb) Anknüpfung des Art. 7 Rom II-VO, insbesondere Handlungsort 176
cc) Zwischenergebnis 180
d) Anknüpfung für sonstige deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche 181
e) Bemühungen, zur Anwendung des Heimatstaatsrechts zu gelangen 181
aa) Berechtigung der Bemühungen, zum Heimatstaatsrecht zu gelangen, oder unzulässige Politisierung des IPR? 182
bb) Bemühungen auf Grundlage des bestehenden Kollisionsrechts 187
(1) Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO 188
(a) Offensichtlich engere Verbindung zu dem Heimatstaatsrecht des multinationalen Unternehmens? 188
(b) Teleologische Korrektur aus Opferschutzgründen? 189
(c) Zwischenergebnis: keine Anwendung des Heimatstaatsrechts über Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO 193
(2) Art. 26 Rom II-VO 193
(a) Untragbarer Widerspruch zu Gerechtigkeitsvorstellungen 193
(b) Inlandsbezug 197
(c) Rechtsfolge eines ordre public-Verstoßes 198
(d) Zwischenergebnis 199
(3) Art. 16 Rom II-VO 199
(a) Ausreichender Inlandsbezug 200
(b) Eingriffsnormen für Fälle von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Geschäftsverkehr 201
(c) Zwischenergebnis 204
(4) Art. 17 Rom II-VO 204
(a) Handlungsort i.S.d. Art. 17 Rom II-VO im Heimatstaat multinationaler Unternehmen? 205
(b) Sorgfaltspflichten in der Lieferkette als „Verhaltensregeln“ i.S.d. Art. 17 Rom II-VO? 205
(c) Angemessenheit der Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette? 207
(d) Zwischenergebnis: Keine Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten über Art. 17 Rom II-VO 209
(5) Zwischenergebnis zu den Bemühungen auf Grundlage des bestehenden Kollisionsrechts 209
cc) Bemühungen de lege ferenda 209
(1) Vorschläge für eine Kollisionsnorm im BHR-Bereich 210
(2) Bedenken gegen eine Kollisionsnorm im BHR-Bereich 212
f) Zwischenfazit zur Anknüpfung deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche 214
III. Fazit zu der Ermittlung des anwendbaren Rechts durch deutsche Gerichte 215
B. Das anwendbare Recht in Schiedsverfahren 215
I. Das auf Fragen im Zusammenhang mit der Schiedsvereinbarung und verfahrensrechtliche Aspekte anwendbare Recht 216
1. Rechtsgrundlagen und ihr Verhältnis zueinander 216
2. Das anwendbare Recht im Zusammenhang mit der Schiedsvereinbarung 218
a) Kollisionsrechtlicher Ansatz oder originär schiedsrechtlicher Ansatz? 218
aa) (Vermeintliche) Vorteile des originär schiedsrechtlichen Ansatzes 219
bb) Kritik am originär schiedsrechtlichen Ansatz 219
cc) Zwischenergebnis: Ablehnung des originär schiedsrechtlichen Ansatzes 222
b) Das Schiedsvereinbarungsstatut 222
c) Subjektive Reichweite der Schiedsvereinbarung, insbesondere Drittwirkung 224
d) Formstatut der Schiedsvereinbarung 225
e) Objektives Schiedsfähigkeitsstatut 226
3. Das Verfahrensstatut und Beweisfragen im Schiedsverfahren 227
II. Ermittlung des anwendbaren Sachrechts (Haftungsrechts) durch Schiedsgerichte 230
1. Ansätze zur Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Schiedsgerichte 231
a) Rechtswahlvereinbarungen in Schiedsverfahren 231
b) Voie indirecte 233
c) Voie directe 235
d) Zwischenfazit: Mehr Flexibilität, aber auch größere Rechtsunsicherheit bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts in Schiedsverfahren 237
2. Ermittlung des anwendbaren Sachrechts durch Schiedsgerichte mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten: zwingende Anwendung der Rom-Verordnungen? 237
a) Grundsätzliche Anwendbarkeit der Rom-Verordnungen auf Fragen im Zusammenhang mit Schiedsverfahren 238
aa) Wortlautauslegung: Ausschluss von Schiedsvereinbarungen und schiedsprozessualen Fragen unter der Rom I-VO; kein Ausschluss unter der Rom II-VO 238
bb) Historie und gesetzgeberischer Wille: kein Ausschluss materiellrechtlicher Fragen in Schiedsverfahren 240
cc) Begleitumstände der Rom I-VO: kein umfassender Ausschluss von schiedsrechtlichen Angelegenheiten 242
dd) Zwischenergebnis 243
b) Zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen in Schiedsverfahren mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten? 243
aa) Keine zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen wegen des Sitzes in einem EU-Mitgliedsstaat 244
bb) Keine zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen wegen EU-Rechtsgrundsätzen 246
(1) Keine zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen aufgrund des Vorrangs von Gemeinschaftsrecht und des Effektivitätsgrundsatzes 246
(2) Keine zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen zur Wahrung zwingenden EU-Rechts und der öffentlichen Ordnung 249
(3) Keine zwingende unmittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen zur Förderung von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit 250
cc) Zwischenergebnis: Keine zwingende Anwendung der Rom-Verordnungen 251
c) Mittelbare Anwendung der Rom-Verordnungen in Schiedsverfahren 251
3. Berücksichtigung von Eingriffsnormen, insbesondere der in Umsetzung von Art. 29 Abs. 7 EU-Sorgfaltspflichtenrichtline zu schaffenden Eingriffsnormen 252
C. Ergebnis: Schiedsgerichte sind bei der Ermittlung des anwendbaren Sachrechts flexibler als staatliche Gerichte 253
4. Teil: Staatliche Rechtsschutzmechanismen und damit verbundene Rechtsschutzhürden 255
A. Rechtsschutzhürden in staatlichen Zivilgerichtsverfahren 255
I. Rechtsschutzhürden bzgl. Zivilgerichtsverfahren in den Gaststaaten multinationaler Unternehmen 256
II. Rechtsschutzhürden bzgl. staatlicher Gerichtsverfahren in den Heimatstaaten multinationaler Unternehmen 261
1. Rechtliche Hürden 262
a) Komplexe Unternehmensstrukturen als übergreifende Rechtsschutzhürde 262
b) (Internationale) Zuständigkeit der Heimatstaatsgerichte 263
aa) Die (internationale) Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte 264
(1) Die Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte in Zivilrechtsklagen: subject-matter jurisdiction und personal jurisdiction 265
(2) Die sachliche Zuständigkeit von US-Bundesgerichten unter dem „Alien Tort Statute“ 266
(a) Die US Supreme Court-Entscheidung in Kiobel v. Royal Dutch Petroleum: Vermutung gegen Extraterritorialität 267
(b) Die US Supreme Court-Entscheidung in Jesner v. Arab: keine Anwendung des ATS auf Klagen gegen ausländische Unternehmen 269
(c) Die US Supreme Court-Entscheidung in Nestlé USA, Inc. v. Doe et al.: strenge Anforderungen für eine Anwendung des ATS auf Klagen gegen US-amerikanische Unternehmen 269
(d) Zwischenfazit zum ATS: Was bleibt noch nach Kiobel, Jesner und Nestlé? 270
(3) Die territoriale Zuständigkeit von US-amerikanischen Gerichten (personal jurisdiction) 271
(a) General jurisdiction US-amerikanischer Gerichte über Unternehmen 271
(b) Specific jurisdiction US-amerikanischer Gerichte über Unternehmen 273
(aa) Specific jurisdiction bzgl. deliktsrechtlicher Ansprüche 273
(bb) Specific jurisdiction bzgl. vertraglicher Ansprüche 276
(4) Territoriale Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte aufgrund einer entsprechenden Gerichtsstandsvereinbarung 276
(5) Zwischenfazit zur Zuständigkeit von US-amerikanischen Gerichten 277
bb) Die (internationale) Zuständigkeit von EU-Mitgliedsstaatsgerichten, insbesondere deutscher Gerichte 278
(1) Die internationale Zuständigkeit von EU-Gerichten unter der Brüssel Ia-VO 279
(a) Klagen gegen das multinationale Unternehmen vor EU-Gerichten 279
(aa) Vertragliche Ansprüche aus Verhaltenskodizes oder Multi-Stakeholder-Instrumenten 279
(bb) Deliktsrechtliche Ansprüche 283
(b) Ankerklagen: Klagen sowohl gegen das multinationale Unternehmen als auch seine Tochtergesellschaften und Zulieferer vor EU-Gerichten 283
(2) Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte unter autonomem deutschem Recht 288
cc) Sonderproblem: Ablehnung der Zuständigkeit über die „forum non-conveniens-Doktrin“ 290
(1) Die Anwendung der forum non-conveniens-Doktrin durch US-amerikanische Gerichte 291
(2) Keine Anwendung der forum non-conveniens-Doktrin i.R.d. Brüssel Ia-VO 293
dd) Überwindung von Zuständigkeitsproblemen über die „forum necessitatis-Doktrin“? 294
ee) Zwischenfazit zur internationalen Zuständigkeit 299
c) IPR: Anwendung des Gaststaatenrechts als Rechtsschutzhürde? 299
d) Fehlende materielle Haftungsgrundlagen und unübersichtliche Rechtslage 300
e) Beweislastschwierigkeiten der Kläger 300
f) Kurze Verjährungsvorschriften 304
g) Fehlende Prozessführugsbefugnis von NGOs 306
h) Vollstreckung von Urteilen in Drittstaaten 309
2. Finanzielle Hürden: Kläger tragen ein erhebliches finanzielles Risiko 310
a) Fehlende oder nicht ausreichende Prozesskostenhilfe 311
b) Im Falle des Unterliegens drohen Klägern unter Umständen aufgrund von Kostentragungsregeln weitere Kosten 313
c) Verbote von Erfolgshonorarvereinbarungen verhindern eine Reduzierung des Kostenrisikos 314
d) Fehlende Kollektivverfahren als Möglichkeit der Kostenaggregation 317
e) Geringe Schadensersatzhöhe bzw. kein Strafschadensersatz in einigen Rechtsordnungen 320
3. Tatsächliche und sonstige praktische Hürden, insbesondere „SLAPP-Klagen“ 321
III. Zwischenfazit: Staatliche Zivilgerichtsverfahren sind mit erheblichen Rechtsschutzhürden für Betroffene verbunden 325
B. Rechtsschutzhürden in staatlichen außergerichtlichen Verfahren 326
I. Rechtsschutzhürden in Beschwerdeverfahren vor Nationalen Kontaktstellen unter den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen 327
1. Nationale Kontaktstellen 328
2. Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens 329
a) Die Erste Evaluierung 330
aa) Die (internationale) Zuständigkeit der Nationalen Kontaktstelle 330
bb) Beteiligtenfähigkeit 331
cc) Beschwerdegegenstand 331
dd) Entscheidung der Nationalen Kontaktstelle 332
b) Die Vermittlungs- oder Mediationsphase 333
c) Die Abschlussphase 333
d) Keine Revisionsmöglichkeit, allerdings Aufsicht durch OECD-Investitionsausschuss 335
3. Beurteilung des NKS-Beschwerdeverfahrens 335
a) Beurteilung des NKS-Beschwerdeverfahrens am Maßstab von UN-Leitprinzip 31 335
aa) Legitimität des NKS-Beschwerdeverfahrens 336
bb) Zugänglichkeit des NKS-Beschwerdeverfahrens 337
cc) Transparenz und Berechenbarkeit des NKS-Beschwerdeverfahrens 338
dd) Zwischenfazit 338
b) Beurteilung des NKS-Beschwerdeverfahrens am Maßstab der für Gerichtsverfahren herausgearbeiteten Hürden 339
aa) Die Stärken des NKS-Beschwerdeverfahrens im Vergleich zu Gerichtsverfahren 339
bb) Die Rechtsschutzhürden in NKS-Beschwerdeverfahren 340
(1) Finanzielle Hürden 340
(2) Beweislastschwierigkeiten der Beschwerdeführer 341
(3) Tatsächliche und sonstige praktische Hürden 342
(4) Spezifische Rechtsschutzhürden des Beschwerdeverfahrens: fehlende Verbindlichkeit und Hoheitsgewalt 343
4. Fazit: Beschwerdeverfahren vor Nationalen Kontaktstellen stellen keinen effektiven Rechtsschutzmechanismus dar 345
II. Kein gegen multinationale Unternehmen gerichteter staatlicher außergerichtlicher Rechtsschutzmechanismus im ILO-System 346
III. Kein gegen multinationale Unternehmen gerichteter Rechtsschutzmechanismus vor der deutschen Nationalen Menschenrechtsinstitution 347
1. Grundlegendes zu NHRIs 347
2. Die (anvisierte) Rolle von NHRIs unter den UN-Leitprinzipien 350
3. Fazit zu NHRIs 352
C. Fazit zu staatlichen Rechtsschutzmechanismen 352
5. Teil: Nicht-staatlicher Rechtsschutz in Form von Schiedsverfahren als mögliche Antwort auf staatliche Rechtsschutzhürden 353
A. Grundlagen zu nicht-staatlichen Rechtsschutzmechanismen 353
B. Schiedsverfahren unter den „Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration“ 356
I. Entstehungsprozess: von dem Arbeitsgruppenvorschlag zu den Hague Rules 357
II. Das Konsenserfordernis in den von der Arbeitsgruppe anvisierten Konstellationen 358
1. Das Konsenserfordernis in B2B-Konstellationen 359
2. Das Konsenserfordernis in RH2B- und 3RH2B-Konstellationen 361
III. Überblick zu den Hague Rules und zum Gang eines BHR-Schiedsverfahrens 362
1. Einleitung eines Schiedsverfahrens unter den Hague Rules und Benennung der Schiedsrichter 364
2. Durchführung des Schiedsverfahrens unter den Hague Rules 366
3. Erlass eines Schiedsspruchs unter den Hague Rules; Beendigung des Schiedsverfahrens 369
IV. Eignung der Hague Rules zur Gewährung effektiven Menschenrechtsschutzes im internationalen Geschäftsverkehr 370
1. Von den Verfassern anvisierte Vorteile von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 370
a) Neutrales Forum 371
b) Flexible Verfahrensgestaltung 372
c) Wahl von Schiedsrichtern mit Expertise in relevanten Bereichen 373
d) Schnellere und kostengünstigere Verfahren 374
e) Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche unter der New York Convention 374
2. Kritik durch Interessengruppen und ihre Berücksichtigung durch die Verfasser der Hague Rules 374
a) Das Konsenserfordernis in Schiedsverfahren: wirksame Schiedsvereinbarungen in BHR-Schiedsverfahren? 375
aa) Gründe für den Konsens multinationaler Unternehmen – der „business case“ für Schiedsverfahren? 375
bb) Praxisbeispiele für den Konsens multinationaler Unternehmen 380
(1) Die Schiedsklausel im Bangladesh Accord 380
(2) Die Schiedsklausel in dem niederländischen „Agreement on Sustainable Garment and Textile“ 381
cc) Wirksamkeitsanforderungen an die Schiedsvereinbarungen 383
(1) Notwendiger Mindestinhalt der Schiedsvereinbarung 383
(2) Formanforderungen an Schiedsvereinbarungen 384
(3) Materielle Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung 387
(4) Schiedsfähigkeit von BHR-Streitigkeiten 388
(5) Konsequenzen einer (un)‌wirksamen Schiedsvereinbarung 391
dd) Fazit zum Konsenserfordernis und zu der Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in BHR-Schiedsverfahren 392
b) Vertraulichkeit von Schiedsverfahren im Konflikt mit der erforderlichen Transparenz von Rechtsschutzverfahren mit menschenrechtlichen Bezügen 392
c) Machtungleichgewicht zwischen den Parteien, insbesondere Beweisschwierigkeiten Betroffener 396
aa) Proaktivität des Schiedsgerichts als Maßnahme gegen das Machtungleichgewicht 397
bb) Document Production als Maßnahme gegen Beweisschwierigkeiten 400
cc) „Cross border“-Beweisführungsprobleme und Remote-Verhandlungen in Schiedsverfahren 403
d) Schutz vor Retaliationsversuchen 405
e) Kosten von Schiedsverfahren 408
aa) Die Kostenvorschriften der Hague Rules 409
bb) Kostenreduzierende Möglichkeiten in Schiedsverfahren unter den Hague Rules 410
(1) Prozesskostenhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in Schiedsverfahren 411
(2) Third party funding und Erfolgshonorarvereinbarungen in Schiedsverfahren 412
(3) Sammelschiedsverfahren als kostenreduzierende Option 413
(4) Asymmetrische Verteilung der Kosten 415
cc) Fazit zu den Kosten von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 416
f) Benennung und Auswahl geeigneter Schiedsrichter 416
g) Anerkennung und Vollstreckung von BHR-Schiedssprüchen 419
aa) Die Anwendbarkeit der New York Convention: der Vorbehalt für Handelssachen 419
bb) Anerkennungs- und Vollstreckungsversagung von BHR-Schiedssprüchen nach Art. V New York Convention 421
cc) Verfahrensrechtliche Anerkennungs- und Vollstreckungsprobleme wegen der forum non-conveniens-Doktrin 425
dd) Fazit zu der Anerkennung und Vollstreckung von BHR-Schiedssprüchen 429
3. Beurteilung der Hague Rules am Maßstab von UN-Leitprinzip 31 und der für staatliche Rechtsschutzmechanismen herausgearbeiteten Schwächen 430
a) Beurteilung der Hague Rules am Maßstab von UN-Leitprinzip 31 430
aa) Legitimität von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 430
bb) Zugänglichkeit von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 433
cc) Berechenbarkeit von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 434
dd) Transparenz von Schiedsverfahren unter den Hague Rules 435
ee) Zwischenfazit 436
b) Beurteilung der Hague Rules am Maßstab der für staatliche Rechtsschutzmechanismen herausgearbeiteten Schwächen 436
aa) Rechtliche Hürden 436
(1) Komplexe Unternehmensstrukturen als übergreifende Rechtsschutzhürde 437
(2) Zuständigkeitsbegründung 437
(3) IPR 437
(4) Fehlende materielle Haftungsgrundlagen und unübersichtliche Rechtslage 438
(5) Beweislastschwierigkeiten 438
(6) Kurze Verjährungsvorschriften 439
(7) Vollstreckung von Urteilen bzw. Schiedssprüchen 439
bb) Finanzielle Hürden 439
(1) Fehlende oder nicht ausreichende Prozesskostenhilfe 439
(2) Im Falle des Unterliegens drohen Klägern aufgrund von Kostentragungsregeln weitere Kosten 440
(3) Verbote von Erfolgshonorarvereinbarungen und Drittfinanzierungen 440
(4) Fehlende Kollektivverfahren 440
(5) Geringe Schadensersatzhöhe bzw. Verbot von Strafschadensersatz unter einigen Rechtsordnungen 441
(6) Zwischenfazit zu den finanziellen Hürden 441
cc) Tatsächliche und sonstige praktische Hürden 441
dd) Zwischenfazit 442
c) Fazit 442
V. BHR-Schiedsverfahren in der Praxis: Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord als Positiv- oder Negativbeispiel? 443
1. Überblick zu den Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord 443
2. Die Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord im Lichte der für die Hague Rules herausgearbeiteten relevanten Aspekte 445
a) Das Konsenserfordernis in den Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord 445
b) Das Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit und Transparenz in den Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord 447
c) Kosten 449
d) Benennung und Auswahl geeigneter Schiedsrichter 450
e) Beweislastschwierigkeiten 451
f) Das Auffinden eines Rechtsbeistands als tatsächliche Hürde 451
g) Vergleichsvereinbarungen und Einstellungsbeschlüsse des Schiedsgerichts 452
3. Fazit zu den Schiedsverfahren unter dem Bangladesh Accord 453
C. Fazit zum Rechtsschutzpotenzial von Schiedsverfahren als nicht-staatlichem Rechtsschutzmechanismus 454
6. Teil: Ergebnisse 456
Literaturverzeichnis 472
Materialienverzeichnis 498
Stichwortverzeichnis 515