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Der Zeuge und sein Rechtsbeistand in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

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Kroner, P. (2025). Der Zeuge und sein Rechtsbeistand in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Vernehmungssituation im Deutschen Bundestag und im Nationalrat Österreichs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59576-1
Kroner, Philip N.. Der Zeuge und sein Rechtsbeistand in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Vernehmungssituation im Deutschen Bundestag und im Nationalrat Österreichs. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59576-1
Kroner, P (2025): Der Zeuge und sein Rechtsbeistand in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Vernehmungssituation im Deutschen Bundestag und im Nationalrat Österreichs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59576-1

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Der Zeuge und sein Rechtsbeistand in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Vernehmungssituation im Deutschen Bundestag und im Nationalrat Österreichs

Kroner, Philip N.

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 90

(2025)

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About The Author

Philip N. Kroner studierte Rechtswissenschaften in Freiburg. 2017 absolvierte er das erste Staatsexamen. Sein Rechtsreferendariat in Essen mit Stationen in Dublin und Ehningen schloss er 2020 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Seitdem arbeitet er als Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Interne Untersuchungen. Er ist zudem als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg tätig.

Abstract

Die rechtsvergleichende Untersuchung analysiert die Situation von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags und des österreichischen Nationalrats. Im Fokus stehen rechtliche und praktische Probleme der Vernehmung. Obwohl beide Systeme eine vergleichbare politische Dynamik aufwiesen, sei das Schutzniveau für Betroffene unterschiedlich. Die Arbeit identifiziert die parteiische Vernehmungsleitung durch den Vorsitzenden als eine systemimmanente Schwäche im deutschen Untersuchungsverfahren. Auch könne der Rechtsbeistand zustehende Rechte in der Praxis nicht effektiv wahrnehmen. Das österreichische Recht biete hingegen einen höheren Schutz, der vor allem durch den unabhängigen Verfahrensrichter sichergestellt werde. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Zeugen im Deutschen Bundestag durch die Einführung eines Verfahrensrichters nach österreichischem Vorbild und die gesetzliche Verankerung der Rechte von Rechtsbeiständen gestärkt werden sollten.»The Witness and Their Legal Counsel in Parliamentary Inquiry Committees. A Comparative Analysis of the Testifying Situation in the German Bundestag and the Austrian National Council«: Despite a comparable political dynamic, the situation for witnesses during questioning in the Bundestag differs from that in the Austrian National Council. The procedure in the Bundestag suffers from partisan leadership, and legal counsels are held from exerting existing rights. In contrast, Austria offers a higher level of protection with the independent procedural judge. The work calls for a comparable strengthening of witness rights in the Bundestag and the codification of counsels' rights.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung 21
I. Hinführung 21
II. Untersuchungsgegenstand 24
III. Methodik und Gang der Untersuchung 27
B. Länderberichte 30
I. Länderbericht Deutschland 30
1. Die Untersuchung des Untersuchungsausschusses im Bundestag 30
a) Einsetzung des Untersuchungsausschusses 31
b) Untersuchungsauftrag und Grenzen des Untersuchungsverfahrens 38
c) Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses und fachliche Anforderungen an seine Mitglieder 41
aa) Bestimmung der individuellen Mitglieder 42
bb) Absehen von fachlichen Anforderungen an die Mitglieder 43
cc) Stellungnahme zur Zusammensetzung 47
d) Teilnehmer der Sitzungen des Untersuchungsausschusses 48
e) Der Abschlussbericht und sein Charakter nals parlamentarisches „Urteil“ 50
f) Politisierung des Untersuchungsverfahrens mit Auswirkungen auf die Zeugenvernehmungen 53
aa) Der Untersuchungsausschuss als politische Auseinandersetzung 54
bb) Die Auswirkungen des (Medien-)Interesses an Untersuchungsausschüssen 59
cc) Politisch nicht exponierte Zeugen als Ventil für politischen Druck 62
dd) Auswirkungen auf die Wahrheitsfindung – der Untersuchungsausschuss als selbsterfüllende Prophezeiung 63
g) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 65
2. Zeugen als Beweismittel im Untersuchungsverfahren des Bundestags 66
a) Beweiserhebung und Beweisaufnahmen im Untersuchungsverfahren 68
aa) Regelungsgehalt des § 17 PUAG als zentrale Verfahrensvorschrift 68
bb) Beantragung einzelner Beweiserhebungen 69
cc) Erlangung von Unterlagen als potenzielle Vorhalte in Vernehmungen 72
dd) Festlegung der Vernehmungsreihenfolge im Reißverschlussverfahren 74
b) Der (betroffene) Zeuge im Untersuchungsverfahren 76
aa) Begriff des Zeugen 76
bb) Bedeutung des Zeugenbeweises und sein Beweiswert 78
cc) Persönliche Betroffenheit im Untersuchungsverfahren 80
c) Parallelität von Untersuchungs- und Strafverfahren 86
d) Sinngemäße Anwendung der Vorschriften über den Strafprozess und dessen Vergleichbarkeit mit dem Untersuchungsverfahren 91
aa) Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Strafprozess und Untersuchungsverfahren 92
bb) Sinngemäße Anwendung und ihre Grenzen 93
cc) Bedeutung des Verweises auf den Strafprozess für den Charakter des Untersuchungsverfahrens 94
e) Das Spannungsverhältnis zwischen Aufklärungsinteresse und Individualinteressen im Untersuchungsverfahren 96
aa) Kern des Spannungsverhältnisses zwischen Untersuchungsverfahren und Persönlichkeitsrechten 96
bb) Diskussion um die Beschränkung des Auskunftsverweigerungsrechts 99
cc) Stellungnahme zu einer Einschränkung des Auskunftsverweigerungsrechts 102
f) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 105
3. Der Rechtsrahmen der Zeugenvernehmung 106
a) Die Vorbereitung der Zeugenvernehmung 107
aa) Die Ladung von Zeugen 107
(1) Belehrungspflichten bei Ladung 108
(2) Keine Form- und Fristerfordernisse für die Ladung 111
(3) Ladung von Zeugen im Ausland 112
bb) Vorbereitungsmaßnahmen des Untersuchungsausschusses nim Vorfeld der Zeugenvernehmung 113
(1) Einholung von Entbindungserklärungen bei Berufsgeheimnisträgern 114
(2) Einholung von Aussagegenehmigungen bei Amtsträgern 117
(3) Die Gewährung freien Geleits 119
cc) Keine Vorbereitungspflicht des Zeugen im Vorfeld der Zeugenvernehmung 121
b) Die äußere Gestaltung der Zeugenvernehmung 122
aa) Zeit und Ort der Zeugenvernehmung 123
bb) Protokollierung der Zeugenvernehmung 126
cc) Die Öffentlichkeit der Zeugenvernehmung 127
(1) Gewährleistung der Öffentlichkeit 128
(2) Ausschluss der Öffentlichkeit 130
dd) Grundsatz der Einzelvernehmung 132
ee) Das Ausschusssekretariat als Unterstützung des Untersuchungsausschusses 136
c) Die Durchführung der Zeugenvernehmung 137
aa) Eröffnung der Vernehmung 137
bb) Befragung durch den Vorsitzenden und die Abgeordneten 139
cc) Grenzen der Befragung 142
(1) Zeugnisverweigerungsrecht 142
(2) Auskunftsverweigerungsrecht 143
(3) Beschränkung auf geeignete Fragen nach Tatsachen 146
(4) Beschränkung auf Untersuchungsgegenstand 148
(5) Weitere (ungeschriebene) Beschränkungen 151
(6) Weigerungsfolgen und Rechtsschutz 153
dd) Beobachtungen zum Verhalten der Ausschussmitglieder 154
ee) Der Vorsitzende als parteiischer Vernehmungsleiter 155
(1) Die Doppelrolle des Vorsitzenden 155
(2) Keine korrigierende Wirkung des Ausschusssekretariats 157
(3) Systemimmanente Schwäche der Vernehmungsleitung 157
d) Abschluss der Zeugenvernehmung und mögliche Falschaussage 158
e) Würdigung von Zeugenaussagen durch den Untersuchungsausschuss 160
aa) Öffentliche Würdigung 160
bb) Einholung von aussagepsychologischen Gutachten 161
f) Gewährung rechtlichen Gehörs 165
aa) Rechtliches Gehör durch die Zeugenvernehmung 165
bb) Rechtliches Gehör zum Abschlussbericht 166
g) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 169
4. Der Rechtsbeistand im Untersuchungsverfahren des Bundestags 170
a) Recht des Zeugen auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands 170
b) Gesteigerte Bedeutung des Rechtsbeistands für Zeugen im Untersuchungsverfahren 173
c) Prozessuale Befugnisse des Rechtsbeistands 176
aa) Recht zur Anwesenheit 176
bb) Recht zur Beratung 177
cc) Recht zur Rede und Intervention 178
dd) Rechtsfolgen der Verletzung 180
d) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 182
5. Zusammenfassung 183
II. Länderbericht Österreich 184
1. Die Novelle des österreichischen Untersuchungsausschussrechts 184
a) Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des österreichischen Untersuchungsausschussrechts 185
b) Vorbildfunktion des deutschen Untersuchungsausschussrechts 191
2. Die Untersuchung des Untersuchungsausschusses im Nationalrat 193
a) Einsetzung des Untersuchungsausschusses 194
b) Untersuchungsauftrag und Grenzen des Untersuchungsverfahrens 200
c) Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses und Teilnehmer seiner Sitzungen 202
aa) Spiegelbildliche Besetzung des Untersuchungsausschusses 203
bb) Der Nationalratspräsident als Vorsitzender 204
cc) Der Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt 208
dd) Mitarbeiterstab des Untersuchungsausschusses 210
ee) Weitere Sitzungsteilnehmer 211
ff) (Medien-)Öffentlichkeit und eingestufte Sitzungen im Untersuchungsverfahren 212
d) Die Berichterstattung im Untersuchungsverfahren des Nationalrats 214
e) Politisierung des Untersuchungsverfahrens 220
aa) Untersuchungsverfahren als politischer Kampf 221
bb) Streit um mediale Deutungshoheit 224
cc) Diskreditierung des Untersuchungsausschusses als Organ 225
dd) Auswirkungen auf die Wahrheitsfindung 226
f) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 227
3. Auskunftspersonen als Beweismittel im Untersuchungsverfahren des Nationalrats 228
a) Beweiserhebung im Untersuchungsverfahren des Nationalrats 229
aa) Beweiserhebung innerhalb des Untersuchungsgegenstands 229
bb) Grundsätzlicher Beweisbeschluss und konkretisierende Anforderungen zur Erlangung von Unterlagen 231
cc) Arbeitsplan für das Untersuchungsverfahren 234
dd) Beantragung der Vernehmungen von Auskunftspersonen 234
ee) Festlegung der Vernehmungsreihenfolge 238
b) Die (betroffene) Auskunftsperson im Untersuchungsverfahren 241
aa) Begriff der Auskunftsperson 241
bb) Zulässigkeit der Befragung als Auskunftsperson 244
c) Parallelität von Untersuchungs- und Strafverfahren 245
aa) Verhältnis von Untersuchungs- zu Strafverfahren 245
bb) Vorschläge zur Änderung des Verhältnisses nvon Untersuchungs- und Strafverfahren 249
(1) Vorrang eines Verfahrens gegenüber dem anderen 250
(2) Abschaffung der strafbewehrten Wahrheitspflicht 251
cc) Stellungnahme 252
d) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 255
4. Der Rechtsrahmen der Vernehmung von Auskunftspersonen 256
a) Die Vorbereitung der Vernehmung der Auskunftsperson 257
aa) Inhalt der Ladung 257
bb) Zustellung der Ladung 258
cc) Vorbereitungshandlungen im Vorfeld der Vernehmung 261
(1) Vorbereitung durch den Untersuchungsausschusses 262
(2) Vorbereitung durch die Auskunftsperson 264
b) Die äußere Gestaltung der Vernehmung von Auskunftspersonen 265
aa) Zeit und Ort der Vernehmung der Auskunftsperson 266
bb) Protokollierung der Vernehmung der Auskunftsperson 267
cc) Die (Medien-)Öffentlichkeit der Vernehmung 268
dd) Vernehmung in Abwesenheit anderer Auskunftspersonen 270
c) Die Durchführung der Vernehmung von Auskunftspersonen 272
aa) Die Vernehmungsleitung und ihre richterliche Begleitung 272
(1) Die Rolle des Vorsitzenden 273
(2) Die Rolle des Verfahrensrichters 276
bb) Befragung durch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 278
(1) Regelungen zur Begrenzung der Frage- und Redezeit 278
(2) Missbrauchsrisiko durch Filibuster 280
cc) Grenzen der Befragung 282
(1) Aussageverweigerungsrechte 282
(2) Ausdrückliche Beschränkungen der Befragung 285
(3) Weitere (ungeschriebene) Beschränkung der Befragung 285
(4) Weigerungsfolgen und Rechtsschutz 287
dd) Gewährung rechtlichen Gehörs 288
(1) Individueller Rechtsschutz von Auskunftspersonen nach der Vernehmung 289
(2) Rechtliches Gehör zum Abschlussbericht 291
ee) Umgang mit Auskunftspersonen 292
d) Abschluss der Vernehmung von Auskunftspersonen und mögliche Falschaussage 297
e) Würdigung von Aussagen der Auskunftspersonen durch den Untersuchungsausschuss 300
f) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 302
5. Die Funktion des Verfahrensanwalts und der Vertrauensperson im Untersuchungsverfahren des Nationalrats 304
a) Der Verfahrensanwalt des Untersuchungsausschusses 304
aa) Die Rolle des Verfahrensanwalts 304
bb) Überschneidungen zum Verfahrensrichter und nRisiko der Verantwortungsdiffusion 306
cc) Keine Vertretung von Individualinteressen 310
b) Die individuelle Vertrauensperson der Auskunftsperson 311
c) Schlussfolgerungen für die Vernehmungssituation 315
6. Zusammenfassung 315
C. Vergleichende Analyse der Stärken und Schwächen 318
I. Übereinstimmende Ausgangslage für Vernehmungen in Bundestag und Nationalrat 318
1. (Medien-)Öffentlichkeit der Beweisaufnahme 319
2. Umfangreiche Möglichkeiten zur Beweiserhebung 320
3. Eingeschränktes rechtliches Gehör zum Abschlussbericht 323
4. Politisierung des Untersuchungsverfahrens 324
5. Schlussfolgerungen zur übereinstimmenden Ausgangslage 325
II. Unterschiedliches Schutzniveau für Zeugen und Auskunftspersonen in der Vernehmung 326
1. Rechtsvergleich im Hinblick auf die Vernehmungssituation 326
a) Die persönliche Betroffenheit im Untersuchungsverfahren 328
b) Die Grenzen der Vernehmung 331
c) Die Vernehmung in der Praxis und ihre Leitung 333
aa) Übereinstimmende Schwachstelle der Vernehmungsleitung in Bundestag und Nationalrat 334
bb) Verfahrensrichter als überzeugendes Korrektiv im Nationalrat 336
d) Der rechtliche Beistand in der Vernehmung 338
aa) Rechtsbeistand als theoretische Stärke deutscher Untersuchungsausschüsse 339
bb) Schwächen der Kombination aus Verfahrensanwalt und Vertrauensperson im Nationalrat 340
2. Schlussfolgerungen zum Schutzniveau im Untersuchungsverfahren 343
D. Empfehlungen an den deutschen Gesetzgeber und Fazit 346
I. Stärkung des Schutzes von Zeugen im Bundestag 347
1. Mehr Schutz durch zwei konkrete Maßnahmen 348
a) Erste Maßnahme: Kodifizierung der Rechte des Rechtsbeistands 348
b) Zweite Maßnahme: Einführung eines Verfahrensrichters nach österreichischem Vorbild 349
2. Mögliche Änderungen und Ergänzungen des PUAG 351
a) Gesetzliche Regelung der Rechte des Rechtsbeistands 352
b) Gesetzliche Regelung des Verfahrensrichters 354
II. Schlussbemerkung 355
Literaturverzeichnis 357
Stichwortverzeichnis 375