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Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?

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Thelemann, M. (2025). Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?. Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber (§ 888 Abs. 1 BGB). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59597-6
Thelemann, Marian. Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?: Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber (§ 888 Abs. 1 BGB). Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59597-6
Thelemann, M (2025): Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?: Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber (§ 888 Abs. 1 BGB), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59597-6

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Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?

Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber (§ 888 Abs. 1 BGB)

Thelemann, Marian

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 602

(2025)

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About The Author

Marian Thelemann studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Im Anschluss absolvierte er ein postgraduales Studium mit Schwerpunkten im Kartell- und Steuerrecht sowie in der Wirtschaftsinformatik (Abschluss: LL.M. oec.). Er arbeitete von 2018 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Fischer in Jena. Von 2021 bis 2023 leistete er sein Referendariat am Landgericht Rostock ab. Danach war er für eine große Wirtschaftskanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht sowie für einen Notar tätig. Seit Juli 2025 ist er Notarassessor bei der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Abstract

Der BGH hat die Frage nach der Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung auf die Eigentumsvormerkung aufgeworfen. Kann der Vormerkungsberechtigte den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB monetarisieren, anstatt ihn durchzusetzen? Der Autor gibt als Erster eine ganzheitliche Antwort auf diese Frage. Die Anwendung lässt sich dadurch konstruieren, dass man im Schadensersatzverlangen des Vormerkungsberechtigten eine Genehmigung der vormerkungswidrigen Verfügung sieht. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung passt aber nicht zu der Interessenlage, welche dem Verhältnis zwischen dem Vormerkungsberechtigten und dem Dritterwerber zugrunde liegt. Der Autor trifft bei der Beantwortung der vom BGH aufgeworfenen Frage zudem eine Reihe weiterer Feststellungen, etwa zur Anwendung von schuldrechtlichen Vorschriften auf dingliche Ansprüche, zu den Rechtswirkungen der Vormerkung oder zur Anwendbarkeit von Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.»Compensation Instead of Priority Notice? The (In)Applicability of the Claim for Compensation Instead of Performance (§§ 280 para. 1, para. 3, 281 German Civil Code) to the Consent Claim of the Person Entitled to Priority Notice Against the Third-Party Acquirer (§ 888 para. 1 German Civil Code)«: The author offers an answer to the question of whether the person entitled to priority notice can monetize the claim under § 888 para. 1 German Civil Code instead of enforcing it. The application can be constructed by treating the demand for compensation as an approval of the disposition contrary to the priority notice. However, the claim for compensation does not match the interests underlying the legal relationship between the person entitled to priority notice and the third-party acquirer.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Inhaltsverzeichnis 11
§ 1 Einführung 20
A. Gegenstand der Untersuchung 20
B. Praktische Relevanz und wissenschaftlicher Reiz 21
C. Versuch einer ersten Bestandsaufnahme 22
I. Vor der Schuldrechtsreform: Kein Schadensersatz statt der Vormerkung 22
II. Nach der Schuldrechtsreform: Reaktionen auf den Hilferuf des BGH 23
D. Gang der Untersuchung 24
E. Terminologie 24
1. Kapitel: Schadensersatzanspruch statt der Leistung aus § 989 BGB oder aus § 990 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 26
§ 2 Schadensersatzanspruch statt der Vindikation (§ 985 BGB) aus § 989 BGB oder aus § 990 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 26
A. Schadensersatzanspruch statt der Vindikation (§ 985 BGB) aus § 989 BGB 27
I. Fiktive Unmöglichkeit der Herausgabe mit Fristablauf 27
II. Allenfalls: Fiktive Unmöglichkeit der Herausgabe ab Schadensersatzverlangen 28
III. Keine Implementierung des Rechtsgedankens von § 281 BGB in § 989 BGB 29
1. Verkehrung von Tatbestand und Rechtsfolge 29
2. Kein Verweis von § 989 BGB auf die Vorschriften des Schadensersatzes statt der Leistung 29
3. Zwischenergebnis 30
IV. Zwischenergebnis 30
B. Schadensersatzanspruch statt der Vindikation (§ 985 BGB) aus § 990 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 30
I. § 990 Abs. 2 BGB als Norm zur „Freischaltung“ einer bestehenden Haftung 31
II. § 990 Abs. 2 BGB als haftungsbegründende Norm 32
III. Schadensersatz statt der Leistung als vom Verzug unabhängige Haftung 32
1. Schadensersatz statt der Leistung als Sanktion für Verzögerung, nicht für Verzug 33
2. Keine Konservierung des Anwendungsbereiches von § 990 Abs. 2 BGB 34
3. Zwischenergebnis 35
IV. Zwischenergebnis 35
C. Ergebnis 36
§ 3 Kein Schadensersatzanspruch statt der Zustimmung (§ 888 Abs. 1 BGB) aus § 989 BGB oder aus § 990 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 36
2. Kapitel: Schadensersatzanspruch statt der Leistung aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 37
§ 4 Argumentation mit dem rechtlichen Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 37
§ 5 Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB als obligatorischer Anspruch – Ein Gedankenspiel 40
§ 6 Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB als dinglicher Anspruch – Ein Gedankenspiel 42
A. Problemaufriss 43
B. Trennung von Schuld- und Sachenrecht 46
I. Gründe für die Trennung von Schuld- und Sachenrecht 47
II. Gegensatz zwischen obligatorischem und dinglichem Recht 49
1. Selbstverständnis des Gesetzgebers prägende Wissenschaftler 50
2. „Wesen und Arten der Rechtsverhältnisse“ nach Savigny 51
3. „Begriff und Arten der Rechte“ nach Windscheid 55
4. Gegensatz zwischen obligatorischem und dinglichem Recht im BGB 58
5. Zwischenergebnis 60
III. Ähnlichkeit zwischen obligatorischem und dinglichem Anspruch 61
1. „Gestalt, welche jedes Recht in Folge einer Verletzung annimmt“ nach Savigny 61
2. „Characterisi‍[e]‌rung“ der „Arten der Ansprüche“ nach Windscheid 62
3. Ähnlichkeit zwischen obligatorischem und dinglichem Anspruch im BGB 64
a) Vorab: Keine Zweiteilung des dinglichen Anspruches im BGB 64
b) Fehlende Berechtigung zur „sofortigen Anwendung“ von schuldrechtlichen Vorschriften im Johow’schen Vorentwurf 65
c) Anwendung von allgemeinen Vorschriften über Schuldverhältnisse auf dingliche Ansprüche in den Protokollen der 1. Kommission 66
d) Zulässigkeit der analogen Anwendung von schuldrechtlichen Vorschriften auf dingliche Ansprüche in den Protokollen der 2. Kommission 68
e) Keine Veränderung durch die Schuldrechtsreform 68
f) Zwischenergebnis 69
4. Zwischenergebnis 69
IV. Zwischenergebnis 70
C. Kriterien für die Anwendung des Allgemeinen Schuldrechtes 70
I. Allgemeines Schuldrecht als Allgemeines Anspruchsrecht 71
II. Modellcharakter des Allgemeinen Schuldrechtes 74
1. Streit über die Festlegung von Regel und Ausnahme 76
2. Gesetzgeberische Antizipation der richterlichen Normsetzung 77
a) Begründung der Analogievoraussetzungen durch die Gesetzesverfasser 77
aa) Regelungslücke 77
bb) Vergleichbare Interessenlage 78
cc) Zwischenergebnis 79
b) Vorstellungen der Gesetzesverfasser und ihr Erkenntniswert 80
aa) „Nicht unerhebliche Indizwirkung“ der Vorstellungen der Gesetzesverfasser 80
bb) Erkenntniswert der BGB-Gesetzgebungsmaterialien 83
cc) Zwischenergebnis 86
c) Zwischenergebnis 87
3. Überholtes „Analogie“-Verständnis der Väter des BGB 87
4. Prüfungspflicht und Begrenzungsmöglichkeit im Einzelfall 89
5. Zwischenergebnis 89
III. Berücksichtigung von „sachenrechtlichen Wertungen“ und „Besonderheiten“ 90
IV. Zwischenergebnis 92
D. Ergebnis 92
§ 7 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB auf den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB 93
3. Kapitel: Entgegenstehende Vorschriften und Wertungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses 94
§ 8 Anwendung des schadensersatzrechtlichen Teiles des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 989ff. BGB) 95
A. Problemaufriss 95
B. Vorab: Einschränkungen bei der Anwendung der §§ 989f. BGB 100
C. Unmittelbare Anwendung 101
I. Vormerkungsberechtigter als Eigentümer 101
1. (De-Facto-)‌Identität zwischen Vormerkung und künftigem Recht nach Othmer 102
2. „Fiktion des bedingten Immobiliarsachenrechts“ nach Stamm 102
3. Anwendung des § 999 Abs. 2 BGB 104
4. Zwischenergebnis 105
II. Dritterwerber als Besitzer ohne Besitzrecht 105
1. Bestehen eines Besitzrechtes 106
2. Wegfall des Besitzrechtes 106
3. Zwischenergebnis 108
III. Zwischenergebnis 108
D. Analoge Anwendung 108
I. Regelungslücke 108
1. Anfängliche Regelungslücke 109
a) Kritik an der „Lückensuche“ des BGH 109
b) „Entbehrlichkeit“ des Antrages von Jacubezky 110
c) Interpretation der Aussage der 2. Kommission 112
d) Zwischenergebnis 116
2. Nachträgliche Regelungslücke 116
3. Exkurs: Berechtigung für eine Gesetzesabweichung 117
4. Zwischenergebnis 117
II. Vergleichbare Interessenlage 117
1. Rechtsposition des Dritterwerbers 118
a) Vergleichbarkeit der Rechtspositionen des Dritterwerbers und des Besitzers ohne Besitzrecht 118
b) Gesetzgeberische Ausgangslage: Absolute Wirksamkeit von anspruchswidrigen Verfügungen 120
c) Absolute Unwirksamkeit von vormerkungswidrigen Verfügungen 123
aa) Verbot von vormerkungswidrigen Verfügungen 124
bb) Bedingte Rechtsinhaberschaft und rückwirkende Unwirksamkeit 125
cc) Bedingte Rechtsinhaberschaft und zukünftige Unwirksamkeit 128
dd) Zwischenergebnis 128
d) Relative Unwirksamkeit von vormerkungswidrigen Verfügungen 129
aa) Aufspaltung der Rechtsinhaberschaft 129
bb) Aufspaltung der Verfügungsmacht 134
cc) Zwischenergebnis 137
e) Absolute Wirksamkeit von vormerkungswidrigen Verfügungen 137
aa) Erfüllung des gesicherten Anspruches 138
bb) Quasi-Erfüllung des gesicherten Anspruches 139
cc) Partielle Verdoppelung der Rechtsinhaberschaft 141
dd) Partielle Verdoppelung der Verfügungsmacht 142
ee) Zwischenergebnis 143
f) Zwischenergebnis 144
2. Rechtsposition des Vormerkungsberechtigten 144
a) Inhaber eines dinglichen Rechtes 146
b) Inhaber eines verdinglichten obligatorischen Anspruches 151
c) „Bessere Berechtigung“ in Bezug auf tatsächliche Einwirkungen 151
aa) Vorab: Ausgestaltung einer möglichen Haftung des Dritterwerbers 152
bb) Anspruch auf Herausgabe 153
cc) Anspruch mit herausgabeähnlichem Inhalt 155
dd) Regelungs- und Schutzfunktion der Vormerkung 158
ee) Zwischenergebnis 163
d) Zwischenergebnis 163
3. Schutz des Dritterwerbers vor einer Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB 164
4. Zwischenergebnis 168
III. Zwischenergebnis 168
E. Entsprechende Anwendung mittels § 292 Abs. 1 BGB 169
F. Exkurs: Analoge Anwendung aufgrund eines Anwartschaftsrechtes des vormerkungsgesicherten Auflassungsempfängers 171
G. Ergebnis 175
§ 9 Übertragung von Wertungen des schadensersatzrechtlichen Teiles des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 989ff. BGB) unabhängig von seiner Anwendung 176
§ 10 Bedeutungslosigkeit von Vorschriften und Wertungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses 177
4. Kapitel: Entgegenstehender rechtlicher Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 179
§ 11 Negatorischer Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 182
A. Dinglicher Anspruch als „rechtlicher und dogmatischer Irrwisch“ 184
B. Anspruch als ein alle Rechtsverhältnisse integrierender Begriff 187
I. Systemsprengende Kraft der Rechtsusurpationstheorie 187
II. Leistungscharakter von dinglichen Ansprüchen 188
III. Herausgabe gem. § 985 BGB als (Dienst-)‌Leistung 190
IV. Zwischenergebnis 192
C. Exkurs: Keine Zweiteilung des dinglichen Anspruches im BGB 193
D. Ergebnis 193
§ 12 Dinglicher Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 194
A. Rechtsverwirklichungsfunktion der dinglichen Ansprüche 194
B. Pragmatisches Verständnis von dinglichen Ansprüchen 196
I. Abschwächung der Rechtsusurpationstheorie 197
II. Absolute Wirkung von dinglichen Rechten als Regel ohne Allgemeingültigkeit 198
III. Kommerzialisierung der dinglichen Ansprüche 201
IV. Zwischenergebnis 203
C. Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB als Rechtsverwirklichungsanspruch 203
I. Eingeschränkte Rechtsverwirklichungsfunktion des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 203
II. Absolute Wirkung von obligatorischen Ansprüchen als Ausnahme 204
III. Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB als notwendiger Bestandteil einer Vermögensverschiebung 206
IV. Zwischenergebnis 207
D. Ergebnis 207
§ 13 Akzessorischer Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 207
A. Problemaufriss 208
B. Eigenschaften des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 210
I. Verfahrensrechtliche Erklärung mit materiellrechtlicher Bedeutung 210
1. Verfahrensrechtliche Erklärung 210
a) Erklärung mit Feststellungswirkung und Aufspaltung der Bewilligungsmacht 211
b) Bewilligung gem. § 19 GBO 213
c) Zustimmung gem. § 185 BGB zu der Bewilligung des Vormerkungsverpflichteten gem. § 19 GBO 217
d) Zwischenergebnis 218
2. Materiellrechtliche Bedeutung 219
3. Zwischenergebnis 220
II. Unselbstständiger Hilfsanspruch 220
1. Hilfe des Dritterwerbers bei der Erfüllung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruches 221
2. Keine Verselbstständigung des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB von der Vormerkung 221
3. Keine Unabhängigkeit des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB vom Inhalt des durch die Vormerkung gesicherten Anspruches 222
4. Zwischenergebnis 223
III. Zwischenergebnis 223
C. Konsequenzen für die Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 224
I. Nichterbringung der Zustimmung als Pflichtverletzung im Sinne der §§ 280 Abs. 1 S. 1, 281 Abs. 1 S. 1 BGB 224
II. Rechtsfolgen der Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 226
1. Heranziehung der zum Schadensersatz statt der Vindikation (§ 985 BGB) entwickelten Grundsätze 227
a) Rechtsfolgen der Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB auf den Anspruch aus § 985 BGB 228
b) Übertragbarkeit auf die Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB auf den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB 231
aa) Ausschluss des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB durch § 281 Abs. 4 BGB 231
bb) Bemessung des Schadensersatzes 233
cc) Zwischenergebnis 238
c) Zwischenergebnis 238
2. Entwicklung von Grundsätzen für die Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB auf den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB 238
a) Ausschluss des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB durch § 281 Abs. 4 BGB 238
aa) Erklärungsgehalt des Schadensersatzverlangens 239
bb) Auswirkungen auf den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch 240
cc) Angebot auf Abschluss eines Stillhalteabkommens 240
dd) Genehmigung der vormerkungswidrigen Verfügung analog §§ 185 Abs. 2 S. 1 Var. 1, 184 Abs. 1 BGB 242
ee) Zwischenergebnis 246
b) Bemessung des Schadensersatzes 246
aa) Vollständige Wertlosigkeit der Vormerkung bzw. eines Teiles von ihr 246
bb) Schadensersatz als Ausgleich für alle auf der Pflichtverletzung beruhenden Schäden 248
cc) Schutzzweck der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 249
dd) Exkurs: Wert der Vormerkung bzw. eines Teiles von ihr 252
ee) Zwischenergebnis 254
c) Überkompensation des Vormerkungsberechtigten 254
d) Exkurs: Beseitigung der Restrisiken für den Dritterwerber 254
e) Zwischenergebnis 257
3. Zwischenergebnis 258
III. Zwischenergebnis 258
D. Ergebnis 258
§ 14 Kein entgegenstehender rechtlicher Charakter des Anspruches aus § 888 Abs. 1 BGB 259
5. Kapitel: Abschließende Interessenbewertung 260
§ 15 Gesetzgeberische Erwägungen bei der Schaffung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung 260
§ 16 Interesse des Vormerkungsberechtigten an der Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 264
A. Zutreffen der gesetzgeberischen Gründe für die Schaffung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung 264
I. Erleichterung der Zwangsvollstreckung 264
II. Ermöglichung eines Deckungsgeschäftes 265
III. Zwischenergebnis 266
B. Übertragbarkeit der Gründe für die Anwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB 267
I. Steigerung der Effektivität der Vormerkung 267
II. Sonstige Gründe für die Anwendung der Verzugsvorschriften 270
III. Zwischenergebnis 272
C. Ergebnis 272
§ 17 Interesse des Dritterwerbers an der Nichtanwendung der §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB 272
A. Vermeidung eines durch die Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung verursachten Zwangskaufes 273
I. Abgrenzung der problematischen Fälle 273
II. Verhinderung eines Rechtsmissbrauches durch Anwendung von § 242 BGB 274
III. Keine Einschränkung aus Billigkeitsgründen 275
IV. Zwischenergebnis 277
B. Ausmaß der drohenden Haftung 277
I. Belastung der Liquidität des Dritterwerbers 277
II. Erweiterung des Aufgabenkreises des Dritterwerbers 279
III. Zwischenergebnis 280
C. Ergebnis 280
§ 18 Keine Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB auf den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB 281
6. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 282
Literaturverzeichnis 288
Personen- und Sachverzeichnis 312