Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein
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Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein
Eine rechtswissenschaftliche Studie. Mit einer Edition ausgewählter Quellen nebst erläuternden Anmerkungen von Arthur Stögmann
(2025)
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Anatol Dutta ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zuvor war er nach Studium in München und Oxford und Promotion in Hamburg Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Privatrecht in Hamburg und Universitätsprofessor an der Universität Regensburg. Forschungsaufenthalte haben ihn nach Cambridge, Edinburgh und an die New York University geführt. Er hat als Gast unter anderem an Universitäten in Italien, Polen, Österreich, Japan, Neuseeland und Israel unterrichtet. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Familien- und Erbrecht aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive.Abstract
Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht - einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Die Studie von Anatol Dutta zeigt, dass dieses Privatfürstenrecht in Liechtenstein, eine der kleinsten Rechtsordnungen der Welt, allen historischen Umbrüchen zum Trotz überlebt hat - auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert, welche unter anderem die Hoheit über die Staatsform in letzter Instanz dem Volk zuweisen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der generationenübergreifenden Organisation des Hausvermögens und den familienvermögensrechtlichen Regeln für die Hausmitglieder. Hierzu wird die einschlägige Praxis im Fürstlichen Haus aus mehr als vier Jahrhunderten analysiert. Einige der älteren Rechtsakte dokumentiert eine Quellenedition mit Anmerkungen von Arthur Stögmann.»The Princely House of Liechtenstein and its Family Property Law«: The study examines the structure of family wealth in the Liechtenstein princely family. Unlike other families, the Princely House is a legal entity with a private law power to regulate based on its house autonomy. This special status under private law is based on a ›Privatfürstenrecht‹, a private law regime for families of the high nobility, which shaped the state, economy, and society in German-speaking legal systems until the end of monarchies at the beginning of the 20th century. It has survived to this day in Liechtenstein despite the many historical upheavals - thanks in part to a dualistic constitution that preserves monarchical roots and combines them with powerful (direct) democratic elements.