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Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren

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Thomas, Q. (2025). Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren. Ein Beitrag zur Fortbildung des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59634-8
Thomas, Quirin. Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren: Ein Beitrag zur Fortbildung des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59634-8
Thomas, Q (2025): Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren: Ein Beitrag zur Fortbildung des deutschen Schiedsverfahrensrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59634-8

Format

Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren

Ein Beitrag zur Fortbildung des deutschen Schiedsverfahrensrechts

Thomas, Quirin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 323

(2025)

Additional Information

Book Details

About The Author

Quirin Thomas absolvierte im Jahr 2020 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, arbeitete von 2020 bis September 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Thomas Riehm (Universität Passau) und arbeitet seit 2020 bei der Disputes-Only Kanzlei WACH UND MECKES (München). Er forschte anlässlich der Promotion u.a. als Stipendiat am Max-Planck-Institut Luxemburg und publiziert regelmäßig im Bereich des Prozess- und Schiedsverfahrensrechts – zuletzt zu den Themen Commercial Courts und Verfahrensleitende Verfügung Nr. 1 in DIS-Schiedsverfahren.

Abstract

Die Schiedsgerichtsbarkeit weist aufgrund ihrer ineffektiven Drittbeteiligung erhebliche Defizite bei der Lösung verwobener Mehrparteienkonflikte auf. Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund ein arbitrales Streitverkündungsrecht - einer Streitverkündung in Schiedsverfahren, deren Wirkung eintritt, ohne dass der Dritte Partei der Schiedsvereinbarung ist oder der Streitverkündung zugestimmt hat. Sie wird ausgehend von einer Analyse der Drittbeteiligung im staatlichen Zivilprozess durch einen funktional wertenden Vergleich zur Last legitimiert, die einem Streitverkündungsempfänger auch im Binnenbereich staatlicher Zivilprozesse, insbesondere durch Anerkennung ausländischer Drittwirkungen aufgebürdet wird. Dabei muss die Streitverkündungswirkung jedoch unter dem - näher ausgearbeiteten - Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes im Primärverfahren stehen. Der Autor appelliert zur Implementierung eines solchen Streitverkündungsrechts in den §§ 1025 ff. ZPO und schlägt hierfür Leitlinien vor.»Third-Party Notice and Intervention in Arbitration Proceedings. A Contribution to the Development of the German Arbitration Law«: The author develops a right of third-party notice for arbitration proceedings that can be effective without the third party being a party to the arbitration agreement or having consented to the notice. This is justified by drawing a functional comparison to the recognition of foreign judgments and third-party effects. Based on his findings, the author calls for the implementation of a right of third-party notice in the German arbitration law (secs. 1025 et seq. of the Code of Civil Procedure).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
§ 1 Einleitung 23
I. Einführung in die Problemstellung 23
II. Gegenstand und Gang der Untersuchung 29
Erster Teil: Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO 33
§ 2 Eine „Wertungsanalogie“ als Methode der Untersuchung 33
I. Die Drittbeteiligung im Schiedsverfahren als ausfüllungsbedürftige Lücke in §§ 1025ff. ZPO 34
II. Die Einheit der Rechtsordnung als Bindeglied zwischen den §§ 66ff., 72ff. ZPO und dem deutschen Schiedsverfahrensrecht 36
1. Die Maßgabe der normativen Idee der Einheit der Rechtsordnung 36
2. Staatlicher Prozess und Schiedsverfahren als Teile einer Wertungseinheit: Zur Natur der Schiedsgerichtsbarkeit 38
III. Die Schritte der „Wertungsanalogie“ 41
1. Das Fundament: Eine Analyse der den §§ 66ff., 72ff. ZPO zugrundeliegenden Interessen, deren Bewertung und der dafür maßgeblichen Wertungen 41
a) Der Begriff der Interessen 42
aa) Lehren aus den Ansätzen von Heck und Stoll 43
bb) Boehmer – zum Merkmal der „Schutzwürdigkeit“ 45
cc) H. Westermann – zur Ausrichtung der Interessen auf eine „Rechtslage“ 45
dd) Der Arbeitsbegriff dieser Untersuchung 46
b) Die verbal-kardinale Angabe der Interessenbewertung 46
c) Präzisierung der aufgefundenen Interessenbewertung durch einen Rechtsvergleich 47
2. Die für die Interessenbewertung maßgeblichen Wertungen 49
3. Die mögliche Fortbildung des Interessenschutzes in das Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO 51
4. Grafische Darstellung der Wertungsanalogie 53
§ 3 Streitverkündung und Nebenintervention im deutschen Zivilprozess 53
I. Der Schutz der Hauptpartei vor einem widersprüchlichen doppelten Feststellungsverlust 54
1. Die Interessenlage 54
a) Das allgemeine Risiko widersprüchlicher Feststellungen 54
b) Das besondere Risiko in mehrpoligen Mehrpersonenkonflikten: Der widersprüchliche doppelte Feststellungsverlust 56
c) Widerstreitende Interessen 58
2. Der starke Schutz durch die Streitverkündung 59
a) Bezugspunkt des Schutzes: Der Streitverkündungsgrund 59
aa) Kein allgemeiner Schutz vor widersprüchlichen Feststellungen 60
bb) Bezugspunkt: Widersprüchlicher doppelter Feststellungsverlust, nicht Prozessverlust 62
cc) Intensivierung des Schutzes durch Erweiterung der Streitverkündung auf Fälle alternativer Gläubiger- und Schuldnerschaft 64
dd) Teilweise in Widerspruch zum bisherigen Zuschnitt des Interessenschutzes: Streitverkündung bei subsidiärer Haftung 66
b) Beurteilungsperspektive und -maßstab 68
aa) Die grundsätzliche ex ante Perspektive 68
bb) Maßstab: Die plausible Gefahr eines widersprüchlichen doppelten Feststellungsverlusts 69
cc) Teleologische Korrektur: Kein Eintritt der Streitverkündungswirkung bei ausschließlich vorteilhaften Feststellungen im Primärprozess 72
c) Die Tiefe des Schutzes: Die Streitverkündungswirkung 73
aa) Der grundsätzlich umfassende Schutz des § 68 Hs. 1 ZPO 74
bb) Die engen Ausnahmen des § 68 Hs. 2 ZPO 77
(1) § 68 Hs. 2 Var. 1 und 2 ZPO 79
(2) § 68 Hs. 2 Var. 3 ZPO 82
cc) Subjektiver Umfang der Bindungswirkung 82
d) Zwischenfazit und Verhältnis zu den widerstreitenden Interessen des Dritten 86
aa) Zurücktreten des Gerichtsstandsinteresses 86
bb) Beeinträchtigung des Interesses an einer richtigen Entscheidung 87
cc) Berücksichtigung nur der vorgenannten Interessen 89
3. Kein relevanter Schutz durch weitere Drittbeteiligungsinstrumente 89
a) Isolierte Drittwiderklage 89
b) Hauptintervention nach §§ 64f. ZPO 92
c) Gläubigerstreit nach § 75 ZPO 92
d) Urheberbenennung nach §§ 76f. ZPO 93
4. Die der Interessenbewertung zugrunde liegenden Wertungen 94
a) Die grundsätzliche Schutzwürdigkeit der Hauptpartei in ihrer Notlage 95
b) Die Maßgabe des Verantwortlichkeitsprinzips 96
c) Die begrenzte Maßgabe öffentlicher Interessen 99
aa) Keine generelle Maßgabe öffentlicher Interessen 100
bb) Die Maßgabe öffentlicher Interessen in § 68 Hs. 2 Var. 3 ZPO 101
cc) Fazit 102
d) Rechtliches Gehör des Dritten als absoluter Abwägungsausschluss 102
II. Die Unterstützung der Hauptpartei durch den Dritten 103
1. Die Interessenlage 103
2. Der schwache Schutz durch Streitverkündung 105
3. Kein relevanter Schutz durch weitere Drittbeteiligungsinstrumente 107
III. Die Gewähr (proaktiven) Rechtsschutzes für den Dritten im Primärprozess 108
1. Die Interessenlage 108
2. Nahezu kein Schutz durch die Nebenintervention 111
a) Grundsätzlich umfassender Schutzbereich: Das rechtliche Interesse 111
b) Reflexartiger Schutz durch den Modus der Prüfung im Zwischenstreit 114
c) Aber: Die äußerst schwache Stellung des Nebenintervenienten im Primärprozess 115
aa) Einfache Nebenintervention 115
bb) Streitgenössische Nebenintervention 117
d) Die der Interessenbewertung zugrunde liegenden Wertungen 119
3. Kein relevanter Schutz durch weitere Drittbeteiligungsinstrumente 121
IV. Schutz des Verfahrensgegners in seinem Interesse gegen eine Verzögerung des Primärprozesses 122
1. Grundsätzlich: Keine Verzögerung des Primärprozesses 122
2. Nur punktuelle Ausnahmen 123
V. Die Verteilung der streitverkündungs- und interventionsbedingten Kosten 124
1. Kostenlast der Hauptpartei für die Kosten der Streitverkündung 125
2. Interventionsbedingte Kosten: Der umfassend korrekturbedürftige § 101 Abs. 1 ZPO 126
a) „Sowieso-Kosten“ als Kosten des Rechtsstreits 127
b) Kosten des Zwischenstreits 128
c) Für eine Neuverteilung de lege lata: Die sonstigen interventionsbedingten Mehrkosten 128
aa) Die Ausnahme des Verfahrensgegners von den interventionsbedingten Mehrkosten in teleologischer Reduktion des § 101 Abs. 1 ZPO 129
bb) Die Verteilung der interventionsbedingten Mehrkosten zwischen der Hauptpartei und dem Dritten 131
VI. Zusammenfassung 132
§ 4 Die wertungsmäßige Legitimation von Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren 134
I. Privatautonomie 136
1. Der Gehalt der Privatautonomie – Präzisierung der Fragestellungen 137
2. Die arbitrale Streitverkündungswirkung gemessen an der Privatautonomie des Dritten 139
a) Die Beschränkung der Privatautonomie im Bereich staatlicher Zivilprozesse 140
aa) Die mittelbare Einlassungspflicht in ausländischen Zivilprozessen 141
bb) Die Last des Streitverkündungsempfängers als Wertungsentscheidung 143
b) Für eine prinzipielle Wirksamkeit einer arbitralen Streitverkündung: Ein funktional wertender Vergleich der Lasten 144
aa) Die im Vergleich zu ausländischen Zivilprozessen gleichwertige Last einer Streitverkündungswirkung im Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO 144
(1) Das Schiedsverfahren der §§ 1025ff. ZPO als generell gleichwertiges Rechtsschutzsystem 144
(2) Die Schiedsabrede als zulässiger Vertrag mit Lastwirkung für einen Streitverkündungsempfänger 147
(3) Kein Verzicht auf die Streitverkündung durch den Abschluss der Schiedsvereinbarung 147
(4) Die wertungsmäßige Irrelevanz des Attributes „staatlich“ 148
bb) Die Entscheidung des Court of Appeals, Second Circuit (New York) im Fall SCAC Transport (USA) Inc. v. S. S. Danaos und ihre übertragbare ratio 149
cc) Die Gründe der Anerkennung von Drittwirkungen ausländischer Zivilprozesse als den wertenden Vergleich tragende Grundlage 153
(1) Die parteibezogenen Anerkennungsinteressen 153
(2) Der internationale Entscheidungseinklang 154
(3) Gleichwertigkeit des ausländischen Rechtsschutzsystems 155
(4) Förderung des Rechts- und Güterverkehrs 156
c) Zwischenfazit 157
3. Die streitverkündungsbedingte Nebenintervention gemessen an der Privatautonomie des Verfahrensgegners 157
4. Die eigeninitiative Nebenintervention gemessen an der Privatautonomie der Schiedsparteien 158
a) Die im Schiedsverfahren besonders zu gewichtende Ausschluss-Dimension der Privatautonomie 159
b) Das gerade im Schiedsverfahren nur äußerst schwach zu gewichtende proaktive Rechtsschutzinteresse des Dritten 160
c) Auswirkung auf die Interessenabwägung: Der zulässige, konkludente Ausschluss der eigeninitiativen Intervention des Dritten 161
II. Allgemeiner Justizgewähranspruch 162
1. Konsequenz des wertenden Vergleichs: Der prinzipiell zulässige Entzug (deutschen) staatlichen Rechtsschutzes zulasten des Streitverkündungsempfängers 163
2. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes 163
a) Die ratio decidendi im Fall Pechstein 163
b) Effektiver Rechtsschutz als übergeordnetes Kriterium zur Beurteilung der Zumutbarkeit der (abstrakten) Verfahrensgestaltung 165
3. Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 EMRK; 47 Abs. 1, 2 GRCh 165
III. Der beschränkte Instanzenzug nach § 1059 ZPO 167
1. Konstellation II (Schiedsverfahren – Schiedsverfahren) 168
2. Konstellation I (Schiedsverfahren – deutscher Zivilprozess) 168
a) Gemessen am Gebot effektiven Rechtsschutzes 168
b) Gemessen am Anspruch auf rechtliches Gehör 169
c) Gemessen an der Gewähr der Richtigkeit der Entscheidung 170
aa) Fälle wirksamer Disposition der Hauptpartei über den Instanzenzug zulasten des Dritten 171
bb) Gegen eine wirksame Beschränkung auf die Aufhebungsklage nach § 1059 ZPO ohne Zustimmung des Dritten 172
d) Konsequenz für die Streitverkündungswirkung 173
3. Vorgriff: Die Richtigkeitsgewähr als Beurteilungskriterium für die Zumutbarkeit der Gestaltung des primären Schiedsverfahrens 174
IV. Rechtliches Gehör 174
V. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit 175
1. Die Bedeutung der Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit im Schiedsverfahren 177
a) Die Nichtöffentlichkeit des Schiedsverfahrens 178
b) Keine grundsätzliche Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens nach §§ 1025ff. ZPO 180
aa) Keine gesetzliche Grundlage, keine Schutzpflicht 180
bb) Vertraulichkeit nur, wenn und weil vereinbart 181
cc) Keine implizite Verpflichtung zur Vertraulichkeit 181
2. Die Streitverkündung und die darauffolgende Intervention gemessen an einer möglichen Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens 183
a) Der normative Regelfall: Streitverkündung und Nebenintervention ohne Weiteres zulässig 184
b) Kein Ausschluss der Streitverkündung selbst bei Verpflichtung zur Vertraulichkeit 184
aa) Die Streitverkündung und darauffolgende Intervention als gerechtfertigte Ausnahmen von der Vertraulichkeit 185
bb) Einordnung von Vertraulichkeitsverpflichtungen in Schiedsordnungen: Insbesondere Art. 44 DIS-SchO 187
c) Fazit: Raum für die Streitverkündung im Schiedsverfahren, aber Klarstellungsbedarf 188
3. Die streitverkündungsbedingte Schiedspflicht des Dritten gemessen am Öffentlichkeitsgrundsatz 189
VI. Die Garantie des gesetzlichen Richters 191
1. Kein Gehalt der Garantie: Das Verhältnis der Schiedsgerichtsbarkeit zur staatlichen Gerichtsbarkeit 192
2. Das Gebot paritätischer Mitwirkung als Äquivalent zum gesetzlichen Richter in der Schiedsgerichtsbarkeit 194
3. Das Gebot zur Mitwirkung des Dritten an der Bestellung des Schiedsgerichts 196
a) Die Abhängigkeit von einer Gefährdung der Neutralität 197
b) Nicht ausreichend: Die Schiedsrichterablehnung 199
c) Das Gebot paritätischer Mitwirkung des Dritten 201
aa) Kein „Recht“ auf Mitwirkung und eine bestimmte Zusammensetzung 201
bb) Die paritätische Mitwirkung des Dritten an der Konstituierung des Schiedsgerichts 203
(1) Bestellung eines Einzelschiedsrichters oder Auswahl eines Vorsitzenden im dreiköpfigen Schiedsgericht 203
(2) Bestellung beisitzender Schiedsrichter: Benennung zusammen mit der Hauptpartei 204
d) Die Ersatzbestellung im Falle gescheiterter Einigung 208
e) Verfahren bei Untätigkeit des Dritten 211
VII. Die Autonomie der Schiedsrichter 213
1. Beitritt des Dritten vor Konstituierung des Schiedsgerichts 214
2. Beitritt nach Konstituierung des Schiedsgerichts 216
VIII. Verbraucherschutz 220
IX. Die öffentlichen Interessen der Prozessökonomie und der Rechtssicherheit 222
1. Kein maßgebliches Gewicht öffentlicher Interessen im Schiedsverfahren 222
2. Folgerung für die Reichweite der arbitralen Streitverkündungswirkung 225
X. Kosten 225
1. Übertragbarkeit der Kostenverteilung auf das Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO 226
a) Die Legitimität der Kostenverteilung auch bei schiedsspezifischen Mehrkosten 227
b) Die Trennung der Kosten des Zwischenstreits von denen der Mitwirkung des Dritten am Schiedsverfahren 230
2. Befugnis zur Kostenfestsetzung auch gegenüber dem Dritten 231
XI. Zusammenfassung 231
1. Die grundsätzliche Wirksamkeit einer arbitralen Streitverkündung ohne Zustimmung des Dritten 232
2. Unzulässigkeit einer eigeninitiativen Nebenintervention des Dritten 235
§ 5 Der für eine arbitrale Streitverkündungswirkung geltende Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes im Primärverfahren 236
I. Der Inhalt des Vorbehalts 237
1. Der einzelfallbezogene und zugleich generelle Charakter des Vorbehalts 237
2. Die Kriterien der Zumutbarkeit der Verfahrensgestaltung 237
3. Darlegungs- und Beweislast 240
II. Einordnung einzelner Verfahrensgestaltungen 240
1. Das Gebot konstituierungsbezogener Neutralität und die daraus folgenden zeitlichen Grenzen der Streitverkündung 240
a) Abstrakt: Zeitliche Grenzen der Streitverkündung bei gebotener paritätischer Mitwirkung des Dritten an der Konstituierung 241
aa) Paritätische Mitwirkung des Dritten grundsätzlich in der für die Schiedsparteien geltenden Konstituierungsphase 241
bb) Folge einer nicht rechtzeitigen Streitverkündung 242
b) Praktikabilität der Streitverkündung bei Anwendung verschiedener in der Praxis verbreiteter Konstituierungsverfahren 243
aa) Bestellung eines beisitzenden Schiedsrichters im dreiköpfigen Schiedsgericht 244
(1) Streitverkündung auf Klägerseite 244
(2) Streitverkündung auf Beklagtenseite 246
bb) Bestellung eines Einzelschiedsrichters 247
cc) Bestellung eines Vorsitzenden im dreiköpfigen Schiedsgericht 249
c) Fazit: Streitverkündung im bestehenden Rahmen möglich, dennoch Bedarf nach ergänzenden Regelungen nach Vorbild der DIS-ERS 249
2. Gestaltungen betreffend den Parteivortrag und die mündliche Verhandlung 250
a) Verfahrenssprache 251
b) Beschränkung auf eine mündliche Verhandlung 252
c) Virtuelle Schiedsverhandlung (Remote Hearing) 254
3. Gestaltungen betreffend den Beweis 256
a) Dokumentenvorlage (Document Production) 256
b) Zeugen- und Sachverständigenbeweis nach anglo-amerikanischem Modell 259
aa) Prozeduraler Rahmen 260
bb) Würdigung 261
c) Beweismaß (standard of proof) 265
4. Besondere Verfahrens- und Entscheidungsformen 268
a) Beschleunigtes Verfahren (expedited procedure) 269
aa) Prozeduraler Rahmen 269
bb) Würdigung 271
b) Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut 274
III. Zusammenfassung 275
§ 6 Ein Experiment de lege lata: Eine „materiellrechtliche“ arbitrale Streitverkündungswirkung 277
I. Die Legitimität einer „materiellrechtlichen“ Konstruktion der Streitverkündungswirkung im Wege der Rechtsfortbildung 278
1. Ein Blick auf das Verhältnis von Prozessrecht und materiellem Recht 279
a) Die wertungsmäßige Implikationslosigkeit der Kategorien „prozessrechtlich“ und „materiellrechtlich“ 279
b) Konsequenz: Differenzierung zwischen einem materiellrechtlichen Charakter und einer Konstruktion mit Mitteln des materiellen Rechts 282
2. Anekdotisch: Ein Blick auf „materiellrechtliche“ Konstruktionen der Streitverkündungswirkung 283
a) Die „materiellrechtlichen“ Wurzeln der Streitverkündung im deutschen Recht 283
b) Ein rechtsvergleichender Blick 285
aa) Schweiz 285
bb) Österreich 287
II. Vorüberlegungen: Freistellung von Prozessrisiken kraft vertraglicher oder gesetzlicher Risikoverlagerung 288
1. Übernahme des Prozessrisikos kraft Freistellungsvereinbarung 288
2. Freistellung aus dem Regresstatbestand bei Schadens- oder Aufwendungsersatzpflicht 289
3. Keine Eignung zur rechtsfortbildenden Konstruktion einer arbitralen Streitverkündungswirkung 291
III. Streitverkündungswirkung als Haftung für eine Pflicht zur Unterstützung der Hauptpartei aus § 241 Abs. 2 BGB 292
1. Die streitverkündungsähnliche Bindungswirkung der Haftung mit einem Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB (i.V.m. nemo auditur) 292
2. Keine Eignung zur Konstruktion der im Schiedsverfahren gebotenen Streitverkündungswirkung 294
a) Zu weit der Haftungsgrund: Der Haftungsumfang des Schadensersatzanspruchs 295
b) Zu eng der Haftungsgrund: Das schiefe Bild einer Streitverkündungswirkung als „Sanktion“ für eine nicht gewährte Unterstützung 297
IV. Streitverkündungswirkung als Haftung für eine Freistellungspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB 298
1. Vereinbarkeit der Annahme einer Freistellungspflicht mit der Dogmatik von Nebenpflichten 298
a) Einpassung in den verhaltensbezogenen, abstrakt-relativen Charakter der Nebenpflichten 299
b) Die Freistellungspflicht und Nebenpflichten als heteronomes, gesetzlich angeordnetes Recht 300
c) Ein Novum im Hinblick auf die zur Entstehung von Nebenpflichten herangezogenen Begründungsmuster 300
2. Vereinbarkeit der Annahme einer Streitverkündungswirkung infolge der Freistellungspflicht mit der Dogmatik der Haftung für Nebenpflichten 303
a) Schuldverhältnis: Die Notwendigkeit eines im Zeitpunkt der Streitverkündung bestehenden Schuldverhältnisses 303
aa) Gegen die Entstehung eines Schuldverhältnisses durch Verkündung des Streits 303
bb) Überblick über mögliche Streitverkündungsgründe 304
b) Die Zumutbarkeit der Freistellungspflicht als das die Voraussetzungen der Streitverkündungswirkung abbildende Merkmal 306
c) Rechtsfolge: Die Streitverkündungswirkung als Haftung für die Freistellungspflicht mit einem Erfüllungsanspruch 307
aa) Zur Bewehrung von Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB mit einem Anspruch 307
bb) Der Anspruch auf Erfüllung der Freistellungspflicht 309
(1) Konstellation I (Schiedsverfahren – deutscher Zivilprozess) 309
(2) Konstellation II (Schiedsverfahren – Schiedsverfahren) 310
cc) Das Verhältnis zur Sekundärhaftung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB 311
3. Fazit: Eine dogmatisch gangbares, wenn auch nicht umzusetzendes Gedankenexperiment 311
V. Zusammenfassung 312
Zweiter Teil: Streitverkündung in internationalen Schiedsverfahren 315
§ 7 Die kollisionsrechtliche Qualifikation der Streitverkündung 315
I. Die Trennung des Prozessrechts vom materiellen Recht im Kollisionsrecht 316
1. Die Qualifikation durch eine funktional-teleologische Abgrenzung von Prozessrecht und materiellem Recht 317
a) Die funktionale Methode der Abgrenzung 318
b) Keine allgemeine Vorzugstendenz und keine einzelfallbezogene Qualifikation 319
aa) Gegen eine Tendenz zur materiellrechtlichen Qualifikation 319
bb) Gegen eine einzelfallbezogene Qualifikation nach der Entscheidungseffizienz 319
cc) Gegen eine Tendenz zur prozessrechtlichen Qualifikation 321
c) Folgerung: Funktional-teleologische Abgrenzung von Prozessrecht und materiellem Recht 322
2. Die Qualifikation funktionaler Einheiten 323
II. Die Qualifikation der Streitverkündung 324
1. Die (streitverkündungsbedingte) Intervention im Primärprozess 325
2. Die Streitverkündungswirkung im Sekundärprozess 325
III. Konsequenzen aus der prozessrechtlichen Qualifikation der Streitverkündung für internationale Schiedsverfahren 328
1. Eintritt der Streitverkündungswirkung kraft „Anwendung“ 329
a) Anforderungen an das im Sekundärprozess berufene Verfahrensrecht 329
b) Sonderfall: Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO n.F. mit ausländischem Schiedsort 330
c) Die Auswirkung der Anwendung unterschiedlicher Sachrechte in Primär- und Sekundärprozess 332
2. Ausblick zur „Anerkennung“ von Streitverkündungswirkungen aus Schiedsverfahren 333
a) Tabellarischer Überblick: Das Verhältnis von Anwendung und Anerkennung der Streitverkündungswirkung 334
b) Anerkennung kraft des UNÜ, bilateraler Abkommen oder autonomen Anerkennungsrechts 335
IV. Zusammenfassung 338
Ausblick 340
§ 8 Ein Appell zur Reform des Schiedsverfahrensrechts 340
I. Der Bedarf nach einer gesetzlich geregelten, effektiven Streitverkündung im Schiedsverfahren 340
1. Der schon bei der Reform von 1998 erkannte Regelungsbedarf 340
2. Ein arbitrales Streitverkündungsrecht als geeigneter Mechanismus zur Regelung der Drittbeteiligung im Schiedsverfahren 342
3. Eine Reform der §§ 1025ff. ZPO als das vorzugswürdige Medium 344
II. Ein Blick auf andere Schiedsverfahrensrechte: Der hier verfolgte Ansatz als bereits beschrittener Weg 345
III. Leitlinien zur Regelung einer Streitverkündung im Schiedsverfahrensrecht der §§ 1025ff. ZPO 347
§ 9 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 352
I. Die Fortbildung einer Streitverkündung und einer Nebenintervention für Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO mittels „Wertungsanalogie“ 353
II. Das Fundament: Eine Analyse von Streitverkündung und Nebenintervention im staatlichen Zivilprozess 354
1. Die streitverkündungsbedingte Freistellung der Hauptpartei vor dem Risiko eines widersprüchlichen doppelten Feststellungsverlusts 354
2. Der nahezu ausgeschlossene Schutz des Dritten in seinem Interesse an der Gewähr (proaktiven) Rechtsschutzes im Primärprozess 355
3. Der grundsätzlich absolute Schutz des Verfahrensgegners in seinem Interesse an einem verzögerungsfreien Ablauf des Primärprozesses 355
4. Die Verteilung der streitverkündungs- und interventionsbedingten Kosten 356
III. Die Legitimation eines vom Konsensprinzip ausgenommenen Streitverkündungsrechts im Schiedsverfahren nach §§ 1025ff. ZPO 356
1. Die durch einen wertenden Vergleich zum Bereich staatlicher Zivilprozesse gerechtfertigte Beschränkung der Privatautonomie des Streitverkündungsempfängers 357
2. Der in Konstellation II zulässige, in Konstellation I unzulässige, teilweise Entzug des zivilprozessualen Instanzenzugs 358
3. Das im selben Umfang wie vor staatlichen Gerichten zu gewährende rechtliche Gehör des Dritten 358
4. Die Streitverkündung als gerechtfertigte Ausnahme von einer möglichen Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens; der legitime interventionsbedingte Entzug der Öffentlichkeit 359
5. Das schiefe Bild vom „Entzug des gesetzlichen Richters“ – das stattdessen zu beachtende Gebot paritätischer Mitwirkung des Dritten bei der Konstituierung des Schiedsgerichts 359
6. Die Zulässigkeit der Intervention des Dritten unabhängig von der Zustimmung der Schiedsrichter 360
7. Die gegenüber § 68 Hs. 2 Var. 3 ZPO hinsichtlich einer arbitralen Streitverkündungswirkung weiter zu fassende Einrede mangelhafter Prozessführung 361
8. Die Verteilung der streitverkündungs- und interventionsbedingten Kosten 361
IV. Der Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes als zentrale Bedingung für die Legitimierung eines arbitralen Streitverkündungsrechts 362
1. Die zeitlichen Grenzen einer arbitralen Streitverkündung ohne Zustimmung des Dritten 363
2. Einordnung weiterer in der Schiedspraxis verbreiteter Verfahrensgestaltungen 363
V. De lege lata: Die insgesamt nicht überzeugende „materiellrechtliche“ Konstruktion einer arbitralen Streitverkündungswirkung 364
VI. Die prozessrechtliche Qualifikation der Streitverkündung – Konsequenzen für ihre „Anwendung“ und „Anerkennung“ in grenzüberschreitenden Streitigkeiten 365
VII. Ein Appell zur Reform des Schiedsverfahrensrechts 366
Literaturverzeichnis 367
Sachwortverzeichnis 413