Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren

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Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren
Ein Beitrag zur Fortbildung des deutschen Schiedsverfahrensrechts
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 323
(2025)
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Quirin Thomas absolvierte im Jahr 2020 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, arbeitete von 2020 bis September 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Thomas Riehm (Universität Passau) und arbeitet seit 2020 bei der Disputes-Only Kanzlei WACH UND MECKES (München). Er forschte anlässlich der Promotion u.a. als Stipendiat am Max-Planck-Institut Luxemburg und publiziert regelmäßig im Bereich des Prozess- und Schiedsverfahrensrechts – zuletzt zu den Themen Commercial Courts und Verfahrensleitende Verfügung Nr. 1 in DIS-Schiedsverfahren.Abstract
Die Schiedsgerichtsbarkeit weist aufgrund ihrer ineffektiven Drittbeteiligung erhebliche Defizite bei der Lösung verwobener Mehrparteienkonflikte auf. Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund ein arbitrales Streitverkündungsrecht - einer Streitverkündung in Schiedsverfahren, deren Wirkung eintritt, ohne dass der Dritte Partei der Schiedsvereinbarung ist oder der Streitverkündung zugestimmt hat. Sie wird ausgehend von einer Analyse der Drittbeteiligung im staatlichen Zivilprozess durch einen funktional wertenden Vergleich zur Last legitimiert, die einem Streitverkündungsempfänger auch im Binnenbereich staatlicher Zivilprozesse, insbesondere durch Anerkennung ausländischer Drittwirkungen aufgebürdet wird. Dabei muss die Streitverkündungswirkung jedoch unter dem - näher ausgearbeiteten - Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes im Primärverfahren stehen. Der Autor appelliert zur Implementierung eines solchen Streitverkündungsrechts in den §§ 1025 ff. ZPO und schlägt hierfür Leitlinien vor.»Third-Party Notice and Intervention in Arbitration Proceedings. A Contribution to the Development of the German Arbitration Law«: The author develops a right of third-party notice for arbitration proceedings that can be effective without the third party being a party to the arbitration agreement or having consented to the notice. This is justified by drawing a functional comparison to the recognition of foreign judgments and third-party effects. Based on his findings, the author calls for the implementation of a right of third-party notice in the German arbitration law (secs. 1025 et seq. of the Code of Civil Procedure).