Menu Expand

Jugendstrafrecht und Systemkriminalität

Cite BOOK

Style

Schaal, I. (2026). Jugendstrafrecht und Systemkriminalität. Zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59619-5
Schaal, Isabelle. Jugendstrafrecht und Systemkriminalität: Zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht. Duncker & Humblot, 2026. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59619-5
Schaal, I (2026): Jugendstrafrecht und Systemkriminalität: Zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59619-5

Format

Jugendstrafrecht und Systemkriminalität

Zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht

Schaal, Isabelle

Schriften zum Strafrecht, Vol. 455

(2026)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Isabelle Schaal studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Strafrechtslehrstuhl in Jena tätig. Von 2022 bis 2024 absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit Stationen im Haus des Jugendrechts und in der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Nach dem 2. Staatsexamen arbeitete sie als Anwältin für Compliance und Internal Investigations in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt. Seit Mai 2025 ist sie Richterin auf Probe, derzeit Staatsanwältin, im Landgerichtsbezirk Dresden.

Abstract

In den letzten Jahren standen immer wieder hochbetagte Angeklagte vor deutschen Gerichten, die sich für ihre Tätigkeit in Konzentrationslagern verantworten mussten. Nicht zuletzt in diesen Verfahren wurde deutlich, dass das Jugendstrafrecht in der Auseinandersetzung mit Systemkriminalität besondere Fragen aufwirft: Wie lässt sich der erzieherische Leitgedanke des JGG mit der Schwere der begangenen Verbrechen vereinbaren?

Die vorliegende Studie beleuchtet in einer dogmatischen Analyse für den Zeitraum nach 1945 in (West-)Deutschland die Rechtsetzung mit Blick auf jugendspezifische Regelungen und analysiert anhand ausgewählter Urteile die Rechtsprechung zu jugendlichen und heranwachsenden NS- und DDR-Täter:innen. Im Zentrum steht die Frage, ob das Jugendstrafrecht bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Systemtaten eine besondere Funktion eingenommen hat und ob es den Gerichten gelungen ist, eine Balance herzustellen zwischen Resozialisierung, Sühne sowie dem Einfluss gesellschaftlicher und politischer Erwartungen auf die strafrechtliche Praxis.
»Juvenile Criminal Law and System Crimality. On the Significance of Juvenile Justice in Dealing with National Socialist and GDR Crimes«: Trials against elderly Nazi perpetrators in recent years have highlighted the tension between applying the pedagogically oriented juvenile criminal law and adjudicating the gravest offenses. In the last century, German courts faced this very tension on two occasions. This study examines the role juvenile criminal law has played in coming to terms with Nazi and GDR crimes and explores how the legislature and the courts have managed the resulting conflicts of objectives.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 25
1. Teil: Einleitung 29
1. Kapitel: Anlass der Untersuchung 29
2. Kapitel: Ziele der Untersuchung 32
3. Kapitel: Stand der Forschung 35
4. Kapitel: Gang der Untersuchung 42
5. Kapitel: Methodik der Untersuchung 43
A. Erkenntnisinteresse der Arbeit 43
B. Methodik bisheriger Studien zur Zeitgeschichte des Rechts 44
C. Zeitgeschichtliche Methodik 47
D. Folgerungen für die Methodik der vorliegenden Untersuchung 51
2. Teil: Begriffliche Grundlagen und Eingrenzungen 52
1. Kapitel: Jugendstrafrecht 52
A. Jugendstrafrecht 52
B. Jugendstrafrecht 54
C. Westdeutsches Jugendstrafrecht 56
2. Kapitel: Systemkriminalität 57
A. NS- und DDR-Unrecht als konkrete Untersuchungsgegenstände der Arbeit 57
B. Systemkriminalität als allgemeiner Oberbegriff in Abgrenzung zu benachbarten Begrifflichkeiten 58
I. Regierungskriminalität 59
II. Staatskriminalität 60
III. Staatsverstärkte Kriminalität 61
IV. Makrokriminalität und angelehnte Begriffe 62
V. Sonstige Begriffe 64
C. Bisherige Definitionen von Systemkriminalität 67
I. Annäherungen durch die Beschreibung der Charakteristika von Systemtaten 69
II. Begriffsbestimmungen in der Literatur 70
D. Eigene Arbeitsdefinition 75
3. Kapitel: Aufarbeitung 78
A. Zum Begriff der Aufarbeitung allgemein 78
I. Bisheriger Diskussionsstand 80
1. Bewältigung der Vergangenheit 80
2. Aufarbeitung der Vergangenheit 83
II. Eigene Stellungnahme zur Begrifflichkeit 86
B. Speziell zur strafrechtlichen Aufarbeitung 87
I. Strafrecht als eine Form der Aufarbeitung 88
II. Grenzen einer strafrechtlichen Aufarbeitung 90
III. Vorzüge einer strafrechtlichen Aufarbeitung 93
C. Speziell zur Möglichkeit einer jugendstrafrechtlichen Aufarbeitung 96
I. Aufarbeitung von Systemunrecht und Straftheorien des allgemeinen Strafrechts 97
II. Aufarbeitung von Systemunrecht und Straftheorien des Jugendstrafrechts 102
4. Kapitel: Zusammenfassung 105
3. Teil: Bisheriger Diskussionsstand zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Systemunrecht in (West-)Deutschland nach Erwachsenenstrafrecht 106
1. Kapitel: Die Aufarbeitung von NS-Unrecht 106
A. Die Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Alliierten 107
I. Alliierte Rechtsetzung (1945–1949) 108
1. Rechtsetzung zur Verfolgung von NS-Verbrechen 108
a) Allgemeine Rechtsetzung 108
b) Speziell zum KRG Nr. 10 und seiner Folgerechtsetzung 109
2. Rechtsetzung zur Entnazifizierung 111
a) US-amerikanische Besatzungszone 112
b) Britische Besatzungszone 115
c) Französische Besatzungszone 116
d) Sowjetische Besatzungszone 117
e) Ende der Entnazifizierung 118
3. Zwischenfazit 120
II. Alliierte Rechtsprechung (1945–1955) 121
1. Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärtribunal 121
2. Strafverfahren vor den Gerichten der einzelnen Besatzungsmächte 124
a) US-amerikanische Gerichte 124
b) Britische Gerichte 127
c) Französische Gerichte 131
d) Sowjetische Gerichte 133
3. Zwischenfazit 136
B. Die Aufarbeitung des NS-Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland 139
I. Vorüberlegungen – Wellen der (Nicht-)Aufarbeitung 140
1. Begrifflichkeit der Welle 140
2. Einteilung der Zeitabschnitte 141
3. Fokussierung der Betrachtung auf unmittelbar ausführend handelnde T‍ä‍t‍e‍r‍:‍i‍n‍n‍e‍n 142
II. Rechtsetzung 142
1. Deutsche Rechtsetzung der Länder in der Besatzungszeit (1945–1949) 143
2. Integrations- und Amnestierungspolitik (1949–1958) 145
a) Ausgangspunkt: das Grundgesetz als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus 145
b) Straffreiheitsgesetze 146
c) Abschlussgesetzgebung zur Entnazifizierung 151
d) Weitere Rechtsetzung mit vergangenheitspolitischen Bezügen 152
e) Zwischenfazit 157
3. Halbherzige Vergangenheitspolitik (1958–1974) 159
a) Gründung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg 159
b) Die Frage der Verjährung von NS-Verbrechen 161
c) Die (kalte) Amnestie durch die Änderung des § 50 Abs. 2 StGB 167
d) Weitere Rechtsetzung mit vergangenheitspolitischen Bezügen 170
e) Zwischenfazit 172
4. Entkonkretisierte Ahndungspolitik (1974–1990) 174
a) Deutsch-französisches Zusatzabkommen zum Überleitungsvertrag 174
b) Strafbarkeit der Holocaustleugnung? 174
c) Zwischenfazit 176
5. Erinnerungsorientierte Politik (1990 bis heute) 177
6. Fazit zur Rechtsetzung zur Aufarbeitung des NS-Systemunrechts in der Bundesrepublik 181
III. Rechtsprechung 185
1. Vorüberlegungen 185
a) Zuständigkeit der deutschen Gerichte und anwendbares Recht 185
aa) Zuständigkeit deutscher Gerichte 185
bb) Anwendbares Recht 187
b) Rechtstatsächlicher Gesamtüberblick 190
2. Zeitlich-chronologische Betrachtung der Rechtsprechung 192
a) Die erste Welle: Aufarbeitung vom Kriegsende bis zur Gründung der Bundesrepublik (1945–1949) 192
aa) Rechtstatsächlicher Überblick 192
bb) Rechtsdogmatischer Überblick 194
cc) Zwischenfazit 199
b) Das erste Wellental: Aufarbeitung von der Gründung der Bundesrepublik bis zum Ulmer Einsatzgruppenprozess (1949–1958) 200
aa) Rechtstatsächlicher Überblick 200
bb) Rechtsdogmatischer Überblick 204
cc) Zwischenfazit 209
c) Die zweite Welle: Aufarbeitung vom Ulmer Einsatzgruppenprozess bis zum Majdanek-Prozess (1958–1974) 211
aa) Rechtstatsächlicher Überblick 211
bb) Rechtsdogmatischer Überblick 214
cc) Zwischenfazit 225
d) Das Ausklingen der zweiten Welle und das zweite Wellental: Aufarbeitung vom Majdanek-Prozess bis zur Wiedervereinigung (1974–1990) 226
aa) Rechtstatsächlicher Überblick 226
bb) Rechtsdogmatischer Überblick 228
cc) Zwischenfazit 231
e) Die dritte Welle: Späte Aufarbeitung seit der Wiedervereinigung (1990 bis heute) 232
aa) Rechtstatsächlicher Überblick 232
bb) Rechtsdogmatischer Überblick 234
cc) Zwischenfazit 247
3. Straftatsystematische Betrachtung der Rechtsprechung 249
a) Angewendetes Recht 249
b) Verfolgungshindernisse 249
c) Tatbestandsmäßigkeit 251
d) Rechtswidrigkeit und Schuld 252
e) Täterschaft und Teilnahme 252
f) Strafzumessung 254
4. Zwischenfazit zur Rechtsprechung in (West-)Deutschland bezüglich des NS-Unrechts 255
C. Fazit: Gelungene Aufarbeitung des NS-Unrechts in (West-)Deutschland? 258
2. Kapitel: Die Aufarbeitung von DDR-Unrecht 261
A. Rechtsetzung 263
I. Verfassungsrechtliche Rechtsetzung? 263
II. Einigungsvertrag 264
III. Rechtsetzung zur Verjährung 267
IV. Rechtspolitische Diskussion über Amnestien 272
V. Rechtsetzung zur Organisation der Strafverfolgung 274
VI. Weitere Rechtsetzung mit vergangenheitspolitischen Bezügen 276
VII. Zwischenfazit zur Rechtsetzung 279
B. Rechtsprechung 281
I. Vorüberlegungen 281
1. Anwendbares Recht 281
2. Rechtstatsächlicher Überblick 284
a) Rechtstatsächlicher Überblick zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht im Allgemeinen 284
b) Rechtstatsächlicher Überblick über die Verfolgung der Mauerschützenfälle im Speziellen 289
II. Rechtsprechung zur Aufarbeitung der DDR-Taten anhand der Mauerschützenfälle 290
1. Tatbestandsmäßigkeit 290
2. Rechtswidrigkeit 293
3. Schuld 301
4. Täterschaft und Teilnahme 305
5. Strafzumessung 309
III. Zwischenfazit zur Rechtsprechung 310
C. Fazit: Gelungene Aufarbeitung des DDR-Unrechts? 315
3. Kapitel: Vergleichende Betrachtung der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 318
A. Vorbemerkung: Vergleich des Unvergleichbaren 318
B. Gemeinsamkeiten der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 319
I. Rechtsetzung 319
II. Rechtsprechung 321
C. Unterschiede zwischen der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 324
I. Rechtsetzung 324
II. Rechtsprechung 325
D. Abschließende Bewertung 328
4. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse und Folgerungen für die Analyse des Jugendstrafrechts 329
A. Zusammenfassung der Ergebnisse 329
I. Zeitlicher Verlauf der Strafverfolgung 329
II. Verfolgung verschiedener Täter:innengruppen 331
III. Kriminalpolitische Tendenz der Rechtsprechung 332
B. Folgerungen für die Untersuchung der Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von Systemunrecht 334
I. Zeitlicher Verlauf der Aufarbeitung 334
II. Verfolgung verschiedener Täter:innengruppen 334
III. Kriminalpolitische Tendenz der Rechtsprechung 335
4. Teil: Analyse der Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von Systemunrecht 338
1. Kapitel: Die Aufarbeitung von NS-Unrecht 338
A. Die Aufarbeitung von NS-Unrecht durch die Alliierten 338
I. Rechtsetzung 338
1. Rechtsetzung zum Strafrecht 339
a) Rechtsetzung des Alliierten Kontrollrats 339
aa) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 339
bb) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht mit Bezug zum Jugendstrafrecht 344
b) Rechtsetzung in den einzelnen Besatzungszonen 348
aa) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht mit Bezug zum Jugendstrafrecht 348
(1) US-amerikanische Besatzungszone 348
(2) Britische Besatzungszone 349
(3) Französische Besatzungszone 351
(4) Zwischenfazit 352
bb) Rechtsetzung zur Amnestierung junger Personen 352
2. Rechtsetzung zur Entnazifizierung 353
a) US-amerikanische Besatzungszone 354
b) Britische Besatzungszone 355
c) Französische Besatzungszone 355
3. Zwischenfazit zur alliierten Rechtsetzung 355
II. Rechtsanwendung vor den alliierten Gerichten 356
1. Rechtsprechung des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg 357
2. Rechtsprechung in den Besatzungszonen 357
a) US-amerikanische Besatzungszone 357
b) Britische Besatzungszone 358
c) Französische Besatzungszone 359
d) Sowjetische Besatzungszone 359
3. Zwischenfazit zur Rechtsprechung der Gerichte einzelner Besatzungsmächte 362
III. Zwischenfazit zur NS-Aufarbeitung durch die Alliierten 363
B. Aufarbeitung des NS-Unrechts in der Bundesrepublik 364
I. Rechtsetzung 364
1. Deutsche Rechtsetzung in der Besatzungszeit (1945–1949) 364
a) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht und zur Entnazifizierung 364
b) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 369
2. Integrations- und Amnestierungspolitik (1949–1958) 370
a) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht 371
b) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht: das JGG 1953 und seine vergangenheitspolitische Komponente 372
aa) Gesetzgebungshistorie 373
(1) Vorgeschichte zur Einbeziehung von Heranwachsenden in das JGG 373
(2) Berliner (1949) und Godesberger (1950) Entwurf 374
(3) Regierungsentwurf (1952) 377
(4) Erste Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag 380
(5) Stellungnahme des Bundesrates 383
(6) Entwurf des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht 384
(7) Beschlussfassung im Bundestag 386
bb) Rezeption in der Wissenschaft 386
(1) Zeitgenössische Rezeption 387
(a) Rezeption des JGG 1953 im Allgemeinen 387
(b) Rezeption der Heranwachsendenregelung gem. § 105 JGG im Speziellen 388
(aa) Zur Einführung der Norm und ihrer Begründung 388
(bb) Zum vorgesehenen temporären Charakter des § 105 JGG 391
(2) Heutige Rezeption 394
cc) Vergangenheitspolitische Komponente des JGG 1953 und eigene Stellungnahme 395
c) Zwischenfazit 400
3. Halbherzige Vergangenheitspolitik (1958–1974) 402
a) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht 402
b) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 403
c) Zwischenfazit 405
4. Entkonkretisierte Ahndungspolitik (1974–1990) 406
a) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht 406
b) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 408
c) Zwischenfazit 413
5. Erinnerungsorientierte Politik (1990 bis heute) 414
a) Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht 414
b) Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 415
c) Zwischenfazit 418
6. Zwischenfazit zur westdeutschen Rechtsetzung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht 419
II. Rechtsprechung 421
1. Vorüberlegungen 421
a) Methodik und Materialgrundlage 421
aa) Methodik 422
bb) Materialgrundlage 424
b) Rechtstatsächlicher Überblick zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung des NS-Unrechts 426
aa) Vorbemerkung zur Zählweise der Auswertung 426
bb) Rechtstatsächlicher Überblick zur Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende 427
cc) Rechtstatsächlicher Überblick zur Strafbegründung 429
dd) Rechtstatsächlicher Überblick zur Strafzumessung 437
ee) Zwischenfazit 442
2. Straftatsystematische Betrachtung der Rechtsprechung 443
a) Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts 443
aa) Persönlicher Anwendungsbereich gem. § 1 JGG 443
(1) Jugendliche 444
(2) Heranwachsende 445
(3) Ergänzende Beobachtungen zu Jungerwachsenen und im Aburteilungszeitpunkt erwachsenen Täter:innen 448
(a) Allgemeine Ausführungen zu Jungerwachsenen im Alter von 21 bis 23 Jahren 448
(b) Speziell zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf zum Aburteilungszeitpunkt erwachsene Angeklagte 452
bb) Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gem. §§ 105ff. JGG 457
(1) Vorbemerkungen 457
(2) Entwicklungsstand eines Jugendlichen, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG 458
(a) Allgemeines zu den maßgeblichen Kriterien 458
(b) Darstellung der Argumentationen der Gerichte 460
(c) Kritische Würdigung der Argumentationen der Gerichte 470
(3) Jugendverfehlung, § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG 473
cc) Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen gem. § 32 JGG 475
dd) Zwischenfazit zur Anwendung des Jugendstrafrechts 477
b) Materielles Jugendstrafrecht 480
aa) Jugendadäquate Auslegung der allgemeinen Vorschriften des StGB zur Strafbegründung 480
(1) Vorbemerkung zur jugendadäquaten Auslegung im engeren und weiteren Sinne 481
(2) Tatbestandsmäßigkeit 482
(a) Jugendadäquate Auslegung im engeren Sinne 483
(b) Jugendadäquate Auslegung im weiteren Sinne 484
(aa) Objektiver Tatbestand 484
(bb) Subjektiver Tatbestand 486
(c) Zwischenfazit 490
(3) Rechtswidrigkeit 492
(4) Schuld 493
(a) Spezieller Verbotsirrtum des Handelns auf Befehl gem. § 47 Abs. 1 MilStGB 493
(b) Allgemeiner Verbotsirrtum nach dem StGB 495
(aa) Vorliegen eines Verbotsirrtums 495
(bb) Vermeidbarkeit der Verbotsirrtümer 498
(c) Entschuldigungsgründe 501
(d) Zwischenfazit 502
(5) Täterschaft und Teilnahme 503
(6) Zwischenfazit 513
bb) Verantwortlichkeit gem. § 3 (R)JGG 517
(1) Vorbemerkung 517
(2) Darstellung der Argumentationen der Gerichte 518
(3) Kritische Würdigung der Argumentationen der Gerichte 520
(4) Zwischenfazit 522
cc) Strafzumessung 523
(1) Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens 524
(a) Normalstrafrahmen des JGG 524
(b) Anwendung von Sonderstrafrahmen 526
(aa) Zwingende Strafmilderung wegen eines minder schweren Falles des Totschlags gem. § 213 StGB 526
(bb) Fakultative Strafmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit gem. § 51 Abs. 2 StGB a.F. 528
(cc) Absehen von der Todesstrafe bei Mord gem. § 211 Abs. 3 StGB a.F. 529
(dd) Sonstige Strafrahmenverschiebungen 530
(c) Ablehnung von Sonderstrafrahmen 531
(2) Bestimmung der relevanten Strafzwecke 532
(3) Strafzumessung im engeren Sinne 534
(a) Gesetzlich benannte Strafzumessungstatsachen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 2 StGB n.F. 534
(aa) Beweggründe und Ziele des:der Täters:in 535
(bb) Maß der Pflichtwidrigkeit 536
(cc) Art der Ausführung und verschuldete Auswirkungen der Tat 538
(dd) Vorleben des:der Täters:in sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse 543
(ee) Verhalten nach der Tat 546
(b) Gesetzlich nicht benannte Strafzumessungstatsachen 548
(aa) Zeithistorische Umstände und Systembezug der Taten 549
(bb) Sonstige Strafzumessungsgründe 554
(c) Zwischenfazit 555
(4) Abwägung der Strafzumessungstatsachen 557
(5) Auswahl der Sanktion 559
(a) Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht 560
(b) Sanktionen nach Jugendstrafrecht 563
(aa) Verhängung von Jugendstrafen nach dem vor 1953 geltenden Recht 564
(bb) Verhängung von Jugendstrafen nach dem ab 1953 geltenden Recht wegen schädlicher Neigungen gem. § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG 564
(cc) Verhängung von Jugendstrafen nach dem ab 1953 geltenden Recht wegen der Schwere der Schuld gem. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG 566
(dd) Nebenstrafen 572
(ee) Sonstige Aspekte der Sanktionierung 572
(c) Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung 573
(d) Zwischenfazit 574
(6) Absehen von Strafe gem. § 47 Abs. 2 MilStGB und Verfahrenseinstellungen 575
(a) Fakultative Straffreistellung wegen geringer Schuld beim Handeln auf Befehl gem. § 47 Abs. 2 MilStGB 575
(b) Verfahrenseinstellungen wegen Strafverfolgungsverjährung 577
(7) Zwischenfazit zur Strafzumessung 578
c) Kritische Würdigung der Urteile 582
aa) Feststellungen zur Person und zur Sache 582
bb) Beweiswürdigung 583
(1) Urteile mit belastender Tendenz 584
(2) Urteile mit entlastender Tendenz 585
(3) Urteile ohne klare Tendenz 588
(4) Zwischenfazit 589
cc) Rechtliche Würdigung 590
(1) Urteile mit belastender Tendenz 590
(2) Urteile mit entlastender Tendenz 591
(3) Urteile mit einer ausgewogenen Darstellung 596
(4) Zwischenfazit 597
3. Zeitlich-chronologische Betrachtung der Rechtsprechung 598
a) Einzelbeobachtungen zu ausgewählten rechtstatsächlichen und rechtlichen Aspekten 598
b) Die Jahre 1953 und 1980 als für die Gesamtentwicklung bedeutsame zeitliche Zäsuren 600
4. Zusammenfassung der Ergebnisse, Vergleich mit der Rechtsanwendung gegenüber erwachsenen NS-Täter:innen und Fazit 601
a) Zusammenfassung der Ergebnisse zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung des NS-Unrechts 601
aa) Rechtstatsächliche Aspekte 601
bb) Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts 602
cc) Materielles Jugendstrafrecht 604
dd) Verwendung des Arguments der „Jugend“ 608
b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsanwendung gegenüber jungen und erwachsenen NS-Täter:innen 611
c) Fazit zur Bedeutung des Jugendstrafrechts für die NS-Aufarbeitung durch die Rechtsprechung 615
C. Fazit zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der NS-Aufarbeitung 618
2. Kapitel: Aufarbeitung von DDR-Unrecht 621
A. Rechtsetzung 621
I. Rechtsetzung zum allgemeinen Strafrecht 621
1. Regelungen im Einigungsvertrag 621
2. Berücksichtigung in der rechtspolitischen Amnestiedebatte 622
II. Rechtsetzung speziell zum Jugendstrafrecht 625
III. Fazit zur Rechtsetzung 625
B. Rechtsprechung 626
I. Vorüberlegungen 626
1. Methodik und Materialgrundlage 626
a) Methodik 626
b) Materialgrundlage 626
2. Rechtstatsächlicher Überblick zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts 630
a) Rechtstatsächlicher Überblick zur Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende 630
b) Rechtstatsächlicher Überblick zur Strafbegründung 631
c) Rechtstatsächlicher Überblick zur Strafzumessung 636
d) Zwischenfazit 638
II. Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts 638
1. Persönlicher Anwendungsbereich 638
a) Jugendliche und Heranwachsende 638
b) Ergänzende Beobachtungen zu im Tatzeitpunkt Jungerwachsenen und zu im Aburteilungszeitpunkt erwachsenen Täter:innen 638
aa) Beobachtungen zu im Tatzeitpunkt Jungerwachsenen 638
bb) Anwendung des Jugendstrafrechts auf zum Aburteilungszeitpunkt erwachsene Täter:innen 640
2. Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gem. §§ 105ff. JGG 642
a) Entwicklungsstand eines Jugendlichen, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG 642
aa) Darstellung der Argumentationen der Gerichte 642
bb) Kritische Würdigung der Argumentationen der Gerichte 648
b) Jugendverfehlung, § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG 650
3. Zwischenfazit zur Anwendung des Jugendstrafrechts 650
III. Materielles Jugendstrafrecht 651
1. Jugendadäquate Auslegung der Vorschriften des StGB zur Strafbegründung 652
a) Tatbestandsmäßigkeit 652
b) Rechtswidrigkeit 654
c) Schuld 655
aa) Spezieller Verbotsirrtum des Handelns auf Befehl gem. §§ 258 StGB-DDR, 5 WStGB 655
bb) Allgemeiner Verbotsirrtum gem. § 17 StGB 659
cc) Entschuldigungsgründe 662
dd) Zwischenfazit 662
d) Sonstige Irrtumsfragen 662
e) Täterschaft und Teilnahme 663
f) Zwischenfazit 664
2. Strafzumessung 666
a) Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens 666
aa) Normalstrafrahmen 666
bb) Sonderstrafrahmen 667
(1) Zwingende Strafmilderung wegen eines minder schweren Falles des Totschlags gem. § 213 StGB 667
(2) Sonstige Strafrahmenverschiebungen 671
b) Bestimmung der relevanten Strafzwecke 672
c) Strafzumessung im engeren Sinne 673
aa) Gesetzlich benannte Strafzumessungstatsachen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 2 StGB n.F. 674
(1) Beweggründe und Ziele des bzw. der Täters:in 674
(2) Maß der Pflichtwidrigkeit 674
(3) Art der Ausführung und verschuldete Auswirkungen der Tat 676
(a) Art der Ausführung 676
(b) Verschuldete Auswirkungen der Tat 677
(4) Vorleben des bzw. der Täters:in sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse 678
(5) Verhalten nach der Tat 678
bb) Weitere, gesetzlich nicht benannte Strafzumessungstatsachen 680
(1) Zeithistorische Umstände und Systembezug der Taten 680
(2) Sonstige gesetzlich nicht benannte Strafzumessungstatsachen 681
d) Abwägung der Strafzumessungstatsachen 681
e) Auswahl der Sanktion 682
aa) Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht 682
bb) Jugendstrafen 683
cc) Aussetzung der Jugendstrafen zur Bewährung 686
f) Zwischenfazit zur Strafzumessung 687
IV. Kritische Würdigung der Urteile 690
1. Beweiswürdigung 690
2. Rechtliche Würdigung 691
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit 692
1. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 692
a) Anwendung des Jugendstrafrechts 692
b) Materielles Jugendstrafrecht 692
c) Verwendung des Arguments der „Jugend“ 695
2. Unterschiede in der Rechtsanwendung gegenüber heranwachsenden und erwachsenen DDR-Täter:innen 697
3. Fazit 697
C. Fazit zur Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der DDR-Aufarbeitung 699
3. Kapitel: Vergleichende Betrachtung der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 700
A. Gemeinsamkeiten der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 700
I. Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Bildes von jungen Personen als Täter:innen von Systemunrecht 701
II. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Verwendung der Jugend als ein in der Tendenz strafmilderndes Argument 702
III. Gemeinsamkeiten hinsichtlich einer nur verkürzten Anwendung des Jugendstrafrechts 704
IV. Gemeinsamkeit hinsichtlich einer Anwendung des Jugendstrafrechts als ein Mittel der Flexibilisierung der Rechtsfolgen und der Abschichtung von Verantwortung 705
B. Unterschiede zwischen der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 706
I. Unterschiede hinsichtlich der Materialgrundlage 707
II. Unterschiede hinsichtlich der konkreten Strategien zur Entlastung der jungen Angeklagten 708
III. Unterschiede hinsichtlich der konkreten Art und Weise des Einsatzes des Jugendstrafrechts bei der strafrechtlichen Beurteilung von Systemkriminalität 709
IV. Unterschiede hinsichtlich des Begründungsaufwandes bei der Anwendung von Jugendstrafrecht 710
4. Kapitel: Fazit: Die Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Aufarbeitung von Systemunrecht 711
A. Das flexible Jugendstrafrecht als Instrument zur Ersetzung problematischer strafrechtsdogmatischer Konstruktionen im Erwachsenenstrafrecht 712
B. Das täterorientierte Jugendstrafrecht als Instrument zur Einbeziehung zeithistorischer Umstände in die strafrechtliche Würdigung 713
C. Das täterorientierte Jugendstrafrecht als Instrument zur angemessenen Zuweisung von Verantwortungsbereichen 713
D. Die von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigte Individualisierungsfunktion des Jugendstrafrechts 714
E. Die von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigte Beschleunigungsfunktion des Jugendstrafrechts und die Folgen für die erzieherische Ausrichtung der Jugendstrafe 716
5. Teil: Zusammenfassung und Ausblick 718
1. Kapitel: Zusammenfassung 718
A. Begriffliche Grundlagen 718
I. Jugendstrafrecht 718
II. Systemkriminalität 719
III. Aufarbeitung 719
B. Stand der bisherigen Forschung zur Aufarbeitung von Systemunrecht in (West‑)‌Deutschland nach Erwachsenenstrafrecht 720
I. NS-Aufarbeitung 720
II. DDR-Aufarbeitung 724
III. Vergleichende Abschlussbetrachtung zur NS- und DDR-Aufarbeitung 725
1. Gemeinsamkeiten zwischen der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 725
2. Unterschiede zwischen der Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht 727
C. Folgerungen für die Analyse der Bedeutung des Jugendstrafrechts für die Aufarbeitung von Systemunrecht 728
D. Ergebnisse: Jugendstrafrecht als Aufarbeitungsinstrument 729
I. NS-Aufarbeitung 729
II. DDR-Aufarbeitung 730
III. Funktionen des Jugendstrafrechts im Rahmen der NS- und DDR-Aufarbeitung 732
2. Kapitel: Ausblick 733
A. Bisherige und zukünftige Bedeutung des Jugendstrafrechts für die Aufarbeitung von Systemunrecht 733
B. Überlegungen zur künftigen Anwendung des Jugendstrafrechts auf Systemkriminalität 734
I. Bisheriger Stand 734
II. Rechtsetzung: Einfügung jugendstrafrechtlicher Vorschriften in das VStGB? 735
III. Rechtsanwendung: Forderungen an die Gerichte für den zukünftigen Umgang mit jungen Systemtäter:innen 737
Anhang: Verfahrensübersicht DDR-Unrecht 740
Literaturverzeichnis 788
Stichwortverzeichnis 833