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Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB

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Schwarz-Ladach, J. (2026). Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB. Eine Untersuchung der Strafbarkeit de lege lata und de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung auch des § 108f StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59593-8
Schwarz-Ladach, Juliane. Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB: Eine Untersuchung der Strafbarkeit de lege lata und de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung auch des § 108f StGB. Duncker & Humblot, 2026. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59593-8
Schwarz-Ladach, J (2026): Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB: Eine Untersuchung der Strafbarkeit de lege lata und de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung auch des § 108f StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59593-8

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Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB

Eine Untersuchung der Strafbarkeit de lege lata und de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung auch des § 108f StGB

Schwarz-Ladach, Juliane

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 334

(2026)

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About The Author

Juliane Schwarz-Ladach studierte »Good Governance – Gesellschaft, Wirtschaft, Recht« (LL.B) und »Good Governance – Rechtsgestaltung« (LL.M.) an der Universität Rostock sowie Rechtswissenschaften an der Fernuniversität in Hagen. Sie war bereits während des Studiums als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernhard Hardtung an der Universität Rostock tätig und arbeitete dort im Anschluss an ihr Masterstudium als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Ihre Promotion schloss sie 2024 ab. Seitdem arbeitet sie als Post-Doc und Habilitandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernhard Hardtung.

Abstract

Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist zuletzt durch die Maskenaffäre und die Aserbaidschan-Affäre in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die tatbestandliche Ausgestaltung des § 108e StGB war in der Folge einiger Kritik ausgesetzt und Reformvorschläge wurden vorgebracht. Ob § 108e StGB in seiner aktuellen tatbestandlichen Fassung weit genug greift, untersucht diese Arbeit. Dafür wird zunächst genau auf die Entstehungsgeschichte der Norm geblickt (inklusive der Rechtslage in der DDR). Sodann wird die geltende Fassung des § 108e StGB - mit einem Blick ins jeweilige Primärrecht - im Detail dargestellt, wobei auch die in der Literatur diskutierten Auslegungsfragen dogmatisch aufbereitet und entschieden werden. Schließlich werden Reformvorschläge ausgearbeitet und die im Jahr 2024 geschaffene Norm des § 108f StGB erörtert und kritisch gewürdigt.

Ausgezeichnet mit dem Joachim-Jungius-Förderpreis 2025 der Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock (GFUR).
»Passive and Active Corruption of Elected Officials pursuant to Section 108e of the German Criminal Code (StGB). An Analysis of Criminal Liability de lege lata and de lege ferenda, with Special Consideration of Section 108f of the German Criminal Code (StGB)«: This thesis examines the active and passive corruption of elected officials under § 108e of the German Criminal Code (StGB). After reviewing its historical development, it provides a detailed analysis of the current statute, incorporating relevant primary law. Finally, the thesis proposes reforms and offers a critical assessment of the new § 108f StGB, introduced in 2024.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung 23
1. Kapitel: Die historische Entwicklung des § 108e StGB 26
A. Die Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 26
I. Vom Partikularrecht zum Einheitsstrafrecht 27
1. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt 27
2. Das Criminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen von 1838 30
3. Das Strafgesetzbuch des Großherzogtums Hessen von 1841 31
4. Das Strafgesetzbuch der Thüringischen Staaten von 1850 32
5. Der Stimmkauf im Strafgesetzbuch Preußens von 1851 und im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 33
6. Zum Vergleich: Die Strafvorschriften zur Amtsträgerkorruption im Partikularstrafrecht 39
7. Zwischenergebnis 40
II. Die Reformvorschläge im Kaiserreich und der Weimarer Republik 43
1. Die Reformvorschläge im Kaiserreich 43
2. Die Reformvorschläge der Weimarer Republik 44
3. Zum Vergleich: Die Strafvorschriften zur Amtsträgerkorruption in den Entwürfen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik 48
4. Zwischenergebnis 48
III. Die strafrechtliche Entwicklung im Dritten Reich 50
1. Die Stellung der Abgeordneten im Dritten Reich und § 109 RStGB 50
2. Die Reformen und Reformvorhaben im Dritten Reich 51
3. Zum Vergleich: Die Strafvorschriften zur Amtsträgerkorruption in den Entwürfen zur Zeit des Dritten Reichs 55
4. Zwischenergebnis 55
B. Die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bis zur Deutschen Einheit 57
I. Die Stellung der Abgeordneten in der DDR 57
II. Die Rechtslage vor Schaffung des neuen Strafgesetzbuchs der DDR 59
III. Die Mandatsträgerkorruption im Strafgesetzbuch der DDR 60
IV. Zwischenergebnis 62
C. Die Entwicklung in der BRD bis zur Deutschen Einheit 63
I. Die Stellung der Abgeordneten 63
1. Das Grundgesetz 63
2. Die Landesverfassungen 64
II. Die Entwicklung der Abgeordnetenbestechung von Gründung der BRD bis zum Einigungsvertrag 64
1. Erweiterte Straffreiheit trotz Reformdiskussionen 64
2. Die Reformentwicklung vom 3. Strafänderungsgesetz 1953 bis zur Einheit 66
III. Zum Vergleich: Die Strafvorschriften zur Amtsträgerkorruption bis zur Deutschen Einheit 68
IV. Zwischenergebnis 68
D. Die Entwicklung von der Deutschen Einheit bis zur Schaffung des § 108e StGB n.F. 69
I. Die Rolle der Abgeordneten 69
1. Verfassungsrechtliche Änderungen durch die Deutsche Einheit 69
2. Die Verfassungen der „neuen Länder“ 70
II. Die Schaffung des § 108e StGB a.F. und seine Auslegung 71
1. Die Gesetzesentwürfe zur Abgeordnetenbestechung seit der Einheit und die Schaffung des § 108e StGB a.F. 71
2. Die Ausbildung als Unternehmensdelikt 72
3. Die erfassten Volksvertretungen 73
4. Die Gegenleistung beim Stimmenkauf oder -verkauf in § 108e StGB a.F. 75
5. Der Stimmenkauf oder -verkauf und das konkrete Gegenleistungsverhältnis 77
III. Zwischenergebnis 80
E. Der Weg zu § 108e StGB in seiner aktuellen Fassung 81
I. Die internationalen Vorgaben zur Reformierung des Tatbestandes des Stimmkaufs in § 108e StGB a.F. 81
II. Die nationalen Anstöße zur Reformierung des Tatbestandes des Stimmkaufs 84
III. Die Reformvorschläge für eine Neufassung des § 108e StGB a.F. 86
IV. Zum Vergleich: Die Entwicklung der Strafvorschriften zur Amtsträgerbestechung bis heute 89
F. Fazit zur historischen Entwicklung 89
2. Kapitel: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern de lege lata 92
A. Das Rechtsgut des § 108e StGB 92
I. Rechtsgutsbegriff 92
II. Vorgeschlagene Rechtsgutskonzeptionen 93
1. Die Funktionsfähigkeit des repräsentativen Systems 93
2. Die Integrität (Sachlichkeit/Sachbezogenheit) der Mandatsausübung (insb. der Entscheidungen in Abstimmungen) 93
3. Die Willensbildungsfreiheit der Abgeordneten/das freie Mandat 94
4. Die Ehre des Parlamentes/des Staates/der Abgeordneten 94
5. Die Volkssouveränität und die demokratisch gleiche Beeinflussbarkeit der Legislative 94
6. Die Vertrauens- und Interessenrechtsgüter 95
III. Auslegung 95
1. Wortlautauslegung 96
2. Historische Auslegung 98
a) Aussagen zum Rechtsgut in den Gesetzgebungsmaterialien 98
b) Überlegungen zum Rechtsgut anhand der internationalen Abkommen 100
3. Systematische Auslegung 102
a) Überlegungen zur Deliktsstruktur 102
b) Überlegungen zum vierten Abschnitt des Strafgesetzbuches 102
c) Überlegungen zum 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches 105
d) Überlegungen zum 30. Abschnitt des Strafgesetzbuches, insbesondere §§ 331–338 StGB 106
e) Überlegungen zum öffentlichen Recht, insbesondere zum Verfassungsrecht 107
aa) Allgemein zum Demokratieprinzip 107
bb) Die Funktionsfähigkeit des repräsentativen Systems (das repräsentative System in formaler Hinsicht) 108
cc) Die Mandatsausübung 110
dd) Die Volkssouveränität 114
ee) Das demokratische Teilhaberecht 115
ff) Die Interessenrechtsgüter 117
gg) Die Vertrauensrechtsgüter 118
4. Teleologische Auslegung 123
IV. Fazit zum Rechtsgut 123
B. Der Tatbestand des § 108e StGB 124
I. Tatsubjekt 124
1. Auf Nehmerseite, Abs. 1 124
a) Mitglied einer Volksvertretung des Bundes 124
aa) Volksvertretungen des Bundes 124
bb) Mitglieder des Bundestages 127
b) Mitglied einer Volksvertretung der Länder 128
aa) Volksvertretungen der Länder 129
bb) Mitglieder dieser Volksvertretungen 129
c) Die sonstigen erfassten Gremien, Abs. 3 130
aa) Mitglied einer Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft, Abs. 3 Nr. 1 130
(1) Kommunale Gebietskörperschaft 130
(2) Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften 132
bb) Mitglied eines in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit, Abs. 3 Nr. 2 135
cc) Mitglied der Bundesversammlung, Abs. 3 Nr. 3 138
dd) Mitglied des Europäischen Parlaments, Abs. 3 Nr. 4 138
ee) Mitglied einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation, Abs. 3 Nr. 5 139
ff) Mitglied eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates, Abs. 3 Nr. 6 143
2. Auf Geberseite, Abs. 2 146
3. Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts 146
4. Bedeutung der Ergebnisse für die Frage nach dem geschützten Rechtsgut 148
II. Tathandlungen des § 108e Abs. 1 und 2 StGB 150
1. Tathandlungen als Erklärungen 150
2. Objektiver Erklärungswert 151
a) Vorteil für sich oder einen Dritten 151
aa) Fallbeispiel 151
bb) Allgemeines zum Vorteilsbegriff 152
cc) Materielle Vorteile 153
(1) Allgemein 153
(2) Posten in der Volksvertretung oder aussichtsreiche Plätze auf Wahllisten 154
(3) Leistungen, auf die der Mandatsträger einen Anspruch hat, insbesondere aus Verträgen 156
(4) Geringwertige Zuwendungen 164
(5) Beibehaltung des Status quo 165
(6) Sexuelle Handlungen 169
(7) Einladung zur Jagd 172
dd) Immaterielle Vorteile 173
(1) Allgemeines 173
(2) Objektive Besserstellung durch die immaterielle Zuwendung 174
(3) Immaterielle Vorteile im politischen Bereich 179
(4) Karrierechancen und sonstige Reputationssteigerungen 181
(5) Erneut: Sexuelle Handlungen 182
(6) Erneut: Leistungen, auf die der Mandatsträger einen Anspruch hat, insbesondere aus Verträgen 182
ee) Drittvorteile 183
(1) Allgemein 183
(2) Begrenzung auf Privatpersonen oder egoistisches (eigennütziges) Handeln 183
ff) Der Vorteil als bloßer objektiver Erklärungswert beim Fordern, Anbieten, Versprechen und Sichversprechenlassen 184
gg) Ungerechtfertigt als ein den gesamten objektiven Erklärungswert bewertendes Merkmal 186
b) Gegenleistungsverhältnis 186
aa) Vornahme oder Unterlassen einer Handlung bei Wahrnehmung des Mandates 187
(1) Typische Fälle von erfassten Handlungen 187
(2) Erforderliche Konkretisierung der vorzunehmenden oder zu unterlassenden Handlung 189
(3) Abgrenzung der Handlung bei Wahrnehmung des Mandates von Privathandlungen 190
(4) Wahrnehmung des Mandats bei Handlungen innerhalb von Parteigremien 193
(5) Keine Wahrnehmung des Mandates beim bloßen Ausnutzen der Mandatsinhaberschaft 195
(6) Wahrnehmung eines künftig zu erlangenden Mandates 200
(a) Rückblick: Personen, die sich erstmalig um ein Mandat bewerben (bloße Mandatsbewerber) 200
(b) Mandatsträger, der sich um das gleiche Mandat erneut bewirbt 201
(c) Mandatsträger, der sich um ein anderes Mandat bewirbt 204
(7) Wahrnehmung des Mandates bei Inhabern mehrerer Mandate 205
(8) Abgrenzung der Wahrnehmung des Mandates von der Wahrnehmung eines Amtes 206
(a) Kommunale Mandatsträger 206
(b) Bundes- und Landtagspräsidenten 209
(c) Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen 210
bb) Im Auftrag oder auf Weisung 210
cc) Als Gegenleistung 217
(1) Keine Unrechtsvereinbarung 217
(2) Erfordernis einer engen Kausalbeziehung 219
c) Ungerechtfertigt 222
aa) Keine Positivdefinition des Merkmals „ungerechtfertigt“ 222
bb) Geschriebene Ausnahmen nach Abs. 4 225
(1) Ein politisches Mandat oder eine politische Funktion 225
(a) Das politische Mandat 225
(b) Die politische Funktion 226
(c) Keine Beschränkung auf innerparteiliche Vorgänge 228
(2) Eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende 228
(a) Begriff der Spende 228
(b) Nach dem Parteiengesetz zulässig 229
(c) Entsprechende Gesetze 232
(3) Vorteil, dessen Annahme im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschriften steht 234
(a) Allgemein 234
(b) Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes (Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 Var. 1) 237
(c) Mitglieder einer Volksvertretung der Länder (Abs. 1 Var. 2, Abs. 2 Var. 2) 241
(d) Mitglieder einer Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft (Abs. 3 Nr. 1) und eines Gremiums gemäß Abs. 3 Nr. 2 242
(e) Mitglieder der Bundesversammlung (Abs. 3 Nr. 3) 243
(f) Mitglieder des Europäischen Parlaments (Abs. 3 Nr. 4) 244
(g) Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation (Abs. 3 Nr. 5) 245
(h) Mitglieder eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates (Abs. 3 Nr. 6) 245
cc) Ungeschriebene Ausnahmen 246
(1) Gepflogenheiten eines Gremiums 246
(2) Sozialadäquanz 249
(a) Zur Sozialadäquanz allgemein und speziell im Rahmen der Amtsträgerkorruption 250
(b) Bedeutung der Sozialadäquanz im Rahmen des ungerechtfertigten Vorteils bei der Mandatsträgerkorruption 252
dd) Keine abweichende Wertung für die Erklärungsform des Forderns 257
ee) Anwendung des Abs. 4 S. 1 und 2 auch bei Bestehen eines Gegenleistungsverhältnisses 258
ff) Hinreichende Bestimmtheit des Merkmals „ungerechtfertigt“ 259
3. Erklärungsform: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen sowie Anbieten, Versprechen oder Gewähren 262
a) Allgemeines 262
b) Fordern und Anbieten eines Vorteils 263
aa) Fordern eines Vorteils 263
(1) Allgemeines 263
(2) Vollendung des Forderns 264
bb) Anbieten eines Vorteils 267
c) Sichversprechenlassen und Versprechen eines Vorteils 268
aa) Sichversprechenlassen eines Vorteils 268
(1) Allgemeines 268
(2) Erfordernis der Willensübereinstimmung 269
bb) Versprechen eines Vorteils 272
(1) Allgemeines 272
(2) Versprechen als „Erstkontakt“ 273
d) Annehmen und Gewähren eines Vorteils 276
aa) Annehmen eines Vorteils 276
(1) Allgemeines 276
(2) Annahme von Drittvorteilen durch den Dritten 278
(3) Annahme gutgläubig erhaltener Vorteile 281
bb) Gewähren eines Vorteils 283
cc) Existenz des Vorteils 284
III. Subjektiver Tatbestand 285
1. Vorsatz 285
2. Irrtümer 287
a) Allgemeines 287
b) Mitglied eines von § 108e StGB erfassten Gremiums 288
c) Gegenleistungsverhältnis 289
d) Ungerechtfertigt 290
e) Erklärungsformen 291
C. Rechtswidrigkeit und Schuld 293
D. Unterlassen 295
E. Versuch 295
F. Täterschaft und Teilnahme 298
G. Rechtsfolgen 301
H. Konkurrenzen 302
I. Verfahrensrecht 303
J. Würdigung des § 108e StGB insbesondere im Hinblick auf die Einordnung als abstraktes Gefährdungsdelikt 303
3. Kapitel: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern de lege ferenda 305
A. Leitkriterien für diesen Teil 305
B. Anpassungen des § 108e StGB 306
I. Änderungen beim Tatsubjekt 306
1. Beibehalten der erfassten Gremien 306
2. Keine Aufnahme der Mandatsbewerber 306
3. Aufnahme bereits gewählter Mitglieder vor dem erstmaligen Zusammentreten des Gremiums 308
II. Änderungen bei der Tathandlung 309
1. Objektiver Erklärungswert 309
a) Beibehaltung des Merkmals „Vorteil“ in seiner aktuellen Form 309
b) Änderungsvorschläge betreffend das Gegenleistungsverhältnis 310
aa) Handlung bei Wahrnehmung des Mandates 310
(1) Beibehaltung des erweiterten Kreises der erfassten Handlungen im Vergleich zu § 108e StGB a.F. 310
(2) Keine Ausweitung auf bereits vorgenommene oder unterlassene Handlungen bei Wahrnehmung des Mandates 310
(3) Keine Ausweitung auf Mandatsausübung anstelle konkreter Handlung 312
(4) Keine Ausweitung auf Handlungen außerhalb der Wahrnehmung des Mandates 314
bb) Beibehalten des Merkmals „im Auftrag oder auf Weisung“ 314
cc) Als Gegenleistung 315
c) Änderungsvorschläge betreffend das Merkmal „ungerechtfertigt“ 315
aa) Beibehalten des Merkmals „ungerechtfertigt“ 315
bb) Änderungen der Ausnahmen nach Abs. 4 316
(1) Anpassungen der geschriebenen Ausnahmen 316
(a) Beibehaltung der geschriebenen Ausnahmen, die bereits erfasst sind 316
(b) Aufnahme von weiteren Ausnahmen in Abs. 4 317
(2) Entfallen der ungeschriebenen Ausnahmen 318
2. Beibehalten und Erweitern der Erklärungsformen 319
III. Kein besonderes Vorsatzerfordernis 321
IV. Keine Genehmigung 321
V. Senkung und Differenzierung des Strafmaßes 322
VI. Zusammenfassung der Änderungen des § 108e StGB 324
C. Anpassung im Verfahrensrecht 325
D. Flankierende Normen 328
I. Kein Tatbestand für Mitglieder in Mischgremien 328
II. Kein Qualifikationstatbestand für den „Stimmenkauf“ 330
III. Kein Tatbestand für gelockerte Gegenleistungsverhältnisse 330
IV. Kein Tatbestand für Verhalten außerhalb der Mandatswahrnehmung („Einflusshandel“) – Darstellung und Würdigung der unzulässigen Interessenwahrnehmung von Mandatsträgern nach § 108f StGB 332
1. Das Rechtsgut des § 108f StGB 332
2. Der Tatbestand des § 108f StGB 335
a) Tatsubjekt 335
aa) Auf Nehmerseite, Abs. 1 335
bb) Auf Geberseite, Abs. 2 336
b) Tathandlungen des § 108f Abs. 1 und Abs. 2 StGB 336
aa) Objektiver Erklärungswert 336
(1) Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten 336
(2) Gegenleistungsverhältnis 337
(a) Vornahme oder Unterlassen einer Handlung während des Mandates 338
(b) Zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten 339
(c) Als Gegenleistung 340
(3) Ungerechtfertigt 341
(4) Verletzung der maßgeblichen Vorschriften 341
bb) Erklärungsform: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen bzw. Anbieten, Versprechen oder Gewähren 343
3. Subjektiver Tatbestand 343
4. Täterschaft und Teilnahme 343
5. Rechtsfolgen 344
6. Verfahrensrecht 344
7. Würdigung des § 108f StGB 344
a) Würdigung im Hinblick auf die Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens 344
b) Würdigung der einzelnen Tatbestandsmerkmale 346
aa) Tatsubjekt 346
bb) Tathandlungen 349
(1) Objektiver Erklärungswert 349
(2) Erklärungsform 354
c) Würdigung im Hinblick auf die Rechtsfolgen 354
d) Würdigung im Hinblick auf die Überschrift und die Verortung im vierten Abschnitt 354
e) Zwischenergebnis: Reformvorschlag für § 108f StGB 355
f) Würdigung der Norm im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Schaffung eines Straftatbestandes 356
g) Würdigung im Hinblick auf das Verfahrensrecht 359
V. Kein Tatbestand der unerlaubten Bereicherung („Illicit Enrichment“) 360
VI. Kein Tatbestand des Mandatsmissbrauchs 360
E. Beibehalten der Verortung im vierten Abschnitt des StGB 361
Zusammenfassung 363
Literaturverzeichnis 372
Chronologisches Normenverzeichnis 396
Sachwortverzeichnis 453