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Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – historische Entwicklung und aktuelle Probleme

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Meese, J. (2026). Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – historische Entwicklung und aktuelle Probleme. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59536-5
Meese, Julian Matthias. Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – historische Entwicklung und aktuelle Probleme. Duncker & Humblot, 2026. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59536-5
Meese, J (2026): Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – historische Entwicklung und aktuelle Probleme, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59536-5

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Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – historische Entwicklung und aktuelle Probleme

Meese, Julian Matthias

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 61

(2026)

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About The Author

Julian Matthias Meese studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf deutschem und internationalem Strafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität des Saarlandes. Während des Studiums war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heinz Koriath tätig. Im Anschluss absolvierte er von 2023 bis 2025 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Zweibrücken. Seine Promotion im Völkerstrafrecht bei Prof. Dr. Guido Britz hat er mit der Disputation im November 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Abstract

Der Tatbestand des Verbrechens der Aggression im IStGH-Statut schützt das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta. Obwohl es - wie sich an der aktuellen Weltlage zeigt - einer strafrechtlichen Absicherung des Gewaltverbots bedarf, wurde der Aggressionstatbestand erst mit zeitlicher Verzögerung in das IStGH-Statut aufgenommen. Anhand einer historischen Betrachtung legt der Autor zunächst dar, welche Hürden der Kodifizierung entgegenstanden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Formulierung des Tatbestands sowie das Verhältnis zwischen internationaler Strafgerichtsbarkeit und Weltsicherheitsrat. Es folgt eine umfassende Analyse des Aggressionstatbestands sowie der begleitenden, die Ausübung der Gerichtsbarkeit des IStGH betreffenden Vorschriften. In diesem Kontext zeigt der Autor Probleme bei der Anwendung der Strafnorm auch anhand aktueller Konflikte auf und geht der Frage nach, ob es sich aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit des IStGH um eine rein symbolische Norm handelt.»The Crime of Aggression in the Statute of the International Criminal Court. Historical Development and Current Issues«: The thesis deals with the crime of aggression in the ICC Statute and its foundations in international criminal law. Based on a historical analysis, the author examines the obstacles that stood in the way of codifying the criminal provision. The core of the thesis is a comprehensive analysis of the crime of aggression in the ICC Statute. In this context, problems in the application of the criminal provision are identified and examined to determine whether it is merely symbolic in nature.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 24
Ziele und Gang der Untersuchung 28
Kapitel 1: Grundlagen 31
A. Zum Begriff und den Rechtsquellen des Völkerrechts 31
I. Der Begriff des Völkerrechts 31
II. Die Rechtsquellen des Völkerrechts 32
B. Zum Begriff und den Rechtsquellen des Völkerstrafrechts 34
I. Der Begriff des Völkerstrafrechts 34
II. Die Rechtsquellen des Völkerstrafrechts 36
1. Völkerrechtliche Verträge 36
2. Völkergewohnheitsrecht 38
3. Allgemeine Rechtsgrundsätze 39
C. Völkerstrafrechtliche und völkerrechtliche Verantwortlichkeit 40
I. Individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit 40
II. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit 42
D. Der Unrechtsgehalt des Aggressionsverbrechens und sein politischer Charakter 44
E. Die völkerstrafrechtliche Legitimation des Verbrechens der Aggression 50
I. Legitimation über die Funktion des Völkerstrafrechts – die vom Aggressionsverbrechen geschützten Rechtsgüter 50
II. Legitimation über die Strafzwecke 58
1. Absolute Straftheorien 59
2. Relative Straftheorien 60
a) Die abschreckende Wirkung 60
b) Präventiv-positive Zwecke 62
3. Spezifisch völkerstrafrechtliche Strafzwecke 63
4. Anwendung auf das Verbrechen der Aggression 65
a) Absolute Straftheorien 65
b) Relative Straftheorien 66
aa) Spezialpräventive Ziele 66
bb) Die abschreckende Wirkung der Strafe 67
cc) Positive Generalprävention 68
c) Spezifisch völkerstrafrechtliche Strafzwecke 69
III. Ergebnis 71
Kapitel 2: Der historische Ursprung des Aggressionsverbrechens – die Zeit vor den Nürnberger Prozessen 73
A. Die völkerstrafrechtlichen Entwicklungen bis zum Zweiten Weltkrieg 73
I. Die Ursprünge des Völkerrechts – ein Überblick 74
II. Die Entwicklung des Völkerstrafrechts vor dem Zweiten Weltkrieg 75
1. Kriegsrechtliche Tribunale im antiken Griechenland 75
2. Die päpstliche Strafgewalt 76
3. Der Prozess gegen Peter von Hagenbach 77
4. Die Bekämpfung der Piraterie 78
5. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz 79
6. Das frühe 20. Jahrhundert – die Strafbestimmungen des Versailler Vertrags und die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse 81
a) Die Strafbestimmungen des Versailler Vertrags 82
aa) Art. 227 VV 82
bb) Art. 228 bis Art. 230 VV 84
b) Die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse 86
7. Theoretische Ansätze eines Völkerstrafrechts 88
III. Zusammenfassung 90
B. Die Entwicklung eines zwischenstaatlichen Gewaltverbots als Vorbedingung der Strafbarkeit der Aggression 90
I. Das Verbrechen der Aggression und der Begriff staatlicher Souveränität 91
1. Der Begriff staatlicher Souveränität 91
2. Das Aggressionsverbrechen und die Notwendigkeit einer staatlichen Angriffshandlung 92
3. Reibungspunkte zwischen der staatlichen Souveränität und der Ausübung internationaler Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression 93
II. Die Entwicklung des Kriegs- bzw. staatlichen Gewaltverbots 95
1. Das Verbot zwischenstaatlicher Gewalt als Grundvoraussetzung des Aggressionsverbrechens 95
2. Das jus in bello 95
a) Das Genfer Recht 97
b) Das Haager Recht 98
3. Vom bellum justum über das jus ad bellum zum jus contra bellum 98
a) Bellum justum 99
b) Liberum jus ad bellum: der Krieg als legitimes Mittel der Politik 105
c) Das jus contra bellum 108
aa) Die Friedenskonferenzen in Den Haag 108
bb) Die Bryan Treaties 111
cc) Der Völkerbund 111
dd) Das Genfer Protokoll 114
ee) Die Locarno Verträge 116
ff) Der Briand-Kellogg-Pakt 118
(1) Die Vorschriften des Pakts 118
(2) Kritik am Briand-Kellogg-Pakt 119
(a) Measurers short of war 119
(b) Keine „harten“ Sanktionen 120
(c) Krieg als Mittel internationaler Politik 121
(d) Beschränkung des Kriegsverbots auf die Vertragsparteien 121
(e) Fehlende Definition der Aggression sowie des Selbstverteidigungsrechts 122
(3) Zusammenfassung 123
4. Resümee zur Entwicklung eines jus contra bellum vor dem Zweiten Weltkrieg 124
Kapitel 3: Die völkerstrafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges – insbesondere des Verbrechens der Aggression 126
A. Der Internationale Militärgerichtshof von Nürnberg 126
I. Historische Entwicklung 126
1. Die grundsätzliche Haltung der Alliierten hinsichtlich der Bestrafung der deutschen Hauptkriegsverbrecher während des Zweiten Weltkrieges 127
a) Die Haltung der USA 127
b) Die Haltung Großbritanniens 129
c) Die Haltung der Sowjetunion 129
d) Die Haltung Frankreichs 130
e) Zusammenfassung 131
2. Die Haltung der Alliierten hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Führen eines Angriffskrieges 132
3. Das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 und die Strafbarkeit des Angriffskrieges 135
II. Die völkerrechtliche Legitimation des IMG 138
1. Die völkerrechtliche Legitimation internationaler Strafgerichtshöfe im Allgemeinen 138
a) Das Konzept der abgeleiteten Gerichtsbarkeit 138
b) Das Konzept der inhärenten universellen Zuständigkeit internationaler Strafgerichte 139
2. Die völkerrechtliche Legitimation des IMG sowie dessen Einstufung als internationales oder besatzungsrechtliches Strafgericht 139
a) Anwendung der allgemeinen Konzepte zur Legitimation internationaler Strafgerichtshöfe 140
b) Beachtung des völkerrechtlichen Status Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg 143
c) Zusammenfassung 145
III. Überblick über das Statut des IMG 145
IV. Das Bestehen völkerstrafrechtlicher Verantwortung für die Verbrechenstatbestände des IMG-Statuts unter besonderer Berücksichtigung des Verbrechens gegen den Frieden 146
1. Kriegsverbrechen 146
2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 148
3. Verbrechen gegen den Frieden 149
V. Der Tatbestand des Verbrechens gegen den Frieden 154
1. Die objektiven Voraussetzungen 155
a) Das Verbrechen gegen den Frieden als Führungsverbrechen 155
b) Angriffskrieg oder Krieg unter Verletzung internationaler Verträge – das staatliche Element des Verbrechens 157
c) Die Tathandlungen 159
aa) Anklagepunkt 2 (Verbrechen gegen den Frieden) 160
bb) Anklagepunkt 1 (Gemeinsamer Plan oder Verschwörung) 162
cc) Die Beteiligungsformen 163
2. Die subjektiven Voraussetzungen 163
VI. Kritik an den Nürnberger Prozessen 164
1. Rechtliche Kritik 164
2. Politische Kritik 167
B. Der Internationale Militärgerichtshof für den fernen Osten 168
I. Die rechtliche Grundlage des Militärgerichtshofs 168
II. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess unter besonderer Berücksichtigung des Verbrechens gegen den Frieden 169
III. Das Urteil 171
IV. Kritik am Prozess 172
1. Generelle Einwände 172
2. Kritik der Richter des IMGFO 172
a) Abweichende Meinung des französischen Richters Bernard 173
b) Abweichende Meinung des niederländischen Richters Röling 173
c) Abweichende Meinung des indischen Richters Pal 174
C. Das Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 und die Nürnberger Nachfolgeprozesse 175
I. Entstehung und rechtliche Grundlagen 175
II. Die Rechtsnatur der NMT und des KRG 10 176
III. Die Verfahren wegen Verbrechens gegen den Frieden 178
IV. Das Verbrechen gegen den Frieden im KRG 10 179
1. Das Unternehmen des Einfalls in andere Länder und des Angriffskrieges unter Verletzung des Völkerrechts und internationaler Verträge 179
2. Das Verbrechen gegen den Frieden als Führungsverbrechen 180
3. Die Tathandlungen 182
4. Die Beteiligungsformen 183
5. Die subjektiven Voraussetzungen 185
V. Kritik an den Prozessen 186
D. Die Nürnberger Prinzipien 186
I. Anerkennung und Formulierung 186
II. Rechtliche Geltung 189
E. Bewertung der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges im Hinblick auf das Verbrechen der Aggression 191
Kapitel 4: Der lange Weg zur Verankerung des Aggressionstatbestandes im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – die Zeit post Nürnberg 194
A. Die Gründung der Vereinten Nationen und das Gewaltverbot der VN-Charta 194
I. Die Gründung der VN vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges 194
II. Das Gewaltverbot der VN-Charta 196
1. Der Inhalt des Gewaltverbots 196
a) Androhung oder Anwendung von Gewalt 197
b) Reichweite des Schutzes 198
c) Adressat des Gewaltverbots 199
d) Das völkergewohnheitsrechtliche Gewaltverbot 199
2. Die Ausnahmen vom Gewaltverbot 200
a) Maßnahmen des Sicherheitsrats im System kollektiver Sicherheit 200
b) Das Recht zur Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta 202
aa) Die Voraussetzungen des Rechts individueller Selbstverteidigung 202
(1) Bewaffneter Angriff 202
(2) Die zeitlichen Grenzen des Rechts 205
(3) Der geschützte Personenkreis 206
(4) Einschränkungen des Rechts der Selbstverteidigung 206
(a) Verteidigungshandlung 206
(b) Die Rolle des Sicherheitsrats 207
bb) Das Recht kollektiver Selbstverteidigung 208
cc) Das gewohnheitsrechtliche Selbstverteidigungsrecht 208
c) Humanitäre Intervention und Responsibility to protect 208
3. Die Absicherung der Einhaltung des Gewaltverbots 212
4. Die Verantwortlichkeit für Verletzungen des Gewaltverbots 213
a) Der Grundsatz der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 213
b) Individuelle Verantwortlichkeit für Verletzungen des Gewaltverbots 214
5. Bewertung der zwischenstaatlichen Gewaltprävention im System der VN-Charta im Vergleich zur Situation vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 214
B. Die Entwicklungen während der Ära des Kalten Krieges 217
I. Frühe Bemühungen der VN zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts und des Verbrechens der Aggression 217
II. Potenzielle Anwendungsfälle des Verbrechens der Aggression 218
1. Der Koreakrieg (1950–1953) 219
2. Die Suezkrise (1956) 220
3. Die Kongokrise (1960–1961) 220
4. Der Vietnamkrieg (ca. 1955–1975) 221
a) Darstellung des Konflikts 222
b) Zusammenfassung 224
5. Schlussfolgerungen 225
III. Die Definition der Aggression in der GA Resolution 3314 (XXIX) vom 14. Dezember 1974 226
1. Eckpunkte einer Definition der Aggression 227
a) Abstrakt-genereller, enumerativer oder gemischter Charakter 227
b) Inhaltliche Aspekte 228
c) Rechtlicher Rahmen 229
2. Der Entstehungsprozess der Definition 229
3. Die Aggressionsdefinition der Generalversammlung 231
a) Interpretation des Art. 1 231
b) Interpretation des Art. 2 232
c) Interpretation des Art. 3 233
d) Interpretation des Art. 4 236
e) Interpretation des Art. 5 236
f) Interpretation der Art. 6, Art. 7 und Art. 8 238
4. Zusammenfassung und Bewertung 239
C. Die Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda 242
D. Von den Entwürfen der ILC über die Rom-Konferenz und die Überprüfungskonferenz von Kampala hin zur Aktivierung der Gerichtsbarkeit – der Weg zur Pönalisierung der Aggression im IStGH-Statut 244
I. Die Kodifizierungsentwürfe der ILC 244
1. Der Draft Code of Offences against the Peace and Security of Mankind von 1954 244
2. Der Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind von 1991 245
3. Der Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind von 1995 248
4. Der Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind von 1996 249
5. Zusammenfassung 250
II. Die Arbeiten am Entwurf des Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof – das Ad-hoc-Komitee und das Preparatory Committee on the Establishment of an ICC 251
1. Der Verhandlungsverlauf 251
2. Die Kernprobleme bezüglich des Aggressionsverbrechens 255
a) Die Formulierung des Tatbestandes 256
b) Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat 259
III. Die Diplomatische Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs – die Konferenz von Rom 263
IV. Die Vorbereitung der Überprüfungskonferenz von Kampala – die Arbeiten der Preparatory Commission und der Special Working Group on the Crime of Aggression 268
1. Die Preparatory Commission und die Working Group on the Crime of Aggression 268
a) Die Definition des Aggressionsverbrechens und die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit 270
b) Die Verbrechenselemente des Aggressionsverbrechens 274
c) Ergebnis 274
2. Die Arbeiten der Special Working Group on the Crime of Aggression – das Fundament der Überprüfungskonferenz von Kampala 274
a) Das Verhältnis des Aggressionsverbrechens zum allgemeinen Teil des IStGH-Statuts 276
aa) Das Verhältnis zu Art. 28 IStGH-Statut 276
bb) Das Verhältnis zu Art. 33 IStGH-Statut 277
cc) Das Verhältnis zu Art. 25 Abs. 3 IStGH-Statut – insbesondere die Problematik des versuchten Aggressionsverbrechens 279
dd) Zwischenergebnis 282
b) Die leadership clause, die individuellen Tathandlungen und die Anwendbarkeit der allgemeinen Beteiligungsvorschriften 283
c) Das staatliche Element des Verbrechens – die Angriffshandlung 287
d) Die subjektiven Voraussetzungen 296
e) Die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit – insbesondere das Verhältnis zwischen IStGH und Sicherheitsrat 297
aa) Die schwierigen Verhandlungen 297
bb) Zwischenergebnis 308
f) Die Problematik des Inkrafttretens des Aggressionsverbrechens 309
aa) Das Verhältnis von Art. 5 Abs. 2 S. 1 a.F. zu Art. 121, Art. 123 IStGH-Statut 309
bb) Der Verhandlungsverlauf 311
cc) Die Auswirkungen des zweiten Satzes des Art. 121 Abs. 5 IStGH-Statut – das positive und das negative Verständnis 313
g) Zwischenergebnis – der Resolutionsentwurf der SWGCA (2009) 318
h) Der Vorabend der Überprüfungskonferenz: die informellen Sitzungen in Montreux und Princeton und die achte Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten 320
aa) Die Verbrechenselemente des Aggressionsverbrechens 320
(1) Verbrechenselement 1 322
(2) Verbrechenselement 2 323
(3) Verbrechenselemente 3 und 4 324
(4) Verbrechenselemente 5 und 6 327
(5) Zusammenfassung 327
bb) Der Zusammenhang zwischen der Zustimmung der Vertragsstaaten zu den Statutsänderungen und der Rolle des Sicherheitsrats als Jurisdiktionsfilter 328
V. Die Überprüfungskonferenz von Kampala 331
1. Die Ausgangslage 331
2. Der Verhandlungsverlauf 333
a) Die Definition des Verbrechens, die Rolle der USA und die Understandings 333
b) Die Verbrechenselemente 336
c) Das Kernproblem: die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit 337
aa) Die Ausgangslage 337
bb) Die Verhandlungen 337
cc) Der finale Kompromiss 345
3. Die Resolution 350
4. Resümee 355
VI. Ein letzter Schritt – die Aktivierung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression 360
1. Die Aktivierung der Gerichtsbarkeit auf der 16. Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten 360
2. Die Auswirkungen der Aktivierungsresolution auf die Reichweite der Gerichtsbarkeit über das Aggressionsverbrechen 363
3. Ergebnis 368
E. Das Verbrechen der Aggression im IStGH-Statut 371
I. Der Tatbestand des Art. 8 bis IStGH-Statut 371
1. Die Struktur des Verbrechens 371
2. Die objektiven Voraussetzungen 372
a) Der Täterkreis – das Aggressionsverbrechen als Führungsverbrechen 372
b) Die staatliche Angriffshandlung 376
aa) Die Angriffshandlung als internationales Element des Aggressionsverbrechens 376
bb) Die Struktur des Tatbestandsmerkmals 377
cc) Die allgemeine Definition der Angriffshandlung in Art. 8 bis Abs. 2 S. 1 IStGH-Statut 378
(1) Die Angriffshandlung als rechtswidrige Anwendung bewaffneter Gewalt 378
(2) Die Beschränkung auf zwischenstaatliche Gewalt 380
(3) Die Anwendung von Waffengewalt und die Frage der Fixierung auf „bullets and bombs“ statt „bits and bytes“ 383
(4) Die Aggression als besonders schwere Form zwischenstaatlicher Gewalt – die Auswirkungen von Understanding Nr. 6 386
(5) Die Auswirkungen von Verbrechenselement 3 auf die Möglichkeit des versuchten Aggressionsverbrechens 391
dd) Die Aufzählung der Angriffshandlungen und der Verweis auf die Aggressionsdefinition der Generalversammlung in Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 IStGH-Statut 396
(1) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. a) IStGH-Statut 399
(2) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. b) IStGH-Statut 403
(3) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. c) IStGH-Statut 405
(4) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. d) IStGH-Statut 408
(5) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. e) IStGH-Statut 411
(6) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. f) IStGH-Statut 414
(7) Art. 8 bis Abs. 2 S. 2 lit. g) IStGH-Statut 419
(8) Zusammenfassung und Bewertung 428
ee) Die Schwellenklausel des Art. 8 bis Abs. 1 IStGH-Statut 430
(1) Das Kriterium der Art der Angriffshandlung (the character of the act of aggression) 432
(2) Die Kriterien der Schwere und des Umfangs der Angriffshandlung (the gravity and scale of the act of aggression) 434
(3) Die Offenkundigkeit der Verletzung der Charta (manifest violation of the Charter of the United Nations) 437
(4) Die Verknüpfung der Kriterien und die Bedeutung von Understanding Nr. 7 441
(5) Potenzielle Rückwirkungen auf das allgemeine Gewaltverbot 444
c) Die individuellen Tathandlungen 445
aa) Die Planung einer Angriffshandlung (the planning of an act of aggression) 446
bb) Die Vorbereitung einer Angriffshandlung (the preparation of an act of aggression) 449
cc) Die Einleitung einer Angriffshandlung (the initiation of an act of aggression) 451
dd) Die Ausführung einer Angriffshandlung (the execution of an act of aggression) 453
d) Die Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen den individuellen Tathandlungen und der staatlichen Angriffshandlung 455
3. Die subjektiven Voraussetzungen 459
a) Die subjektiven Anforderungen an die Täterqualifikation 460
b) Die subjektiven Anforderungen an die Tathandlungen 461
c) Die subjektiven Anforderungen an die Angriffshandlung und an die Schwellenklausel 463
II. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression gemäß Art. 15 bis und Art. 15 ter IStGH-Statut unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen IStGH und Sicherheitsrat 470
1. Die Gerichtsbarkeit ratione temporis und die Aktivierung der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Aggressionsverbrechen 471
2. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Fall der Unterbreitung einer Situation durch einen Vertragsstaat und bei Proprio-motu-Ermittlungen des Anklägers (Art. 15 bis IStGH-Statut) 474
a) Die Reichweite der Gerichtsbarkeit ratione personae 475
aa) Die Gerichtsbarkeit bei Angriffshandlungen von Vertragsstaaten und die Möglichkeit von Opt-out-Erklärungen 476
bb) Der Ausschluss der Gerichtsbarkeit hinsichtlich Nichtvertragsstaaten 483
(1) Die Auswirkungen von Art. 15 bis Abs. 4 und Abs. 5 IStGH-Statut 483
(2) Die Möglichkeit einer Ad-hoc-Anerkennung gemäß Art. 12 Abs. 3 IStGH-Statut 485
cc) Die Gerichtsbarkeit über Staaten, die dem IStGH-Statut im Anschluss an die Konferenz von Kampala beitreten 488
dd) Die Problematik des doppelten Ratifikationserfordernisses von Aggressor- und Opferstaat 492
(1) Einleitung 492
(2) Der Status quo nach der Überprüfungskonferenz von Kampala 493
(3) Der Status quo nach der 16. Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten – die Auswirkungen der Aktivierungsresolution ICC-ASP/16/Res.5 500
b) Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat 504
aa) Das primäre Recht des Sicherheitsrats zur Feststellung einer Angriffshandlung – das Verfahren nach Art. 15 bis Abs. 6 und Abs. 7 IStGH-Statut 505
bb) Die Vorverfahrensabteilung als sekundärer Jurisdiktionsfilter – das Verfahren nach Art. 15 bis Abs. 8 IStGH-Statut 508
cc) Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs bei der Feststellung einer Angriffshandlung gemäß Art. 15 bis Abs. 9 IStGH-Statut 512
dd) Die Auswirkungen von Art. 15 bis Abs. 10 IStGH-Statut 513
ee) Zusammenfassung des Verfahrensablaufs bei Staatenüberweisungen und Proprio-motu-Verfahren 516
3. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit bei Unterbreitung einer Situation durch den Sicherheitsrat (Art. 15 ter IStGH-Statut) 518
a) Die Reichweite der Gerichtsbarkeit ratione personae 519
b) Das Fehlen besonderer verfahrensrechtlicher Vorschriften in Art. 15 ter IStGH-Statut 525
c) Zusammenfassung des Verfahrensablaufs bei Sicherheitsratsüberweisungen 526
Ausblick unter Betrachtung aktueller Konflikte 529
Literaturverzeichnis 549
Sachwortverzeichnis 582