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Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung im Sozialrecht

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Schneider, P. (2026). Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung im Sozialrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59573-0
Schneider, Pauline. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung im Sozialrecht. Duncker & Humblot, 2026. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59573-0
Schneider, P (2026): Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung im Sozialrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59573-0

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Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung im Sozialrecht

Schneider, Pauline

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 85

(2026)

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About The Author

Pauline Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Nach Abschluss ihres ersten Staatsexamens war sie als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg (Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies) tätig. Im Anschluss absolvierte sie ein LL.M.-Studium an der Emory Law School (Atlanta, Georgia). Von 2023 bis 2025 war sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht u.a. mit Station am Bundessozialgericht. Im Januar 2025 wurde sie durch die juristische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Seit November 2025 ist sie Richterin am Sozialgericht Hamburg.

Abstract

In Rechtsprechung und Literatur wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass die »Umwandlung« eines Sach- oder Dienstleistungsanspruchs in einen Anspruch auf Kostenerstattung nach selbstbeschaffter Leistung - wie sie z.B. in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt ist - einen »allgemeinen Rechtsgedanken« des Sozialrechts darstellt. Ausgehend von verschiedenen Unstimmigkeiten stellt die Arbeit diese Annahme in Frage und untersucht, ob in Bezug auf die Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung tatsächlich von dem Bestand eines solchen überschießenden normativen Gehalts ausgegangen werden kann. Zur Grundlegung analysiert sie hierfür die bestehenden Fälle in den Leistungsbereich des Sozialrechts (u.a. § 13 Abs. 3, 3a SGB V, § 36a Abs. 3 SGB VIII, § 18 Abs. 4, 6 SGB IX). Darauf aufbauend leitet die Arbeit nach einer Kritik an der bestehenden Annahme den überschießenden normativen Gehalt der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung mit allgemeiner Gültigkeit im Sozialrecht neu ab.»Self-procurement and Subsequent Reimbursement of Costs in German Social Law«: It is widely believed that the ›conversion‹ of a claim for goods or services into a claim for reimbursement of costs after self-procurement constitutes a ›general legal principle‹ of German social law. This thesis questions this assumption and examines whether it can actually be assumed that such a ›general legal principle‹ exists.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 27
A. Problemstellung 27
B. Gang der Untersuchung 32
Teil 1: Die Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung in den Leistungsbereichen des Sozialrechts 34
Kapitel 1: Bestandsaufnahme 34
A. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kosten- bzw. Aufwendungserstattung im Gesetzeswortlaut 35
I. § 13 Abs. 3 SGB V 35
II. §§ 37 Abs. 4, 37c Abs. 4, 38 Abs. 4 SGB V, § 32 Abs. 3 S. 2 SGB VII, § 74 Abs. 1 S. 2 SGB IX 37
III. § 36a Abs. 3 SGB VIII 39
IV. § 18 Abs. 4, 6 SGB IX 41
V. § 13 Abs. 3a S. 7 SGB V 42
B. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung in Rechtsprechung und Literatur 43
I. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung in den Fällen der berechtigten Selbsthilfe 43
II. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Erfüllungsform von Ansprüchen 44
III. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Regelung im Satzungsrecht der Krankenkassen 45
IV. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung und der Grundsatz „Keine Hilfe für die Vergangenheit“ 46
Kapitel 2: Kennzeichnende Strukturmerkmale 47
A. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Teil der Leistungsabwicklung 48
B. Leistungsbeschaffung durch die Leistungsberechtigten 49
C. Fehlendes Entscheidungsprimat der Leistungsträger 50
I. Fehlendes Entscheidungsprimat bei der Leistungsabwicklung mit Kostenübernahmeerklärung 51
II. Fehlendes Entscheidungsprimat bei der Leistungsabwicklung nach dem Sachleistungsprinzip 53
III. Fehlendes Entscheidungsprimat bei der Leistungsabwicklung durch Eigenleistung 56
IV. Abgrenzung des fehlenden Entscheidungsprimats zu ähnlichen Merkmalen 56
D. Nachträgliche Erstattung der entstandenen Kosten 57
E. Unbestimmte Kostenhöhe 59
F. Ergebnis 59
Kapitel 3: Rechtlich-dogmatische Qualifikation 60
A. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung bei Sach- oder Dienstleistungen einerseits und bei Geldleistungen andererseits 62
I. Inhalt und Struktur dieser Qualifikation 62
II. Zuordnung der Fälle zu dieser Qualifikation 65
1. Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung bei Sach- oder Dienstleistungen 65
2. Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung bei Geldleistungen 66
3. Zuordnung unklarer Fälle 67
a) § 30 SGB II, § 34b SGB XII 67
b) § 13 Abs. 3, 3a SGB V 68
c) § 18 Abs. 4, 6 SGB IX 70
B. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung bei Sach- oder Dienstleistungen 71
I. Sekundäranspruch auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung 71
1. Inhalt und Struktur dieser Qualifikation 71
2. Zuordnung der Fälle zu dieser Qualifikation 72
II. Primäranspruch auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung 74
1. Inhalt und Struktur dieser Qualifikation 74
2. Zuordnung der Fälle zu dieser Qualifikation 74
III. Primäranspruch auf Sach- oder Dienstleistung erfüllt durch Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung 75
1. Inhalt und Struktur dieser Qualifikation 75
2. Vereinbarkeit dieser Qualifikation mit allgemeinen leistungsrechtlichen Vorgaben 77
a) Trennung von geschuldeter Leistung und Erfüllungsform 78
b) Erfüllungsvoraussetzungen und geschuldete Leistung 80
aa) Übertragung der zivilrechtlichen Erfüllungsvoraussetzungen 80
(1) Bedeutung für die Qualifikation 81
(2) „Zweckgebundene Geldleistungsansprüche“ 82
bb) Modifikationen der zivilrechtlichen Erfüllungsvoraussetzungen 84
(1) Bedeutung für die Qualifikation 85
(2) Differenzierung nach Anspruchsinhalten 86
(a) Anspruch auf Erbringung einer Sach- oder Dienstleistung 86
(b) Anspruch auf „Verschaffen“ einer Sach- oder Dienstleistung 86
(c) Anspruch auf Ausgleich eines Defizits in Bezug auf eine Sach- oder Dienstleistung 87
(3) Zwischenergebnis 90
c) Erfüllungspflichtigkeit 90
d) Entstehungsvoraussetzungen 91
aa) Ermessensleistungen 92
bb) Leistungen aufgrund eines Rechtsanspruchs 92
cc) Zwischenergebnis 94
e) Antragserfordernis 94
f) Zweckerreichung 96
g) Ergebnis 99
3. Zuordnung der Fälle zu dieser Qualifikation 99
IV. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Erfüllungsformregelung 100
V. Ergebnis 101
C. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung bei Geldleistungen 101
I. Primäranspruch auf Geldleistung erfüllt durch Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung 101
1. Inhalt und Struktur dieser Qualifikation 101
2. Vereinbarkeit dieser Qualifikation mit allgemeinen leistungsrechtlichen Vorgaben 102
a) Erfüllungsvoraussetzungen 102
b) Differenzierung nach Anspruchsinhalten 103
aa) Anspruch auf Ausgleich eines Defizits in Bezug auf eine Geldleistung 103
bb) Anspruch auf bestimmte Geldleistung 104
c) Entstehungsvoraussetzungen und Antragserfordernis 104
d) Zweckerreichung 105
e) Ergebnis 106
3. Zuordnung des Grundsatzes „Keine Hilfe für die Vergangenheit“ zu dieser Qualifikation 107
II. Sekundäranspruch auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Geldleistung 109
III. Weitere Qualifikationen 111
IV. Ergebnis 111
D. Ergebnis Kapitel 3 111
Kapitel 4: Identifikation weiterer Fälle 112
A. Weitere Primäransprüche auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung 113
B. Weitere Primäransprüche auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Geldleistung 116
C. Weitere Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung als Erfüllungsformregelung 116
D. Keine weiteren Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung 117
I. Ansprüche auf Kostenerstattung zwischen anderen Beteiligten 117
II. Ansprüche auf Kostenerstattung nach vorangegangener Entscheidung der Leistungsträger 118
III. Ansprüche auf Kostenerstattung oder Geldleistung in vorbestimmter Höhe 119
E. Ergebnis Kapitel 4 120
Kapitel 5: Ergebnis Teil 1 120
Teil 2: Der überschießende normative Gehalt der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung mit allgemeiner Gültigkeit im Sozialrecht 122
Kapitel 1: Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als „allgemeiner Rechtsgedanke“ des Sozialrechts? 122
A. Inhalt 123
B. Begründungsansätze 125
I. Rechtsprechung zum SGB II und SGB XI 125
II. Rechtsprechung zum Krankenversicherungsrecht 126
1. Entscheidungen des BSG vom 13. 5. 1982 127
2. Entscheidungen des BSG vom 20. 10. 1972 127
3. „Dringender Fall“ in § 6 KrVG (1892), § 368 RVO 129
III. Rechtsprechung zum Sozialhilferecht 132
C. Bewertung 133
I. Bewertung des Inhalts 134
II. Bewertung der Begründungsansätze 135
1. Bewertung der inhaltlichen Substanz 135
a) Rechtsprechung zum SGB II und SGB XI 135
b) Rechtsprechung zum Krankenversicherungs- und Sozialhilferecht 135
c) Zwischenergebnis 138
2. Bewertung der Methodik 138
III. Ergebnis 139
Kapitel 2: Die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung im Sozialrecht 140
A. Begriffsverständnis und Vorgehensweise 140
I. Allgemeine Rechtsgrundsätze 140
II. Induktive Ableitung 142
III. Vorstrukturierung anhand von leitenden Gesichtspunkten der Regelungsgehalte 144
B. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als einzige Form der Leistungsabwicklung bei Primäransprüchen 145
I. Inhalt und Bedeutung dieses leitenden Gesichtspunkts 145
II. Einheitliche Ausgestaltung 147
III. Einheitlicher Regelungszweck 149
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben? 149
2. Vermeidung überwiegender Nachteile 151
a) Grundsätzliche Vorzüge dieser Form der Leistungsabwicklung 151
b) Überwiegende Nachteile 152
aa) Nachteile für die Leistungsberechtigten 152
bb) Nachteile für die Leistungsträger 155
3. Zwischenergebnis zu III. 157
IV. Zwischenergebnis zu B. 157
V. Ausnahmen 157
VI. Ergebnis – Allgemeiner Rechtsgrundsatz Nr. 1 158
C. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als mögliche Form der Leistungsabwicklung bei Primäransprüchen 158
I. Inhalt und Bedeutung dieses leitenden Gesichtspunkts 158
II. Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung und nachträgliche Kostenerstattung als mögliche Form der Leistungsabwicklung bei Primäransprüchen 160
1. Einheitliche Ausgestaltung 160
a) Optionale Primäransprüche auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung 160
b) Primäransprüche auf Sach- oder Dienstleistung erfüllbar durch eine Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung? 161
aa) Ausgestaltung des Anspruchsinhalts 162
bb) Entstehungsvoraussetzungen 163
cc) Verweis auf andere Formen der Leistungsabwicklung 165
(1) SGB V und VII 166
(2) SGB VIII 167
(3) SGB II, SGB XII 167
(4) SGB VI 167
(5) SGB XI 168
(6) Zwischenergebnis 168
dd) Sekundäransprüche auf Kostenerstattung nach vorangegangener Selbstbeschaffung einer Sach- oder Dienstleistung 168
ee) Zwischenergebnis 169
c) Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als optionale Erfüllungsformregelung für Primäransprüche auf Sach- oder Dienstleistungen 169
d) Zwischenergebnis 170
2. Einheitlicher Regelungszweck 170
3. Zwischenergebnis 171
4. Ausnahmen 172
5. Ergebnis – Allgemeiner Rechtsgrundsatz Nr. 2 172
III. Selbstbeschaffung einer Geldleistung und nachträgliche Kostenerstattung als mögliche Form der Leistungsabwicklung bei Primäransprüchen 172
1. Einheitliche Ausgestaltung 172
a) Zweckerreichung 173
b) Entstehungsvoraussetzungen 173
c) Ausgestaltung des Leistungsinhalts 174
aa) Anspruch auf Ausgleich eines Defizits 174
(1) Defizit nur im Leistungszweck 174
(2) Defizit als Anspruchsvoraussetzung 175
(a) Anrechnungspflicht der selbstbeschafften Leistung durch den Grundsatz „Keine Hilfe für die Vergangenheit“ 176
(b) Reform des § 29 SGB II und 34a SGB XII 178
(c) Keine Anrechnung bei der Eingliederungshilfe 179
(d) Zwischenergebnis zu (2) 179
(3) Zwischenergebnis zu aa) 180
bb) Anpassbare Kostenhöhe 180
d) Ergebnis 181
2. Primäransprüche auf Geldleistungen trotz vorangegangener Selbstbeschaffung 182
a) Einheitliche Ausgestaltung 182
b) Einheitlicher Regelungszweck 183
3. Ausnahme 184
4. Ergebnis – Allgemeiner Rechtsgrundsatz Nr. 3 184
IV. Ergebnis zu C. 185
D. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Sekundäranspruch 185
I. Inhalt und Bedeutung dieses leitenden Gesichtspunkts 185
II. Einheitliche Ausgestaltung 186
1. Existenz eines Sekundäranspruchs 186
2. Tatbestand 186
a) Nicht erfüllter Primäranspruch 187
aa) Anknüpfen an einen Primäranspruch 187
bb) Erfüllung der Voraussetzungen des Primäranspruchs 187
cc) Keine Erfüllung des Primäranspruchs 188
dd) Keine Leistungsabwicklung durch Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung auf Primärebene 189
b) Besondere Leistungssituation 190
aa) Gruppen besonderer Leistungssituationen 191
(1) Unmöglichkeit der Primärleistung für die Leistungsträger 191
(a) §§ 37 Abs. 4 Alt. 1, 37c Abs. 4, 38 Abs. 4 Alt. 1 SGB V, § 32 Abs. 3 Alt. 1 SGB VII 191
(b) § 13 Abs. 3 Alt. 1 SGB V 192
(aa) Keine schnelle Entscheidung über Antrag möglich – Abgrenzung zu § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V 193
(bb) Keine eingegliederten Leistungserbringerinnen und -erbringer verfügbar 196
(cc) Verfassungsrechtlich erweiterter Leistungskatalog 197
(dd) Wertungsmäßige Gleichsetzung mit der Unmöglichkeit 198
(c) § 18 Abs. 6 Alt. 1 SGB IX 198
(d) Alt. 2 in § 30 SGB II, § 34b SGB XII 199
(e) Ablehnung der Leistung als Fall dieser Gruppe? 199
(f) Zwischenergebnis 200
(2) Drohender Eintritt von Unmöglichkeit oder sonstiger erheblicher Nachteile 200
(a) § 36a Abs. 3 Nr. 3a und 3b SGB VIII 200
(b) Ausnahmen vom Grundsatz „Keine Hilfe für die Vergangenheit“ 203
(c) Ablehnung der Leistung als Fall dieser Gruppe? 203
(d) Zwischenergebnis 204
(3) Ablehnung der Leistung 204
(a) § 13 Abs. 3 Alt. 2 SGB V und § 18 Abs. 6 Alt. 2 SGB IX 205
(b) Alt. 1 in § 30 SGB II und § 34b SGB XII 206
(c) Ausnahmen vom Grundsatz „Keine Hilfe für die Vergangenheit“ 206
(d) Zwischenergebnis 207
(4) Fristablauf 207
bb) Zusammenfassung der Gruppen: Nichterreichen der Leistung im Leistungssystem 209
cc) Zwischenergebnis 211
c) Information der Leistungsträger über den Leistungsbedarf 211
aa) Pflicht zur Information der Leistungsträger 211
(1) Pflicht im Normtext 212
(2) Pflicht aus allgemeinem Antrags- bzw. Inkenntnissetzungserfordernis 212
(3) Pflicht als ungeschriebene Voraussetzung 213
bb) Ausnahmen von der Pflicht 213
cc) Zwischenergebnis 215
d) Tatsächlich vorgenommene Selbstbeschaffung 215
aa) Selbstbeschaffung der geschuldeten Leistung 215
bb) Selbstbeschaffung einer der geschuldeten entsprechenden Leistung 216
cc) Zwischenergebnis 217
e) Kausalität 217
f) Wirksame Kostenlast 218
g) Zwischenergebnis 220
3. Rechtsfolge 220
a) Erstattung der entstandenen Kosten 220
b) Begrenzung der Höhe der zu erstattenden Kosten 221
aa) Keine Begrenzung auf den aufzuwendenden Betrag 221
bb) Abzug des ohnehin zu leistenden Teils 222
cc) Begrenzung auf ein notwendiges oder angemessenes Niveau 222
(1) Begrenzung der selbstbeschafften Leistung 222
(2) Begrenzung der Höhe der Kostenerstattung 223
(3) Keine Begrenzung in § 13 Abs. 3a SGB V, § 18 Abs. 4 SGB IX 224
c) Zwischenergebnis zu 3. 224
4. Zwischenergebnis zu II. 225
III. Einheitlicher Regelungszweck 225
1. Vereinfachter und beschleunigter Leistungszugang als Regelungszweck? 226
a) Hinweise auf diesen Regelungszweck 226
b) Einwände gegen diesen Regelungszweck 228
aa) Vereinbarkeit mit dem staatlichen Gewaltmonopol? 228
bb) Weitere Einwände 229
c) Zwischenergebnis 230
2. Verwirklichung eines beiderseitigen Interesses an den Sekundäransprüchen? 230
a) Interesse der Leistungsberechtigten 231
b) Interesse der Leistungsträger 232
aa) Besonderes Rechtfertigungsbedürfnis 232
bb) Interesse bei fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Leistungsberechtigten 233
(1) Allgemeine Rechtsschutzmöglichkeiten im Sozialrecht 234
(2) Rechtsschutzmöglichkeiten in den Leistungssituationen der Sekundäransprüche 234
(a) Fälle der Leistungsablehnung und des Fristablaufs 235
(b) Fälle des Eilfalls 235
(aa) Möglichkeit des Eilrechtsschutzes 236
(bb) Bestand einer Rechtsschutzlücke 237
(c) Fälle der Unmöglichkeit 237
(d) Zwischenergebnis zu (2) 238
(3) Zwischenergebnis zu bb) 238
cc) Ausgestaltung von Tatbestand und Rechtsfolge 238
dd) Zwischenergebnis zu b) 239
c) Zwischenergebnis zu 2. 239
3. Verwirklichung des Gebotes aus § 131 Abs. 1 S. 1 SGG aF? 239
4. Fortschreibung des Haftungsgrundes des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs? 240
a) Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch 241
b) Die Sekundäransprüche als Ausdruck des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs? 242
aa) Abgrenzung zu klassischen Fällen 242
bb) Möglichkeit der Erweiterung 242
cc) Bewertung in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten Haftungsgrund 243
c) Zwischenergebnis 244
5. Sicherung der effektiven Durchsetzbarkeit oder des Bestandes der Leistungsansprüche? 245
a) Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG 245
b) Bestandsschutz eines subjektiv-öffentlichen Rechts 247
aa) Beeinträchtigung eines Primäranspruchs 248
bb) Beeinträchtigung eines subjektiv-öffentlichen Rechts 249
(1) Absolutes subjektiv-öffentliches Recht 249
(2) Relatives subjektiv-öffentliches Recht 250
cc) Andauern der Rechtsverletzung 251
dd) Wiederherstellung des Status quo 251
ee) Zwischenergebnis 252
6. Reaktion auf eine Pflichtverletzung der Leistungsträger 252
a) Verwirklichung des Gesetzmäßigkeitsprinzips? 253
b) Besondere sozialrechtliche Amtshaftung? 253
c) Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung in einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis? 254
aa) Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis 255
bb) Pflichtverletzung 256
(1) Hauptleistungspflicht 256
(2) Besondere Gewährleistungspflicht 257
(3) Pflicht zur Leistung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB 258
cc) Schadensersatz als passender Sekundäranspruch? 258
(1) Fristsetzung 259
(2) Verschulden 259
(3) Rechtsfolge 260
dd) Zwischenergebnis 260
d) Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als besonderer Sekundäranspruch bei Leistungsstörung 261
aa) Regelungszweck der zivilrechtlichen Selbstvornahmetatbestände 262
bb) Übertragung des Regelungszwecks auf das Sozialrecht 263
(1) Aufgezwungene Leistungsträger 263
(2) Strukturelle Schutzbedürftigkeit 263
(3) Ausgleich für Ausgestaltung des Leistungsrechts 264
7. Zwischenergebnis zu III. 265
IV. Zwischenergebnis zu D. 266
V. § 13 Abs. 3a SGB V und § 18 Abs. 4 SGB IX als Ausnahmen? 266
VI. Ergebnis – Allgemeiner Rechtsgrundsatz Nr. 4 268
Kapitel 3: Ergebnis Teil 2 268
Teil 3: Praktische Folgerungen 270
Kapitel 1: Lückenschließung 270
A. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als mögliche Form der Leistungsabwicklung bei Primäransprüchen 270
B. Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung als Sekundäranspruch 273
I. Lückenschließung bei einzelnen Tatbestandsmerkmalen 273
II. Lückenschließung im Anwendungsbereich 274
III. Lückenschließung bei den besonderen Leistungssituationen 275
Kapitel 2: Rechtsfortbildung 275
A. Ergänzung des SGB I 276
B. Verhältnis der neuen Norm zum Staatshaftungsrecht 278
C. Verhältnis der neuen Norm zum Primärrechtsschutz 280
I. Vorrang des Primärrechtsschutzes 280
II. Fortbestand des Primäranspruchs neben dem Sekundäranspruch 281
Kapitel 3: Ergebnis Teil 3 283
Zusammenfassung 284
A. Die Fälle der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung in den Leistungsbereichen des Sozialrechts 284
B. Der überschießende normative Gehalt der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung mit allgemeiner Gültigkeit im Sozialrecht 285
C. Praktische Folgerungen 286
Literaturverzeichnis 287
Sachverzeichnis 301