Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR
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Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR
Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 54
(2026)
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About The Author
Norina Dehne studierte an der Universität zu Köln zunächst Humanmedizin und wechselte nach einer Orientierungsphase zur rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im universitären Schwerpunkt beschäftigte sie sich mit Medien- und Kommunikationsrecht und entwickelte insbesondere ein Interesse für das öffentliche Medienrecht in Gestalt der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen des Rundfunks. Für das hiesige – eher ungewöhnliche – Promotionsvorhaben fand sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Herrn Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz einen Betreuer, der spontan bereit war, das Projekt an seinem renommierten öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl zu unterstützen.Abstract
Die Arbeit untersucht grundlegend, wozu der ÖRR auch angesichts bestehender Programmautonomie in programmlicher Hinsicht verpflichtet ist. Es wird herausgearbeitet, dass die vom BVerfG geforderte Abbildung von Vielfalt sich auch auf musikalische Inhalte bezieht, da - wie durch einen musikpsychologischen Teil der Arbeit belegt - Meinungsbildung und Integration auch durch Musik stattfindet. Am Beispiel der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR wird aufgezeigt, dass es zu Vielfaltsverstößen durch vollständige Nichtberücksichtigung des datenmäßig belegt äußerst erfolgreichen Schlagers und Deutschlands erfolgreichster Sängerin Helene Fischer kommt. Korrespondierend zur geräteunabhängigen Beitragspflicht begründet die Autorin ein Individualklagerecht des Rezipienten bei eklatanten Vielfaltsverstößen, da nach der Rechtsprechung des BVerfG nur die Möglichkeit des Empfangs von ÖRR in seiner vielfaltssichernden Funktion den für die Beitragspflicht vorausgesetzten individuellen Vorteil begründet.
Table of Contents
| Section Title | Page | Action | Price |
|---|---|---|---|
| Vorwort | 5 | ||
| Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
| Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
| Einführung | 17 | ||
| I. Untersuchungsanlass | 17 | ||
| II. Gang der Darstellung | 19 | ||
| A. Geschichtliche Entwicklung des Rundfunks in Deutschland und verfassungsrechtliche Grundlagen | 24 | ||
| I. Einleitung | 24 | ||
| II. Anfänge und geschichtliche Entwicklung des Rundfunks in Deutschland | 24 | ||
| 1. Vorbemerkungen | 25 | ||
| 2. Vorgeschichte des Rundfunks | 26 | ||
| 3. Die Rolle des Funks bei den Revolutionen von 1918 und 1919 | 28 | ||
| 4. Die Entwicklung des Rundfunks in der Weimarer Republik | 29 | ||
| a) Die Anfänge der Entwicklung | 29 | ||
| b) Die Struktur des Rundfunks in der Weimarer Republik | 29 | ||
| aa) Überblick | 29 | ||
| bb) Die regionalen Rundfunkbetreibergesellschaften | 31 | ||
| cc) Die Reichsrundfunkgesellschaft mbH | 32 | ||
| dd) Die „Drahtlose Dienst AG“ (Dradag) | 34 | ||
| ee) Die Überwachungsausschüsse | 35 | ||
| ff) Die Kulturbeiräte | 37 | ||
| c) Der Streit um den publizistischen Auftrag des Rundfunks | 37 | ||
| d) Der Konflikt zwischen dem Reich und den Ländern | 40 | ||
| e) Die rechtliche Stellung der Rundfunkteilnehmer (Hörer) | 42 | ||
| 5. Die Rundfunkreform 1932 | 44 | ||
| 6. Die Entwicklung des Rundfunks im Dritten Reich | 47 | ||
| 7. Die Rundfunkpolitik nach 1945 | 51 | ||
| a) Die Gründung der Rundfunkanstalten unter der Kontrolle der Alliierten | 51 | ||
| b) Kursänderungen im Rundfunk nach Beendigung der Kontrolle durch die Alliierten? | 55 | ||
| aa) Die Aufspaltung des NWDR in NDR und WDR | 55 | ||
| bb) Die Gründung der ARD | 57 | ||
| 8. Das „Adenauer-Fernsehen“ und der Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern | 59 | ||
| a) Die Versuche einer intensiveren Einflussnahme des Bundes bzw. der Regierung auf den Rundfunk | 61 | ||
| b) Die erste Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts | 64 | ||
| 9. Fazit aus der historischen Entwicklung des Rundfunks im Hinblick auf den Vielfaltsaspekt und die Rolle der Musik | 67 | ||
| III. Die Konzeption der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 I S. 2 Alt. 2 GG nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts | 70 | ||
| 1. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit | 71 | ||
| a) Die Bedeutung des Rundfunks für den Meinungsbildungsprozess | 71 | ||
| b) Sonderdogmatik der dienenden Rundfunkfreiheit | 72 | ||
| c) Der objektiv-rechtliche Gehalt der Rundfunkfreiheit | 73 | ||
| 2. Die positive Rundfunkordnung | 75 | ||
| 3. Gesetzliche Vorgaben als Ausgestaltungen, nicht Beschränkungen der Rundfunkfreiheit | 76 | ||
| 4. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers | 77 | ||
| 5. Die Programmautonomie als Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit | 78 | ||
| 6. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung in Abgrenzung zum privaten Rundfunk | 79 | ||
| a) Bedenken gegen den Privatrundfunk und gesetzliche Vorgaben | 79 | ||
| b) Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk | 81 | ||
| 7. Rechtfertigung der besonderen Behandlung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks, auch nach Ende der Frequenzknappheit | 83 | ||
| a) Die Sondersituation des Rundfunks in der Anfangszeit | 83 | ||
| b) Festhalten an dem Regulierungserfordernis trotz veränderter tatsächlicher Gegebenheiten | 84 | ||
| c) Besondere Wirkmacht des Rundfunks, auch in Abgrenzung zur Presse | 86 | ||
| 8. Rechtsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Qualifizierung seiner Aufgaben und Grundrechtsfähigkeit | 87 | ||
| a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Übernahme einer öffentlichen Aufgabe | 87 | ||
| b) Grundrechtsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 89 | ||
| 9. Bestands- und Entwicklungsgarantie | 90 | ||
| IV. Die Einordnung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit von Seiten der Literatur | 91 | ||
| 1. Literaturmeinungen, welche hinsichtlich der Einordnung als dienende Freiheit grundsätzlich mit dem BVerfG übereinstimmen | 91 | ||
| 2. Literaturmeinungen, welche eine stärkere Betonung der subjektiv-rechtlichen Komponente der Rundfunkfreiheit präferieren | 96 | ||
| a) Verhältnismäßigkeitskontrolle auch zur Überprüfung der Ausgestaltungsgesetze | 98 | ||
| b) Generelle Abschaffung der Kategorie der Ausgestaltungsgesetze | 98 | ||
| c) Grundrechtlicher Schutz privater Rundfunkbewerber nicht erst auf der Basis einer gesetzlichen Zulassung | 99 | ||
| d) Zweifel an der Grundrechtsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Verständnis der Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Eingriff in die Rundfunkfreiheit privater Veranstalter | 100 | ||
| e) Ablehnung der dienenden Aufgabe in Bezug auf den privaten Rundfunk und Angleichung der Regulierung des Privatrundfunks an den Umgang mit der Pressefreiheit | 101 | ||
| 3. Primär subjektiv-rechtliche Interpretation auf europarechtlicher Ebene | 104 | ||
| 4. Trotz Divergierender Auffassungen weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich der Vielfaltsverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 104 | ||
| B. Der Umfang des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Reichweite des Vielfaltserfordernisses | 109 | ||
| I. Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer inhaltlichen Sendekompetenz | 109 | ||
| 1. Einschränkende Auslegung zum Teil in Literatur und Medienpolitik | 109 | ||
| 2. Extensive Auslegung des Begriffs der Grundversorgung durch das Bundesverfassungsgericht | 110 | ||
| II. Reichweite des Vielfaltserfordernisses | 111 | ||
| C. Musikpsychologische Grundlagen zur Absicherung der These des Bundesverfassungsgerichts | 113 | ||
| I. Das Untersuchungsziel | 113 | ||
| II. Musikwissenschaftliche Ausführungen zur Bedeutung der Musik | 114 | ||
| 1. Musik als wesentlicher Teil der menschlichen Spezies | 114 | ||
| 2. Evolutionsbiologische Ursachen der Musikalität | 115 | ||
| 3. Die Spezialisierung des menschlichen Gehirns im Hinblick auf die Verarbeitung von Musik | 117 | ||
| 4. Die Wechselwirkungen zwischen Musik, Persönlichkeit und Meinungsbildung | 118 | ||
| a) Musik als Identifikationsmerkmal | 118 | ||
| b) Verbreitung von Wertvorstellungen durch Musik | 120 | ||
| 5. Der Einfluss der musikalischen Struktur auf das Hervorrufen von Emotionen | 120 | ||
| 6. Die Bildung von Hörgewohnheiten auf der Basis neuronaler Schemata | 122 | ||
| 7. Die Macht der Musik | 124 | ||
| D. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und deren Auswirkungen auf die an dieses Institut zu stellenden Anforderungen | 125 | ||
| I. Die aktuelle Gesetzeslage | 125 | ||
| 1. Die Rundfunkfinanzierung auf der Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV) | 125 | ||
| 2. Gründe für die Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag | 126 | ||
| II. Rezeption des geänderten Finanzierungssystems in der Literatur | 127 | ||
| 1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder infolge der Einordnung der Rundfunkabgabe als steuerähnlich | 128 | ||
| a) Kurze Darstellung der Abgabenarten | 128 | ||
| b) Zweifel an der Beitragseigenschaft des „Rundfunkbeitrags“ in der Literatur und Überschreiten der Grenzen zulässiger Typisierung (vor Ergehen der Entscheidungen des BVerwG und des BVerfG) | 130 | ||
| c) Einordnung der Rundfunkabgabe als steuerartig | 132 | ||
| 2. Verstoß gegen die negative Informationsfreiheit | 132 | ||
| III. Einordnung der neuen Rundfunkabgabe als zulässigerweise erhobene nichtsteuerliche Abgabe durch das BVerwG und das BVerfG | 133 | ||
| 1. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 133 | ||
| a) Rundfunkempfangsmöglichkeit als individueller Vorteil | 133 | ||
| b) Wohnungsinhaberschaft als zulässiges Anknüpfungsmerkmal | 134 | ||
| c) Einhalten der Grenzen zulässiger Typisierung | 134 | ||
| d) Sachliche Rechtfertigung für die Erhebung einer Vorzugslast | 135 | ||
| 2. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 136 | ||
| a) Nähere Umschreibung des individuell zurechenbaren Vorteils | 137 | ||
| b) Zulässige Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft | 138 | ||
| c) Kein Verstoß gegen die Informationsfreiheit in ihrer negativen Ausprägung | 138 | ||
| d) Rechtswidrigkeit der Beitragspflicht für Zweitwohnungen | 139 | ||
| IV. Verbleibende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung bzw. an der Beitragseigenschaft der neuen Rundfunkabgabe (nach Ergehen der Entscheidungen des BVerwG und des BVerfG) | 139 | ||
| V. Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern als Alternative? | 140 | ||
| 1. Keine Eigenfinanzierung durch Werbeeinnahmen oder Bezahlsendungen | 140 | ||
| 2. Einführung einer Rundfunksteuer | 141 | ||
| a) Fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum jetzigen Zeitpunkt | 141 | ||
| b) Zulässigkeit einer Rundfunksteuer bei unterstellter Grundgesetzänderung | 142 | ||
| aa) Rundfunksteuer als Zwecksteuer | 142 | ||
| bb) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfestsetzung | 143 | ||
| (1) Die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfestsetzung | 143 | ||
| (2) Konkretisierung der nur sehr eingeschränkten Abweichungskompetenzen zu Gunsten der Länder | 145 | ||
| cc) Unvereinbarkeit des dargelegten Beitragsfestsetzungsmodells mit der Idee der Einführung einer Rundfunksteuer | 146 | ||
| 3. Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen | 148 | ||
| VI. Schlussfolgerungen aus dem derzeitigen Modell der Rundfunkfinanzierung für die Vielfaltsanforderungen und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft | 149 | ||
| 1. Erhöhter Rechtfertigungsdruck auf der Basis der Beitragspflicht | 149 | ||
| 2. Anforderungen auch im Hinblick auf die „Rundfunkverweigerer“ | 150 | ||
| 3. Schlussfolgerungen aus dem Beitragsfestsetzungssystem | 151 | ||
| E. Vielfaltsbegriff und Methoden der Vielfaltssicherung | 153 | ||
| I. Bedeutung des Begriffs der Vielfalt | 153 | ||
| 1. Kriterien für die Feststellung von Vielfalt im Rundfunk | 153 | ||
| 2. Optimierungsgebot | 156 | ||
| 3. Einschränkungen des Vielfaltsgebotes | 157 | ||
| a) Anspruch einer Partei auf Teilnahme in einer bestimmten Sendung | 157 | ||
| b) Mögliche Rechtfertigung der fehlenden Berücksichtigung einer Partei im Gesamtprogramm | 161 | ||
| c) Übertragung der zu den Parteien angestellten Überlegungen auf das Vielfaltserfordernis im Allgemeinen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vielfaltsverpflichtung | 163 | ||
| aa) Allgemeine Geltung der parteibezogenen Erwägungen | 163 | ||
| bb) Schlussfolgerungen für das allgemeine Vielfaltserfordernis | 164 | ||
| II. Die Sicherung der Meinungsvielfalt auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 166 | ||
| 1. Bestimmung der Bezugsgröße des Gesamtprogramms | 166 | ||
| a) Gesamtbetrachtung von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk? | 167 | ||
| b) Zulässigkeit divergierender Schwerpunktsetzung in den einzelnen Programmen einer Rundfunkanstalt | 168 | ||
| 2. Die Binnenorganisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 169 | ||
| 3. Die Regelung der anstaltsinternen Kontrolle, einschließlich der Funktionen der Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch den einfachen Gesetzgeber, am Beispiel des WDR | 174 | ||
| a) Die Funktionen von Intendant/in und Rundfunkrat | 174 | ||
| b) Die Zusammensetzung des Rundfunkrats und die Beschlussfassung | 177 | ||
| III. Kritik am dargestellten System der anstaltsinternen Vielfaltssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 180 | ||
| 1. Realitätsferne Forderung der Vertretung des Allgemeininteresses durch Mitglieder von gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat | 180 | ||
| 2. Kritik an der Zusammensetzung des Rundfunkrats | 181 | ||
| 3. Bestimmung der Mitglieder des Rundfunkrats auf parlamentarischer Basis? | 183 | ||
| 4. Mangelnde Effektivität der Arbeit des Rundfunkrats | 185 | ||
| a) Die Problematik der fehlenden Programmgestaltungskompetenz des plural besetzten Rundfunkrats | 185 | ||
| b) Fehlende Ausrichtung der Kontrollkompetenzen des Rundfunkrats auf den Hörfunk | 188 | ||
| 5. Fazit und Verbesserungsvorschläge | 189 | ||
| F. Untersuchungen zur Wahrung der Vielfalt im WDR-Hörfunk im Hinblick auf die dort stattfindende Musikauswahl, unter besonderer Berücksichtigung des Genres „Schlager“ und der Beispielsperson Helene Fischer | 193 | ||
| I. Einfachgesetzliche Vorgaben zur Vielfalt im MStV und WDR-G | 193 | ||
| II. Untersuchung der einzelnen Hörfunkprogramme des WDR | 197 | ||
| 1. Vorgaben im WDR-G | 197 | ||
| 2. Umsetzung durch die Rundfunkanstalt und musikalische Gestaltung der Programme | 197 | ||
| III. Verstoß gegen die Vielfaltsverpflichtung durch Nichtberücksichtigung des Genres deutscher Schlager sowie der Sängerin Helene Fischer im Gesamtprogramm des WDR-Hörfunks | 202 | ||
| 1. Außerachtlassung des deutschen Schlagers | 203 | ||
| a) Die Umfunktionierung des Hörfunkprogramms „WDR 4“ vom Schlagersender zum Oldie- und Deutschpop-Sender | 203 | ||
| b) Der Begriff des Schlagers im Wandel der Zeit und die Popularität dieser Musikrichtung in der heutigen Zeit | 205 | ||
| c) Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Erörterung der Problematik des Vielfaltsverstoßes durch Nichtberücksichtigung einer sehr weit verbreiteten musikalischen Strömung | 215 | ||
| 2. Vielfaltsverstoß durch Nichtberücksichtigung der Sängerin Helene Fischer im Gesamtprogramm des WDR-Hörfunks | 217 | ||
| a) Möglichkeit eines Vielfaltsverstoßes durch Nichtberücksichtigung einer Einzelperson | 218 | ||
| b) Die Nicht-Präsenz der Sängerin Helene Fischer im Hörfunkprogramm des WDR und die Popularität der Sängerin im Sinne eines messbaren musikalischen Erfolgs | 219 | ||
| aa) Auswertung der Playlists der verschiedenen Hörfunkprogramme des WDR | 219 | ||
| bb) Die Popularität der Beispielsperson Helene Fischer | 220 | ||
| c) Fazit | 231 | ||
| 3. Verstoß gegen die Informationspflicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 231 | ||
| 4. Unzulässigkeit der Begründungen für die Nichtberücksichtigung extrem populärer musikalischer Inhalte in den Hörfunkprogrammen des WDR | 233 | ||
| a) Fehlende gesellschaftliche Akzeptanz? | 233 | ||
| b) Die Gefahr des Abschaltimpulses bzw. der Abschreckung von Rezipienten bei polarisierenden Inhalten | 234 | ||
| aa) Ausschließlich inhaltliche Aspekte der ausgeschlossenen Musikstücke entscheidend | 235 | ||
| bb) Maßgebliche Orientierung an der Einschaltquote nur im privaten Sektor zulässig | 237 | ||
| cc) Der inhaltliche Wert der Lieder von Helene Fischer | 238 | ||
| dd) Die Personenbezogenheit der Musikauswahl durch den WDR | 239 | ||
| c) Musik nicht nur als Bindeglied zwischen den Wortbeiträgen | 241 | ||
| 5. Ergebnis | 242 | ||
| IV. Kritik an der Grundkonzeption des WDR nach dem Vorbild des Formatradios | 242 | ||
| 1. Die Zielgruppenausrichtung des WDR und die Gleichförmigkeit der Programme | 242 | ||
| 2. Orientierung an dem aus den USA stammenden Gedanken des Formatradios | 244 | ||
| 3. Widerspruch zwischen der Grundkonzeption des Formatradios und der verfassungsrechtlichen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich der Integrationsfunktion | 246 | ||
| V. Vorschläge für eine verbesserte Gestaltung des Hörfunksystems | 249 | ||
| 1. Einrichtung eines Universalprogramms | 249 | ||
| 2. Festlegung einer Charts-Quote im WDR-G | 252 | ||
| G. Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Verstöße des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf dessen Vielfaltsverpflichtung | 254 | ||
| I. Beschränkte staatliche Rechtsaufsicht | 254 | ||
| II. Die Programmbeschwerde | 257 | ||
| III. Klagerechte des Einzelnen im Falle eines Vielfaltsverstoßes | 259 | ||
| 1. Allgemeine Leistungsklage des Rezipienten auf der Basis der rundfunkrechtlichen Vielfaltsvorschriften | 259 | ||
| 2. Verpflichtungsklage des Rezipienten auf Einschreiten der beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht | 264 | ||
| 3. Allgemeine Leistungsklage des übergangenen Künstlers | 265 | ||
| a) Klage gestützt auf das Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 III S. 1 Var. 1 GG | 265 | ||
| b) Klage, gestützt auf den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG | 267 | ||
| IV. Kritik an der Einordnung der Vielfaltsnormen als nicht individualschützend von Seiten der Rechtsprechung und eigener Lösungsvorschlag | 268 | ||
| 1. Allgemeine Wertungsgesichtspunkte auf der Basis der Einordnung der Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit sowie der Beitragspflicht | 269 | ||
| 2. Widerspruch zwischen der Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags und der Versagung der subjektiven Betroffenheit bei Vielfaltsverstößen | 272 | ||
| 3. Eigener Lösungsvorschlag | 275 | ||
| a) Die Problematik des von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises als Kriterium für die individualschützende Wirkung einer Norm | 275 | ||
| b) Eröffnung von Individualklagemöglichleiten auf der Basis der rundfunkrechtlichen Vielfaltsvorschriften | 277 | ||
| aa) Klagebefugnis nur in eklatanten Fällen | 277 | ||
| bb) Weitere Klagemöglichkeiten neben der gegen den WDR gerichteten allgemeinen Leistungsklage auf Berücksichtigung bestimmter Inhalte im Programm | 278 | ||
| V. Abweichendes Ergebnis durch den am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? | 280 | ||
| H. Schlussbetrachtung | 284 | ||
| Literaturverzeichnis | 288 | ||
| Sachwortverzeichnis | 305 |