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Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR

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Dehne, N. (2026). Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59671-3
Dehne, Norina. Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR. Duncker & Humblot, 2026. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59671-3
Dehne, N (2026): Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59671-3

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Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR

Dehne, Norina

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 54

(2026)

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About The Author

Norina Dehne studierte an der Universität zu Köln zunächst Humanmedizin und wechselte nach einer Orientierungsphase zur rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im universitären Schwerpunkt beschäftigte sie sich mit Medien- und Kommunikationsrecht und entwickelte insbesondere ein Interesse für das öffentliche Medienrecht in Gestalt der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen des Rundfunks. Für das hiesige – eher ungewöhnliche – Promotionsvorhaben fand sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Herrn Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz einen Betreuer, der spontan bereit war, das Projekt an seinem renommierten öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl zu unterstützen.

Abstract

Die Arbeit untersucht grundlegend, wozu der ÖRR auch angesichts bestehender Programmautonomie in programmlicher Hinsicht verpflichtet ist. Es wird herausgearbeitet, dass die vom BVerfG geforderte Abbildung von Vielfalt sich auch auf musikalische Inhalte bezieht, da - wie durch einen musikpsychologischen Teil der Arbeit belegt - Meinungsbildung und Integration auch durch Musik stattfindet. Am Beispiel der Musikauswahl in den Hörfunkprogrammen des WDR wird aufgezeigt, dass es zu Vielfaltsverstößen durch vollständige Nichtberücksichtigung des datenmäßig belegt äußerst erfolgreichen Schlagers und Deutschlands erfolgreichster Sängerin Helene Fischer kommt. Korrespondierend zur geräteunabhängigen Beitragspflicht begründet die Autorin ein Individualklagerecht des Rezipienten bei eklatanten Vielfaltsverstößen, da nach der Rechtsprechung des BVerfG nur die Möglichkeit des Empfangs von ÖRR in seiner vielfaltssichernden Funktion den für die Beitragspflicht vorausgesetzten individuellen Vorteil begründet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einführung 17
I. Untersuchungsanlass 17
II. Gang der Darstellung 19
A. Geschichtliche Entwicklung des Rundfunks in Deutschland und verfassungsrechtliche Grundlagen 24
I. Einleitung 24
II. Anfänge und geschichtliche Entwicklung des Rundfunks in Deutschland 24
1. Vorbemerkungen 25
2. Vorgeschichte des Rundfunks 26
3. Die Rolle des Funks bei den Revolutionen von 1918 und 1919 28
4. Die Entwicklung des Rundfunks in der Weimarer Republik 29
a) Die Anfänge der Entwicklung 29
b) Die Struktur des Rundfunks in der Weimarer Republik 29
aa) Überblick 29
bb) Die regionalen Rundfunkbetreibergesellschaften 31
cc) Die Reichsrundfunkgesellschaft mbH 32
dd) Die „Drahtlose Dienst AG“ (Dradag) 34
ee) Die Überwachungsausschüsse 35
ff) Die Kulturbeiräte 37
c) Der Streit um den publizistischen Auftrag des Rundfunks 37
d) Der Konflikt zwischen dem Reich und den Ländern 40
e) Die rechtliche Stellung der Rundfunkteilnehmer (Hörer) 42
5. Die Rundfunkreform 1932 44
6. Die Entwicklung des Rundfunks im Dritten Reich 47
7. Die Rundfunkpolitik nach 1945 51
a) Die Gründung der Rundfunkanstalten unter der Kontrolle der Alliierten 51
b) Kursänderungen im Rundfunk nach Beendigung der Kontrolle durch die Alliierten? 55
aa) Die Aufspaltung des NWDR in NDR und WDR 55
bb) Die Gründung der ARD 57
8. Das „Adenauer-Fernsehen“ und der Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern 59
a) Die Versuche einer intensiveren Einflussnahme des Bundes bzw. der Regierung auf den Rundfunk 61
b) Die erste Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 64
9. Fazit aus der historischen Entwicklung des Rundfunks im Hinblick auf den Vielfaltsaspekt und die Rolle der Musik 67
III. Die Konzeption der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 I S. 2 Alt. 2 GG nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts 70
1. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit 71
a) Die Bedeutung des Rundfunks für den Meinungsbildungsprozess 71
b) Sonderdogmatik der dienenden Rundfunkfreiheit 72
c) Der objektiv-rechtliche Gehalt der Rundfunkfreiheit 73
2. Die positive Rundfunkordnung 75
3. Gesetzliche Vorgaben als Ausgestaltungen, nicht Beschränkungen der Rundfunkfreiheit 76
4. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers 77
5. Die Programmautonomie als Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit 78
6. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung in Abgrenzung zum privaten Rundfunk 79
a) Bedenken gegen den Privatrundfunk und gesetzliche Vorgaben 79
b) Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk 81
7. Rechtfertigung der besonderen Behandlung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks, auch nach Ende der Frequenzknappheit 83
a) Die Sondersituation des Rundfunks in der Anfangszeit 83
b) Festhalten an dem Regulierungserfordernis trotz veränderter tatsächlicher Gegebenheiten 84
c) Besondere Wirkmacht des Rundfunks, auch in Abgrenzung zur Presse 86
8. Rechtsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Qualifizierung seiner Aufgaben und Grundrechtsfähigkeit 87
a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Übernahme einer öffentlichen Aufgabe 87
b) Grundrechtsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 89
9. Bestands- und Entwicklungsgarantie 90
IV. Die Einordnung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit von Seiten der Literatur 91
1. Literaturmeinungen, welche hinsichtlich der Einordnung als dienende Freiheit grundsätzlich mit dem BVerfG übereinstimmen 91
2. Literaturmeinungen, welche eine stärkere Betonung der subjektiv-rechtlichen Komponente der Rundfunkfreiheit präferieren 96
a) Verhältnismäßigkeitskontrolle auch zur Überprüfung der Ausgestaltungsgesetze 98
b) Generelle Abschaffung der Kategorie der Ausgestaltungsgesetze 98
c) Grundrechtlicher Schutz privater Rundfunkbewerber nicht erst auf der Basis einer gesetzlichen Zulassung 99
d) Zweifel an der Grundrechtsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Verständnis der Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Eingriff in die Rundfunkfreiheit privater Veranstalter 100
e) Ablehnung der dienenden Aufgabe in Bezug auf den privaten Rundfunk und Angleichung der Regulierung des Privatrundfunks an den Umgang mit der Pressefreiheit 101
3. Primär subjektiv-rechtliche Interpretation auf europarechtlicher Ebene 104
4. Trotz Divergierender Auffassungen weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich der Vielfaltsverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 104
B. Der Umfang des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Reichweite des Vielfaltserfordernisses 109
I. Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer inhaltlichen Sendekompetenz 109
1. Einschränkende Auslegung zum Teil in Literatur und Medienpolitik 109
2. Extensive Auslegung des Begriffs der Grundversorgung durch das Bundesverfassungsgericht 110
II. Reichweite des Vielfaltserfordernisses 111
C. Musikpsychologische Grundlagen zur Absicherung der These des Bundesverfassungsgerichts 113
I. Das Untersuchungsziel 113
II. Musikwissenschaftliche Ausführungen zur Bedeutung der Musik 114
1. Musik als wesentlicher Teil der menschlichen Spezies 114
2. Evolutionsbiologische Ursachen der Musikalität 115
3. Die Spezialisierung des menschlichen Gehirns im Hinblick auf die Verarbeitung von Musik 117
4. Die Wechselwirkungen zwischen Musik, Persönlichkeit und Meinungsbildung 118
a) Musik als Identifikationsmerkmal 118
b) Verbreitung von Wertvorstellungen durch Musik 120
5. Der Einfluss der musikalischen Struktur auf das Hervorrufen von Emotionen 120
6. Die Bildung von Hörgewohnheiten auf der Basis neuronaler Schemata 122
7. Die Macht der Musik 124
D. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und deren Auswirkungen auf die an dieses Institut zu stellenden Anforderungen 125
I. Die aktuelle Gesetzeslage 125
1. Die Rundfunkfinanzierung auf der Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV) 125
2. Gründe für die Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag 126
II. Rezeption des geänderten Finanzierungssystems in der Literatur 127
1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder infolge der Einordnung der Rundfunkabgabe als steuerähnlich 128
a) Kurze Darstellung der Abgabenarten 128
b) Zweifel an der Beitragseigenschaft des „Rundfunkbeitrags“ in der Literatur und Überschreiten der Grenzen zulässiger Typisierung (vor Ergehen der Entscheidungen des BVerwG und des BVerfG) 130
c) Einordnung der Rundfunkabgabe als steuerartig 132
2. Verstoß gegen die negative Informationsfreiheit 132
III. Einordnung der neuen Rundfunkabgabe als zulässigerweise erhobene nichtsteuerliche Abgabe durch das BVerwG und das BVerfG 133
1. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 133
a) Rundfunkempfangsmöglichkeit als individueller Vorteil 133
b) Wohnungsinhaberschaft als zulässiges Anknüpfungsmerkmal 134
c) Einhalten der Grenzen zulässiger Typisierung 134
d) Sachliche Rechtfertigung für die Erhebung einer Vorzugslast 135
2. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 136
a) Nähere Umschreibung des individuell zurechenbaren Vorteils 137
b) Zulässige Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft 138
c) Kein Verstoß gegen die Informationsfreiheit in ihrer negativen Ausprägung 138
d) Rechtswidrigkeit der Beitragspflicht für Zweitwohnungen 139
IV. Verbleibende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung bzw. an der Beitragseigenschaft der neuen Rundfunkabgabe (nach Ergehen der Entscheidungen des BVerwG und des BVerfG) 139
V. Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern als Alternative? 140
1. Keine Eigenfinanzierung durch Werbeeinnahmen oder Bezahlsendungen 140
2. Einführung einer Rundfunksteuer 141
a) Fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum jetzigen Zeitpunkt 141
b) Zulässigkeit einer Rundfunksteuer bei unterstellter Grundgesetzänderung 142
aa) Rundfunksteuer als Zwecksteuer 142
bb) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfestsetzung 143
(1) Die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfestsetzung 143
(2) Konkretisierung der nur sehr eingeschränkten Abweichungskompetenzen zu Gunsten der Länder 145
cc) Unvereinbarkeit des dargelegten Beitragsfestsetzungsmodells mit der Idee der Einführung einer Rundfunksteuer 146
3. Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen 148
VI. Schlussfolgerungen aus dem derzeitigen Modell der Rundfunkfinanzierung für die Vielfaltsanforderungen und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft 149
1. Erhöhter Rechtfertigungsdruck auf der Basis der Beitragspflicht 149
2. Anforderungen auch im Hinblick auf die „Rundfunkverweigerer“ 150
3. Schlussfolgerungen aus dem Beitragsfestsetzungssystem 151
E. Vielfaltsbegriff und Methoden der Vielfaltssicherung 153
I. Bedeutung des Begriffs der Vielfalt 153
1. Kriterien für die Feststellung von Vielfalt im Rundfunk 153
2. Optimierungsgebot 156
3. Einschränkungen des Vielfaltsgebotes 157
a) Anspruch einer Partei auf Teilnahme in einer bestimmten Sendung 157
b) Mögliche Rechtfertigung der fehlenden Berücksichtigung einer Partei im Gesamtprogramm 161
c) Übertragung der zu den Parteien angestellten Überlegungen auf das Vielfaltserfordernis im Allgemeinen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vielfaltsverpflichtung 163
aa) Allgemeine Geltung der parteibezogenen Erwägungen 163
bb) Schlussfolgerungen für das allgemeine Vielfaltserfordernis 164
II. Die Sicherung der Meinungsvielfalt auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 166
1. Bestimmung der Bezugsgröße des Gesamtprogramms 166
a) Gesamtbetrachtung von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk? 167
b) Zulässigkeit divergierender Schwerpunktsetzung in den einzelnen Programmen einer Rundfunkanstalt 168
2. Die Binnenorganisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 169
3. Die Regelung der anstaltsinternen Kontrolle, einschließlich der Funktionen der Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch den einfachen Gesetzgeber, am Beispiel des WDR 174
a) Die Funktionen von Intendant/in und Rundfunkrat 174
b) Die Zusammensetzung des Rundfunkrats und die Beschlussfassung 177
III. Kritik am dargestellten System der anstaltsinternen Vielfaltssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 180
1. Realitätsferne Forderung der Vertretung des Allgemeininteresses durch Mitglieder von gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat 180
2. Kritik an der Zusammensetzung des Rundfunkrats 181
3. Bestimmung der Mitglieder des Rundfunkrats auf parlamentarischer Basis? 183
4. Mangelnde Effektivität der Arbeit des Rundfunkrats 185
a) Die Problematik der fehlenden Programmgestaltungskompetenz des plural besetzten Rundfunkrats 185
b) Fehlende Ausrichtung der Kontrollkompetenzen des Rundfunkrats auf den Hörfunk 188
5. Fazit und Verbesserungsvorschläge 189
F. Untersuchungen zur Wahrung der Vielfalt im WDR-Hörfunk im Hinblick auf die dort stattfindende Musikauswahl, unter besonderer Berücksichtigung des Genres „Schlager“ und der Beispielsperson Helene Fischer 193
I. Einfachgesetzliche Vorgaben zur Vielfalt im MStV und WDR-G 193
II. Untersuchung der einzelnen Hörfunkprogramme des WDR 197
1. Vorgaben im WDR-G 197
2. Umsetzung durch die Rundfunkanstalt und musikalische Gestaltung der Programme 197
III. Verstoß gegen die Vielfaltsverpflichtung durch Nichtberücksichtigung des Genres deutscher Schlager sowie der Sängerin Helene Fischer im Gesamtprogramm des WDR-Hörfunks 202
1. Außerachtlassung des deutschen Schlagers 203
a) Die Umfunktionierung des Hörfunkprogramms „WDR 4“ vom Schlagersender zum Oldie- und Deutschpop-Sender 203
b) Der Begriff des Schlagers im Wandel der Zeit und die Popularität dieser Musikrichtung in der heutigen Zeit 205
c) Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Erörterung der Problematik des Vielfaltsverstoßes durch Nichtberücksichtigung einer sehr weit verbreiteten musikalischen Strömung 215
2. Vielfaltsverstoß durch Nichtberücksichtigung der Sängerin Helene Fischer im Gesamtprogramm des WDR-Hörfunks 217
a) Möglichkeit eines Vielfaltsverstoßes durch Nichtberücksichtigung einer Einzelperson 218
b) Die Nicht-Präsenz der Sängerin Helene Fischer im Hörfunkprogramm des WDR und die Popularität der Sängerin im Sinne eines messbaren musikalischen Erfolgs 219
aa) Auswertung der Playlists der verschiedenen Hörfunkprogramme des WDR 219
bb) Die Popularität der Beispielsperson Helene Fischer 220
c) Fazit 231
3. Verstoß gegen die Informationspflicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 231
4. Unzulässigkeit der Begründungen für die Nichtberücksichtigung extrem populärer musikalischer Inhalte in den Hörfunkprogrammen des WDR 233
a) Fehlende gesellschaftliche Akzeptanz? 233
b) Die Gefahr des Abschaltimpulses bzw. der Abschreckung von Rezipienten bei polarisierenden Inhalten 234
aa) Ausschließlich inhaltliche Aspekte der ausgeschlossenen Musikstücke entscheidend 235
bb) Maßgebliche Orientierung an der Einschaltquote nur im privaten Sektor zulässig 237
cc) Der inhaltliche Wert der Lieder von Helene Fischer 238
dd) Die Personenbezogenheit der Musikauswahl durch den WDR 239
c) Musik nicht nur als Bindeglied zwischen den Wortbeiträgen 241
5. Ergebnis 242
IV. Kritik an der Grundkonzeption des WDR nach dem Vorbild des Formatradios 242
1. Die Zielgruppenausrichtung des WDR und die Gleichförmigkeit der Programme 242
2. Orientierung an dem aus den USA stammenden Gedanken des Formatradios 244
3. Widerspruch zwischen der Grundkonzeption des Formatradios und der verfassungsrechtlichen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich der Integrationsfunktion 246
V. Vorschläge für eine verbesserte Gestaltung des Hörfunksystems 249
1. Einrichtung eines Universalprogramms 249
2. Festlegung einer Charts-Quote im WDR-G 252
G. Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Verstöße des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf dessen Vielfaltsverpflichtung 254
I. Beschränkte staatliche Rechtsaufsicht 254
II. Die Programmbeschwerde 257
III. Klagerechte des Einzelnen im Falle eines Vielfaltsverstoßes 259
1. Allgemeine Leistungsklage des Rezipienten auf der Basis der rundfunkrechtlichen Vielfaltsvorschriften 259
2. Verpflichtungsklage des Rezipienten auf Einschreiten der beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht 264
3. Allgemeine Leistungsklage des übergangenen Künstlers 265
a) Klage gestützt auf das Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 III S. 1 Var. 1 GG 265
b) Klage, gestützt auf den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG 267
IV. Kritik an der Einordnung der Vielfaltsnormen als nicht individualschützend von Seiten der Rechtsprechung und eigener Lösungsvorschlag 268
1. Allgemeine Wertungsgesichtspunkte auf der Basis der Einordnung der Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit sowie der Beitragspflicht 269
2. Widerspruch zwischen der Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags und der Versagung der subjektiven Betroffenheit bei Vielfaltsverstößen 272
3. Eigener Lösungsvorschlag 275
a) Die Problematik des von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises als Kriterium für die individualschützende Wirkung einer Norm 275
b) Eröffnung von Individualklagemöglichleiten auf der Basis der rundfunkrechtlichen Vielfaltsvorschriften 277
aa) Klagebefugnis nur in eklatanten Fällen 277
bb) Weitere Klagemöglichkeiten neben der gegen den WDR gerichteten allgemeinen Leistungsklage auf Berücksichtigung bestimmter Inhalte im Programm 278
V. Abweichendes Ergebnis durch den am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? 280
H. Schlussbetrachtung 284
Literaturverzeichnis 288
Sachwortverzeichnis 305