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Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963)

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Gräfe, U. (2011). Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53271-1
Gräfe, Ulrike. Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963). Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53271-1
Gräfe, U (2011): Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53271-1

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Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963)

Gräfe, Ulrike

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 154

(2011)

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Abstract

Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem »Lehrbuch des Zivilprozessrechts«. Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit der Praxis, als je zuvor in den Lehrbüchern und Handbüchern zur ZPO geschehen. Das Lehrbuch wird noch immer von Peter Gottwald fortgeführt und ist zuletzt im Jahr 2010 in der 17. Auflage erschienen. Aber schon mit seinem Erstlingswerk, »Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche«, zeigte Rosenberg das ihm eigene Prozessverständnis, eine das Privatrecht und den Prozess überblickende, ineinandergreifende Gesamtschau dieser beiden Rechtsgebiete. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Erster Teil:rDas Leben Leo Rosenbergs 19
1. Kapitel: Kindheit und Jugend 1879–1896 19
2. Kapitel: Studienjahre, Promotion und juristischer Vorbereitungsdienst 1896–1904 21
I. Studienjahre (Freiburg, München, Breslau) 21
II. Promotion zur Beweislast in Breslau 24
III. Juristischer Vorbereitungsdienst in Posen 25
IV. Tätigkeit bei Rechtsanwalt Julius Haber und Gaststudium in Berlin 26
3. Kapitel: Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn in Göttingen 1905–1912r 27
I. Habilitation und erste Vorlesungstätigkeit 27
II. Taufe, Heirat und Lehrauftrag 30
III. Erste Lehrerfolge 33
4. Kapitel: Die große Schaffensperiode an der Universität Gießen 1912–1932 34
I. Ruf an die Universität Gießen 34
II. Rosenbergs Tätigkeit während des Ersten Weltkriegs 1914–r1918 37
1. Das geistige Klima an der Universität Gießen 37
2. Rosenbergs spezifische Tätigkeiten 38
III. Gründung des Förderkreises Gießener Hochschulgesellschaft 41
IV. Rufe nach Bonn und Greifswald 42
V. Rosenbergs Engagement im Lehrbetrieb und für den Zivilprozessrechtsunterricht 43
1. Lehre 43
2. Gesellschaftliches Leben an der Hochschule 46
3. Vereinigung deutscher Zivilprozessrechtslehrer 47
VI. Berufliche Höhepunkte 52
VII. Rosenbergs Verhältnis zur Gießener Studentenschaft 53
5. Kapitel: An der Universität Leipzig 1932–1934 56
I. Universitätsgeschichte und Reichsgericht 56
II. Nationalsozialistische Verfolgung 60
1. Auswirkungen des Nationalsozialismus an der Universität Leipzig 60
2. Anwendung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 63
a) Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 63
b) Maßnahmen auf Grundlage des BBG an der Universität Leipzig 65
3. Rosenbergs Versetzung in den Ruhestand nach § 6 BBG und die Folgen 66
4. Stellungnahme zu Heinrich Langes Begründung der Zwangspensionierung 69
a) Keine Anwendung von §§ 3 und 4 BBG 69
b) Interne Vorgaben im MfV zur Anwendung des § 6 BBG 70
c) Heinrich Langes Überzeugung 71
d) Denkschrift gegen die Verkürzung des Zivilprozessrechtsunterrichts 73
5. Regelung der Nachfolge (Georg Dahm) 77
6. Einstellung der akademischen und publizistischen Tätigkeit 1933–1945r 78
a) Vorlesungsausschluss ab dem Sommersemester 1934 78
b) Rechtsstreit um das Kolleggeld bis zum Reichsgericht (1934–1937)r 79
c) Verbot juristischer Publizistik und Einstellung jeglicher wissenschaftlicher Arbeit 81
6. Kapitel: Überleben im Nationalsozialismus 1934–1945r 83
I. Letzte Jahre in Leipzig 83
II. Unterschlupf im Allgäu 83
III. Die Kinder 85
IV. Repressalien zwischen 1938 und 1945 88
V. Verlust von Familienangehörigen im Holocaust 89
7. Kapitel:rRückkehr in den Lehrbetrieb 1946–1950 90
I. Leipzig 90
II. München 96
1. Kommissarische Vertretung des Lehrstuhls von Heinrich Lange 96
2. Die Verweigerungshaltung des Bayerischen Finanzministeriums 98
3. Anfechtungsklage und Ernennung zum ordentlichen Professor 1951 105
4. Emeritierung und Suche nach einem Nachfolger 110
8. Kapitel:rEntschädigung von materiellem Schaden durch nationalsozialistisches Unrecht 114
I. Ansprüche gegen den früheren Sächsischen Staat 114
II. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts 114
III. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts 116
IV. Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 119
V. Antrag auf Anerkennung als Verfolgter/ Löschung des oktroyierten Vornamens 120
9. Kapitel:rAkademische Tätigkeiten, Ehrungen und Ableben 121
I. Die Vereinigung deutscher Zivilprozessrechtslehrer nach dem Zweiten Weltkrieg 121
II. Zeitschrift für Zivilprozessrecht 122
III. Ehrungen 122
IV. Ableben 123
V. Ankauf der Privatbibliothek durch das Juristische Seminar der Universität München 124
Zweiter Teil:rDas Werk von Leo Rosenberg 126
1. Kapitel:rRosenbergs Schaffen im Überblick 126
2. Kapitel:rRosenberg und die Lehre von der Beweislast 129
I. Theorien von Weber und v. Bethmann-Hollweg im 19. Jahrhundert 129
II. Rechtsprechung des Reichsgerichts am Ende des 19. Jahrhunderts 134
III. Entwürfe zu einem Bürgerlichen Gesetzbuch 135
IV. Rosenbergs Weg und seine Kritiker 137
V. Die heutige gerichtliche Praxis und Kommentarliteratur 143
VI. "Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche" 146
1. Erste Auflage, 1900 146
a) Einleitung: Das Beweisrecht als der Mittelpunkt des ganzen Prozesses 146
b) Erster Teil: Die Feststellungs- und Beweislast im Allgemeinen (§§ 4-11) 150
c) Zweiter Teil: Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Feststellungslast (§§ 12-19) 159
2. Rosenbergs Aufsatz: "Zur Lehre vom sog. qualifizierten Geständnisse", 1903 163
3. Zweite Auflage, 1923 167
4. Dritte Auflage, 1952; vierte Auflage, 1956; fünfte Auflage, 1965 176
3. Kapitel:rRosenberg und die Stellvertretung im Prozess 177
I. "Stellvertretung im Prozess. Auf der Grundlage und unter eingehender, vergleichender Darstellung der Stellvertretungslehre des bürgerlichen Rechts nebst einer Geschichte der prozessualischen Stellvertretung",r1908 177
II. "Die Zulässigkeit eines technischen Beistandes neben dem Prozeßbevollmächtigten im Anwaltsprozeß", 1909 190
4. Kapitel:rRosenbergs Kommentar zum Sachenrecht, 1919 192
5. Kapitel:rLehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts 194
I. Vorbemerkung 194
II. Entwicklung der Prozessrechtswissenschaft 195
III. Aufbau der ersten Auflage, 1927 197
IV. Darstellung wichtiger prozessualer Probleme 198
1. Lehre vom Streitgegenstand 198
2. Prozesshandlungen 204
3. Lehre von der materiellen Rechtskraft 206
V. Folgeauflagen 208
6. Kapitel:r"Zivilprozeßgesetzgebung", 1932 209
7. Kapitel: Rosenbergs Beiträge zur Zivilprozessgesetzgebung 210
I. Entwicklung der deutschen Zivilprozessordnung von 1924 211
1. Die liberale Civilprozeßordnung von 1877 211
a) Grundlagen der Civilprozeßordnung von 1877 212
b) Rosenbergs Sicht auf die Civilprozeßordnung von 1877 214
2. Novellen von 1898, 1905, 1909 und 1910 215
3. Novellengesetzgebung während des Ersten Weltkrieges und der Nachkriegsjahre 217
4. Novelle von 1924 218
a) Inhalt und Bedeutung der Novelle 218
b) Reaktionen der Öffentlichkeit 221
5. Rosenbergs Abhandlungen im Einzelnen 224
a) "Die Abkürzung der Zuständigkeitsfragen im Zivilprozess, ein Beitrag zur Prozessreform", 1923 224
b) "Vereinfachung, Kräftigung und Beschleunigung des Verfahrens", 1924 226
c) "Der Einzelrichter in dem landgerichtlichen Verfahren erster Instanz", 1924 230
d) "Das Güteverfahren", 1925 231
e) "Fünfzig Jahre ,Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich‘", 1929 233
II. Referentenentwurf von 1931 234
1. Inhalt und Bedeutung des Referentenentwurfs von 1931 234
2. Rosenbergs Beiträge 236
a) "Die Zukunft der Deutschen Zivilprozeßgesetzgebung", 1931 236
b) Zwei Abhandlungen zur Zwangsvollstreckung, 1932 238
c) "Zu dem Entwurf einer Zivilprozeßordnung (unter besonderer Berücksichtigung des Urteilsverfahrens)", 1933 241
aa) Allgemeine Kritik am Entwurf 242
bb) System, Sprache und Technik des Entwurfs 243
cc) Organe der streitigen Zivilgerichtsbarkeit nach dem Entwurf 243
dd) Die Parteien und ihre Vertretung 244
ee) Die Regelung der Prozesshandlungen (Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht) 245
ff) Klage- oder Urteilsverfahren im Besonderen 246
gg) Die mündliche Verhandlung 247
hh) Forderung nach Beschleunigung des Verfahrens 248
ii) Streitgegenstand und Klageänderung 251
jj) Beweis 253
kk) Fazit 255
III. Novelle des Dritten Reiches vom 27. Oktober 1933 255
1. Inhalt und Bedeutung der Novelle vom 27. Oktober 1933 255
2. Rosenbergs letzte große Stellungnahme vor dem Zweiten Weltkrieg: "Das neue Zivilprozeßrecht nach dem Gesetz vom 27. Oktober 1933 (RGBl. 1780)", 1934 260
a) Einführung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht 261
b) Maßnahmen gegen die Prozessverschleppung 263
c) Neuerungen im Beweisrecht 266
IV. Rosenbergs Haltung zur österreichischen ZPO 267
1. Deutsch-österreichische Rechtsangleichung 267
2. Rosenbergs Stellungnahmen zum österreichischen Prozessrecht 268
a) "Der Österreichische Zivilprozeß und die deutsche Prozeßreform", 1930 270
b) Referat über die Ersetzung des Parteieides durch die Parteivernehmung auf dem 36. Deutschen Juristentag, 1932 271
c) "Empfiehlt sich die Einführung des Neuerungsverbots im Berufungsverfahren in das deutsche Prozeßrecht nach dem Vorbild der österreichischen Zivilprozeßordnung?",r1950 274
V. Nachkriegsgesetzgebung im Zeitraum von 1945-1951 278
1. Rechtszersplitterung und -stillstand 278
2. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit und die Errichtung eines "oberen" Bundesgerichts für die ordentliche Gerichtsbarkeitr 280
3. Rosenbergs Beiträge zur Entwicklung des Zivilprozessrechts nach dem Zweiten Weltkrieg 281
8.rKapitel: Kleinere Abhandlungen und Monografien (Auswahl) 282
I. "Der Verzug des Gläubigers", 1901 282
II. "Handelsgerichtsbarkeit", 1913 286
III. "Die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Zivilprozesse", 1924 289
IV. "Die Gründe der Rechtsbildung", 1928 291
V. "Denkschrift der Zivilprozeßrechtslehrer an der Universität Leipzig über die Stellung des Zivilprozeßrechts im akademischen Lehrplan und bei der ersten juristischen Staatsprüfung",r1933 294
VI. Abhandlungen nach dem Zweiten Weltkrieg 297
Dritter Teil: Gesamtwürdigung Leo Rosenberg 298
Anhang 302
I. Stammbaum 5
II. Kurzbiographie 304
III. Vorlesungsangebote an den Juristischen Fakultäten während Rosenbergs Studienzeit 308
1. Großherzogliche Badische Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Breisgau 308
2. Königliche Ludwig-Maximilian-Universität München 308
3. Königliche Universität Breslau 310
IV. Überblick über die von Rosenberg gehaltenen Vorlesungen 315
1. Georg-August-Universität Göttingen 315
2. Großherzogliche Landes-Universität Gießen 319
3. Universität Leipzig 325
4. Ludwig-Maximilian-Universität München 326
Quellen- und Literaturverzeichnis 329
I. Werkverzeichnis Leo Rosenberg 329
II. Quellen 364
III. Rezensionen und Anzeigen zu Arbeiten Leo Rosenbergs 369
IV. Schriften über Rosenberg 378
V. Festgaben 379
VI. Literatur 379
Personenverzeichnis 397
Sachverzeichnis 399