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Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht

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Hug, C. (2008). Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht. Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52755-7
Hug, Christian. Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht: Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52755-7
Hug, C (2008): Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht: Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52755-7

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Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht

Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007

Hug, Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1114

(2008)

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Abstract

Baurechtliche Entscheidungen für das Gebiet einer Gemeinde beeinflussen häufig Nachbarkommunen. Da die materiellrechtlichen und prozessualen Maßstäbe für die Beurteilung daraus folgender Konflikte durch Entscheidungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung jüngst an Konturenschärfe verloren haben, untersucht der Verfasser den Umfang des Rechtsschutzes gegen Akte der Bauleitplanung und gegen Baugenehmigungen. Die traditionelle Auffassung, das interkommunale Abstimmungsgebot erhalte "Richtung und Gehalt" aus dem allgemeinen Abwägungsgebot und komme bei "unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art" zum Tragen, wird dabei modifiziert. Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne wird ebenso wie die unmittelbare Durchsetzung von Abstimmungsansprüchen abgelehnt. Mit Folgen für die Normenkontrolle wird vorgeschlagen, die Rechtsnatur von Flächennutzungsplandarstellungen differenziert neu zu bestimmen. Unter kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung ("Weichenstellungsbild") wird für den Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen ein auch auf Art. 28 Abs. 2 GG aufbauendes Modell entwickelt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 25
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde 33
§ 1 Die Primärrechte der Nachbargemeinde aus §§ 2 Abs. 2, 4 BauGB 33
A. Recht auf interkommunale Abstimmung i. e. S. (§ 2 Abs. 2 S. 1 BauGB) 33
I. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in Rechtsprechung und h. L. 34
1. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB beim Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 34
a) Die Krabbenkamp-Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 1972 34
b) Die Bemühungen um eine Präzisierung der Krabbenkamp-Rechtsprechung von 1972 bis 2002 38
aa) Die Funktion der Krabbenkamp-Formel – Begründung des Abstimmungsbedarfs 38
bb) Der Schutzgegenstand der Krabbenkamp-Formel – Städtebauliche Belange 40
cc) Die Ermittlung des Schutzbedarfs – „Unmittelbar“ und „gewichtig“ 41
c) Die „Klarstellung“ der Krabbenkamp-Rechtsprechung im Jahre 2002 47
2. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 BauGB außerhalb des Rechtsschutzes gegen Bauleitpläne: von „Zweibrücken“ nach „Mülheim-Kärlich“ 49
a) Die Zweibrücken-Entscheidung aus dem Jahre 2002 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Vorhabenzulassung 49
b) Die Mülheim-Kärlich-Entscheidung aus dem Jahre 2003 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB bei der Begründung von Planungspflichten 50
3. Fazit – Klärungsbedarf zur Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB für den Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 51
II. Kritik zum Schutzbedarf – Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 52
1. Die Problemstellung – „Krabbenkamp-Formel“ oder „Bagatellgrenze“? 52
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 54
a) Die grammatische Interpretation 54
b) Die systematische Interpretation im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007 55
c) Einwände aus der „Entstehungsgeschichte“ der Krabbenkamp-Formel? 59
d) Einwände aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG? 65
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung zur Heranziehung der Geringfügigkeitsschwelle? 67
3. Ergebnis – Eröffnung des Anwendungsbereichs schon bei „nicht unwesentlichen“ (geringfügigen) Auswirkungen 71
III. Kritik zur Schutzweise – Die These von § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB als „Ausprägung“ des allgemeinen Abwägungsgebots nach dem EAG Bau 72
1. Die Problemstellung – „Richtung und Gehalt“ aus dem allgemeinen Abwägungsgebot 73
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 79
a) Die grammatische Interpretation 79
b) Die systematische Auslegung im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007 79
aa) Eigenständiger Regelungsgehalt in der ersten Phase (Ermitteln von Belangen)? 80
bb) Eigenständiger Regelungsgehalt in der zweiten Phase (Einstellen von Belangen)? 81
cc) Eigenständiger Regelungsgehalt in der dritten Phase (Gewichtung von Belangen)? 82
dd) Eigenständiger Regelungsgehalt in der vierten Phase (Planungsentscheidung)? 83
ee) Eigenständiger Regelungsgehalt in subjektivrechtlicher Hinsicht? 87
ff) Fazit zur systematischen Auslegung 88
c) Die historische Auslegung 90
d) Einwände aus der bisherigen Rechtsprechung? 90
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung? 92
3. Ergebnis – Emanzipierung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB von der Schutzweise des durch das EAG Bau modifizierten § 1 Abs. 7 BauGB 93
IV. Fazit – Der materielle Abstimmungsanspruch der Nachbargemeinde 93
B. Recht auf interkommunalen Funktionsschutz (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB) 94
I. Die Rolle der Gemeinden im zentralörtlichen System 95
II. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 100
1. Die Problemstellung – Störungsabhängiger oder -unabhängiger Anspruch? 100
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 101
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation 102
b) Einwände aus der historischen Interpretation? 106
c) Einwände aus einem Vergleich mit der „Schicksalsgemeinschaft“ der Bebauungsplanunterworfenen? 107
d) Die erforderliche Beeinträchtigungsintensität 108
3. Ergebnis – Gleichlauf im Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 109
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 110
1. Die Problemstellung – Berücksichtigungs- oder Beachtenspflicht? 110
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 111
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation 111
b) Einwände aus der grammatischen Interpretation? 116
c) Einwände aus der systematischen Interpretation? 116
3. Ergebnis – Beachtens-, nicht lediglich Berücksichtigungspflicht 117
IV. Fazit – Dogmatisch eigenständiges Recht auf interkommunalen Funktionsschutz 118
C. „Recht auf interkommunalen Versorgungsbereichsschutz“? (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB) 118
I. Der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in der Gesetzgebung 118
II. Der Schutzgegenstand bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 121
1. Bestehende Versorgungsbereiche 121
2. In der Entwicklung begriffene Versorgungsbereiche? 123
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 126
IV. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 127
1. Tatsächlicher oder vermuteter Schutzbedarf? 127
2. Ergebnis – Erforderlichkeit tatsächlich feststehender Auswirkungen 129
V. Fazit – Unterfall des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB mit klarstellendem Charakter 129
D. Recht auf verfahrensmäßige Beteiligung (§ 4 BauGB) 130
§ 2 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde bei Primärrechtsverletzungen 131
A. Beseitigungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen 131
I. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 132
1. Absolute Rechte und ihr sekundärrechtlicher Schutz 132
2. Die Planungshoheit als Grundlage von Abwehrrechten 133
a) Die „institutionelle Garantie“ der kommunalen Selbstverwaltung (h. M.) 134
b) Würdigung – Die Planungshoheit als absolutes Recht 138
c) Einwände aus der Rechtsnatur des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG? 142
aa) Gefährdung der Grundrechtsträger? 145
bb) Fehlen „rechtsstruktureller“ Voraussetzungen für ein subjektives Recht? 149
3. Beseitigungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde? 154
4. Fazit – Beseitigungsansprüche aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB i.V. m. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 158
II. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 158
III. Verletzung von § 4 BauGB 160
B. Unterlassungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen 163
I. Die Planungshoheit als Grundlage von Unterlassungsansprüchen 163
II. Unterlassungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde? 164
III. Fazit zu etwaigen Unterlassungsansprüchen gegen Bauleitpläne 172
§ 3 Beschränkung der Sekundärrechte der Nachbargemeinde durch §§ 214 f. BauGB? 172
A. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 173
I. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 1 BauGB? 173
II. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 3 BauGB? 174
III. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB? 179
IV. Fazit zu § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 179
B. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 179
C. Verletzung von § 4 BauGB 180
D. Fazit zum Umfang der Beschränkung der Sekundärrechte 180
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde 182
§ 4 Repressiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne 182
A. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags 182
B. Begründetheit des Normenkontrollantrags 185
§ 5 Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne 185
A. Vorbeugender Normenkontrollantrag? 185
B. Vorbeugende Unterlassungsklage? 189
I. Die Krabbenkamp-Entscheidung 189
II. Zulässigkeit der Unterlassungsklage vor den Verwaltungsgerichten 191
1. Verwaltungsrechtsweg? 191
2. Statthaftigkeit? 194
a) Junktim zwischen der präventiven und repressiven Verfahrensart? 195
b) Umgehung der besonderen Voraussetzungen des § 47 VwGO? 195
c) Umgehung der (restriktiven) Wertung des § 47 VwGO? 197
d) Vorrang der Feststellungsklage aus der „Systematik der VwGO“? 198
e) Vorrang der Feststellungsklage zur „Schonung“ des Normgebers? 198
f) Fazit – Keine durchschlagenden Bedenken gegen die Statthaftigkeit 200
3. Klagebefugnis? 200
4. Rechtsschutzbedürfnis? 200
III. Fazit – Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage 206
C. (Vorbeugende) Feststellungsklagen? 206
I. Feststellung der Nichtberechtigung zur Fortführung der Ortsplanung? 206
II. Feststellung eines etwaigen Unterlassungsanspruchs in Bezug auf nicht abgestimmte Festsetzungen? 208
§ 6 Rechtsschutz gegen Maßnahmen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans? 208
A. Rechtsschutz gegen den Planaufstellungsbeschluss? 209
I. Anfechtungs- oder Leistungsklage gegen den Aufstellungsbeschluss? 209
II. Feststellung der Nichtigkeit des Aufstellungsbeschlusses? 210
B. Rechtsschutz gegen etwaige Plangenehmigungen? 211
I. Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung? 211
1. Meinungsstand 211
2. Statthaftigkeit 213
3. Klagebefugnis? 214
4. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe (§ 44a VwGO)? 214
5. Rechtsschutzbedürfnis? 218
6. Ergebnis – Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Plangenehmigung 219
II. Feststellung der Nichtigkeit der Plangenehmigung? 219
§ 7 Rechtsschutz zur unmittelbaren Durchsetzung der Primäransprüche 220
A. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB? 220
I. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe i.S.d. § 44a S. 1 VwGO 221
II. Rechtsschutzbedürfnis 225
B. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB? 225
C. Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs aus § 4 BauGB? 226
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde 227
§ 8 Die Rechtsnatur von Flächennutzungsplänen 227
A. Die traditionelle These der h.M. vom nicht-normativen „Rechtsinstitut sui generis“ 228
I. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO 229
II. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO 230
1. Der Begriff der „Rechtsvorschrift“ 230
2. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im formellen Sinne 232
3. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im materiellen Sinne 233
a) Darstellungsargument 233
b) Verhältnisargumente 234
c) Mittelbarkeitsargument 235
d) Abhängigkeitsargument 236
4. Argumente aus der historischen Interpretation 237
5. Behandlung etwaiger Einwände 238
III. Fazit 239
B. Darstellungen zum Außenbereich mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 239
I. „Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung“ 239
II. Das Meinungsspektrum zur Behandlung von Darstellungen nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 244
1. Die Entwicklung in der Rechtsprechung 245
2. Die These von der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 VwGO 247
3. Die Verfechter der traditionellen Auffassung 248
III. Stellungnahme zum intrakommunalen Verhältnis 250
1. Außenwirksamkeitsanspruch von Konzentrationszonendarstellungen 250
a) Die Problemstellung – Entscheidende Bedeutung des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 252
b) Die teleologische Interpretation des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 256
c) Die systematische Interpretation des § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 259
d) Fazit – Die Außenwirksamkeit von Konzentrationszonendarstellungen 262
2. Abstrakt-genereller Charakter von Konzentrationszonendarstellungen 263
3. Zu etwaigen Einwänden 263
a) Einwände aus dem Darstellungsargument? 264
b) Einwände aus den Verhältnisargumenten? 265
c) Einwände aus dem Mittelbarkeitsargument? 267
d) Einwände aus dem Abhängigkeitsargument? 268
e) Einwände aus dem Anpassungsargument? 270
f) Einwände aus dem Verkündungsargument? 271
g) Einwände aus dem Rechtszersplitterungsargument? 271
4. Fazit zum intrakommunalen Verhältnis 272
IV. Bedeutung im interkommunalen Verhältnis 272
C. Darstellungen zum Außenbereich ohne die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 274
I. Die Rechtsfigur der „nachvollziehenden Abwägung“ 274
1. Die „nachvollziehende Abwägung“ bei Weyreuther 275
2. Die „nachvollziehende Abwägung“ in Rechtsprechung und Literatur 276
3. Analyse – Zwei Vorgänge unter einem Namen 279
II. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber nicht privilegierten Vorhaben 285
III. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber privilegierten Vorhaben 291
IV. Einwände aus § 15 Abs. 3 BauGB? 292
V. Fazit zur Rechtsnatur von Außenbereichsdarstellungen 294
D. Darstellungen zum unbeplanten Innenbereich 294
I. Betrachtung des intrakommunalen Verhältnisses 294
II. Betrachtung des interkommunalen Verhältnisses 295
III. Fazit zum unbeplanten Innenbereich 299
E. Darstellungen zu Planbereichen eines qualifizierten Bebauungsplans 299
F. Darstellungen zu Planbereichen eines einfachen Bebauungsplans 300
G. Fazit – Die Notwendigkeit differenzierter Betrachtung 301
§ 9 Rechtsschutz gegen normative Flächennutzungsplandarstellungen 302
A. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO 303
I. Statthaftigkeit des Normenkontrollverfahrens 303
1. Meinungsstand 303
2. Stellungnahme 305
II. Antragsbefugnis der Nachbargemeinde 309
III. Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO 2007? 311
IV. Fazit zum Normenkontrollverfahren 312
B. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Nachbargemeinde im Übrigen 312
§ 10 Repressiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen 313
A. Allgemeine Leistungsklage auf Darstellungsbeseitigung 313
I. Verwaltungsrechtsweg 314
II. Statthaftigkeit 314
III. Klagebefugnis 316
IV. Rechtsschutzbedürfnis 317
V. Fazit 319
B. Feststellungsklagen? 320
I. Feststellung der Nichtigkeit der Darstellungen? 320
II. Feststellung des Beseitigungsanspruchs? 321
III. Feststellung des Nichtbestehens der Beachtenspflicht? 323
IV. Feststellung der Nichtberechtigung zur Planaufstellung? 326
V. („Atypische“) Feststellung der „normbedingten Rechtsverletzung“? 327
VI. Fazit zum Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage 333
C. Normenkontrolle des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplans? 333
I. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags 333
II. Begründetheit des Normenkontrollantrags 334
1. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB? 335
2. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB? 340
3. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB? 343
4. Heilung durch erneute Abstimmung im Bebauungsplan? 344
5. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 345
III. Fazit zur Relevanz der bebauungsplanbezogenen Inzidentkontrolle 346
§ 11 Präventiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen 347
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen 349
§ 12 Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 349
A. Stand der Rechtsprechung 350
I. Grundlegende Entscheidungen 350
1. Das Schlachthof-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1989 350
2. Das Baumarkt-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993 351
3. Der Multiplex-Kino-Beschluss des VGH München aus dem Jahre 1999 354
4. Das Zweibrücken-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2002 355
5. Die Aufnahme der Zweibrücken-Entscheidung in der Rechtsprechung 359
a) Der Nahversorgungsmarkt-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2002 359
b) Der Stuhr-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2005 361
6. Der Werk-III-Beschluss des OVG Weimar aus dem Jahre 2004 362
II. Fazit – „Die Weichenstellerthese“: Abwehrrechte bei „vorwerfbarem“ Tun und „missbräuchlichem“ pflichtwidrigem Unterlassen 365
B. Vorschläge der Literatur 368
I. Unmittelbare oder analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB 368
II. Ansätze zur (ergänzenden) Heranziehung des Art. 28 Abs. 2 GG 372
C. Würdigung 375
I. Zur These von der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB 376
II. Zum Ansatz der Rechtsprechung (Analogie bei „Weichenstellungen“ und u.U. bei „vorwerfbarem“ Unterlassen) 379
III. Fazit 388
§ 13 Zur Zulässigkeit der Ableitung von Abwehrrechten gegen Baugenehmigungen aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 388
A. Baugenehmigungen als Eingriffe in die Planungshoheit 390
I. Das Meinungsspektrum im Grundrechtsbereich 390
1. Die Rechtsprechung von BVerwG und BVerfG 391
a) Die Haltung des BVerwG zu Art. 14 Abs. 1 GG 391
b) Die Haltung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 2 GG 394
2. Die restriktive Eingriffsthese 395
3. Die erweiterte Eingriffsthese 398
4. Die restriktive Schutzpflichtthese 400
5. Die erweiterte Schutzpflichtthese 402
6. Die Ausgestaltungsthesen 404
7. Fazit für den interkommunalen Konflikt 406
II. Die Einordnung einer Baugenehmigung als Eingriff in die Planungshoheit 406
1. Ausgestaltung durch Konstituierung und Konturierung 407
2. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung des Eigentumsgrundrechts und Konturierung der Selbstverwaltungsgarantie 409
3. Konturierung als „Zurechnungsgrund“ 410
III. Konturierung als Mittel der Eingriffsbestimmung 413
1. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung der Planungshoheit? 414
2. Der konturierende Einfluss des Gesetzgebers 416
a) Konturierung als rechtfertigungsbedürftige Gesetzgebung 416
b) Konturierungsgesetzgebung als auslegungsbedürftiger Eingriffsmaßstab 419
IV. Fazit – Auslegungsabhängige Eingriffsbestimmung 423
B. Die Rechtfertigung von baugenehmigungsbedingten Eingriffen in die Planungshoheit 424
I. Die Konzeption des Gesetzesvorbehalts im interkommunalen Konflikt 424
II. Die Rechtfertigung von gesetzmäßigen Baugenehmigungen 425
III. Die Rechtfertigung von gesetzeswidrigen Baugenehmigungen 426
1. Die „Elfes“-Rechtsprechung des BVerfG und ihre prozessualen Folgen 427
2. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 433
3. Die Haltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 439
a) Die Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht 439
b) Die Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht 440
c) Fazit 447
4. Das Meinungsspektrum in der Literatur zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 447
a) Befürwortende Stimmen 447
b) Ablehnende Stimmen 451
5. Stellungnahme 453
a) Übertragbarkeit der „Elfes“-Formel auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 454
b) Einschränkungen der „Elfes“-Formel im interkommunalen Konflikt? 461
aa) Unanwendbarkeit der „Elfes“-Formel bei faktischen Eingriffen? 461
bb) Erfordernis eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs? 463
6. Fazit zur Rechtfertigung gesetzwidriger Baugenehmigungen 464
C. Einwände gegen den normexternen Rückgriff auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 465
I. Überspielung der „Rahmenhaftigkeit“ des Verfassungsrechts? 465
II. „Versteinerung“ der Rechtsordnung? 471
III. Missachtung des funktionellrechtlichen Verhältnisses der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht? 472
IV. Verstoß gegen den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt? 473
D. Fazit 475
§ 14 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen im Einzelnen 476
A. Baugenehmigungen im unbeplanten diffusen Innenbereich (§ 34 Abs. 1 u. 3 BauGB) 476
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht (§ 34 Abs. 3 BauGB) 479
1. Schutzgegenstand – „Zentrale Versorgungsbereiche der Nachbargemeinde“ 479
a) Nahversorgungszentren als „zentrale Versorgungsbereiche“? 480
b) „Künftige zentrale Versorgungsbereiche“? 482
2. Schutzbedarf – „Schädliche Auswirkungen“ 485
a) „Schädliche“ Auswirkungen als „vermutete“ Auswirkungen? 488
b) „Schädliche“ Auswirkungen als „nicht geringfügige“ Auswirkungen? 493
c) „Schädliche“ Auswirkungen als „unzumutbare“ Auswirkungen? 496
d) „Schädliche“ Auswirkungen als „unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“? 499
3. Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts im Innenbereich 505
II. Abwehrrecht analog § 2 Abs. 2 BauGB? 505
III. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) 506
1. Objektiv gesetzeswidrige Baugenehmigung 506
2. Gesetzesgemäße Baugenehmigung für Vorhaben mit unzumutbaren Auswirkungen 509
a) Die Erstplanungspflicht der Standortgemeinde 510
b) Aussetzungs- oder Fristausnutzungsanspruch der Nachbargemeinde? 516
c) Erstplanungsanspruch der Nachbargemeinde? 519
aa) Meinungsspektrum 519
bb) Stellungnahme 522
(1) Objektive Schutzpflicht der Standortgemeinde 524
(2) Subjektiver Anspruch der Nachbargemeinde auf normative Schutzgewährung 528
cc) Die Bedeutung des Erstplanungsanspruchs in der Vorhabenzulassung 530
d) Fazit – Rechtsschutz der Nachbargemeinde bei unzumutbaren Vorhaben im Innenbereich 531
B. Baugenehmigungen im unbeplanten baugebietsgleichen Innenbereich (§ 34 Abs. 2 u. 3 BauGB) 532
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht 532
1. Abwehrrecht aus § 34 Abs. 3 BauGB 532
2. Abwehrrecht aus § 11 Abs. 3 BauNVO 532
a) Der Schutzgegenstand – Die „Interessen“ der Nachbargemeinde 533
b) Die begünstigten Personen – Die Interessen der „Nachbar“-Gemeinde 536
c) Der Schutzzweck 537
d) Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts aus § 11 Abs. 3 BauNVO 541
II. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) 541
C. Baugenehmigungen für nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 u. 3 BauGB) 542
I. Das „Planungsbedürfnis“ als „öffentlicher Belang“ 543
II. Die Subjektivierung eines „öffentlichen Belangs“? 544
III. „Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“ bei Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO? 547
IV. Abwehrrechte nur bei zuvor erfolgter Weichenstellung? 551
V. Befriedigung des Planungsbedürfnisses durch abgestimmte, aber dennoch unwirksame Bebauungspläne? 552
VI. Fazit – Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich 554
D. Baugenehmigungen für privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 u. 3 BauGB) 555
E. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) 557
I. Baugenehmigung im Bereich eines wirksamen Bebauungsplans 557
1. Abwehrrechte aus § 11 Abs. 3 BauNVO 558
2. Abwehrrechte aus den Festsetzungen des Bebauungsplans? 559
3. Abwehrrechte nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO? 560
4. Rechtsschutz aus bzw. analog § 31 Abs. 2 BauGB? 562
a) Genehmigung mit Befreiung 562
aa) Abwehrrecht über die „nachbarlichen Interessen“? 562
bb) Rechtsschutz über die „öffentlichen Belange“? 563
b) Genehmigung ohne Befreiung 565
5. Fazit 567
II. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksamen erstmaligen Bebauungsplans 568
1. Nicht abgestimmter Bebauungsplan 568
2. Abgestimmter, aber aus anderen Gründen unwirksamer Bebauungsplan 570
III. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksam geänderten Bebauungsplans 571
1. Nicht abgestimmte Planänderung 572
2. Abgestimmte, aber aus anderen Gründen unwirksame Planänderung 575
F. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB) 576
G. Baugenehmigungen bei planreifen Bebauungsplanentwürfen (§ 33 BauGB) 576
I. Fehlende materielle Planreife mangels interkommunaler Abstimmung 576
II. Fehlen von sonstigen Voraussetzungen des § 33 BauGB 577
Zusammenfassende Thesen 579
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde 579
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde 581
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde 582
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen 583
Literaturverzeichnis 589
Sachverzeichnis 617