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Verfassungslehre

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Schmitt, C. (2017). Verfassungslehre. 11. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55206-1
Schmitt, Carl. Verfassungslehre. (11).Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55206-1
Schmitt, C (2017): Verfassungslehre, 11,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55206-1

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Verfassungslehre

Schmitt, Carl

(2017)

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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.

Abstract

Carl Schmitt gehört nach wie vor zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern des 20. Jahrhunderts. In seiner Verfassungslehre formulierte er grundsätzliche, auch heute noch immer gültige Gedanken zu einem juristischen Kernthema - weshalb sich der Verlag zur zehnten Auflage entschlossen hat.

»Die vorliegende Arbeit ist weder ein Kommentar noch eine Reihe monographischer Einzelabhandlungen, sondern der Versuch eines Systems. In Deutschland liegen heute zur Weimarer Verfassung ausgezeichnete Kommentare und Monographien vor, deren hoher Wert in Theorie und Praxis anerkannt ist und keines Lobes mehr bedarf. Es ist aber notwendig, sich außerdem auch um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen und das Gebiet der Verfassungslehre als besonderen Zweig der Lehre des öffentlichen Rechts zu behandeln.«

Auszug aus Carl Schmitts Vorwort zur 1. Auflage 1928

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis XVII
I. Abschnitt: Begriff der Verfassung 1
§ 1 Absoluter Verfassungsbegriff (Die Verfassung als einheitliches Ganzes) 3
I. Verfassung als Gesamtzustand konkreter Einheit und Ordnung oder als Staatsform („Form der Formen") — oder als Prinzip der Bildung der politischen Einheit 4
II. Verfassung im normativen Sinne („Norm der Normen") 7
§ 2 Relativer Verfassungsbegriff (Die Verfassung als eine Vielheit einzelner Gesetze) 11
I. Auflösung der Verfassung in Verfassungsgesetze 11
II. Die geschriebene Verfassung 13
III. Erschwerte Abänderbarkeit als formales Kennzeichen des Verfassungsgesetzes 16
§ 3 Der positive Verfassungsbegriff (Die Verfassung als Gesamtentscheidung über Art und Form der politischen Einheit) 20
I. Die Verfassung als Akt der verfassunggebenden Gewalt 21
II. Die Verfassung als politische Entscheidung 23
III. Der Kompromißcharakter der Weimarer Verfassung 28
§ 4 Idealbegriff der Verfassung (in einem auszeichnenden Sinne, wegen eines bestimmten Inhalts so genannte „Verfassung") 36
I. Vieldeutigkeit der Idealbegriffe, insbesondere Freiheit 36
II. Der Idealbegriff der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung 37
III. Die beiden Bestandteile der modernen Verfassung 40
§ 5 Die Bedeutungen des Wortes „Grundgesetz", Grundnorm oder lex fundamentalis (Zusammenfassende Übersicht) 42
I. 9 Bedeutungen des Wortes Grundgesetz 42
II. Verbindungen der verschiedenen Bedeutungen 43
III. Verfassung bedeutet im vorliegenden Buch Verfassung im positiven Sinne 44
§ 6 Entstehung der Verfassung 44
I. Eine Verfassung entsteht durch einseitige Entscheidung oder gegenseitige Vereinbarung 44
II. Geschichtliche Übersicht über die Entstehung der modernen europäischen Verfassungen 44
§ 7 Die Verfassung als Vertrag (Der echte Verfassungsvertrag) 61
I. Unterscheidung des sog. Staats- oder Sozialvertrages vom Verfassungsvertrag 61
II. Der echte Verfassungsvertrag als Bundesvertrag. Unechte Verfassungsverträge innerhalb einer politischen Einheit 62
III. Der echte Verfassungsvertrag als Status-Vertrag (Kritik des Satzes: pacta sunt servanda) 66
IV. Verfassung und völkerrechtliche Verträge 71
§8 Die verfassunggebende Gewalt 75
I. Die verfassunggebende Gewalt als politischer Wille 75
II. Subjekt der verfassunggebenden Gewalt 77
III. Betätigung der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere die demokratische Praxis 82
§9 Legitimität einer Verfassung 87
I. Arten der Legitimität einer Verfassung 87
II. Legitimität einer Verfassung bedeutet nicht, daß eine Verfassung nach früher geltenden Verfassungsgesetzen zustande gekommen ist 88
III. Dynastische und demokratische Legitimität 90
§ 10 Folgerungen aus der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere der verfassunggebenden Gewalt des Volkes 91
I. Ständiges Vorhandensein (Permanenz) der verfassunggebenden Gewalt 91
II. Kontinuität des Staates bei Verfassungsbeseitigung und -durchbrechung, sofern nur die verfassunggebende Gewalt die gleiche bleibt 93
III. Das Problem der Kontinuität bei Änderung des Subjekts der verfassunggebenden Gewalt (Verfassungsvernichtung) 94
IV. Unterscheidung der verfassunggebenden Gewalt des Volkes von jeder konstituierten, d. h. verfassungsgesetzlichen Gewalt 98
§ 11 Aus dem Begriff der Verfassung abzuleitende Begriffe (Verfassungsänderung, Verfassungsdurchbrechung, Verfassungssuspension, Verfassungsstreitigkeit, Hochverrat) 99
I. Übersicht 99
II. Verfassungsgesetzliche Verfassungsänderungen (Verfassungsrevision, Amendement) 101
III. Verfassungsstreitigkeiten 112
IV. Die Verfassung als Angriffs- und Schutzobjekt bei Hochverrat 119
II. Abschnitt: Der rechtsstaatliche Bestandteil der modernen Verfassung 123
§12 Die Prinzipien des bürgerlichen Rechtsstaates 125
I. Unterscheidung des rechtsstaatlichen Bestandteils vom politischen Bestandteil der modernen Verfassung 125
II. Der Begriff des Rechtsstaates 129
§13 Der rechtsstaatliche Gesetzesbegriff 138
I. Recht und Gesetz im bürgerlichen Rechtsstaat 138
II. Der sog. formelle Gesetzesbegriff 143
III. Der politische Gesetzesbegriff 146
IV. Die Bedeutung des generellen Charakters der Rechtsnorm 151
§ 14 Die Grundrechte 157
I. Geschichtliche Übersicht 157
II. Geschichtliche und rechtliche Bedeutung der feierlichen Erklärung von Grundrechten 161
III. Sachliche Einteilung und Unterscheidung der Grundrechte 163
IV. Institutionelle Garantien sind von Grundrechten zu unterscheiden 170
V. Grundpflichten sind im bürgerlichen Rechtsstaat nichts anderes als verfassungsgesetzliche Pflichten 174
VI. Einteilung der Grundrechte hinsichtlich des Schutzes gegen Einschränkungen und Eingriffe 175
§ 15 Die Unterscheidung (sog. Teilung) der Gewalten 182
I. Die geschichtliche Entstehung der Lehre von der Gewaltenunterscheidung 182
II. Trennung und Balancierung der Gewalten 186
§ 16 Bürgerlicher Rechtsstaat und politische Form 200
I. Die Verfassung des bürgerlichen Rechtsstaates ist immer eine gemischte Verfassung 200
II. Die zwei Prinzipien politischer Form (Identität und Repräsentation) 204
III. Begriff der Repräsentation 208
IV. Die moderne Verfassung als Verbindung und Mischung bürgerlich- rechtsstaatlicher Prinzipien mit politischen Formprinzipien 216
III. Abschnitt: Der politische Bestandteil der modernen Verfassung 221
§ 17 1. Die Lehre von der Demokratie, Grundbegriffe 223
I. Übersicht über einige Begriffsbestimmungen 223
II. Der Begriff der Gleichheit (allgemeine Menschengleichheit, substantielle Gleichheit) 226
III. Definition der Demokratie 234
§ 18 Das Volk und die demokratische Verfassung 238
I. Das Volk vor und über der Verfassung 238
II. Das Volk innerhalb der Verfassung (Wahlen und Abstimmungen) 239
III. Das Volk neben der verfassungsgesetzlichen Regelung (öffentliche Meinung) 242
IV. Übersicht über die Bedeutungen des Wortes „Volk" für eine moderne Verfassungslehre 251
§ 19 Folgerungen aus dem politischen Prinzip der Demokratie 252
I. Allgemeine Tendenzen 252
II. Der Staatsbürger in der Demokratie 253
III. Die Behörden (demokratische Methoden der Bestimmung von Behörden und Beamten) 256
§ 20 Anwendungen des politischen Prinzips der Demokratie auf den einzelnen Gebieten des staatlichen Lebens 258
I. Demokratie und Gesetzgebung 258
II. Demokratie und Regierung 265
III. Demokratie und völkerrechtlicher Verkehr 269
IV. Demokratie und Verwaltung 271
V. Demokratie und Justiz 273
§ 21 Grenzen der Demokratie 276
I. Grenzen des Prinzips der Identität 276
II. Grenzen aus der Natur des Volkes 277
III. Grenzen in der Praxis der heutigen Demokratie 277
IV. Kritik des Satzes: „Mehrheit entscheidet" 278
§ 22 2. Die Lehre von der Monarchie 282
I. Begründungen der Monarchie (theokratische, patriarchalische, patrimoniale, Beamten- und zäsaristische Monarchie) 282
II. Verfassungstheoretische Bedeutung der verschiedenen Rechtfertigungen der Monarchie 285
III. Die Stellung des Monarchen in der modernen Verfassung 288
IV. Der Staatspräsident in einer republikanischen Verfassung 290
§ 23 3. Aristokratische Elemente in modernen bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassungen 292
I. Das aristokratische Prinzip als Mittel der Gewaltenunterscheidung 292
II. Idee und Rechtfertigung des Zweikammersystems 293
III. Die geschichtlichen Typen des Zweikammersystems (Oberhaus, Herrenhaus, Senat, Staatenhaus) 295
IV. Zuständigkeit und Befugnisse des Oberhauses 299
V. Unvereinbarkeit der Doppelmitgliedschaft 303
§ 24 4. Das parlamentarische System 303
I. Vieldeutigkeit des Wortes „Parlamentarismus" 303
II. Die ideellen Grundlagen des parlamentarischen Systems 307
III. Folgerungen aus dem Grundgedanken des parlamentarischen Systems 316
§ 25 Geschichtliche Übersicht über die Entwicklung des parlamentarischen Systems 320
I. Wichtigste Daten der geschichtlichen Entwicklung in England 320
II. Die Entwicklung in Frankreich und Belgien 326
III. Die Entwicklung in Deutschland 330
§ 26 Übersicht über die Gestaltungsmöglichkeiten des parlamentarischen Systems 338
I. Entscheidender Gesichtspunkt: Übereinstimmung von Parlament und Regierung 338
II. Mittel, um die Übereinstimmung zu bewirken 338
III. „Fälle" der parlamentarischen Verantwortlichkeit 339
§ 27 Das parlamentarische System der Weimarer Verfassung 340
I. Die Verbindung der vier Untersysteme 340
II. Übersicht 342
III. Die Praxis des parlamentarischen Systems der Weimarer Verfassung 343
§ 28 Die Auflösung des Parlaments 353
I. Arten der Auflösung 353
II. Das Auflösungsrecht des Reichspräsidenten 355
IV. Abschnitt: Verfassungslehre des Bundes 361
§ 29 Grundbegriffe einer Verfassungslehre des Bundes 363
I. Übersicht über die Arten zwischenstaatlicher Beziehungen und Verbindungen 363
II. Folgerungen aus der Begriffsbestimmung des Bundes 367
III. Die rechtlichen und politischen Antinomien des Bundes und ihre Aufhebung durch das Erfordernis der Homogenität 370
§ 30 Folgerungen aus den Grundbegriffen der Verfassungslehre des Bundes 379
I. Jeder Bund hat als solcher eine politische Existenz mit einem selbständigen jus belli 379
II. Jeder Bund ist als solcher sowohl völkerrechtliches wie staatsrechtliches Subjekt 379
III. Jeder Bund hat ein Bundesgebiet 383
IV. Bundesrepräsentation, Bundeseinrichtungen und -behörden, Bundeszuständigkeit 384
V. Hochverräterische Unternehmungen gegen den Bund 387
VI. Demokratie und Föderalismus 388
Register 392
Register der Artikel der Reichsverfassung 392
Namenregister 394
Sachregister 398