Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen
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Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen
Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht
(2018)
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Gustavo Emilio Cote Barco, geboren in Bucaramanga, Kolumbien, arbeitet derzeit als Asisstenzprofessor an der Javeriana-Universität in Bogota, Abteilung für Strafrecht. Er promovierte an der Georg-August-Universität Göttingen im Jahr 2017. Seine Doktorarbeit, die sich mit dem Gesetzlichkeitsprinzip im Völkerstrafrecht beschäftigt und unter der Betreuung von Prof. Kai Ambos geschrieben wurde, wurde mit summa cum laude bewertet. An der Universität Göttingen hat er auch einen LLM abgeschlossen (2013). Einen Master-Abschluss in strafrechtlichen und kriminologischen Wissenschaften aus der Externado-Universität von Kolumbien erlangte er 2009 und ein Postgraduiertenstudium (especialización) im Bereich des Strafrechts aus der National-Universität von Kolumbien beendete er 2006. Bis 2011 arbeitete Cote als Akademischer Koordinator der Abteilung für Strafrecht an der Javeriana-Universität und als Wissenschaftliche Mitarbeiter bei Toledo International Centre for Peace in Bogota.Abstract
Die Arbeit widmet sich der Analyse des Gesetzlichkeitsprinzips im Völkerstrafrecht. Der Autor arbeitet die internationale Entwicklung dieses Grundsatzes heraus, berücksichtigend, dass dieses komplexe Thema mit der Legitimität der Ausübung der Strafgewalt auf internationaler Ebene unmittelbar verbunden ist. Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein Rechtsvergleich des Rückwirkungsverbots im englischen und deutschen Strafrecht. Der Autor schlägt eine spezifische Konzeption der völkerstrafrechtlichen Legalität vor und entwickelt einen Mindeststandard hinsichtlich des Gesetzlichkeitsprinzips für das Völkerstrafrecht, der auch für praktizierende Juristen von Bedeutung ist. Darüber hinaus liefert die Publikation eine theoretische Fundierung der internationalen Legalität, die zugleich einen Beitrag zur Begründung des Völkerstrafrechts bildet.»Retroactivity and the Development of International Crimes«The publication discusses the principle of legality in international criminal law. The author presents the international development of this principle. Based on a detailed analysis, he proposes a specific conception of legality as well as a minimum standard for the principle in this area. The publication offers also a theoretical basis of the international legality, which at the same time constitutes a contribution to the foundation of the international criminal law itself.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung | 19 | ||
Erstes Kapitel: Vergleichende Untersuchung des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht: Ausgangspunkte zur Analyse des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht | 29 | ||
A. Methodologische Aspekte des Vergleichs | 31 | ||
I. Methode und Rechtsvergleichung | 32 | ||
II. Makro- und Mikrovergleichung | 34 | ||
III. Funktionale Rechtsvergleichung | 36 | ||
1. Der Funktionsbegriff in der Rechtsvergleichung | 36 | ||
2. Die Suche nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Rechtsvergleichung | 40 | ||
IV. Rechtstraditionen als Gegenstände der Rechtsvergleichung | 42 | ||
V. Ausgangspunkte des Vergleichs und Darstellungsweise der Untersuchung | 46 | ||
B. Rückwirkungsverbot im englischen und im deutschen Strafrecht: zwei Arten der Konkretisierung der gleichen Idee | 48 | ||
I. Rückwirkung und die principle of legality im englischen Strafrecht | 48 | ||
1. Überblick über das englische Strafrechtsquellensystem | 49 | ||
2. Judicial law making im englischen Strafrecht | 52 | ||
3. Übernahme der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Human Rights Act 1998 | 58 | ||
4. Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | 61 | ||
5. Das Rückwirkungsverbot und das „flexible“ Verständnis des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im englischen Strafrecht | 62 | ||
II. Rückwirkung und das Gesetzlichkeitsprinzip im deutschen Strafrecht | 65 | ||
1. Begründung und Sinn des Rückwirkungsverbots | 66 | ||
2. Anwendung des Rückwirkungsverbots auf die Rechtsprechung? | 69 | ||
3. Gesetzesvorbehalt und Ablehnung des Richterrechts als selbstständige Rechtsquelle | 73 | ||
4. Begriffsbildung und Strafrechtsdogmatik als Sicherung der Legalität | 75 | ||
5. Mauerschützenfälle, Rückwirkungsverbot und materielle Gerechtigkeit | 79 | ||
III. Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht: zwei Formen der Konkretisierung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips | 82 | ||
C. Das Rückwirkungsverbot in den englischen und deutschen Rechtstraditionen: Entwicklung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips in zwei Kontexten | 86 | ||
I. Das Rückwirkungsverbot und die englische Rechtstradition | 86 | ||
1. Die Entwicklung des Common Law durch Richter im 12. Jahrhundert | 87 | ||
2. Das Rückwirkungsverbot und die Magna Charta Libertatum: Meilenstein in der Vorgeschichte des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips? | 91 | ||
3. Coke, Hobbes und das Rückwirkungsverbot | 93 | ||
4. Naturrechtliche Elemente des englischen Strafrechts und das Rückwirkungsverbot | 97 | ||
5. Rechtssicherheit durch Präzedenzfälle | 100 | ||
II. Das Rückwirkungsverbot und die deutsche Rechtstradition | 104 | ||
1. Rezeption des römischen Rechts und Verstaatlichung der Strafgewalt | 104 | ||
2. Das Rückwirkungsverbot und die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. als Mittel zur Vereinheitlichung des Strafrechts | 109 | ||
3. Die Aufklärung und die Kodifikation des Rechts als entscheidende Faktoren zur Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips | 111 | ||
4. Feuerbach und die Formulierung des Gesetzlichkeitsprinzips: zwischen aufgeklärtem Naturrecht und Rechtspositivismus | 115 | ||
5. Konsolidierung des Gesetzlichkeitsprinzips im 19. Jahrhundert | 119 | ||
III. Mögliche historische Gründe für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht | 123 | ||
D. Grundsätzliche Aspekte des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips und das Rückwirkungsverbot: Ausgangspunkte zur Analyse des NCSL-Prinzips im Kontext des Völkerstrafrechts | 127 | ||
Zweites Kapitel: Rückwirkung und die internationalen Tribunale im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg: Grundlagen einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht | 133 | ||
A. Vorbemerkung: erster (gescheiterter) Versuch | 134 | ||
B. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher | 136 | ||
I. Der Internationale Militärgerichtshof als Gerechtigkeits- und Gnadenakt | 138 | ||
II. Das Recht der Londoner Charta und die Verbrechen gegen den Frieden | 143 | ||
III. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit | 151 | ||
C. Kontrollratsgesetz Nr. 10: Juristen- und Einsatzgruppenprozesse | 161 | ||
I. Auffassungen zum nullum-crimen-sine-lege-Prinzip | 163 | ||
1. Juristen-Prozess | 163 | ||
2. Einsatzgruppen-Prozess | 167 | ||
II. Begründung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit | 169 | ||
1. Juristen-Prozess | 169 | ||
2. Einsatzgruppen-Prozess | 171 | ||
D. Der Tokioter Prozess | 173 | ||
I. Die Anklage: Der Krieg und der Kampf um die „Zivilisation“ | 175 | ||
II. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip in der Mehrheitsentscheidung | 177 | ||
III. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und das Fehlen eines Konsenses innerhalb des Internationalen Militärtribunals für den Fernen Osten | 179 | ||
1. Das Naturrecht als Grundlage des Völkerrechts | 179 | ||
2. Pragmatische Ablehnung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips | 182 | ||
3. Positivistischer Ansatz und politische Rechtfertigung der Rückwirkung | 183 | ||
4. Positivistische und realistische Kritik am Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten | 186 | ||
E. Ergebnis: Grundlagen einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht | 190 | ||
Drittes Kapitel: Rezeption der im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg festgelegten Grundlagen: die theoretischen Prämissen der Entwicklung des Völkerstrafrechts und das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip | 198 | ||
A. Spannung zwischen theoretischen Ansätzen in der Diskussion der Nachkriegszeit: Rechtspositivismus, Pragmatismus und Naturrecht | 199 | ||
I. Die Diskussion der Nachkriegszeit als Kontext der Begegnung zweier Rechtstraditionen | 200 | ||
II. Die Diskussion im Common-Law-Rechtskreis | 202 | ||
1. Die positivistischen Auffassungen | 202 | ||
2. Die Schwächen der positivistischen Ansätze und die am Naturrecht orientierten Auffassungen | 207 | ||
III. Die Diskussion im deutschen Rechtskreis | 219 | ||
1. Die Abhandlungen über das Nürnberger Urteil | 219 | ||
2. Die Abhandlungen über das Kontrollratsgesetz Nr. 10 im Rahmen des damaligen Völkerrechts | 223 | ||
3. Die Abhandlungen über das Kontrollratsgesetz Nr. 10 als Besatzungsrecht | 225 | ||
IV. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der in beiden Rechtskreisen erfolgten Diskussionen über das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip | 232 | ||
B. Die Idee der Legalität und die theoretischen Prämissen zur Entwicklung des Völkerstrafrechts | 234 | ||
I. Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht und die rückwirkende Anwendung völkerstrafrechtlicher Normen | 235 | ||
II. Kelsens Analyse der Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher: Die Schwierigkeiten der formellen Theorien über das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht zur Begründung internationaler Strafbarkeit | 239 | ||
1. Kelsens „Reine Rechtslehre“ und das Völkerrecht als koordinierende Rechtordnung | 239 | ||
2. Kelsens Auffassung über das NCSL-Prinzip: Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit | 243 | ||
III. Die Pflicht zum Rechtsgehorsam und der Zusammenhang zwischen Recht, Legalität und Moral im Rahmen des Völkerstrafrechts | 250 | ||
1. Radbruch und die Spannung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit | 252 | ||
2. Hart und die Relationsmöglichkeiten zwischen Recht und Moral | 257 | ||
3. Fuller, Legalität und die innere Moral des Rechts als morality of duty und als morality of aspiration | 261 | ||
4. Recht, Legalität und Moral im Rahmen des Völkerstrafrechts | 266 | ||
5. Der Anspruch und die Botschaft des Völkerstrafrechts zu den nationalen Rechtsordnungen | 270 | ||
IV. Der internationale Menschenrechtsschutz als ideologische Grundlage des Völkerstrafrechts | 275 | ||
1. Lauterpacht, das Völkerrecht als geeignete Bühne zum Schutz inhärenter Rechte des Individuums und die Entstehung des Völkerstrafrechts | 276 | ||
2. Radbruch und die Achtung der Menschenwürde als gemeinsame moralische Grundlage der Menschenrechte und des Völkerstrafrechts | 282 | ||
3. Verdross und die internationale Rechts- und Wertegemeinschaft als politisches Substrat des Völker(straf-)rechts | 287 | ||
C. Ergebnis: Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die theoretischen Prämissen der Entwicklung des Völkerstrafrechts | 294 | ||
Viertes Kapitel: Rückwirkung und die Entwicklung des Völkerstrafrechts während und nach dem Kalten Krieg: das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Entstehung der Nürnberger Rechtstradition | 304 | ||
A. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die internationalen Menschenrechte: Kriminalisierung im Völkerrecht und die Nürnberger Klausel | 306 | ||
I. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | 308 | ||
II. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte | 313 | ||
III. Die Europäische Menschenrechtskonvention | 318 | ||
IV. Die Amerikanische Menschenrechtskonvention | 328 | ||
V. Ergebnis: Die internationalen Menschenrechte und die Nürnberger Rechtstradition im Völkerstrafrecht | 333 | ||
B. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Rechtsprechung der Ad-hoc-Straftribunale und des Special Court for Sierra Leone: Rückwirkung und Wiedergeburt des Völkerstrafrechts | 338 | ||
I. Rückwirkung und die internationalen Ad-hoc-Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda | 339 | ||
1. Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen: Anwendung von Normen, die zweifelsfrei Völkergewohnheitsrecht bildeten? | 340 | ||
2. Anerkennung des NCSL-Prinzips in der Rechtsprechung der internationalen Ad-hoc-Straftribunale: Vorhersehbarkeit und Zugänglichkeit | 343 | ||
3. Der Tadić-Test und Kriegsverbrechen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten: Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit | 347 | ||
4. Verstöße gegen den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen und die Nürnberger Klausel: moralische Bewertung der relevanten Handlungen | 354 | ||
5. Völkerrechtsverträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze: Der Schutz des Individuums in Kontexten massenhafter Gewalt als Auslegungskriterium | 356 | ||
II. Rückwirkung und das Special Court for Sierra Leone | 368 | ||
1. Das Verbrechen der Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren: Wieder die Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit | 369 | ||
2. Zwangsverheiratung und die Klausel „andere unmenschliche Handlungen“: Unbestimmtheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit? | 372 | ||
III. Ergebnis: die Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit als Basis für einen doppelten Standard hinsichtlich der Vorhersehbarkeit und Zugänglichkeit | 378 | ||
C. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip in der Arbeit der International Law Commission: Versuche zur Kodifikation des Völkerstrafrechts | 387 | ||
I. Die Nürnberger Prinzipien | 388 | ||
II. Draft Code of Offences against the Peace and Security of Mankind 1951/1954 | 393 | ||
III. Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind 1991 | 398 | ||
IV. Draft Statute for an International Criminal Court 1994 | 405 | ||
V. Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind 1996 | 409 | ||
VI. Ergebnis: Die Spannung zwischen Rechtssicherheit und Anpassungsfähigkeit bei der Kodifikation des Völkerstrafrechts | 416 | ||
D. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und die Nürnberger Rechtstradition: Ein Wendepunkt im Völkerstrafrecht? | 418 | ||
I. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs: materielle und prozedurale Dimension | 420 | ||
II. Der Internationale Strafgerichtshof und Nicht-Vertragsstaaten: Anwendung des während der Entwicklung des Völkerstrafrechts entstehenden doppelten Standards des NCSL-Prinzips? | 426 | ||
III. Handlungen, die im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht erwähnt sind, aber nach Völkergewohnheitsrecht strafbar sein können: Auslegung, strict construction und Lückenausfülung | 429 | ||
IV. Exkurs: Dauerdelikte und die zeitliche Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, insbesondere über die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren und das zwangsweise Verschwindenlassen von Personen | 439 | ||
V. Ergebnis: Die Spannung zwischen der Anerkennung der Nürnberger Rechtstradition und der Suche nach Rechtssicherheit im Völkerstrafrecht | 445 | ||
Zusammenfassung: Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht | 450 | ||
Literaturverzeichnis | 464 | ||
Weitere zitierte Dokumente | 492 | ||
Rechtsprechungsverzeichnis | 498 | ||
Sach- und Personenregister | 504 |