Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie
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Gaiser, A. (1997). Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5
Gaiser, Anja Sofia. Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5
Gaiser, A (1997): Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5
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Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 195
(1997)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
Α. Qualität und Qualitätsmanagement | 21 | ||
B. Die Herausbildung des Zulieferwesens als Folge der Arbeitsteilung - aufgezeigt am Beispiel Automobilindustrie | 22 | ||
Erster Teil: Das Erstbemusterungsverfahren als Verfahren des Qualitätsmanagements | 25 | ||
A. Qualitätsmanagementverfahren bei Zulieferungen | 25 | ||
I. Der Gedanke der Fehlervermeidung im Rahmen des Qualitätsmanagements | 25 | ||
II. Moderne Logistikkonzepte: „Just-in-time" und „Just-in-sequenz" | 26 | ||
B. Die Bedeutung des Begriffs „Erstmuster" und der Anlaß für die Durchführung eines Bemusterungsverfahrens | 28 | ||
C. Darstellung des Ablaufs des Erstbemusterungsverfahrens | 29 | ||
I. Musterherstellung und Musterprüfungen durch den Lieferanten | 29 | ||
II. Erstellen des Musterprüfberichts durch den Lieferanten | 30 | ||
III. Musterprüfungen durch den Abnehmer | 31 | ||
IV. Freigabe des Erstmusters | 31 | ||
D. Sinn und Zweck des Erstbemusterungsverfahrens | 32 | ||
E. Die Konzeption von BGB und HGB und die Probleme moderner Qualitätsmanagementverfahren | 33 | ||
Zweiter Teil: Erstbemusterung und Liefervertrag | 36 | ||
A. Die zeitliche Reihenfolge von Erstbemusterung und Liefervertragsabschluß | 36 | ||
I. Grundsätzliche Überlegungen | 36 | ||
1. Die Investitionskosten zur Herstellung des Erstmusters | 36 | ||
2. Die Ermittlung der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten vor der Durchführung des Erstbemusterungs Verfahrens | 38 | ||
II. Das Vertrauen des Zulieferers auf den Abschluß des Liefervertrages | 39 | ||
1. Der Vorvertrag | 39 | ||
2. Das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo | 40 | ||
a) Abschlußfreiheit des Abnehmers | 40 | ||
b) Vertrauensschutz des Zulieferers | 41 | ||
3. Zusammenfassung | 42 | ||
III. Ergebnis | 43 | ||
B. Die Vereinbarung über die Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens als Bestandteil des Liefervertrages | 43 | ||
C. Die Einordnung des Liefervertrages in der Form des Produktvertrages in die gesetzlichen Vertragsmodelle des BGB | 44 | ||
I. Die Grundmodelle von Kauf- und Werkvertrag | 45 | ||
II. Der Werklieferungsvertrag | 46 | ||
1. Die Vertretbarkeit einer Sache als maßgebliches Abgrenzungskriterium gemäß § 65112 BGB i. V. m. § 91 BGB | 47 | ||
2. Die Besonderheiten bei Zulieferteilen | 48 | ||
III. Ergebnis | 49 | ||
D. Die Auswirkungen des Fehlschlags des Erstbemusterungsverfahrens auf die vertragliche Beziehung zwischen Abnehmer und Zulieferer | 49 | ||
I. Das Dauerschuldverhältnis und die Besonderheit bei der Beendigung desselben | 50 | ||
II. Der Fehlschlag des Erstbemusterungsverfahrens als Kündigungsgrund | 51 | ||
III. Der Fehlschlag des Erstbemusterungsverfahrens als auflösende Bedingung bzw. die Mangelfreiheit des Erstmusters als aufschiebende Bedingung | 51 | ||
Dritter Teil: Die rechtliche Problematik der Erstbemusterung im Hinblick auf § 494 BGB | 53 | ||
A. Vorüberlegungen | 53 | ||
B. Der Lösungsvorschlag von Merz | 55 | ||
I. Die rechtliche Qualifikation des Erstmusters als Muster i. S. d. § 494 BGB | 55 | ||
II. Die Forderung nach einer einheitlichen Behandlung der Eigenschaftszusicherung bei Lieferungskauf und Werklieferungsvertrag i. e. S. | 56 | ||
C. Kritische Würdigung dieser Lösung | 57 | ||
I. Die Problematik einer strikten Grenzziehung von kauf- oder werkvertraglichen Vorschriften in § 651 I 2 BGB | 58 | ||
II. Bedenken gegen die rechtliche Qualifikation des Erstmusters als Muster i. S. d. § 494 BGB | 60 | ||
1. Die wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung und Bedeutung des Kaufs nach Probe | 60 | ||
2. Der Vergleich von traditionellen Mustern i. S. d. § 494 BGB mit dem Erstmuster | 62 | ||
D. Ergebnis | 64 | ||
Vierter Teil: Rechtswirkungen der Erstbemusterung im Hinblick auf die Vorschrift des § 377 HGB | 65 | ||
A. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB | 65 | ||
I. „Kauf" im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften | 66 | ||
II. Gesetzliches Leitbild und praktische Möglichkeiten im Rahmen moderner Lieferbeziehungen | 67 | ||
III. Die Erstmusterprüfung durch den Abnehmer als Untersuchungsmethode i. S. d. § 377 HGB | 68 | ||
1. Die praktische Notwendigkeit einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle | 69 | ||
2. Die Zweckmäßigkeit einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle durch eine Erstmusterprüfung | 70 | ||
3. Die Gesetzeskonformität einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle durch eine Erstmusterprüfung | 71 | ||
a) Zur Frage nach der direkten Anwendbarkeit des § 377 HGB auf die Erstmusterprüfung | 71 | ||
b) Zur Frage nach einer analogen Anwendung des § 377 HGB auf die Erstmusterprüfung | 72 | ||
aa) Der Zweck der gesetzlichen Vorschrift des § 377 HGB | 73 | ||
bb) Die Interessenlage von Zulieferer und Abnehmer bei der Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens | 74 | ||
(1) Die Präventionsfunktion des Erstbemusterungsverfahrens | 74 | ||
(2) Die Freigabe durch den Abnehmer | 74 | ||
cc) Entscheidung, ob eine analoge Anwendung des § 377 HGB im Hinblick auf die Interessenlage unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift geboten ist | 75 | ||
IV. Der dispositive Charakter des § 377 HGB | 77 | ||
1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit am stellvertretenden Objekt wie sie bisher in Rechtsprechung und Literatur auftrat | 78 | ||
a) Das Ausfallmuster | 78 | ||
b) Zweck der Vorlage eines Ausfallmusters | 79 | ||
2. Inwieweit sind die Ausführungen zum Ausfallmuster auf das Erstmuster übertragbar? | 80 | ||
B. Ergebnis | 81 | ||
Fünfter Teil: Rechtslage, wenn der Abnehmer ein ihm nach Vertragsschluß vorgestelltes Erstmuster nicht eingehend prüft und er deshalb einen Mangel des Erstmusters nicht feststellt und dem Zulieferer nicht mitteilt, sondern die Freigabe erteilt | 82 | ||
A. Die Regelung des § 464 BGB bzw. des § 640 II BGB | 82 | ||
I. Die Bedeutung des § 464 BGB für den Lieferungskauf gemäß § 651 I 2 1. HS BGB | 82 | ||
II. Die Bedeutung des § 640 II BGB für den Werklieferungsvertrag i. e. S. gemäß § 651 I 2 2. HS BGB | 84 | ||
B. Die Voraussetzungen eines Anspruchs des Zulieferers aus Positiver Vertragsverletzung | 84 | ||
I. Das Bestehen eines Schuldverhältnisses | 84 | ||
II. Die gesetzlich nicht geregelte schuldhafte Vertragsverletzung des Abnehmers | 84 | ||
1. Die vertraglichen Nebenpflichten | 85 | ||
2. Die Prüfung des angeforderten Musters als vertragliche Nebenpflicht des Abnehmers | 85 | ||
3. Der Umfang der Prüfpflicht | 86 | ||
4. Die Mitteilung erkannter Mängel durch den Abnehmer als vertragliche Nebenpflicht | 87 | ||
C. Zwischenergebnis | 87 | ||
D. Die Klausel betreffend das dem Abnehmer eingeräumte Ermessen bei der Prüfung des Erstmusters | 87 | ||
I. Wirksamkeit der Klausel nach dem AGB-Gesetz | 88 | ||
1. Die in der VDA-Schrift Band 2 enthaltenen Klauseln bezüglich der Erstbemusterung als Allgemeine Geschäftsbedingungen | 88 | ||
2. Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AGB-Gesetzes | 89 | ||
a) Ausnahmen in sachlicher Hinsicht | 89 | ||
aa) Der Liefervertrag als entgeltliches Erwerbsgeschäft | 89 | ||
bb) Gesellschaftsrechtliche bzw. gesellschaftsähnliche Elemente in modernen Lieferbeziehungen | 90 | ||
b) Ausnahmen in persönlicher Hinsicht | 91 | ||
3. Keine überraschende Klausel gemäß § 3 AGBG | 91 | ||
4. Die intendierte juristische Bedeutung der Klausel | 92 | ||
a) Der verwaltungsrechtliche Ermessensbegriff | 92 | ||
b) Der Begriff „Ermessen" im allgemeinen Sprachgebrauch | 92 | ||
c) Die Unklarheitenregel des § 5 AGBG | 92 | ||
d) Die objektive Auslegung der Klausel | 93 | ||
5. Kontrollfähigkeit des Inhalts gemäß § 8 AGBG | 94 | ||
6. Die Inhaltskontrolle gemäß § 9 AGBG | 95 | ||
a) Kriterien gemäß § 9 II Nr. 1 AGBG | 95 | ||
b) Rechtsfolge gemäß § 9 I AGBG | 96 | ||
II. Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Klausel | 97 | ||
E. Die Rechtsfolge der Positiven Vertragsverletzung | 97 | ||
F. Die Berücksichtigung des Mitverschuldens auf Seiten des Zulieferers | 98 | ||
I. Die Regelung des § 254 BGB und der ihr zugrundeliegende Gedanke | 98 | ||
II. Die eingehende Prüfung des Erstmusters durch den Zulieferer als im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt des Zulieferers | 99 | ||
III. Die Festsetzung der Mitverschuldensquote des Zulieferers | 99 | ||
IV. Folgerung | 100 | ||
G. Gesamtergebnis zum fünften Teil | 100 | ||
Sechster Teil: Rechtslage, wenn der Abnehmer ein ihm vor Vertragsschluß vorgestelltes Erstmuster nicht eingehend prüft und er deshalb einen Mangel des Erstmusters nicht feststellt und dem Zulieferer nicht mitteilt, sondern die Freigabe erteilt | 101 | ||
A. Das Erstbemusterungsverfahren findet vor Abschluß des Liefervertrages in Form eines Werklieferungsvertrages i. e. S. gemäß § 651 I 2 2. HS BGB statt | 101 | ||
I. Die Voraussetzungen eines Anspruchs des Zulieferers aus culpa in contrahendo | 101 | ||
1. Das vorvertragliche Schuldverhältnis | 101 | ||
2. Die schuldhafte Verletzung einer vorvertraglichen Sorgfaltspflicht | 102 | ||
II. Rechtsfolge: Der Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo | 103 | ||
III. Die Berücksichtigung der Mitverschuldensquote in Höhe von 50 % zu Lasten des Zulieferers | 103 | ||
IV. Ergebnis | 104 | ||
B. Das Erstbemusterungsverfahren findet vor Abschluß des Liefervertrages in Form eines Lieferungskaufes gemäß § 651 I 2 1. HS BGB statt | 104 | ||
I. Sonderfall: Die Anwendbarkeit des § 460 BGB auf den Lieferungskauf | 104 | ||
II. Die Regelung des § 460 BGB | 105 | ||
III. Der Vorrang der abschließenden gesetzlichen Regelung des § 460 BGB gegenüber Ansprüchen aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsinstitut der culpa in contrahendo | 105 | ||
IV. Die mögliche Folge für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand | 106 | ||
V. Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 460 S. 2 BGB im Rahmen des vorliegenden Untersuchungsgegenstandes | 106 | ||
1. Die Anwendbarkeit des § 460 BGB auf den Gattungskauf | 107 | ||
2. Die Anwendung des § 460 BGB im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses | 107 | ||
a) § 460 BGB als abschließende Regelung im Hinblick auf die Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens seitens des Käufers | 108 | ||
b) Das Gesetzesmodell: Der einfache, punktuelle Austauschvertrag | 108 | ||
c) Die Vertrags Wirklichkeit: Das Dauerschuldverhältnis | 108 | ||
d) Die rechtliche Sonderstellung der Dauerschuldverhältnisse | 109 | ||
e) Zusammenfassung | 110 | ||
VI. Ergebnis | 110 | ||
Siebenter Teil: Rechtliche Wirksamkeit einzelner im Kontext der Vereinbarung über die Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens stehender Klauseln: Eine Untersuchung im Lichte des AGB-Gesetzes | 111 | ||
A. Die Möglichkeit für den Abnehmer, auf die Prüfung der Muster zu verzichten | 111 | ||
I. Die Unvereinbarkeit von Prüfverzicht und Mustervorlage | 111 | ||
II. Die Möglichkeit zum Prüfverzicht durch den Verzicht auf die Vorlage von Mustern | 112 | ||
III. Ergebnis | 112 | ||
B. Verantwortungszuweisung zu Lasten des Zulieferers | 113 | ||
I. Die beabsichtigte rechtlich erhebliche Einflußnahme auf die Haftungsverteilung zwischen Abnehmer und Zulieferer | 113 | ||
II. Unwirksamkeit der Klausel gemäß § 9 AGBG | 113 | ||
C. Änderungsbezogene Informationspflichten des Zulieferers | 114 | ||
I. Die Bedeutung änderungsbezogener Informationspflichten | 115 | ||
II. Inhaltskontrolle der Klausel gemäß § 9 AGBG | 115 | ||
1. Der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 666 BGB | 115 | ||
2. Die Informationspflichten des Zulieferers als vertragliche Nebenpflichten | 116 | ||
3. Keine unangemessene Benachteiligung des Zulieferers durch die Informationspflicht in bezug auf etwaige Produktänderungen | 116 | ||
4. Die Frage nach der unangemessenen Benachteiligung des Zulieferers durch sonstige Informationspflichten | 117 | ||
III. Ergebnis | 118 | ||
Achter Teil: Produkthaftungsrechtliche Auswirkungen des Erstbemusterungsverfahrens | 119 | ||
A. Die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit des Abnehmers und seines Zulieferers für fehlerhafte Produkte gegenüber dem Kunden | 119 | ||
I. Grundsatz der Eigen Verantwortung | 119 | ||
II. Mitverantwortung des Abnehmers für Zulieferprodukte | 120 | ||
III. Die Pflichtenbereiche von Zulieferer und Abnehmer bei der vertikalen Arbeitsteilung | 121 | ||
1. Der Pflichtenbereich des Zulieferers | 121 | ||
2. Der Pflichtenbereich des Abnehmers | 122 | ||
a) Sicherungspflichten als Ausfluß der Konstruktionsverantwortung | 122 | ||
b) Sicherungspflichten als Ausfluß der Fabrikationsverantwortung | 123 | ||
c) Die Erstmusterprüfung als zumutbare Maßnahme für den Abnehmer im Rahmen seiner ihn hinsichtlich der Zulieferteile treffenden Sicherungspflichten | 124 | ||
3. Gesamtschuldverhältnis | 125 | ||
B. Die Verantwortlichkeit des Abnehmers und seines Zulieferers für fehlerhafte Produkte gegenüber dem Kunden auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes | 125 | ||
I. Die Haftung des Abnehmers gegenüber dem Kunden gemäß § 1 I 1 ProdHaftG | 125 | ||
II. Die Haftung des Zulieferers gegenüber dem Kunden gemäß § 1 I 1 ProdHaftG | 126 | ||
III. Gesamtschuldverhältnis | 126 | ||
C. Ausgleichung der Ersatzpflicht im Innenverhältnis mehrerer Ersatzpflichtiger | 127 | ||
I. Der gesetzliche Ausgleichsanspruch gemäß § 426 I 1 BGB | 127 | ||
1. Die vertragliche Regelung als anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 I 1 BGB | 128 | ||
2. Volle Ausgleichspflicht des Zulieferers bei isolierter Betrachtung der Vertragspflichtverletzung des Zulieferers | 128 | ||
3. § 254 BGB als anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 I 1 BGB | 129 | ||
4. Die Berücksichtigung der Freigabe des Erstmusters durch den Abnehmer bei der Schadensverteilung bzw. die Mitverantwortung des Abnehmers aufgrund unterlassener eingehender Erstmusterprüfung | 129 | ||
a) Die Verletzung der dem Abnehmer gegenüber dem Kunden obliegenden Sicherungspflichten hinsichtlich der Zulieferteile als bedeutsamer Gesichtspunkt im Rahmen des Ausgleichs im Innen Verhältnis? | 130 | ||
b) Die Verletzung einer gegenüber dem Zulieferer bestehenden Rechtspflicht des Abnehmers als beachtlicher Gesichtspunkt im Rahmen des Ausgleichs im Innenverhältnis | 130 | ||
c) Zur Frage, ob der Verzicht auf die Vorlage und die Prüfung von Erstmustern dem Abnehmer im Rahmen des Ausgleichs im Innenverhältnis als Nachlässigkeit vorzuhalten ist, die neben dem Pflichtenverstoß des Zulieferers ins Gewicht fällt | 132 | ||
5. Zusammenfassung | 133 | ||
II. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 5 S. 2 1. HS ProdHaftG | 134 | ||
III. Ausgleichsansprüche gemäß § 426 II BGB und § 5 S. 2 2. HS ProdHaftG i. V. m. § 426 II BGB | 134 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit | 136 | ||
Literaturverzeichnis | 140 | ||
Sachwortverzeichnis | 150 |