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Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie

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Gaiser, A. (1997). Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5
Gaiser, Anja Sofia. Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5
Gaiser, A (1997): Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48927-5

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Die rechtliche Problematik der Erstbemusterungspraxis in der Automobilindustrie

Gaiser, Anja Sofia

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 195

(1997)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
Α. Qualität und Qualitätsmanagement 21
B. Die Herausbildung des Zulieferwesens als Folge der Arbeitsteilung - aufgezeigt am Beispiel Automobilindustrie 22
Erster Teil: Das Erstbemusterungsverfahren als Verfahren des Qualitätsmanagements 25
A. Qualitätsmanagementverfahren bei Zulieferungen 25
I. Der Gedanke der Fehlervermeidung im Rahmen des Qualitätsmanagements 25
II. Moderne Logistikkonzepte: „Just-in-time" und „Just-in-sequenz" 26
B. Die Bedeutung des Begriffs „Erstmuster" und der Anlaß für die Durchführung eines Bemusterungsverfahrens 28
C. Darstellung des Ablaufs des Erstbemusterungsverfahrens 29
I. Musterherstellung und Musterprüfungen durch den Lieferanten 29
II. Erstellen des Musterprüfberichts durch den Lieferanten 30
III. Musterprüfungen durch den Abnehmer 31
IV. Freigabe des Erstmusters 31
D. Sinn und Zweck des Erstbemusterungsverfahrens 32
E. Die Konzeption von BGB und HGB und die Probleme moderner Qualitätsmanagementverfahren 33
Zweiter Teil: Erstbemusterung und Liefervertrag 36
A. Die zeitliche Reihenfolge von Erstbemusterung und Liefervertragsabschluß 36
I. Grundsätzliche Überlegungen 36
1. Die Investitionskosten zur Herstellung des Erstmusters 36
2. Die Ermittlung der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten vor der Durchführung des Erstbemusterungs Verfahrens 38
II. Das Vertrauen des Zulieferers auf den Abschluß des Liefervertrages 39
1. Der Vorvertrag 39
2. Das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo 40
a) Abschlußfreiheit des Abnehmers 40
b) Vertrauensschutz des Zulieferers 41
3. Zusammenfassung 42
III. Ergebnis 43
B. Die Vereinbarung über die Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens als Bestandteil des Liefervertrages 43
C. Die Einordnung des Liefervertrages in der Form des Produktvertrages in die gesetzlichen Vertragsmodelle des BGB 44
I. Die Grundmodelle von Kauf- und Werkvertrag 45
II. Der Werklieferungsvertrag 46
1. Die Vertretbarkeit einer Sache als maßgebliches Abgrenzungskriterium gemäß § 65112 BGB i. V. m. § 91 BGB 47
2. Die Besonderheiten bei Zulieferteilen 48
III. Ergebnis 49
D. Die Auswirkungen des Fehlschlags des Erstbemusterungsverfahrens auf die vertragliche Beziehung zwischen Abnehmer und Zulieferer 49
I. Das Dauerschuldverhältnis und die Besonderheit bei der Beendigung desselben 50
II. Der Fehlschlag des Erstbemusterungsverfahrens als Kündigungsgrund 51
III. Der Fehlschlag des Erstbemusterungsverfahrens als auflösende Bedingung bzw. die Mangelfreiheit des Erstmusters als aufschiebende Bedingung 51
Dritter Teil: Die rechtliche Problematik der Erstbemusterung im Hinblick auf § 494 BGB 53
A. Vorüberlegungen 53
B. Der Lösungsvorschlag von Merz 55
I. Die rechtliche Qualifikation des Erstmusters als Muster i. S. d. § 494 BGB 55
II. Die Forderung nach einer einheitlichen Behandlung der Eigenschaftszusicherung bei Lieferungskauf und Werklieferungsvertrag i. e. S. 56
C. Kritische Würdigung dieser Lösung 57
I. Die Problematik einer strikten Grenzziehung von kauf- oder werkvertraglichen Vorschriften in § 651 I 2 BGB 58
II. Bedenken gegen die rechtliche Qualifikation des Erstmusters als Muster i. S. d. § 494 BGB 60
1. Die wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung und Bedeutung des Kaufs nach Probe 60
2. Der Vergleich von traditionellen Mustern i. S. d. § 494 BGB mit dem Erstmuster 62
D. Ergebnis 64
Vierter Teil: Rechtswirkungen der Erstbemusterung im Hinblick auf die Vorschrift des § 377 HGB 65
A. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB 65
I. „Kauf" im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften 66
II. Gesetzliches Leitbild und praktische Möglichkeiten im Rahmen moderner Lieferbeziehungen 67
III. Die Erstmusterprüfung durch den Abnehmer als Untersuchungsmethode i. S. d. § 377 HGB 68
1. Die praktische Notwendigkeit einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle 69
2. Die Zweckmäßigkeit einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle durch eine Erstmusterprüfung 70
3. Die Gesetzeskonformität einer Substitution der klassischen Wareneingangskontrolle durch eine Erstmusterprüfung 71
a) Zur Frage nach der direkten Anwendbarkeit des § 377 HGB auf die Erstmusterprüfung 71
b) Zur Frage nach einer analogen Anwendung des § 377 HGB auf die Erstmusterprüfung 72
aa) Der Zweck der gesetzlichen Vorschrift des § 377 HGB 73
bb) Die Interessenlage von Zulieferer und Abnehmer bei der Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens 74
(1) Die Präventionsfunktion des Erstbemusterungsverfahrens 74
(2) Die Freigabe durch den Abnehmer 74
cc) Entscheidung, ob eine analoge Anwendung des § 377 HGB im Hinblick auf die Interessenlage unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift geboten ist 75
IV. Der dispositive Charakter des § 377 HGB 77
1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit am stellvertretenden Objekt wie sie bisher in Rechtsprechung und Literatur auftrat 78
a) Das Ausfallmuster 78
b) Zweck der Vorlage eines Ausfallmusters 79
2. Inwieweit sind die Ausführungen zum Ausfallmuster auf das Erstmuster übertragbar? 80
B. Ergebnis 81
Fünfter Teil: Rechtslage, wenn der Abnehmer ein ihm nach Vertragsschluß vorgestelltes Erstmuster nicht eingehend prüft und er deshalb einen Mangel des Erstmusters nicht feststellt und dem Zulieferer nicht mitteilt, sondern die Freigabe erteilt 82
A. Die Regelung des § 464 BGB bzw. des § 640 II BGB 82
I. Die Bedeutung des § 464 BGB für den Lieferungskauf gemäß § 651 I 2 1. HS BGB 82
II. Die Bedeutung des § 640 II BGB für den Werklieferungsvertrag i. e. S. gemäß § 651 I 2 2. HS BGB 84
B. Die Voraussetzungen eines Anspruchs des Zulieferers aus Positiver Vertragsverletzung 84
I. Das Bestehen eines Schuldverhältnisses 84
II. Die gesetzlich nicht geregelte schuldhafte Vertragsverletzung des Abnehmers 84
1. Die vertraglichen Nebenpflichten 85
2. Die Prüfung des angeforderten Musters als vertragliche Nebenpflicht des Abnehmers 85
3. Der Umfang der Prüfpflicht 86
4. Die Mitteilung erkannter Mängel durch den Abnehmer als vertragliche Nebenpflicht 87
C. Zwischenergebnis 87
D. Die Klausel betreffend das dem Abnehmer eingeräumte Ermessen bei der Prüfung des Erstmusters 87
I. Wirksamkeit der Klausel nach dem AGB-Gesetz 88
1. Die in der VDA-Schrift Band 2 enthaltenen Klauseln bezüglich der Erstbemusterung als Allgemeine Geschäftsbedingungen 88
2. Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AGB-Gesetzes 89
a) Ausnahmen in sachlicher Hinsicht 89
aa) Der Liefervertrag als entgeltliches Erwerbsgeschäft 89
bb) Gesellschaftsrechtliche bzw. gesellschaftsähnliche Elemente in modernen Lieferbeziehungen 90
b) Ausnahmen in persönlicher Hinsicht 91
3. Keine überraschende Klausel gemäß § 3 AGBG 91
4. Die intendierte juristische Bedeutung der Klausel 92
a) Der verwaltungsrechtliche Ermessensbegriff 92
b) Der Begriff „Ermessen" im allgemeinen Sprachgebrauch 92
c) Die Unklarheitenregel des § 5 AGBG 92
d) Die objektive Auslegung der Klausel 93
5. Kontrollfähigkeit des Inhalts gemäß § 8 AGBG 94
6. Die Inhaltskontrolle gemäß § 9 AGBG 95
a) Kriterien gemäß § 9 II Nr. 1 AGBG 95
b) Rechtsfolge gemäß § 9 I AGBG 96
II. Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Klausel 97
E. Die Rechtsfolge der Positiven Vertragsverletzung 97
F. Die Berücksichtigung des Mitverschuldens auf Seiten des Zulieferers 98
I. Die Regelung des § 254 BGB und der ihr zugrundeliegende Gedanke 98
II. Die eingehende Prüfung des Erstmusters durch den Zulieferer als im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt des Zulieferers 99
III. Die Festsetzung der Mitverschuldensquote des Zulieferers 99
IV. Folgerung 100
G. Gesamtergebnis zum fünften Teil 100
Sechster Teil: Rechtslage, wenn der Abnehmer ein ihm vor Vertragsschluß vorgestelltes Erstmuster nicht eingehend prüft und er deshalb einen Mangel des Erstmusters nicht feststellt und dem Zulieferer nicht mitteilt, sondern die Freigabe erteilt 101
A. Das Erstbemusterungsverfahren findet vor Abschluß des Liefervertrages in Form eines Werklieferungsvertrages i. e. S. gemäß § 651 I 2 2. HS BGB statt 101
I. Die Voraussetzungen eines Anspruchs des Zulieferers aus culpa in contrahendo 101
1. Das vorvertragliche Schuldverhältnis 101
2. Die schuldhafte Verletzung einer vorvertraglichen Sorgfaltspflicht 102
II. Rechtsfolge: Der Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo 103
III. Die Berücksichtigung der Mitverschuldensquote in Höhe von 50 % zu Lasten des Zulieferers 103
IV. Ergebnis 104
B. Das Erstbemusterungsverfahren findet vor Abschluß des Liefervertrages in Form eines Lieferungskaufes gemäß § 651 I 2 1. HS BGB statt 104
I. Sonderfall: Die Anwendbarkeit des § 460 BGB auf den Lieferungskauf 104
II. Die Regelung des § 460 BGB 105
III. Der Vorrang der abschließenden gesetzlichen Regelung des § 460 BGB gegenüber Ansprüchen aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsinstitut der culpa in contrahendo 105
IV. Die mögliche Folge für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand 106
V. Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 460 S. 2 BGB im Rahmen des vorliegenden Untersuchungsgegenstandes 106
1. Die Anwendbarkeit des § 460 BGB auf den Gattungskauf 107
2. Die Anwendung des § 460 BGB im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses 107
a) § 460 BGB als abschließende Regelung im Hinblick auf die Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens seitens des Käufers 108
b) Das Gesetzesmodell: Der einfache, punktuelle Austauschvertrag 108
c) Die Vertrags Wirklichkeit: Das Dauerschuldverhältnis 108
d) Die rechtliche Sonderstellung der Dauerschuldverhältnisse 109
e) Zusammenfassung 110
VI. Ergebnis 110
Siebenter Teil: Rechtliche Wirksamkeit einzelner im Kontext der Vereinbarung über die Durchführung eines Erstbemusterungsverfahrens stehender Klauseln: Eine Untersuchung im Lichte des AGB-Gesetzes 111
A. Die Möglichkeit für den Abnehmer, auf die Prüfung der Muster zu verzichten 111
I. Die Unvereinbarkeit von Prüfverzicht und Mustervorlage 111
II. Die Möglichkeit zum Prüfverzicht durch den Verzicht auf die Vorlage von Mustern 112
III. Ergebnis 112
B. Verantwortungszuweisung zu Lasten des Zulieferers 113
I. Die beabsichtigte rechtlich erhebliche Einflußnahme auf die Haftungsverteilung zwischen Abnehmer und Zulieferer 113
II. Unwirksamkeit der Klausel gemäß § 9 AGBG 113
C. Änderungsbezogene Informationspflichten des Zulieferers 114
I. Die Bedeutung änderungsbezogener Informationspflichten 115
II. Inhaltskontrolle der Klausel gemäß § 9 AGBG 115
1. Der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 666 BGB 115
2. Die Informationspflichten des Zulieferers als vertragliche Nebenpflichten 116
3. Keine unangemessene Benachteiligung des Zulieferers durch die Informationspflicht in bezug auf etwaige Produktänderungen 116
4. Die Frage nach der unangemessenen Benachteiligung des Zulieferers durch sonstige Informationspflichten 117
III. Ergebnis 118
Achter Teil: Produkthaftungsrechtliche Auswirkungen des Erstbemusterungsverfahrens 119
A. Die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit des Abnehmers und seines Zulieferers für fehlerhafte Produkte gegenüber dem Kunden 119
I. Grundsatz der Eigen Verantwortung 119
II. Mitverantwortung des Abnehmers für Zulieferprodukte 120
III. Die Pflichtenbereiche von Zulieferer und Abnehmer bei der vertikalen Arbeitsteilung 121
1. Der Pflichtenbereich des Zulieferers 121
2. Der Pflichtenbereich des Abnehmers 122
a) Sicherungspflichten als Ausfluß der Konstruktionsverantwortung 122
b) Sicherungspflichten als Ausfluß der Fabrikationsverantwortung 123
c) Die Erstmusterprüfung als zumutbare Maßnahme für den Abnehmer im Rahmen seiner ihn hinsichtlich der Zulieferteile treffenden Sicherungspflichten 124
3. Gesamtschuldverhältnis 125
B. Die Verantwortlichkeit des Abnehmers und seines Zulieferers für fehlerhafte Produkte gegenüber dem Kunden auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes 125
I. Die Haftung des Abnehmers gegenüber dem Kunden gemäß § 1 I 1 ProdHaftG 125
II. Die Haftung des Zulieferers gegenüber dem Kunden gemäß § 1 I 1 ProdHaftG 126
III. Gesamtschuldverhältnis 126
C. Ausgleichung der Ersatzpflicht im Innenverhältnis mehrerer Ersatzpflichtiger 127
I. Der gesetzliche Ausgleichsanspruch gemäß § 426 I 1 BGB 127
1. Die vertragliche Regelung als anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 I 1 BGB 128
2. Volle Ausgleichspflicht des Zulieferers bei isolierter Betrachtung der Vertragspflichtverletzung des Zulieferers 128
3. § 254 BGB als anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 I 1 BGB 129
4. Die Berücksichtigung der Freigabe des Erstmusters durch den Abnehmer bei der Schadensverteilung bzw. die Mitverantwortung des Abnehmers aufgrund unterlassener eingehender Erstmusterprüfung 129
a) Die Verletzung der dem Abnehmer gegenüber dem Kunden obliegenden Sicherungspflichten hinsichtlich der Zulieferteile als bedeutsamer Gesichtspunkt im Rahmen des Ausgleichs im Innen Verhältnis? 130
b) Die Verletzung einer gegenüber dem Zulieferer bestehenden Rechtspflicht des Abnehmers als beachtlicher Gesichtspunkt im Rahmen des Ausgleichs im Innenverhältnis 130
c) Zur Frage, ob der Verzicht auf die Vorlage und die Prüfung von Erstmustern dem Abnehmer im Rahmen des Ausgleichs im Innenverhältnis als Nachlässigkeit vorzuhalten ist, die neben dem Pflichtenverstoß des Zulieferers ins Gewicht fällt 132
5. Zusammenfassung 133
II. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 5 S. 2 1. HS ProdHaftG 134
III. Ausgleichsansprüche gemäß § 426 II BGB und § 5 S. 2 2. HS ProdHaftG i. V. m. § 426 II BGB 134
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit 136
Literaturverzeichnis 140
Sachwortverzeichnis 150