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Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage

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Selb, W. (1998). Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49295-4
Selb, Wolf. Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49295-4
Selb, W (1998): Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49295-4

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Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage

Selb, Wolf

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 759

(1998)

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Abstract

Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage, die in ihrer heutigen Form im Vergleich zu der zivilprozessualen Feststellungsklage eine relativ junge Erscheinung darstellt, erfuhr von Anfang an eine eher restriktive Behandlung. Dies mochte ursprünglich damit zusammenhängen, daß man sich - wie bei der Einführung neuer Rechtsinstitute häufig zu beobachten - vor unerwünschtem Gebrauch und vor nicht beabsichtigten Konsequenzen, deren Tragweite möglicherweise zunächst nicht vorauszusehen ist, fürchtete. Als Beispiel sei nur der Streit um die Zulässigkeit vorbeugender Klagen oder das Problem des Rechtsschutzes bei normativem Unrecht genannt.

Auch heute noch besteht jedoch eine Tendenz zu einer - nicht selten ungerechtfertigten - Einschränkung des Rechtsschutzes mittels der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage, was sich insbesondere an der Auslegung des Begriffs des Rechtsverhältnisses zeigt.

Hierzu hat sicher auch die enge Anlehnung der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage an die zivilprozessuale Bestimmung des § 256 ZPO beigetragen. Einer wirksamen Entwicklung der Feststellungsklage im Verwaltungsprozeß hat vor allem die Unklarheit darüber entgegengestanden, was unter einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zu verstehen ist. Die besonders im Privatrecht im Zusammenhang mit § 256 ZPO herausgearbeiteten Auffassungen über die Bestimmung des Begriffs des Rechtsverhältnisses sind für das Verwaltungsrecht nicht ohne weiteres verwendbar. Dies führte zu Defiziten der verwaltungsgerichtlichen gegenüber der zivilprozessualen Feststellungsklage, die bis heute noch nicht behoben sind und die es noch zu beheben gilt. Bei einem Vergleich der einschlägigen neueren Rechtsprechung und Literatur mit der älteren ist festzustellen, daß sich erstaunlich wenig geändert hat.

In Rechtsprechung und Literatur sind heute zwar einige Grundsätze anerkannt, deren Berechtigung scheinbar nicht mehr nachgewiesen zu werden braucht, wie beispielsweise die Gegenüberstellung konkreter Rechtsverhältnisse und abstrakter Rechtsfragen sowie von feststellbaren Teilen und nicht feststellbaren Elementen eines Rechtsverhältnisses. Diese Formeln haben aber kaum zu einer Aufhellung des Begriffs des Rechtsverhältnisses geführt.

Die vorliegende Arbeit soll dazu beitragen, die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage in das System des Verwaltungsprozesses und der subjektiven Rechte weiter einzubinden und ihr auf diese Weise den Stellenwert bei der Gewährung eines möglichst umfassenden und effektiven Rechtsschutzes des Bürgers gegenüber dem Staat zuzuerkennen, der ihr neben der Leistungs- und Gestaltungsklage als gleichwertige Rechtsschutzform zukommt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
A. Der Gegenstand der Feststellungsklage 19
I. Das Rechtsverhältnis 19
1. Der Begriff des Rechtsverhältnisses 20
a) Der Begriff des Rechtsverhältnisses im materiellen Recht 21
aa) Rechtliche Beziehungen 22
bb) Subjekte eines Rechtsverhältnisses 23
b) Die Einschränkung des verwaltungsprozessualen Begriffs des Rechtsverhältnisses durch das Merkmal der Konkretisierung (h. M.) 26
aa) Die Definition der h. M. 26
(1) Konkrete Rechtsverhältnisse und abstrakte Rechtsfragen 27
(2) (Teil-) Rechtsverhältnisse und bloße Elemente 29
bb) Das Merkmal der Konkretheit 34
(1) Der bestimmte, bereits überschaubare Sachverhalt 36
(2) Das „streitige" Rechtsverhältnis als Voraussetzung der Konkretheit 38
cc) Stellungnahme 43
c) Die Bestimmung des prozessualen Begriffs des Rechtsverhältnisses anhand des Merkmals der „Verhaltensrelevanz" (Trzaskalik) 45
aa) Das Merkmal der „Verhaltensrelevanz" 45
bb) Kritik 49
d) Das subjektive Recht als Rechtsverhältnis 54
e) Ergebnis 62
2. Arten der subjektiven Rechte als Grundlage eines Rechtsverhältnisses 63
a) Subjektive Rechte des Bürgers 63
aa) Begriff und Bedeutung 63
bb) Arten 65
(1) Ansprüche 65
(2) Beherrschungsrechte 66
(3) Gestaltungsrechte 68
cc) Sonderproblem: Anspruch des Bürgers auf Erlaß von Rechtsnormen als Grundlage eines verwaltungsgerichtlich feststellbaren Rechtsverhältnisses? 68
b) Subjektive Rechte des Staates 73
aa) Die Möglichkeit subjektiver Rechte des Staates 74
bb) Einzelne subjektive Rechte des Staates 77
(1) Allgemeiner Anspruch des Staates auf Befolgung seiner Normen? 77
(2) Recht zum Erlaß eines Verwaltungsakts 78
(3) Recht zur Normgebung 78
(4) Staatliche Innenrechte 80
3. Begründungsmöglichkeiten subjektiver Rechte als Voraussetzung eines Rechtsverhältnisses und ihre Konsequenzen für die Feststellungsklage 82
a) Rechtsverhältnis aufgrund von Rechtsnormen 82
b) Rechtsverhältnis und Verwaltungsakt 85
aa) Rechtsverhältnis aufgrund Verwaltungsakts 85
bb) Das dem Verwaltungsakt vorgelagerte Rechtsverhältnis 86
c) Rechtsverhältnis aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrags 88
d) Rechtsverhältnis aufgrund sonstigen Verhaltens 89
4. Gegenwärtige, vergangene und zukünftige Rechtsverhältnisse 89
a) Gegenwärtige Rechtsverhältnisse 91
b) Vergangene Rechtsverhältnisse 92
c) Zukünftige Rechtsverhältnisse 94
5. Rechtsverhältnisse mit Beteiligung Dritter (sog. Drittfeststellungsklage) 100
6. Die negative Feststellungsklage 108
7. Die vorbeugende Feststellungsklage 110
a) Grundsätzliche Zulässigkeit 110
b) Entstehung eines Rechtsverhältnisses 113
8. Die Feststellungsklage im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Organstreits 117
9. Die Zwischenfeststellungsklage 119
II. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts 120
1. Allgemeines 120
2. Voraussetzungen eines tauglichen Klagegegenstands i. S. des § 43 Abs. 1 2. Alt. 122
3. Analoge Anwendung des § 43 Abs. 1 2. Alt. in weiteren Fällen? 124
III. Die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde 129
B. Das Feststellungsinteresse 133
I. Allgemeines 133
II. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses 134
1. Allgemeine Voraussetzungen des berechtigten Interesses; Meinungsstand 134
2. Problematische Fälle 138
3. Voraussetzungen des berechtigten Interesses in besonderen Fällen 142
a) Bei vergangenem Rechtsverhältnis 142
b) Bei zukünftigem Rechtsverhältnis 146
c) Bei der Drittfeststellungsklage 148
d) Bei der negativen Feststellungsklage 149
e) Bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage 151
aa) Keine Einschränkung des berechtigten Interesses 151
bb) Verhältnis der Nichtigkeitsfeststellungsklage zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten 152
f) Bei der vorbeugenden Feststellungsklage 154
g) Bei der Feststellungsklage im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Organstreits 159
h) Bei der Zwischenfeststellungsklage 160
III. Das berechtigte Interesse an der „baldigen" Feststellung 161
C. Feststellungsklage und Klagebefugnis 162
I. Meinungsstand 162
II. Stellungnahme 164
D. Die Subsidiarität der Feststellungsklage 168
I. Die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 S. 1 168
1. Allgemeines 168
2. Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage 170
3. Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der allgemeinen Leistungsklage 171
4. Subsidiarität der vorbeugenden Feststellungsklage 173
II. Ausnahme von der Subsidiarität 176
Zusammenfassung 178
Literaturverzeichnis 183