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Style

Emmerich-Fritsche, A. Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur. Der Staat, 58(4), 575-619. https://doi.org/10.3790/staa.58.4.575
Emmerich-Fritsche, Angelika "Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur" Der Staat 58.4, , 575-619. https://doi.org/10.3790/staa.58.4.575
Emmerich-Fritsche, Angelika: Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur, in: Der Staat, vol. 58, iss. 4, 575-619, [online] https://doi.org/10.3790/staa.58.4.575

Format

Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur

Emmerich-Fritsche, Angelika

Der Staat, Vol. 58 (2019), Iss. 4 : pp. 575–619

1 Citations (CrossRef)

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Angelika Emmerich-Fritsche, Erlangen

Cited By

  1. Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System

    Bundesverfassungsgericht und Europäische Integration

    Lhotta, Roland

    Ketelhut, Jörn

    2023

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_64-1 [Citations: 0]

Abstract

Eine deutsche Identität schreibt das Grundgesetz, das eine offene Rechtsordnung verfasst, nicht vor. Die Menschenwürde als oberster Verfassungswert verbietet überdies ein rein nach ethnischen Merkmalen definiertes Staatsangehörigkeitsrecht (absolute Homogenität). Nationale Einheit entsteht insbesondere und kontinuierlich im Prozess der Partizipation an der demokratischen und gesellschaftlichen Willensbildung. Diese bedarf zwar einer gemeinsamen Sprache, aber nicht notwendig der ethnisch-kulturellen Homogenität der Bürger. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und der Entstehung von „Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, darf der Gesetzgeber neben Fördermaßnahmen auch Integrationsanforderungen stellen, die relative und zumutbare Homogenitätserwartungen (z.B. Sprachkenntnisse, Informationen über Land und Rechtsordnung) einschließen. Eine abendländisch-christliche Weltanschauung als bestimmende Leitkultur ist jedoch mit den Grundrechten und der vom Grundgesetz gebotenen Säkularität und Neutralität nicht vereinbar. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Es gibt kein allgemeines Recht in einer pluralen Gesellschaft, von fremden Weltanschauungen, Sitten und Religionen verschont zu bleiben, aber auch eine Pflicht zur Anpassung im Rahmen des Zumutbaren. Die Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung obliegt allen. Distanz, kritische Äußerungen oder abweichende Gesinnung zur Verfassung sind hinzunehmen, solange daraus keine konkrete Gefahr für diese Ordnung ausgeht und Kontroversen über das Gute und Richtige sowie Interessengegensätze im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ausgetragen werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Angelika Emmerich-Fritsche: Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur 575
I. Einleitung 575
II. Freiheit durch Einheit oder Einheit durch Freiheit? 579
1. Kulturnation und politische Nation 579
2. Keine ethnische Identität des (deutschen) Volkes im Grundgesetz 583
3. Homogenität als funktionelle Voraussetzung existentieller Staatlichkeit? 575
4. Gemeinsame Sprache 575
III. Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Homogenitätsanforderungen 575
1. Absolute Homogenitätsanforderungen am Maßstab der Menschenwürde 575
2. Freiheitliche Diversität und ihre Schranken 575
3. Rechtliche Gleichheit und Pauschalisierungsverbot 576
IV. Christliche Prägung versus Religionsfreiheit und Neutralitätsprinzip 576
1. Christliche Prägung des Grundgesetzes? 576
2. Religionsfreiheit und Neutralitätsprinzip: „Staat als Heimstatt aller Bürger” 576
3. Privilegierung christlicher Religionsgemeinschaften? 577
V. Verfassungsrechtliche Leitkultur als Integrationsanforderung? 577
1. Wertordnung des Grundgesetzes und Verfassungstreue 577
2. Pflicht zur Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung 577
3. Gute Sitten oder Sittengesetz als Leitkultur? 578
VI. Schlussfazit 578