Das Konzept des Vaters im Rechtsdenken von Pierre Legendre
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Das Konzept des Vaters im Rechtsdenken von Pierre Legendre
Rechtstheorie, Vol. 50 (2019), Iss. 1 : pp. 59–76
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Stephan Meder, Hannover
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„Vater“ und „Recht“ – das sind Worte, welche die Menschheit seit Jahrtausenden verknüpft. Erinnert sei nur an den Satz des griechischen Philosophen Heraklit: „Der Streit ist der Vater allen Rechts.“ Ohne den Konflikt zwischen Täter und Opfer, zwischen Kläger und Beklagtem würden wir nicht einmal den Namen des Rechts kennen. Seinen vollkommensten Ausdruck findet Heraklits polare Denkweise in dem berühmten Spruch vom „Krieg als Vater aller Dinge“.Dabei istzu beachten, dass Heraklit mit „polemos“einWortwählte, das nicht eigentlich Kriegimmilitärischen Sinne, sondern eher Streit (eris) oder Kampf gegensätzlicher Kräfte bedeutet.1 Recht und Unrecht wären danach Ausdruck einer elementaren Gegensätzlichkeit des Lebens, einer fundamentalen Differenz, in der Hegel die Entdeckung der Dialektik als Prinzip gesehen hat.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Stephan Meder: Das Konzept des Vaters im Rechtsdenken von Pierre Legendre | 59 | ||
I. Einleitung | 59 | ||
II. Vater Staat – ein Idol des Vaters? | 60 | ||
III. Der ‚doppelte Körper‘ des Vaters | 62 | ||
1. Pater est quem nuptiae demonstrant | 62 | ||
2. Das Verbot als Gründungsprinzip und anfängliche soziale Setzung | 65 | ||
3. Das politische Moment der Referenz | 59 | ||
IV. Hat Pierre Legendre eine prämoderne politische Theologie entworfen? | 59 | ||
1. Normativer Minimalismus des Konzepts der Referenz | 59 | ||
2. Fußt das Konzept des Vaters auf längst überholtem Patriarchatsdenken? | 59 | ||
V. Resümee | 59 |