Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine
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Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 1 : pp. 78–80
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Ulrike Spangenberg, Berlin
- Spangenberg, Ulrike, Dr. jur., Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich im Deutschen Juristinnenbund e.V.. Selbständige Publikationen (Auszug): Alltag oder Diskriminierung. Das generische Maskulinum in Formularen und Vordrucken von Sparkassen, KJ 3/2018 (i.E.), Versteckte Potentiale für eine umfassende gleichstellungspolitische Agenda: CEDAW, 2018, NG – FH 3/2018, S. 34 – 36; Gleichstellungsrechtliche Perspektiven. Der lange Weg zur Individualbesteuerung, StuW 4, 2016, S. 343 – 353.
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Abstract
Ende letzten Jahres kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, Körperschaften die Gemeinnützigkeit zu versagen, wenn deren Mitgliedschaft auf ein Geschlecht begrenzt ist, es sei denn, es gehe um den Ausgleich geschlechtsbezogener Nachteile. Der Ankündigung folgte unter der Überschrift „Scholz will reinen Männervereinen Steuervorteile streichen“ scharfe Kritik. Das Vorhaben sei ein Angriff auf das Ehrenamt, die Freiheit und das Vereinsleben. Die FDP will das Vorhaben inzwischen mit einem eigenen Antrag stoppen. Die Frage ist, darf der Staat tatsächlich derart in die Mitgliedsstruktur von Vereinen hineinregieren?
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
GENDER UND RECHTSPOLITIK | 78 | ||
Ulrike Spangenberg: Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine | 78 | ||
Bundesfinanzhof 2017: Entscheidung zur Freimaurerloge | 78 | ||
Vereinsautonomie und staatliche Förderung | 79 | ||
Schutz vor struktureller Benachteiligung | 79 | ||
Fazit | 80 |