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Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine

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Spangenberg, U. Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine. Recht und Politik, 56(1), 78-80. https://doi.org/10.3790/rup.56.1.78
Spangenberg, Ulrike "Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine" Recht und Politik 56.1, , 78-80. https://doi.org/10.3790/rup.56.1.78
Spangenberg, Ulrike: Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine, in: Recht und Politik, vol. 56, iss. 1, 78-80, [online] https://doi.org/10.3790/rup.56.1.78

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Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine

Spangenberg, Ulrike

Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 1 : pp. 78–80

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Ulrike Spangenberg, Berlin

  • Spangenberg, Ulrike, Dr. jur., Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich im Deutschen Juristinnenbund e.V.. Selbständige Publikationen (Auszug): Alltag oder Diskriminierung. Das generische Maskulinum in Formularen und Vordrucken von Sparkassen, KJ 3/2018 (i.E.), Versteckte Potentiale für eine umfassende gleichstellungspolitische Agenda: CEDAW, 2018, NG – FH 3/2018, S. 34 – 36; Gleichstellungsrechtliche Perspektiven. Der lange Weg zur Individualbesteuerung, StuW 4, 2016, S. 343 – 353.
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Abstract

Ende letzten Jahres kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, Körperschaften die Gemeinnützigkeit zu versagen, wenn deren Mitgliedschaft auf ein Geschlecht begrenzt ist, es sei denn, es gehe um den Ausgleich geschlechtsbezogener Nachteile. Der Ankündigung folgte unter der Überschrift „Scholz will reinen Männervereinen Steuervorteile streichen“ scharfe Kritik. Das Vorhaben sei ein Angriff auf das Ehrenamt, die Freiheit und das Vereinsleben. Die FDP will das Vorhaben inzwischen mit einem eigenen Antrag stoppen. Die Frage ist, darf der Staat tatsächlich derart in die Mitgliedsstruktur von Vereinen hineinregieren?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
GENDER UND RECHTSPOLITIK 78
Ulrike Spangenberg: Im Interesse der Allgemeinheit? Steuervorteile für Männervereine 78
Bundesfinanzhof 2017: Entscheidung zur Freimaurerloge 78
Vereinsautonomie und staatliche Förderung 79
Schutz vor struktureller Benachteiligung 79
Fazit 80