Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System
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Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 1 : pp. 38–48
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Armin Glatzmeier, Berlin
- Glatzmeier, Armin, Dr. phil. Der Politikwissenschaftler befasst sich gegenwärtig im Rahmen des Projekts „Softwaregestützte Qualitätssicherung wissenschaftlicher Arbeiten“ an der Freien Universität Berlin mit Grundsatzfragen der guten wissenschaftlichen Praxis. Zuvor lehrte und forschte er an der Universität Passau und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster u. a. zu den Themenfeldern Politik und Recht, Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratietheorie/Pluralismus, Rechtsextremismus und Parteien. Selbstständige Publikation: Gerichte als politische Akteure. Nomos, 2019.
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Abstract
Dürfen Gerichte politisch sein? Aus systemtheoretischer Perspektive ist die Antwort klar: Gerichte sind in dem Umfang (auch) politische Akteure, in dem sie am Politikprozess teilnehmen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Funktionen, die auf eine gerichtsförmige Verfassungsabsicherung abzielen. Die reale Ausgestaltung politischer Systeme stellt die (vergleichende) politikwissenschaftliche Verfassungsgerichtforschung diesbezüglich vor Probleme. Der Beitrag stellt aus funktionaler Perspektive die Frage, welche Funktionen eines politischen Systems als Verfassungsgerichtsbarkeit klassifiziert werden sollen und wie sie sich systematisieren lassen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Armin Glatzmeier: Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System | 38 | ||
I. Einleitung | 38 | ||
II. Verbreitung und Entwicklungslinien | 39 | ||
1. Verbreitung | 39 | ||
2. Entwicklungslinien | 40 | ||
a) USA | 40 | ||
b) Deutschland | 41 | ||
c) Gemeinsamkeiten | 42 | ||
3. Problemlagen | 44 | ||
a) Recht oder Politik? | 44 | ||
b) (Verfassungs-)Gerichte und Verfassungsgerichtsbarkeit | 45 | ||
c) Verfassungsgerichtsbarkeit und politisches System | 38 | ||
III. Fazit | 38 |