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Cite JOURNAL ARTICLE

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Glatzmeier, A. Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System. Recht und Politik, 56(1), 38-48. https://doi.org/10.3790/rup.56.1.38
Glatzmeier, Armin "Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System" Recht und Politik 56.1, , 38-48. https://doi.org/10.3790/rup.56.1.38
Glatzmeier, Armin: Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System, in: Recht und Politik, vol. 56, iss. 1, 38-48, [online] https://doi.org/10.3790/rup.56.1.38

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Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System

Glatzmeier, Armin

Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 1 : pp. 38–48

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Armin Glatzmeier, Berlin

  • Glatzmeier, Armin, Dr. phil. Der Politikwissenschaftler befasst sich gegenwärtig im Rahmen des Projekts „Softwaregestützte Qualitätssicherung wissenschaftlicher Arbeiten“ an der Freien Universität Berlin mit Grundsatzfragen der guten wissenschaftlichen Praxis. Zuvor lehrte und forschte er an der Universität Passau und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster u. a. zu den Themenfeldern Politik und Recht, Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratietheorie/Pluralismus, Rechtsextremismus und Parteien. Selbstständige Publikation: Gerichte als politische Akteure. Nomos, 2019.
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Abstract

Dürfen Gerichte politisch sein? Aus systemtheoretischer Perspektive ist die Antwort klar: Gerichte sind in dem Umfang (auch) politische Akteure, in dem sie am Politikprozess teilnehmen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Funktionen, die auf eine gerichtsförmige Verfassungsabsicherung abzielen. Die reale Ausgestaltung politischer Systeme stellt die (vergleichende) politikwissenschaftliche Verfassungsgerichtforschung diesbezüglich vor Probleme. Der Beitrag stellt aus funktionaler Perspektive die Frage, welche Funktionen eines politischen Systems als Verfassungsgerichtsbarkeit klassifiziert werden sollen und wie sie sich systematisieren lassen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Armin Glatzmeier: Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System 38
I. Einleitung 38
II. Verbreitung und Entwicklungslinien 39
1. Verbreitung 39
2. Entwicklungslinien 40
a) USA 40
b) Deutschland 41
c) Gemeinsamkeiten 42
3. Problemlagen 44
a) Recht oder Politik? 44
b) (Verfassungs-)‌Gerichte und Verfassungsgerichtsbarkeit 45
c) Verfassungsgerichtsbarkeit und politisches System 38
III. Fazit 38