Wann ist eine Partei eine Partei?
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Wann ist eine Partei eine Partei?
Untersuchungen der Entscheidungspraxis des Bundeswahlausschusses
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 175–184
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Daniel Hellmann, Halle (Saale)
- Hellmann, Daniel, Master of Arts (M.A.). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Parlamentarismusforschung (Berlin), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Regierungslehre und Policyforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Selbstständige Publikationen: Die Freien Demokraten. Comeback der FDP mit neuer Mannschaft (2017, zusammen mit Benjamin Höhne). E-Mail: >daniel.hellmann@politik; hellmann@iparl.de
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Cited By
-
Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System
Bundesverfassungsgericht und Wahlrecht
Hellmann, Daniel
2023
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_48-1 [Citations: 0]
Abstract
Die Vorbereitung von Wahlen gehört zu den sensibelsten Bereichen staatlicher Organisation. Fehler imWahlverfahren wirken vertrauensmindernd1 und sind überdies nur mit beachtlichem Mehraufwand korrigierbar, wie zuletzt die teilweise Zulassung der Landesliste der AfD Sachsen zur Landtagswahl 2019 vor Augen geführt hat.2 Einer der empfindlichsten Bereiche der Wahlvorbereitung in Deutschland dürfte die Zulassung von Parteien zu Bundestagswahlen sein. Ob eine Vereinigung als Partei teilnehmen darf, entscheidet der Bundeswahlausschuss. Diesem Gremium obliegt damit die Frage, ob Parteien ihre zentrale Funktion – die Teilnahme an Wahlen – wahrnehmen können.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Daniel Hellmann: Wann ist eine Partei eine Partei? | 175 | ||
I. Parteien anerkennen – Aber nach welchem Maßstab? | 175 | ||
II. Die Anerkennung als Partei vor dem Bundeswahlausschuss | 176 | ||
III. Nach der Reform von 2012 fortbestehende Probleme | 177 | ||
IV. Die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses | 178 | ||
V. Woran Parteien scheitern | 179 | ||
1. Umfang und Festigkeit der Organisation | 179 | ||
2. Zahl der Mitglieder | 180 | ||
3. Teilnahme an Wahlen | 180 | ||
4. Das Hervortreten in der Öffentlichkeit | 181 | ||
5. Dauerhaftigkeit des Bestehens | 181 | ||
VI. Wann ist eine Partei eine Partei? | 183 |