Das Recht auf Selbsttötung – Verfassungsrechtliche Begrenzung der Politik oder politische Betätigung des Verfassungsgerichts?
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Das Recht auf Selbsttötung – Verfassungsrechtliche Begrenzung der Politik oder politische Betätigung des Verfassungsgerichts?
Anmerkung zu BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 167–174
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Sven Leif Erik Johannsen, Kehl
- Johannsen, Sven Leif, Prof. Dr. jur., LL.M.oec., Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. E-Mail: johannsen@hs-kehl.de
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich nahezu seit dem Beginn seiner über 70jährigen Geschichte dem Vorwurf der Politik ausgesetzt, seine Kompetenzen zu überschreiten. Zumal das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung berufen ist, ob ein einfaches Gesetz in noch zu rechtfertigender Weise in Grundrechte der Bürger eingreift oder zu verwerfen ist, liegt ein Spannungsverhältnis zur Gesetzgebung in der Natur der Sache. Nicht aber das Bundesverfassungsgericht, sondern dieGrundrechte begrenzen gemäß Art. 1 Abs. 3 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Soweit das Bundesverfassungsgericht diese Grundrechte nur anwendet, kann also nicht von einer Kompetenzüberschreitung gesprochen werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Sven Leif Erik Johannsen: Das Recht auf Selbsttötung – Verfassungsrechtliche Begrenzung der Politik oder politische Betätigung des Verfassungsgerichts? | 167 | ||
I. Einleitung | 167 | ||
II. Geringer Anwendungsbereich in der Praxis | 168 | ||
III. Keine überzeugende Ableitung des „Rechts auf Selbsttötung” | 170 | ||
IV. Folgen des Urteils | 171 | ||
V. Ergebnis und Ausblick | 173 |