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Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig?

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Möllers, M., Möllers, M. Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig?. . Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum selbstbestimmten Sterben und zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Recht und Politik, 56(2), 156-166. https://doi.org/10.3790/rup.56.2.156
Möllers, Maximilian Chr. M. and Möllers, Martin H. W. "Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig?. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum selbstbestimmten Sterben und zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. " Recht und Politik 56.2, , 156-166. https://doi.org/10.3790/rup.56.2.156
Möllers, Maximilian Chr. M./Möllers, Martin H. W.: Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig?, in: Recht und Politik, vol. 56, iss. 2, 156-166, [online] https://doi.org/10.3790/rup.56.2.156

Format

Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum selbstbestimmten Sterben und zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Möllers, Maximilian Chr. M. | Möllers, Martin H. W.

Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 156–166

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Maximilian Chr. M. Möllers, Greifwald/Heringsdorf i. H.

  • Möllers, Maximilian Chr. M., Dipl. jur., Rechtsreferendar in Mecklenburg-Vorpommern im Landgerichtsbezirk Stralsund. Letzte Publikationen: Der Entwurf zur Neufassung des SOG M-V, GreifRecht 28/2019, S. 109 – 113; Management Knigge, 3. Aufl., Verlag für Verwaltungswissenschaft, Frankfurt am Main 2020.
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Maximilian Chr. M. Möllers und Martin H. W. Möllers, Greifwald/Heringsdorf i. H.

  • Möllers, Martin H. W., Prof. a.D. Dr. phil.; Dipl. Soz. Wiss.; Studienassessor, Politikwissenschaftler und Jurist sowie Historiker und Geograph; lehrte von 1987 – 2018 Staats- und Gesellschaftswissenschaften an der Hochschule des Bundes; Hrsg. des Wörterbuchs der Polizei, C. H. Beck, München, der Studienbücher für die Polizei, VfP, Frankfurt am Main, und Co-Hrsg. des JBÖS, VfP/Nomos, Baden-Baden; Schriftleiter des Jahrbuchs für Heimatkunde Oldenburg/Ostholstein.
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Cited By

  1. Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System

    Das Bundesverfassungsgericht und seine Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten

    Möllers, Martin H. W.

    2024

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_72-2 [Citations: 0]
  2. Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System

    Das Bundesverfassungsgericht und seine Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten

    Möllers, Martin H. W.

    2023

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_72-1 [Citations: 0]

Abstract

Durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 war ins Strafgesetzbuch (StGB) die Vorschrift des § 217 StGB, welche die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, als abstraktes Gefährdungsdelikt, das eines tatsächlichen Vollzugs oder auch nur des Versuchs einer Selbsttötung nicht bedurfte, aufgenommen worden. Schutzgut der Norm war die Freiheit zur Selbstbestimmung derjenigen, die auf natürlichem Wege sterben wollten. Gleichzeitig begrenzte diese Norm fortan die freie Entscheidung des Einzelnen, sein Leben durch assistierte Selbsttötung zu beenden. Daher richteten sich die Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG zu entscheiden hatte, unmittelbar gegen § 217 StGB. Beschwerdeführer waren schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit geschäftsmäßig angebotener Unterstützung Dritter selbst beenden wollten, Vereine, die eine solche Unterstützung anboten, einschließlich ihrer organschaftlichen Vertreter und Mitarbeiter, und Ärzte, die in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätig sind. Schließlich waren Beschwerdeführer auch Rechtsanwälte, die über Suizidhilfe beraten und diese vermitteln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Maximilian Chr. M. Möllers und Martin H. W. Möllers: Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig? 156
I. Einleitung zur Problematik 156
II. Der Grundrechtsschutz der Selbstbestimmung über den Tod 158
III. Grenzen des staatlichen Lebensschutzes 160
IV. Weitere Grundrechtsverletzungen durch die Normierung des § 217 StGB 163
V. Wird geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe zum neuen, lukrativen Wirtschaftszweig? 164
VI. Kurze Zusammenfassung 156
Berlin: Ulrike Lembke neue Richterin am Verfassungsgerichtshof 156