Rechtspolitische Zeitschriftenumschau 2/2020
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Rechtspolitische Zeitschriftenumschau 2/2020
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 226–231
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Christian Busse, Bonn
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Während die rechtswissenschaftliche Welt durch die weitgehende Schließung der Universitäten und den Ausfall sämtlicher Tagungen derzeit innehält, besteht in der rechtspraktischen Welt große Hektik. In aller Eile müssen die erforderlichen Anpassungen der Normenwelt an das Corona-Geschehen vorgenommen werden, angefangen vom Infektionsschutzrecht über das Arbeits-,Wirtschafts-, Steuer- und Finanzrecht bis hin zum Gerichtswesen. Schon liegen mehr als zwei Dutzend Gerichtsentscheidungen vor, die sich mit Corona-bedingten Rechtsfragen beschäftigen. Es lässt sich absehen, dass eine Flut an rechtlichen Fragestellungen in den nächsten Monaten über die Juristen hereinbrechen wird, die auch rechtsdogmatische Probleme mit sich führt. Eine davon ist, wie weit der Staat die Handlungs- undWirtschaftsfreiheit des Einzelnen auf äußerst schmaler gesetzlicher Grundlage und verbunden mit einer Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe einschränken darf. In juristischer Hinsicht trifft die Corona-Krise die deutsche Rechtswelt weitgehend unvorbereitet. Den Verfasser erinnert die Situation an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges, als in kürzester Zeit das Friedensrecht auf Kriegsrecht umgestellt werden musste, um unter anderem die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen. Nur dass damals Deutschland in industrieller Hinsicht führend war und grundsätzlich alle erforderlichen Güter selbst herstellen konnte. Im Arzneimittelbereich galt es gar als „Apotheke derWelt“. Lediglich die Versorgung mit einigen der erforderlichen Rohstoffe war problematisch.
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Rechtspolitische Zeitschriftenumschau 2/2020 | 226 |