Protest als kollektive künstlerische Performance – Herausforderung der Grundrechtsdogmatik durch “Aktionskunst“
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Protest als kollektive künstlerische Performance – Herausforderung der Grundrechtsdogmatik durch “Aktionskunst“
Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 1 : pp. 97–112
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Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg
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Die Rechtsprechung des BVerfG zu den Kommunikationsfreiheiten ist stark auf die Grundrechtssubjektivität des Einzelnen einerseits und die staatszentrierte Konzeption der Öffentlichkeit andererseits fixiert. Im Einzelnen ist sie zwar eher liberal, aber sie trägt wenig zum Verständnis der Grundrechte im Wandel der gesellschaftlichen Ordnungsmodelle bei. Diesen Wandel verarbeitet sie begriffslos durch “Abwägung“ aller möglichen Interessen. Es käme demgegenüber darauf an, den Übergang zu einer “Gesellschaft der Netzwerke“ stärker auch in der Rechtsdogmatik selbst zu berücksichtigen. Dazu wird hier ein Versuch gemacht – insbesondere am Beispiel der Einordnung der “künstlerischen Versammlung“, die einen relationalen Effekt zwischen den Teilnehmern zur Geltung bringt, nicht aber den Charakter einer “Kundgebung“ hat.