Zur Verantwortung des Bundes für die nach 1945 errichteten erhaltenswerten US-Wohnanlagen
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Zur Verantwortung des Bundes für die nach 1945 errichteten erhaltenswerten US-Wohnanlagen
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 4 : pp. 498–508
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Ernst-Rainer Hönes, Mainz
- Hönes, Ernst-Rainer, Prof. Dr. iur., Dr. rer. publ. Ministerialrat a.D.. Selbständige Publikationen: Kommentare zum DSchG Rheinland-Pfalz, Handbuch städtebaulicher Denkmalschutz, 2005, 993 S., Entstehung des städtebaulichen Denkmalschutzes, 2003, 901 S.
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Abstract
Westdeutschland wurde nach 1945 zu einem Vorposten des kalten Krieges. In der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone wurden neben militärischen Einrichtungen großzügige Wohnanlagen (Housing areas) mit Freiflächen für die Familien der Besatzer errichtet, die heute noch als städtebauliche Alternativen vorbildlich sind. Die Amerikaner waren damals das kopierenswerte Vorbild. Deshalb sind diese Wohnanlagen der Besatzer, die Verbündete wurden, Zeugnisse der Weltgeschichte wie der regionalen Entwicklung. Die heute oft noch im Eigentum des Bundes befindlichen zivilen Stätten sind aus kulturstaatlicher Verantwortung zu erhalten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Ernst-Rainer Hönes: Zur Verantwortung des Bundes für die nach 1945 errichteten erhaltenswerten US-Wohnanlagen | 498 | ||
I. Der Bund und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | 498 | ||
II. Die politische Vorgeschichte der US-Wohnanlagen | 500 | ||
III. Zur Bedeutung der US-Wohnanlagen | 501 | ||
IV. Vorschläge zur Berücksichtigung der Baukultur und des Denkmalschutzes bei bundeseigenen Liegenschaften | 505 | ||
V. Ergebnis | 506 | ||
Anhang | 498 |