Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig
Keilmann, Annette | Risse, Jörg
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 4 : pp. 480–497
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
Annette Keilmann, Frankfurt a. M.
- Keilmann, Annette, Dr. jur., Counsel in der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Selbstständige Publikationen: Dem Gefälligen zur Last. Untersuchungen zur Beweislastverteilung in § 280 I BGB, Berlin 2006.
- Search in Google Scholar
Jörg Risse, Frankfurt a. M.
- Risse, Jörg, Prof. Dr. jur., Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Selbstständige Publikationen (zuletzt): „Wirtschaftsmediation“, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl., München 2019; „M&A und Corporate Finance von A – Z“, (zus. mit F. Kästle), Verlag C.H. Beck, 3. Aufl. München 2018; „Prozessrisikoanalyse“ (zusammen mit M. Morawietz), Verlag C. H. Beck, München 2017.
- Search in Google Scholar
Abstract
In Zivilverfahren sind die Bundesrepublik Deutschland und die Länder von der Zahlung der Gerichtskosten befreit (§ 2 Abs. 1 GKG). Die Befreiung greift auch, wenn die Bundesrepublik oder ein Land aus einem zivilrechtlich geschlossenen Vertrag gegen ein Privatunternehmen klagt. Der Bund muss folglich - anders als ein Privatunternehmen - keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Dies ist nur eine von mehreren aus § 2 GKG folgenden Ungleichbehandlungen der Streitparteien. Ist die Ungleichbehandlung mit dem Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit vor Gericht vereinbar und damit verfassungsrechtlich zulässig?
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
AUFSÄTZE | 480 | ||
Jörg Risse und Annette Keilmann: Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig | 480 | ||
I. Problemaufriss: Die Gerichtskostenfreiheit als praktisches Problem | 480 | ||
II. Kurzer Rückblick: Die politische Diskussion um die Gerichtskostenfreiheit | 481 | ||
III. Verfassungsrechtliche Prüfung: Eingriff in die Chancengleichheit | 483 | ||
1. Grundrecht auf Chancen- und Waffengleichheit vor Gericht und sein Schutzbereich | 483 | ||
2. Ungleiche Behandlung eines Grundrechtsträgers durch Gerichtskostenbefreiung | 485 | ||
3. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 486 | ||
a) Verfahrensvereinfachung und Kompensationsgedanke | 487 | ||
b) Bewährtheit der Regelung über Jahrzehnte | 480 | ||
c) Gesamtbetrachtung aller Kostenregelungen | 480 | ||
d) Anreizfunktionen der Gerichtskostentragung | 480 | ||
4. Zwischenergebnis | 480 | ||
IV. Am Rande bemerkt: Einfluss auf die Unabhängigkeit von Richtern | 480 | ||
V. Der prozessuale Weg zur Herstellung der gebotenen Gleichbehandlung | 480 | ||
VI. Fazit: § 2 Abs. 1 GKG ist verfassungswidrig und aufzuheben | 480 |