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Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig

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Keilmann, A., Risse, J. Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig. Recht und Politik, 56(4), 480-497. https://doi.org/10.3790/rup.56.4.480
Keilmann, Annette and Risse, Jörg "Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig" Recht und Politik 56.4, , 480-497. https://doi.org/10.3790/rup.56.4.480
Keilmann, Annette/Risse, Jörg: Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig, in: Recht und Politik, vol. 56, iss. 4, 480-497, [online] https://doi.org/10.3790/rup.56.4.480

Format

Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig

Keilmann, Annette | Risse, Jörg

Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 4 : pp. 480–497

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Annette Keilmann, Frankfurt a. M.

  • Keilmann, Annette, Dr. jur., Counsel in der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Selbstständige Publikationen: Dem Gefälligen zur Last. Untersuchungen zur Beweislastverteilung in § 280 I BGB, Berlin 2006.
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Jörg Risse, Frankfurt a. M.

  • Risse, Jörg, Prof. Dr. jur., Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Selbstständige Publikationen (zuletzt): „Wirtschaftsmediation“, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl., München 2019; „M&A und Corporate Finance von A – Z“, (zus. mit F. Kästle), Verlag C.H. Beck, 3. Aufl. München 2018; „Prozessrisikoanalyse“ (zusammen mit M. Morawietz), Verlag C. H. Beck, München 2017.
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Abstract

In Zivilverfahren sind die Bundesrepublik Deutschland und die Länder von der Zahlung der Gerichtskosten befreit (§ 2 Abs. 1 GKG). Die Befreiung greift auch, wenn die Bundesrepublik oder ein Land aus einem zivilrechtlich geschlossenen Vertrag gegen ein Privatunternehmen klagt. Der Bund muss folglich - anders als ein Privatunternehmen - keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Dies ist nur eine von mehreren aus § 2 GKG folgenden Ungleichbehandlungen der Streitparteien. Ist die Ungleichbehandlung mit dem Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit vor Gericht vereinbar und damit verfassungsrechtlich zulässig?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
AUFSÄTZE 480
Jörg Risse und Annette Keilmann: Die Gerichtskostenfreiheit für den Bund und die Länder ist verfassungswidrig 480
I. Problemaufriss: Die Gerichtskostenfreiheit als praktisches Problem 480
II. Kurzer Rückblick: Die politische Diskussion um die Gerichtskostenfreiheit 481
III. Verfassungsrechtliche Prüfung: Eingriff in die Chancengleichheit 483
1. Grundrecht auf Chancen- und Waffengleichheit vor Gericht und sein Schutzbereich 483
2. Ungleiche Behandlung eines Grundrechtsträgers durch Gerichtskostenbefreiung 485
3. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 486
a) Verfahrensvereinfachung und Kompensationsgedanke 487
b) Bewährtheit der Regelung über Jahrzehnte 480
c) Gesamtbetrachtung aller Kostenregelungen 480
d) Anreizfunktionen der Gerichtskostentragung 480
4. Zwischenergebnis 480
IV. Am Rande bemerkt: Einfluss auf die Unabhängigkeit von Richtern 480
V. Der prozessuale Weg zur Herstellung der gebotenen Gleichbehandlung 480
VI. Fazit: § 2 Abs. 1 GKG ist verfassungswidrig und aufzuheben 480