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Cite JOURNAL ARTICLE

Style

Gromitsaris, A. Rationalität und Recht. Rechtstheorie, 50(3), 307-328. https://doi.org/10.3790/rth.50.3.307
Gromitsaris, Athanasios "Rationalität und Recht" Rechtstheorie 50.3, , 307-328. https://doi.org/10.3790/rth.50.3.307
Gromitsaris, Athanasios: Rationalität und Recht, in: Rechtstheorie, vol. 50, iss. 3, 307-328, [online] https://doi.org/10.3790/rth.50.3.307

Format

Rationalität und Recht

Gromitsaris, Athanasios

Rechtstheorie, Vol. 50 (2019), Iss. 3 : pp. 307–328

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Dr. Athanasios Gromitsaris, TU Dresden, Juristische Fakultät, Helmholtzstr. 10, 01069 Dresden.

Cited By

  1. Die zweite Seite der Medaille: zur rechtlichen Analyse der Ökonomie

    Kowalski, Olaf

    ORDO, Vol. 71 (2020), Iss. 1 P.495

    https://doi.org/10.1515/ordo-2021-0037 [Citations: 0]

Abstract

Eine Rationalitätstheorie des Rechts muss die Art und Weise berücksichtigen, wie sich das Recht selbst in der Gesellschaft präsentiert. Unter diesem Aspekt muss sowohl der Zugang zum Recht als auch der Bezug des Rechts zu seinen Gegenständen bestimmt werden. Mit Zugang zum Recht ist nicht ZugangzumGericht gemeint. Ausgangspunkt der Überlegungen ist hier vielmehr die Trennung zwischen rechtlicher Erwartungsbildung und der diese Erwartungsbildung beschreibenden Semantik. Die Orientierung des Rechts an dieser Trennung stellt insofern eine Rationalisierungsleistung dar, als sie im Laufe der Handlungspraxis des Rechts die Kreisläufe von Regelsetzung und Regelbefolgung beeinflusst (I). In einem zweiten Schritt wird die rechtliche Bedeutung außerrechtlicher Rationalitätsanforderungen an das Recht angesprochen, die mit Blick auf das Spannungsverhältnis zwischen rechtlicher Erwartungsbildung und Semantik formuliert werden (II). Anschließend wird darauf eingegangen, dass das Recht selbst Rechtspraxis und Wissenschaft auseinanderhält und der Rationalität der Rechtspraxis (III) gegenüber der Rationalität einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit Recht den Primat gewährt (IV). Da Rechtspraxis und Rechtswissenschaft mit Realitätsannahmen operieren, unterliegt dieses rechtlich relevante Wissen Richtigkeitsbzw. Bewährungsbedingungen, die als Rationalitätsanforderungen formulierbar sind (V). Damit geht einher, dass die Fähigkeit des Rechts die nichtrechtliche Rationalität seiner Regelungsgegenstände zu identifizieren und für seine Regelungsziele dienstbar zu machen, eine Rationalitätssteigerung für das Recht mit sich bringt (VI).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Athanasios Gromitsaris: Rationalität und Recht 307
I. Rationalität als Berücksichtigungsfähigkeit des Spannungsverhältnisses zwischen rechtlich relevanter Sozialstruktur und Semantik 307
II. Außerrechtliche Rationalitätsanforderungen an das Recht 310
III. Rationalität der Rechtspraxis als institutionell-praktische Rationalität und die kategoriale Bedeutung des Dritten 313
IV. Entfaltung argumentativer Rationalität im Rahmen institutionell-praktischer Rationalität 307
V. Rationalität als Herstellungsfähigkeit von Bewährungsmöglichkeit und Realitätsgarantie 307
1. Steuerung 307
2. Wissen 307
VI. Rationalität des Rechts als Berücksichtigungsfähigkeit nicht-rechtlicher Rationalität 307
VII. Fazit 308