Mehrebenenrecht
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Mehrebenenrecht
Zum Multi-Level Approach am Beispiel des europäischen öffentlichen und Privatrechts in Recht und Rechtswissenschaft
Rechtstheorie, Vol. 50 (2019), Iss. 3 : pp. 287–306
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Prof. Dr. Antonis Chanos, Panteion Universität, Fachbereich Rechtswissenschaft, Syngrou 136 , 176 71 Athen, Griechenland.
Abstract
Das sozialwissenschaftliche Denken in mehreren Ebenen (Multi-Level Approach) erscheint heutzutage immer attraktiver, weil – so zumindest die Grundhypothese – adäquater, komplexe Phänomeme des modernen sozialen Lebens zu beschreiben und zu analysieren. Die Verwendung der Begriffe des Mehrebenensystemsund des multi-level approach ist in den letzten Jahren im wissenschaftlichen Diskurs so inflationär geworden, daß man geneigt ist, sie als Modeworte zu bezeichnen. In der sozialwissenschaftlichen Diskussion dient das Konzept des Mehrebenensystems als ein analytisches Konzept, um dasjenige soziale Beziehungsgefüge zu bezeichnen, das aus mindestens zwei (Handlungs- bzw. Entscheidungs-)Ebenen besteht. Insbesondere in der Politikwissenschaft wird heute davon ausgegangen, daß immer mehr politische Systeme die Eigenschaften komplexer Beziehungsgefüge mit horizontalen wie vertikalen Entscheidungsstrukturen aufweisen. Im juristischen Sinne ist als solche Ebene die Entscheidungsebene bzw. politische Handlungsebene gemeint, sofern auf ihr in Verbänden jeweils Kompetenzträger Entscheidungskompetenzen wahrnehmen Solche Kompetenzordnungen können aber auch zur Herausbildung von komplexen Beziehungsgefügen von Rechtsordnungen bzw. Rechtsschichten führen (unter III.), die einen Anpassungsdruck auf das dogmatische und methodische (bzw. methodologische) Rechtsdenken in Europa ausübt (unter IV.). Der Multi-Level Approach dient aber auch als ein reflexiver, rechtstheoretischer Handlungs- und Forschungsansatz, umdie Binnendifferenzierung der Rechtswissenschaft in Disziplinen und das komplexe Beziehungsgefüge zwischen Theorie und Praxis in der Jurisprudenz zu deuten, zu verstehen und zu erklären (unter II.).
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Antonis Chanos: Mehrebenenrecht | 287 | ||
Zum Multi-Level Approach am Beispiel des europäischen öffentlichen und Privatrechts in Recht und Rechtswissenschaft | 287 | ||
I. Einleitung | 287 | ||
II. Multi-Level-Approach als rechts(wissenschafts)theoretische Reflexion | 288 | ||
III. Multi-Level-Approach und Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen | 291 | ||
1. Recht im europäischen Mehrebenensystem | 291 | ||
2. Mehrebenenrecht ‒ Recht als europäisches Mehrebenensystem | 292 | ||
3. Europäisches öffentliches Recht und europäisches Privatrecht als Mehrebenensysteme | 293 | ||
IV. Von der Mehrebenendogmatik zu einer Mehrebenenmethodik in Europa | 294 | ||
1. Europäische Mehrebenendogmatik | 294 | ||
2. Europäische Mehrebenenmethodik | 295 | ||
a) Europäische juristische Methodenlehre als Methodik des europäischen Mehrebenenrechts | 287 | ||
b) Europäische juristische Methodenlehre als Mehrebenensystem | 287 | ||
V. An Stelle einer Schlußfolgerung | 288 |