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Cite JOURNAL ARTICLE

Style

Overkamp, H., Sandfuchs, B. Filter Bubbles als Gefahr für die Demokratie. Recht und Politik, 57(2), 212-220. https://doi.org/10.3790/rup.57.2.212
Overkamp, Hendrik and Sandfuchs, Barbara "Filter Bubbles als Gefahr für die Demokratie" Recht und Politik 57.2, , 212-220. https://doi.org/10.3790/rup.57.2.212
Overkamp, Hendrik/Sandfuchs, Barbara: Filter Bubbles als Gefahr für die Demokratie, in: Recht und Politik, vol. 57, iss. 2, 212-220, [online] https://doi.org/10.3790/rup.57.2.212

Format

Filter Bubbles als Gefahr für die Demokratie

Overkamp, Hendrik | Sandfuchs, Barbara

Recht und Politik, Vol. 57 (2021), Iss. 2 : pp. 212–220

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Author Details

Overkamp, Hendrik, Rechtsreferendar.

Barbara Sandfuchs, München

  • Sandfuchs, Barbara, Dr. iur., General Counsel, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte. Selbstständig. Publikationen: U. a. Sandfuchs, Privatheit wider Willen? (2012).
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Abstract

Die Diskussion um die Filter Bubble und möglichen Regulierungsbedarf ist mit Blick auf den Entwurf des EU Digitalen Dienste Gesetzes verstärkt zu führen. Der Begriff der Filter Bubble beschreibt ein Phänomen, das dadurch entsteht, dass Plattformen wie Google den Nutzern mittels Algorithmen personalisierte Inhalte anzeigen. Diese Filterung führt zur Schaffung eines eigenen Informationsuniversums für jeden Nutzer, welches auch als „Filter Bubble“ bezeichnet wird. Dies beeinträchtigt den Erkenntnisprozess und kann folglich zu Gefahren für die Demokratie führen, die Regulierungsbedarf hervorrufen können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Hendrik Overkamp, Leipzig und Barbara Sandfuchs: Filter Bubbles als Gefahr für die Demokratie 212
I. Rechtspolitische Problemstellung 212
II. Vielfalt als Grundlage der Demokratie 212
1. Nationale Ebene 212
2. Europäische Ebene 213
III. Mögliche Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie 213
1. Filter Bubbles als Gefahr für die Meinungsvielfalt 213
2. Auswirkungen beeinträchtigter Meinungsvielfalt auf die Demokratie 215
IV. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? 216
1. Bloßes Gefährdungspotential oder bereits aktualisierte Gefahr? 216
2. Heranziehung der Rundfunkrechtsprechung des BVerfG 217
V. Medienstaatsvertrag trägt Gefährdungspotential nicht ausreichend Rechnung 218
VI. Ansatzpunkt einer möglichen Regulierung 219
VII. Fazit und Ausblick 220