Legitimität der Wettbewerbswirtschaft
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Legitimität der Wettbewerbswirtschaft
Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 2 : pp. 227–250
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1Professor em. Dr. Dr. h. c. Rolf Grawert, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum rolf.
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Der Aufsatz fragt anlässlich der jüngsten Wirtschaftskrise(n) nach der Legitimität der Wettbewerbswirtschaft. Der Zweifel betrifft in erster Linie die nur ökonomischen Kriterien folgende “Funktionslegitimation”, die das Gemeinwohl als quasi-automatische Resultante des Eigennutzes erwartet; er nährt sich vom Zweifel an den zugrunde liegenden Theorien von der “Natur” des Menschen. Versuche einer “ethischen Legitimation” kranken am Pluralismus der Vorstellungen vom Guten und Rechten und der damit verbundenen Interessen. Die säkulare, offene Gesellschaft kommt deshalb nicht umhin – so die These –, sich auf konstitutionell verbindliche Regeln und Werte zu stützen. Das Grundgesetz stellt diese Maßstäbe durch die Verbindung von Individualgrundrechten und Sozialstaatsprinzip zur Abwägung. Diese obliegt den repräsentativ-demokratischen Instanzen. Damit kommt der Wettbewerbsordnung die maßgebende Bedeutung für die Wettbewerbsfreiheit als Grundrecht und als System zu: Primat der Wirtschaft oder der Politik?