Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip
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Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip
Recht und Politik, Vol. 59 (2023), Iss. 1 : pp. 32–53
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Ralf Michaels, Hamburg
- Michaels, Ralf, Prof. Dr. iur., LL.M. (Cambridge), Direktor Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; Chair in Global Law, Queen Mary University London; Professor, Universität Hamburg.
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Abstract
Seit Angela Merkels Rede vor der Knesset 2008 gehört Israels Sicherheit und Existenz zur Staatsräson Deutschland. Der Beitrag untersucht die Frage nach rechtlichen Implikationen und kommt zum Ergebnis, dass es solche beinahe nicht gibt: Das Bekenntnis zu Israels Existenz und Sicherheit als deutsche Staatsräson ist politische Maßregel und nicht Recht. Als solches ist es dem Recht unterworfen und besteht nur innerhalb dessen Grenzen, ist freilich gerade dadurch in vielerlei Hinsicht wirksamer, jedenfalls auch flexibler.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Ralf Michaels: Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip | 32 | ||
Einführung | 32 | ||
I. Staatsräson Israel – eine kurze Begriffsgeschichte | 33 | ||
II. Staatsräson und Recht | 36 | ||
1. Staatsräson als vorrechtliche Nützlichkeitserwägung? | 36 | ||
2. Staatsräson als faktische Existenzvoraussetzung? | 38 | ||
3. Staatsräson als moralische Legitimationsvoraussetzung? | 39 | ||
4. Staatsräson als außenpolitische Verpflichtung? | 40 | ||
5. Staatsräson als bloße politische Setzung in der Außenpolitik | 41 | ||
III. Rechtliche Implikationen | 42 | ||
1. Für Einzelne | 42 | ||
2. Für den Staat | 46 | ||
3. Für die Außenpolitik | 48 | ||
IV. Staatsräson als politische Konstante | 49 | ||
1. Außenpolitik | 49 | ||
2. Innenpolitik | 51 | ||
V. Ergebnis | 52 | ||
Wahlalter bei Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt | 53 |