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Mienert, N. Leihmutterschaft – eine Frage der Gleichheit. . Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Recht und Politik, 59(3), 282-293. https://doi.org/10.3790/rup.59.3.282
Mienert, Navin "Leihmutterschaft – eine Frage der Gleichheit. Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. " Recht und Politik 59.3, 2023, 282-293. https://doi.org/10.3790/rup.59.3.282
Mienert, Navin (2023): Leihmutterschaft – eine Frage der Gleichheit, in: Recht und Politik, vol. 59, iss. 3, 282-293, [online] https://doi.org/10.3790/rup.59.3.282

Format

Leihmutterschaft – eine Frage der Gleichheit

Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Mienert, Navin

Recht und Politik, Vol. 59 (2023), Iss. 3 : pp. 282–293

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Navin Mienert, Potsdam

  • Mienert, Navin, Referendar. Doktorand an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Redakteur MenschenRechtsMagazin am MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, Juristischer Mitarbeiter JUMEN e.V.
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Abstract

Der Aufsatz widmet sich dem politisch hoch aktuellen Thema der Leihmutterschaft. Dabei setzt er den Fokus auf eine rechtliche Untersuchung der Leihmutterschaft anhand der bisher vernachlässigten gleichheitsrechtlichen Perspektive. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll so eine mögliche Ungleichheit zwischen den Geschlechtern im Kontext der Leihmutterschaft näher beleuchtet werden. Dies ermöglicht es, antidiskriminierungsrechtliche Konsequenzen in der Regulierung angemessen zu berücksichtigen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Navin Mienert: Leihmutterschaft – eine Frage der Gleichheit 282
I. Einleitung 282
II. Die Rechtsprechung des EGMR zur Leihmutterschaft – ein familienzentrierter Ansatz 283
III. Eine machttheoretische Gleichheitsperspektive 284
1. Ansätze in der Rechtsprechung des EGMR 286
2. Anwendung auf den Fall der Leihmutterschaft 289
a) Kommerzielle Leihmutterschaft 289
b) Altruistische Leihmutterschaft 291
IV. Fazit 293