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Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant

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Kalscheuer, F. Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant. Der Staat, 52(3), 401-413. https://doi.org/10.3790/staa.52.3.401
Kalscheuer, Fiete "Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant" Der Staat 52.3, , 401-413. https://doi.org/10.3790/staa.52.3.401
Kalscheuer, Fiete: Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant, in: Der Staat, vol. 52, iss. 3, 401-413, [online] https://doi.org/10.3790/staa.52.3.401

Format

Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant

Kalscheuer, Fiete

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 3 : pp. 401–413

1 Citations (CrossRef)

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Fiete Kalscheuer, Gerhardstraße 104, 24105 Kiel.

Cited By

  1. Notwehr-Folter und Notstands-Tötung?

    Literaturverzeichnis

    2015

    https://doi.org/10.14220/9783737004602.435 [Citations: 0]

Abstract

Immanuel Kants Begriff der Menschenwürde lässt sich als eine Umschreibung der aus dem kategorischen Imperativ folgenden Rechte und Pflichten verstehen. Betrachtet man sodann den kategorischen Imperativ bei Kant genauer, so stellt sich heraus, dass sich dieser – in rechtlicher Hinsicht – nicht nur im allgemeinen Rechtsgesetz, d.h. der allgemeinen Handlungsfreiheit, erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung hat: Während das allgemeine Rechtsgesetz bei Kant einen Beurteilungsmaßstab dafür aufstellt, »ob« äußerlicher Zwang auf einen Menschen ausgeübt werden darf, besteht die spezifische Ergänzungsfunktion des kategorischen Imperativs (und damit der Menschenwürde) darin, einen Beurteilungsmaßstab dafür aufzustellen, auf welche Art und Weise, d.h. »wie«, äußerlicher Zwang auf einen Menschen ausgeübt werden darf.