Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Menschenwürde als Recht im Unrecht. Zur Ergänzungsfunktion der Menschenwürde im Recht bei Kant
Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 3 : pp. 401–413
1 Citations (CrossRef)
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
Fiete Kalscheuer, Gerhardstraße 104, 24105 Kiel.
Cited By
-
Notwehr-Folter und Notstands-Tötung?
Literaturverzeichnis
2015
https://doi.org/10.14220/9783737004602.435 [Citations: 0]
Abstract
Immanuel Kants Begriff der Menschenwürde lässt sich als eine Umschreibung der aus dem kategorischen Imperativ folgenden Rechte und Pflichten verstehen. Betrachtet man sodann den kategorischen Imperativ bei Kant genauer, so stellt sich heraus, dass sich dieser – in rechtlicher Hinsicht – nicht nur im allgemeinen Rechtsgesetz, d.h. der allgemeinen Handlungsfreiheit, erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung hat: Während das allgemeine Rechtsgesetz bei Kant einen Beurteilungsmaßstab dafür aufstellt, »ob« äußerlicher Zwang auf einen Menschen ausgeübt werden darf, besteht die spezifische Ergänzungsfunktion des kategorischen Imperativs (und damit der Menschenwürde) darin, einen Beurteilungsmaßstab dafür aufzustellen, auf welche Art und Weise, d.h. »wie«, äußerlicher Zwang auf einen Menschen ausgeübt werden darf.