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Michel, M. Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig. Recht und Politik, 59(4), 405-413. https://doi.org/10.3790/rup.59.4.405
Michel, Michelle "Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig" Recht und Politik 59.4, 2023, 405-413. https://doi.org/10.3790/rup.59.4.405
Michel, Michelle (2023): Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig, in: Recht und Politik, vol. 59, iss. 4, 405-413, [online] https://doi.org/10.3790/rup.59.4.405

Format

Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig

Michel, Michelle

Recht und Politik, Vol. 59 (2023), Iss. 4 : pp. 405–413

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Der Beitrag „Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig“ ist eine für Recht und Politik erstellte Zusammenfassung der Autorin aus ihrer im letzten Jahr im Verlag Kassel University Press erschienenen Monographie unter dem Titel „Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?“.

  • Michel, Michelle, Dr. iur., Lehrkraft für besondere Aufgaben, FB 07, Universität Kassel. Selbständige Publikation: „Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?“, Kassel 2022
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Abstract

Die verfassungsrechtliche Abgrenzung der Abgabetypen Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonder-abgaben zur Finanzierung von öffentlichen Leistungen ist von essentieller Bedeutung für die Zu-ständigkeitsfrage zwischen Bund und Länder. Die Abgrenzungskriterien sind jedoch nicht gesetz-geberisch vorgegeben, sondern durch ständige Rechtsprechung gewachsen. Dies bietet einen gewis-sen Interpretationsspielraum, der zu regelmäßigen Problemen führt. So auch hinsichtlich der Finan-zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Michelle Michel: Der Rundfunkbeitrag: keine Steuer, aber verfassungswidrig 405
I. Einleitung 405
II. Abgrenzung von Steuern und nichtsteuerlichen Abgaben 406
1. Steuern 406
2. Vorzugslasten 407
3. Sonderabgaben 408
III. Finanzverfassungsrechtliche Einordnung des Rundfunkbeitrags 409
1. Rundfunkbeitrag ein Beitrag? 410
2. Rundfunkbeitrag eine Steuer? 411
3. Rundfunkbeitrag eine Sonderabgabe? 411
IV. Geeignete Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 412
V. Fazit und Ausblick 413