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Thiele, A. Die Unabhängigkeit des Richters – grenzenlose Freiheit – Das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht. Zugleich Anmerkung zum Urteil des baden-württembergischen Richterdienstgerichts vom 4.12.2012, RDG 6/12. Der Staat, 52(3), 415-433. https://doi.org/10.3790/staa.52.3.415
Thiele, Alexander "Die Unabhängigkeit des Richters – grenzenlose Freiheit – Das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht. Zugleich Anmerkung zum Urteil des baden-württembergischen Richterdienstgerichts vom 4.12.2012, RDG 6/12" Der Staat 52.3, , 415-433. https://doi.org/10.3790/staa.52.3.415
Thiele, Alexander: Die Unabhängigkeit des Richters – grenzenlose Freiheit – Das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht. Zugleich Anmerkung zum Urteil des baden-württembergischen Richterdienstgerichts vom 4.12.2012, RDG 6/12, in: Der Staat, vol. 52, iss. 3, 415-433, [online] https://doi.org/10.3790/staa.52.3.415

Format

Die Unabhängigkeit des Richters – grenzenlose Freiheit – Das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht. Zugleich Anmerkung zum Urteil des baden-württembergischen Richterdienstgerichts vom 4.12.2012, RDG 6/12

Thiele, Alexander

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 3 : pp. 415–433

1 Citations (CrossRef)

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Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele, Akademischer Rat a.Z., Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften, Nikolausberger Weg 17, 37073 Göttingen.

Cited By

  1. German Judicial Self-Government — Institutions and Constraints

    Wittreck, Fabian

    German Law Journal, Vol. 19 (2018), Iss. 7 P.1931

    https://doi.org/10.1017/S2071832200023282 [Citations: 5]

Abstract

Der BGH und ihm folgend die Richterdienstgerichte der Bundesländer haben zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen richterlicher Unabhängigkeit und richterlicher Dienstpflicht die sog. Kernbereichsrechtsprechung entwickelt. Dienstaufsichtliche Maßnahmen sind danach grundsätzlich nur im “Bereich äußerer Ordnung“ nicht jedoch im Kernbereich richterlicher Tätigkeit zulässig. Alexander Thiele legt in seinem Beitrag zunächst dar, warum diese Rechtsprechung aus dogmatischer Perspektive letztlich nicht zu überzeugen vermag, da sie notwendig zu Inkonsistenzen und Widersprüchen führt. Anschließend präsentiert er einen eigenen Lösungsansatz, der willkürliche Entscheidungen vermeidet, indem mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ein bewährtes Instrument zur Abgrenzung von Rechtssphären fruchtbar gemacht wird.