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„Klima-Kleber“ und ziviler Ungehorsam

Cite JOURNAL ARTICLE

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Pfahl-Traughber, A. „Klima-Kleber“ und ziviler Ungehorsam. . Legitimationsprobleme für Protestformen mit Rechtsbrüchen. Recht und Politik, 60(1), 12-29. https://doi.org/10.3790/rup.2024.346454
Pfahl-Traughber, Armin "„Klima-Kleber“ und ziviler Ungehorsam. Legitimationsprobleme für Protestformen mit Rechtsbrüchen. " Recht und Politik 60.1, 2024, 12-29. https://doi.org/10.3790/rup.2024.346454
Pfahl-Traughber, Armin (2024): „Klima-Kleber“ und ziviler Ungehorsam, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 1, 12-29, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.346454

Format

„Klima-Kleber“ und ziviler Ungehorsam

Legitimationsprobleme für Protestformen mit Rechtsbrüchen

Pfahl-Traughber, Armin

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 1 : pp. 12–29

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Armin Pfahl-Traughber, Brühl

  • Pfahl-Traughber, Armin, Prof. Dr. phil., Politikwissenschaftler und Soziologe, ist hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit den Arbeitsschwerpunkten Politischer Extremismus und Politische Ideengeschichte und gibt ebendort das „Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung“ heraus. Darüber hinaus arbeitet er als Lehrbeauftragter für Politische Theorie an der Universität Bonn. Zuletzt erschien: „Die AfD und der Rechtsextremismus. Eine Analyse aus politikwissenschaftlicher Perspektive“, Wiesbaden 2019
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Abstract

Darf man geltenden Gesetze aus moralischen Gründen brechen? Zwar sind Aktionen des zivilen Ungehorsams illegal, können sie aber nicht legitim sein, auch in einem demokratischen Rechtsstaat? Über diese Fragen findet seit Jahrzehnten eine Kontroverse statt. Drei Auffassungen haben sich dazu idealtypisch herausgebildet: erstens eine negierende Auffassung zum zivilen Ungehorsam, zweitens eine konstitutionelle Auffassung zum zivilen Ungehorsam und drittens eine transformative Auffassung zum zivilen Ungehorsam. Die Abhandlung beschreibt und erörtert diese Positionen, wobei insbesondere das Spannungsverhältnis von zivilem Ungehorsam und demokratischem Verfassungsstaat im Zentrum steht. Anschließend erfolgt eine Erörterung dazu anhand der "Klimakleber" und deren Protestformen, welche teilweise Merkmale der konstitutionellen Variante aufweisen, teilweise aber auch den damit einhergehenden Ansprüchen in der Praxis nicht gerecht werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
AUFSÄTZE 12
Armin Pfahl-Traughber: „Klima-Kleber” und ziviler Ungehorsam 12
I. Einleitung und Fragestellung 12
II. Begriffsgeschichte, Definition und Merkmale 13
III. Erläuterungen zu Kontext, Legalität und Legitimität 14
IV. Differenzierung von drei idealtypischen Positionen zum zivilen Ungehorsam 16
V. Position (1): Negierende Auffassung zum zivilen Ungehorsam 17
VI. Position (2): Konstitutionelle Auffassung zum zivilen Ungehorsam 18
VII. Position (3): Transformative Auffassung zum zivilen Ungehorsam 19
VIII. Besonderheiten der konstitutionellen Form des zivilen Ungehorsams 20
IX. Differenzierung von Gruppen und Handlungen in der Klimabewegung 22
X. Argumente für eine Einschätzung als konstitutioneller ziviler Ungehorsam 23
XI. Argumente gegen eine Einschätzung als konstitutioneller ziviler Ungehorsam 24
XII. Einseitige Beanspruchung eines Rechts auf zivilen Ungehorsam 26
XIII. Einseitige Bewertungen von Protestgruppen als „kriminelle Vereinigungen” 27
XIV. Schlusswort und Zusammenfassung 28