Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung
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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung
Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 1 : pp. 58–62
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Malaika Jores, Berlin
- Jores, Malaika, Dr. iur., Rechtsanwältin. Selbständige Publikationen: Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG, Baden-Baden 2021.
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass „Die Heimat“ (vormals NPD) wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist. Rechtsgrundlage für den Ausschluss ist Art. 21 Abs. 3 GG, der 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde und nun erstmals zur Anwendung kam. Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert im Urteil die tatbestandlichen Voraussetzungen des Finanzierungsausschlusses und ordnet ihn in engem Zusammenhang mit dem Parteiverbot in die wehrhafte Verfassung ein.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Malaika Jores: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung | 58 | ||
I. Einleitung | 58 | ||
II. Enger Zusammenhang zwischen Parteiverbot und Finanzierungsausschluss | 58 | ||
III. Kein verfassungswidriges Verfassungsrecht | 59 | ||
IV. Tatbestandskonkretisierung von Art. 21 Abs. 3 GG | 60 | ||
V. Der Finanzierungsausschluss ist mit den Vorgaben der EMRK vereinbar | 61 | ||
VI. „Die Heimat” bekämpft die grundgesetzliche Ordnung | 62 | ||
VII. Fazit | 62 |