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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung

Cite JOURNAL ARTICLE

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Jores, M. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Recht und Politik, 60(1), 58-62. https://doi.org/10.3790/rup.2024.347292
Jores, Malaika "Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung" Recht und Politik 60.1, 2024, 58-62. https://doi.org/10.3790/rup.2024.347292
Jores, Malaika (2024): Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 1, 58-62, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.347292

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung

Jores, Malaika

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 1 : pp. 58–62

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Malaika Jores, Berlin

  • Jores, Malaika, Dr. iur., Rechtsanwältin. Selbständige Publikationen: Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG, Baden-Baden 2021.
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Abstract

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass „Die Heimat“ (vormals NPD) wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist. Rechtsgrundlage für den Ausschluss ist Art. 21 Abs. 3 GG, der 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde und nun erstmals zur Anwendung kam. Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert im Urteil die tatbestandlichen Voraussetzungen des Finanzierungsausschlusses und ordnet ihn in engem Zusammenhang mit dem Parteiverbot in die wehrhafte Verfassung ein.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Malaika Jores: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung 58
I. Einleitung 58
II. Enger Zusammenhang zwischen Parteiverbot und Finanzierungsausschluss 58
III. Kein verfassungswidriges Verfassungsrecht 59
IV. Tatbestandskonkretisierung von Art. 21 Abs. 3 GG 60
V. Der Finanzierungsausschluss ist mit den Vorgaben der EMRK vereinbar 61
VI. „Die Heimat” bekämpft die grundgesetzliche Ordnung 62
VII. Fazit 62