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Europäische Rechtsprechung

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Wassermann, H. Europäische Rechtsprechung. Recht und Politik, 60(3), 367-372. https://doi.org/10.3790/rup.2024.368148
Wassermann, Hendrik "Europäische Rechtsprechung" Recht und Politik 60.3, 2024, 367-372. https://doi.org/10.3790/rup.2024.368148
Wassermann, Hendrik (2024): Europäische Rechtsprechung, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 3, 367-372, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.368148

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Europäische Rechtsprechung

Wassermann, Hendrik

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 3 : pp. 367–372

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Hendrik Wassermann, Recht und Politik - Redaktion - 13465 Berlin, Deutschland

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Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung 367
Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft automatisch anzuerkennen. 367
Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des Betroffenen an sein Herkunftsland entgegen. Solange die Behörde, die die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, diese nicht aberkannt hat, darf der Betroffene unabhängig von den Gründen, auf die das Auslieferungsersuchen gestützt wird, nicht ausgeliefert werden. 368
Asylpolitik: Ungarn wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Mio. Euro und ein Zwangsgeld von 1 Mio. Euro für jeden Tag des Verzugs wegen Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs zu zahlen. 369
Privatleben und Verfolgung schwerer Straftaten: Das Gericht, das für die Genehmigung des Zugangs zu Telefonverbindungsdaten zur Ermittlung der Täter einer Straftat zuständig ist, für deren Verfolgung das nationale Recht einen solchen Zugang vorsieht, muss befugt sein, diesen Zugang zu verweigern oder einzuschränken. 370
Bekämpfung von Straftaten und Eingriff in Grundrechte: Eine mit der Bekämpfung online begangener Nachahmungen betraute nationale Behörde kann anhand einer IP-Adresse Zugang zu Identitätsdaten erhalten. 371