Europäische Rechtsprechung
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Europäische Rechtsprechung
Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 3 : pp. 367–372
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Hendrik Wassermann, Recht und Politik - Redaktion - 13465 Berlin, Deutschland
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung | 367 | ||
Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft automatisch anzuerkennen. | 367 | ||
Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des Betroffenen an sein Herkunftsland entgegen. Solange die Behörde, die die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, diese nicht aberkannt hat, darf der Betroffene unabhängig von den Gründen, auf die das Auslieferungsersuchen gestützt wird, nicht ausgeliefert werden. | 368 | ||
Asylpolitik: Ungarn wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Mio. Euro und ein Zwangsgeld von 1 Mio. Euro für jeden Tag des Verzugs wegen Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs zu zahlen. | 369 | ||
Privatleben und Verfolgung schwerer Straftaten: Das Gericht, das für die Genehmigung des Zugangs zu Telefonverbindungsdaten zur Ermittlung der Täter einer Straftat zuständig ist, für deren Verfolgung das nationale Recht einen solchen Zugang vorsieht, muss befugt sein, diesen Zugang zu verweigern oder einzuschränken. | 370 | ||
Bekämpfung von Straftaten und Eingriff in Grundrechte: Eine mit der Bekämpfung online begangener Nachahmungen betraute nationale Behörde kann anhand einer IP-Adresse Zugang zu Identitätsdaten erhalten. | 371 |