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Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz

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Partsch, C. Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz. Recht und Politik, 60(4), 422-434. https://doi.org/10.3790/rup.2024.378691
Partsch, Christoph "Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz" Recht und Politik 60.4, 2024, 422-434. https://doi.org/10.3790/rup.2024.378691
Partsch, Christoph (2024): Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 4, 422-434, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.378691

Format

Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz

Partsch, Christoph

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 4 : pp. 422–434

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Dr. Christoph Partsch, 10707 Berlin, Deutschland

Abstract

Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern ist auch nahezu 80 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs und 25 Jahre nach Inkrafttreten der Washington Principles nicht gesetzlich geregelt. Der Aufsatz untersucht, ob die Vorgaben internationaler Verpflichtungen oder die des Koalitionsvertrages zur Besserstellung der Anspruchssteller mit dem von der Staatsministerin für Kultur vorgelegten Entwurf erreicht wurden und welche Änderungen erforderlich wären, um Rechtsfrieden einkehren zu lassen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Aufsätze 422
Christoph Partsch: Brauchen wir ein Restitutionsgesetz? Gedanken zu einem seit langem überfälligen Gesetz 422
I. Einleitung 422
II. Bisherige Gesetzeslage 424
III. Der Gesetzesentwurf von 2024 426
1. Ausschluss der Verjährung: 427
2. Einführung eines Auskunftsanspruchs nach 48 a KGSG 427
3. Einführung eines zentralen Gerichtsstandes 428
4. Gesetz zur Rückzahlung von Rückerstattungsleistungen 428
IV. Desiderata eines Restitutionsgesetzes 429
1. Aufhebung der Ersitzung 429
2. Erhalt der Beratenden Kommission 430
3. Einführung von Schiedsgerichten 433
V. Ergebnis 433
BMJV: Resilienz des Bundesverfassungsgerichts 434