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Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen

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Keil, G. Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. . Eine kritische Bestandsaufnahme grundrechtsdogmatischer Abgrenzungsversuche. Der Staat, 63(3), 367-402. https://doi.org/10.3790/staa.2024.371476
Keil, Geert "Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Eine kritische Bestandsaufnahme grundrechtsdogmatischer Abgrenzungsversuche. " Der Staat 63.3, 2024, 367-402. https://doi.org/10.3790/staa.2024.371476
Keil, Geert (2024): Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen, in: Der Staat, vol. 63, iss. 3, 367-402, [online] https://doi.org/10.3790/staa.2024.371476

Format

Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen

Eine kritische Bestandsaufnahme grundrechtsdogmatischer Abgrenzungsversuche

Keil, Geert

Der Staat, Vol. 63 (2024), Iss. 3 : pp. 367–402

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Prof. Dr. Geert Keil, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Philosophie Unter den Linden 6 10099 Berlin, Deutschland

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen 367
Eine kritische Bestandsaufnahme grundrechtsdogmatischer Abgrenzungsversuche 367
I. Einleitung 367
II. Das ontologische Kriterium: Was sind Meinungen im Unterschied zu Tatsachen? 370
III. Auf die Klassifikation der Äußerungstypen abstellende Kriterien 373
1. Meinungsäußerungen sind nicht wahrheitsfähig 373
2. Meinungsäußerungen sind keinem Beweis zugänglich 375
3. Meinungsäußerungen sind Aussagen mit vermindertem Geltungsanspruch 377
4. Meinungsäußerungen sind Werturteile 379
5. Meinungsäußerungen zeichnen sich durch das Element des Dafürhaltens und der eigenen Stellungnahme des Sprechers aus 382
6. Meinungsäußerungen messen etwas an einem vom Äußernden selbst gewählten Maßstab 384
7. Meinungsäußerungen werden anders rezipiert und kognitiv prozessiert als Tatsachenbehauptungen 386
IV. Auf den Schutzzweck des Grundrechts abstellende Kriterien 388
1. Für eine Meinungsäußerung muss der Sprecher keine Begründung angeben (können) 389
2. Geschützt ist der Prozess der autonomen Meinungsbildung, der bei Tatsachenbehauptungen nicht aktiviert wird 389
3. Meinungsäußerungen zielen darauf ab, auf andere zu wirken und damit einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten 391
4. Nicht als Meinungsäußerungen geschützt sind erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen 393
5. Nicht als Meinungsäußerungen geschützt sind „vorsätzlich“ oder „bewusst“ unwahre Tatsachenbehauptungen 395
V. Fazit 399