Bezahlkarte, Existenzminimum und Verwaltungsaufwand
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Bezahlkarte, Existenzminimum und Verwaltungsaufwand
Recht und Politik, Vol. (2025), Online First : pp. 1–6
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Johannes Lichdi, 1097 Dresden, Deutschland
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Die Bezahlkarte für Asylbewerber will den Verwaltungsaufwand senken und Überweisungen an Schlepper und ins Heimatland verhindern. Tatsächlich soll sie Flüchtlinge abschrecken. Nimmt man die vorgeblichen Gesetzeszwecke ernst, bleibt kaum ein Anwendungsbereich. Je nach Ausgestaltung führt sie zu einer verfassungswidrigen Absenkung der Leistungen unter das Existenzminimum.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Johannes Lichdi: Bezahlkarte, Existenzminimum und Verwaltungsaufwand | 1 | ||
Gesetzgebung | 1 | ||
I. Die Bezahlkarte im AsylbLG | 2 | ||
1. Grund- und Analogleistungen | 2 | ||
2. Verwaltungsaufwand | 2 | ||
3. Rechtsprechung | 3 | ||
II. Anspruch auf Existenzminimum | 3 | ||
1. Bezahlkarte als Eingriff | 4 | ||
2. Vorgeschobene und tatsächliche Gesetzeszwecke | 4 | ||
3. Physische Existenz und Teilhabe in Deutschland | 4 | ||
4. Grenzen des Gestaltungsspielraums | 5 | ||
5. Ungeeignetheit und mangelnde Erforderlichkeit | 5 | ||
6. Ermessensausübung der Leistungsbehörde und Datenschutz | 6 | ||
III. Fazit | 6 |