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Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden

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Möllers, M. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden. . Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2024. Recht und Politik, 99999(), 1-6. https://doi.org/10.3790/rup.2025.400577
Möllers, Martin H. W. "Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2024. " Recht und Politik 99999., 2025, 1-6. https://doi.org/10.3790/rup.2025.400577
Möllers, Martin H. W. (2025): Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden, in: Recht und Politik, vol. 99999, iss. , 1-6, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2025.400577

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Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden

Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2024

Möllers, Martin H. W.

Recht und Politik, Vol. (2025), Online First : pp. 1–6

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Martin H. W. Möllers, 23777 Heringsdorf, Deutschland

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  1. Prof. Dr. phil. Martin H. W. Möllers, Dipl. Soz. Wiss., Studienassessor, Politikwissenschaftler und Jurist, Historiker und Geograf.  Google Scholar

Abstract

Die Alternative für Deutschland (AfD) strengte ein Organstreitverfahren gegen die Abwahl ihres Fraktionsmitglieds als Vorsitzenden des Rechtsausschusses durch Mehrheitsbeschluss am 13. 11. 2019 an sowie wegen der mehrheitlichen Nichtwahl ihrer Kandidaten für drei weitere Ausschussvorsitze am 15. Dezember 2021. Einstimmig entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion nicht vorliege. Für seine Entscheidung legte das Gericht als Prüfungsmaßstab allein das GG auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugrunde, nicht hingegen die Geschäftsordnung Bundestag.

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Martin H. W. Möllers: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden 1
I. Einleitung 1
II. Zur Zulässigkeit und Begründetheit des Urteils 3
1. Zur Zulässigkeit der Organklagen 3
2. Zur Begründetheit des Urteils 4