Die Bundespräsidenten und die Regierungsbildung
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Die Bundespräsidenten und die Regierungsbildung
Ein deutsch-österreichischer Vergleich von Verfassungsrecht und Staatspraxis
Recht und Politik, Online First : pp. 1–15
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Dr. Heiko Holste, Ministerialrat im Bundespräsidialamt. Stellvertretender Leiter der Abteilung Inland und Leiter des Referats „Grundsatzfragen der Innen- und Demokratiepolitik / Historische Grundsatzfragen, Erinnern und Gedenken“, Andréezeile 28, 14165 Berlin, Deutschland
Abstract
Die Bundespräsidenten ernennen in Österreich und Deutschland den Bundeskanzler und auf deren Vorschläge hin die Bundesminister. Trotz dieser Parallelität ihrer Kompetenzen haben die Verfassungen die Rolle der Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung unterschiedlich ausgestaltet. Das Agieren von Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen nach der Nationalratswahl am 29. September 2024 und des deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt Gelegenheit, Recht und Staatspraxis einem kritischen Vergleich zu unterziehen. Dabei zeigt sich: Angesichts der Veränderungen der Parteiensysteme wachsen in beiden Ländern die Erwartungen an die Bundespräsidenten. Erwartungen, die die Staatsoberhäupter nur eingeschränkt erfüllen können.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Heiko Holste: Die Bundespräsidenten und die Regierungsbildung | 1 | ||
I. „Entlassung”/Enthebung der Bundesregierung | 1 | ||
1. Amtszeitende kraft Grundgesetzes | 1 | ||
2. Staatspraxis: Rücktritt und Enthebung | 2 | ||
II. Kontinuität und Interregnum | 3 | ||
1. Ersuchen um Weiterführung der Geschäfte („geschäftsführende Bundesregierung”) | 3 | ||
2. Betrauung mit der Fortführung der Verwaltung („einstweilige Bundesregierung”) | 4 | ||
III. Präsidialer Vorschlag für die Kanzlerwahl des Bundestages | 5 | ||
IV. Präsidialer Auftrag zur Regierungsbildung | 7 | ||
V. Auswahl des Bundeskanzlers | 8 | ||
1. Rechtliche Bindung an die Kanzlerwahl des Bundestages | 8 | ||
2. Politisch gebundene Freiheit des österreichischen Bundespräsidenten | 9 | ||
3. Präsidialer „Appell an das Volk” in Wien | 9 | ||
VI. Auswahl der Bundesminister | 10 | ||
1. Ernennungspflicht in Berlin | 10 | ||
2. Präsidiales Vetorecht in Wien | 11 | ||
VII. Ernennung und Vereidigung/Angelobung | 11 | ||
1. Erst Kanzler, dann Minister – hier Ernennung, dort Vereidigung | 11 | ||
2. Regierungsbildung uno actu | 12 | ||
VIII. Blick zurück nach vorn | 13 |