Die Änderung des Geschlechts als Gegenstand verfassungsgerichtlicher Judikatur und gesetzlicher Regelung
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Die Änderung des Geschlechts als Gegenstand verfassungsgerichtlicher Judikatur und gesetzlicher Regelung
Recht und Politik, Online First : pp. 1–14 | First published online: July 16, 2025
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Prof. Dr. iur. Jörn Ipsen, UNIVERSITÄT OSNABRÜCK, FB Rechtswissenschaften, Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, Martinistraße 12, 49078 Osnabrück, Deutschland
Prof. Dr. med. Wolfgang Weig, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sexualtherapeut
Abstract
Am 1. November 2024 ist das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) in Kraft getreten. Das Transsexuellengesetz (TSG) ist zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft getreten. Seitdem können Personen, die sich dem ihnen angeborenen – biologischen – Geschlecht entgegengesetzten Geschlecht zugehörig fühlen, durch Erklärung die Änderung des Geschlechtseintrags bewirken. Die vom TSG vorgeschriebenen Verfahren der Geschlechtsänderung sind damit obsolet, aber nach wie vor zulässig. Die Forcierung des „sozialen“ Geschlechts durch das SBGG wirft eine Fülle von Folgeproblemen auf, die im Gesetz zwar angedeutet, aber nicht gelöst werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Jörn Ipsen, Osnabrück und Wolfgang Weig: Die Änderung des Geschlechts als Gegenstand verfassungsgerichtlicher Judikatur und gesetzlicher Regelung | 1 | ||
I. Transsexualität als abweichende Geschlechtsidentität beim Menschen | 1 | ||
II. Der Transsexuellen-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 | 4 | ||
III. Das Transsexuellen-Gesetz und seine Umsetzung in der Praxis | 6 | ||
IV. Korrekturen des Transsexuellen-Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht | 8 | ||
V. Geschlechtszugehörigkeit als Gegenstand der Selbstbestimmung | 12 | ||
VI. Ausblick: Biologisches versus soziales Geschlecht | 14 |