Die Grundrechte privater Vereinigungen zwischen demokratischer Willensbildung und staatlicher Vereinnahmung
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Die Grundrechte privater Vereinigungen zwischen demokratischer Willensbildung und staatlicher Vereinnahmung
Spurensuche nach einem zivilen Neutralitätsgebot
Recht und Politik, Online First : pp. 1–15 | First published online: December 18, 2025
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Malte Stemkowitz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien (Prof. Dr. Tristan Barczak) in Passau Passau, Deutschland
Abstract
Unter dem Schlagwort des politischen Neutralitätsgebots wird diskutiert, was staatlich geförderte und gemeinnützige Vereinigungen sagen dürfen. Im Kern geht es um die Befürchtung, dass Regierungen die öffentliche Meinung durch die Finanzierung bestimmter Vereinigungen beeinflussen oder sogar steuern könnten. So berechtigt diese Debatte im Ansatz ist, so problematisch ist die Perspektivverschiebung der Frage danach, wie prinzipielle Grundrechtsträger eigentlich zu sprechen haben. Zu begründen ist andersherum die Geltung eines politischen und zivilen Neutralitätsgebots, während die Prämisse die freie Rede ist. Es zeigt sich: Rechtliche Grenzen allein machen noch kein Neutralitätsgebot.
Table of Contents
| Section Title | Page | Action | Price |
|---|---|---|---|
| Malte Stemkowitz: Die Grundrechte privater Vereinigungen zwischen demokratischer Willensbildung und staatlicher Vereinnahmung | 1 | ||
| I. Hintergrund und Aktualität der Fragestellung | 1 | ||
| II. Verfassungsrechtlicher Rahmen | 3 | ||
| 1. Ausgangspunkt: Grundrechte der geförderten Träger | 3 | ||
| 2. Perspektive: Privilegienregulierung bleibt grundrechtssensibel | 4 | ||
| 3. Verfassungsauftrag zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit | 5 | ||
| 4. Leitbild demokratischer Willensbildung und Gebot parteipolitischer Neutralität | 6 | ||
| a) Keine unmittelbare Bindung der Träger | 7 | ||
| b) Mittelbare Bindung der Träger? | 8 | ||
| III. Einfachgesetzlicher Rahmen | 10 | ||
| 1. Neutralitätsverpflichtungen durch das Zuwendungsrecht? | 10 | ||
| 2. Neutralitätsverpflichtungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht? | 12 | ||
| IV. Distanzgebot | 14 | ||
| V. Fazit | 15 |